Orts- und Ortschaftsnamen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Bei der Einführung von postalischen Ortschaften gemäss SNV spielt es eine sehr wesentliche Rolle, ob bestehende Gebäudeadressen betroffen sind oder nicht, da im ersten Fall Gebäudeadressmutationen mit allen Konsequenzen vollzogen werden müssen!'''
 
'''Bei der Einführung von postalischen Ortschaften gemäss SNV spielt es eine sehr wesentliche Rolle, ob bestehende Gebäudeadressen betroffen sind oder nicht, da im ersten Fall Gebäudeadressmutationen mit allen Konsequenzen vollzogen werden müssen!'''
 
  
 
=== Postalische Ortschaften gemäss SN Norm 612040 Gebäudeadressen ===
 
=== Postalische Ortschaften gemäss SN Norm 612040 Gebäudeadressen ===

Version vom 10. Oktober 2007, 21:31 Uhr

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Ortschaft.jpg Ortschaft2.jpg


Begriffe

Überblick

Orts- und Ortschaftsnamen sind eng verwandt und werden vielfach identisch geschrieben und umgangssprachlich als Synonyme betrachtet. Trotzdem sind Orte und postalische Ortschaften jedoch recht unterschiedliche Objekte und dürfen nicht miteinander vermischt werden. Es herrscht allgemein eine grosse Unsicherheit bei der Definition der Begriffe.

Es werden hier folgende Begriffe verwendet:

. Bezeichnung Definition Inhalt PLZ Anzahl Bemerkungen
0 Ortschaft (postalisch) gemäss SN Norm 612040 Gebäudeadressen

sowie Entwurf GeoNV

Gebietsaufteilung, bedeutender Ort (Stadt, Dorf, grösserer Weiler) mit umliegenden Orten wie Weiler für die Gebäudeadressierung Ja ca. 4000 Amtliche Vermessung Gebäudeadressierung (PLZOrtschaften)

vgl. Beispiele

PLZ-Verzeichnis

1a Ortschaft (umgangssprachlich) landläufig Stadt oder Dorf ein Ort in der Grösse einer Stadt, Dorf sowie z.T. grössere Weiler Nein ca. 6000 Ortschaftenverzeichnis BFS(enthält auch Quartiere)
1b Ort in der GeoNV wie auch in der amtlichen Vermessung ist keine Definition für Ortsnamen enthalten Vorschlag: Stadt, Dorf, Quartier, Weiler Nein >15'000 Amtliche Vermessung(Nomenklatur, Ortsnamen)

vgl. Beispiele

1c bewohnte Orte, Siedlung bisher: Verordnung über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen Stadt, Dorf, Quartier, Weiler, Gebäudegruppen, Einzelhöfe Nein >70'000 Siedlung als Ortschaft, Weiler, Hof
2a Ortsnamen(Lokalnamen) bisher: Verordnung über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen bewohnte Orte, übrige Orte Nein >350'000 Inhalt entspricht den topografischen Elementen im Entwurf der GeoNV
2b Geografische Namen der amtlichen Vermessung und der Landesvermessung neu: Entwurf Verordnung über die Geografische Namen (GeoNV) topografische Objekte Nein >350'000 .


Anzahl

  • gilt für die ganze Schweiz
  • Angaben über die Ortschaften (postalisch und umgangssprachlich) sind aus bekannten Grössen gerundet
  • > Angaben grobe Schätzung für die amtliche Vermessung



Beispiele von Orten und Ortschaften

Beispiele von Orten und Ortschaften


Vergleiche

Vergleich Ort und postalische Ortschaft

Kriterium Ort postalische Ortschaft
Amtliche Vermessung Nomenklatur (Ortsnamen) Gebäudeadressierung (PLZOrtschaften)
Postleitzahl Nein Ja
Verwendungszweck Orientierung innerhalb eines Ortes: anhand von Strassennamen

Orientierung ausserhalb von Orten: kartierte Ortsnamen und Ortstafeln im Gelände

unverzichtbare Bestandteile der Gebäudeadressen, dienen der Postzustellung, Logistikanbieter und Navigation
Anzahl Orte 1 meist ein bedeutender Ort (Namengebende Ortschaft, Adressformular PLZ:.. Ort:... und umliegende Weiler und Gebäudegruppen
Topologie Siedlungsumrandung, Einzelflächen pragmatische Gebietsaufteilung für die Gebäudeadressierung, umfasst auch Gebiete, wo sich keine Gebäude befinden
Hierarchiebildungen möglich nein
Kartierung auf Karten und Plänen Ja (meist Ort ohne Beifügung) Nein
Signalisation Orte sind meist mit Ortstafeln gekennzeichnet (unmittelbar vor der Ortseinfahrt und nach Ortsausfahrt, Signalisation gemäss Strassenverkehrsgesetz des Inner- und Ausserortsbereiches, Schreibweise z.T. mit Beifügung z.B. Gemeindename in Klammern) Nein (nur indirekt, wo Ortsname auch post. Ortschaftsname entspricht)
Namen einfache Namen (schweizweit nicht eindeutig) z.T. mit Zusatz damit schweizweit eindeutig (analog Gemeindenamen)
Verwendung für Stationsnamen Nein Ja


Vergleich Ortsnamen und Namen von postalischen Ortschaften

Ortsname . PLZ Name postalische Ortschaft
Aadorf . 8355 Aadorf
Aathal und Seegräben . 8607 Aathal-Seegräben
Aesch . 8412 Aesch b. Neftenbach
Aesch . 4147 Aesch BL
Aesch . 6287 Aesch LU
Aesch . 8904 Aesch ZH
Egg . 9231 Egg (Flawil)
Egg . 8132 Egg b. Zürich
Egg . 8847 Egg SZ
Montet . 1483 Montet (Broye)
Montet . 1674 Montet (Glâne)
Mühledorf . 3116 Mühledorf BE
Mühledorf . 4583 Mühledorf SO
St-Sulpice . 2123 St-Sulpice NE
St-Sulpice . 1025 St-Sulpice VD
Sutz . 2572 Sutz


Schreibweise von Ortsnamen

  • Karten und Pläne: Ortsnamen werden gemäss Weisungen 1948 geschrieben. Beispiel:
    • Au (ohne Kantonskürzel)
    • Buch (ohne Kantonskürzel)
  • Ortstafeln: Die Schreibweise der Ortstafeln richtet sich grundsätzlich nach der offiziellen Schreibweise auf Karten und Pläne (grundsätzlich ohne Beifügungen). Bei Weilern wird jedoch häufig in Klammern der Gemeindename geführt (nicht Ortschaftsname). Beispiel
    • Herrlisberg (Wädenswil)
    • Ludetswil (Russikon) obwohl in der Ortschaft Madetswil gelegen


Schreibweise von Ortschaftsnamen

Gemäss Poststellenchronik Schweiz 1849-2007 verfügte der Bundesrat 1930 eine amtliche Schreibweise von Ortschaftsnamen.

Die Schreibweise für Ortschaftsnamen (im postalischen Sinn) richtet sich grundsätzlich nach den Ortsnamen, enthält jedoch Beifügungen, welche bei den Ortsnamen in der Regel nicht enthalten sind (Ortschaftsname "Au ZH", Ortsname "Au"). Folgende vorgeschlagene Schreibregeln lassen sich aus der heute bestehenden Schreibweise der Ortschaften aus dem PLZ-Verzeichnis der Post ableiten und entsprechen den Duden-Regeln resp. den Orthografie-Regeln der französischen und italienischen Sprache.


Leerschläge werden in den Beispielen mit einem • gekennzeichnet. Vor und nach Bindestrichen werden keine Leerschläge gesetzt.


Ortschaftsnamen aus zwei oder mehreren Wörtern

Ortschaftsnamen aus zwei oder mehreren Wörtern werden in der deutschen, italienischen und rätoromanischen Sprache ohne Bindestrich geschrieben.

Beispiele:

  • Bolligen•Dorf
  • Bolligen•Station
  • Davos•Wolfgang
  • Piandera•Paese
  • Rickenbach•Sulz
  • Ronco•sopra•Ascona
  • Sertig•Dörfli


Ortschaftsnamen aus zwei oder mehreren Wörtern werden in der französischen Sprache mit Bindestrich geschrieben, ausgenommen nach dem gross geschriebenen Artikel.

Beispiele:

  • Corsier-sur-Vevey
  • Fenil-sur-Corsier
  • La•Comballaz
  • La•Tour-de-Peilz
  • Les•Plans-sur-Bex
  • Montagny-la-Ville


Ortschaftsnamen aus zwei Ortsnamen

Ortschaftsnamen, welche aus zwei Ortsnamen gebildet werden, werden mit Bindestrichen geschrieben.

Beispiele:

  • Aathal-Seegräben
  • Blausee-Mitholz
  • Ebnat-Kapel
  • Pambio-Noranco


Beifügungen

Falls mehrere gleiche Ortschaftsnamen in der Schweiz existieren, werden die Ortsnamen mit einer Beifügung ergänzt, damit sie in der Schweiz eindeutig sind (gilt nur für Ortschaftsnamen im postalischen Sinne, nicht für Ortsnamen)

Kantonskürzel: im Gegensatz zu Gemeindenamen wird die Klammer weggelassen.

Beispiele:

  • Benken•SG
  • Benken•ZH
  • Berg•SG
  • Berg•TG


Gemeindenamen, Bezirke, Regionen: werden in Klammern gesetzt.

Beispiele:

  • Bertschikon•(Gossau•ZH)
  • Chapelle•(Broye)
  • Chapelle•(Glâne)
  • Egg•(Flawil)


bei wird als «b.» abgekürzt

Beispiele:

  • Blatten•b.•Naters
  • Buch•b.•Frauenfeld
  • Buch•b.•Kümmertshausen
  • Buch•b.•Märwil


am, zum usw.

Beispiele:

  • Buch•am•Irchel
  • Büren•an•der•Aare
  • Büren•zum•Hof


Bemerkungen zu Beifügungen:

Zum Teil werden auch Beifügungen verwendet, auch wenn der Ortschaftsname ohne Beifügung schweizweit eindeutig wäre, vor allem bei wenig bekannten Ortschaften. Beispiele:

  • Bleiken•b.•Oberdiessbach
  • Glattpark•(Opfikon)
  • Motto•(Blenio)
  • Praz•(Vully)
  • Roveredo•TI


Zweisprachige Ortschaftsnamen

Zweisprachige Ortschaftsnamen tragen einen Schrägstrich.

Beispiele:

  • Bergün/Bravuogn
  • Biel/Bienne


Abkürzungen

Sankt (St.)

Beispiele:

  • Alt•St.•Johann
  • Neu•St.•Johann
  • St.•Niklausen•LU
  • St.•Niklausen•OW


Saint (St) und Sainte (Ste)

Beispiele:

  • Châtel-St-Denis
  • Chézard-St-Martin
  • St-Martin•FR
  • Villars-Ste-Croix

Bemerkung: Saint resp. Sainte werden in Ortschaftsnamen auch dann abgekürzt, wenn in entsprechenden Gemeinde- und Ortsnamen Saint resp. Saint geschrieben wird (gilt auch bei Ortschaftsnamen in Stationsnamen).


San (S.) und Santa (Sta.)

Beispiele:

  • S.•Nazzaro
  • S.•Pietro
  • Sta.•Maria•in•Calanca


Umlaute Ä, Ö, Ü im Anlaut

Umlaute Ä, Ö, Ü werden im Anlaut als Ae, Oe und Ue geschrieben (innerhalb ä, ö. ü).

Beispiele:

  • Aesch•b.•Neftenbach
  • Oensingen
  • Ueberstorf



Hintergrund

Orte gemäss Ortsbuch der Schweiz 1928

Ursprünglich existierten Ortsnamen im Sinne von bewohnten Orten (Städte, Dörfer, Quartiere, Weiler, Häusergruppen und Einzelhöfe). Das Ortsbuch der Schweiz aus dem Jahre 1928 beinhaltet ca. 85'000 Ortsnamen, als Zieladressen für die Zustellung der Post. Schon damals existierten für die Post logistische Verteilzentren (Städte, Dörfer) als Poststellen. Das Ortsbuch der Schweiz 1928 stellt ein erstes Adressbuch dar:

  • Weilername, Ortschaft
  • Hof- oder Gebäudename, Ortschaft
  • Ortschaft (Strassennamen nicht aufgeführt)


Postleitzahlen

1964 wurden die Namen der Postzustellkreise, welche meistens den Namen der betreffenden Ortschaft trugen, mit Postleitzahlen versehen. vgl. PLZ-Verzeichnis

Alle Adressen einer 6-stelligen Postleitzahl mit zugehörigem Ortschaftsnamen sind Grundlage der entsprechenden postalischen Ortschaft gemäss SNV (siehe unten). Unterschiede:

Aspekt Postleitzahl mit Ortschaftsnamen postalische Ortschaft gemäss SNV (neu)
Topologie Adressen mit gleicher 6-stelliger Postleitzahl bilden eine Punktwolke zur Darstellung des Zustellungsgebietes offizielle, in der Amtlichen Vermessung festgelegte Umrandung im Sinne einer Gebietsaufteilung
Aspekte der Zuteilung Postlogistik neben Postlogistik auch geografische Überlegungen

Bei der Einführung von postalischen Ortschaften gemäss SNV spielt es eine sehr wesentliche Rolle, ob bestehende Gebäudeadressen betroffen sind oder nicht, da im ersten Fall Gebäudeadressmutationen mit allen Konsequenzen vollzogen werden müssen!

Postalische Ortschaften gemäss SN Norm 612040 Gebäudeadressen

In einer Arbeitsgruppe der Schweizerischen Normenvereinigung SNV musste für die Gebäudeadresse der Hauptidentifikator spezifisiert werden. Da die bisherigen Namen der Postleitzahlen und deren Geltungsbereich aus postlogistischen Überlegungen entstand, wurde eine Lösung angestrebt, wo weniger logistische Überlegungen im Vordergrund standen, sondern geografische Aspekte im Sinne der Identität der Bevölkerung: «ich wohne in xxxx.» Als Hauptidentifikation der Gebäudeadresse wurde der Begriff Ortschaft wie folgt definiert:

«Ortschaften sind geografische Gebiete, deren Bezeichnung landesweit von Bedeutung ist und als Folge z.B. auf einer Karte 1:200'000 aufgeführt ist. Die Besiedlungsdichte kann dabei sehr unterschiedlich sein (Städte und Streubausiedlungen als Extreme). In sehr dünn besiedelten Gebieten gilt eine Gebäudegruppe vielleicht als Ortschaft, während eine gleich grosse Gruppierung von Gebäuden in dichter überbautem Gebiet nicht als Ortschaft, sondern als Weiler (vgl. benanntes Gebiet) empfunden wird. Gehört eine Gebäudegruppe zu einer gleichnamigen politischen Gemeinde, spricht man fast sicher von einer Ortschaft. Auch die Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Name der Bahnhöfe bzw. Stationen bzw. Haltestellen) und mit Hauptstrassen kann dazu führen, dass auch eine kleine Gebäudegruppe als Ortschaft gilt. Die Flächen von realen Ortschaften, d.h. von Ortschaften, die zum gegebenen Zeitpunkt existieren, dürfen einander nicht überlappen. Die Fläche umfasst nicht nur das eng abgegrenzte Siedlungsgebiet sondern auch das Umland mit Einzelhöfen, Weilern, Ausflugsorten. Damit Ortschaften zum populären grossräumigen Koordinatensystem werden können, soll die Abgrenzung nach dem ortsüblichen Sprachgebrauch und nicht nach den politischen oder postalischen Grenzen gewählt werden, obwohl auch diese Gesichtspunkte die Abgrenzung beeinflussen können.»


Anmerkung Wiki-Autor: politische oder postalische Grenzen spielen in der Praxis eine wesentliche Rolle (Umstellungsaufwand!)


Vorteile der SN Norm Gebäudeadressierung bezüglich Ortschaften:

  • Regelung der Organisation (Zusammenarbeit Kanton, Post, Gemeinde)
  • Es existierten Definitionen und Datenmodell
  • Ortschaften sind unabhängig von Poststellen. Es können Ortschaften existieren ohne Poststelle. Bei Schliessung Poststelle bleibt Ortschaft erhalten.

Probleme der SN Norm Gebäudeadressierung bezüglich Ortschaften:

  • Der Begriff Ortschaft im postalischen Sinne ist bei Behörden und der Bevölkerung z.T. verwirrend, da der Begriff Ortschaft meist im umgangssprachlichen Sinn verstanden wird. Es wird zur Vermeidung von Missverständnissen daher auch von der postalischen Ortschaft gesprochen; in der amtlichen Vermessung wird im technischen Sinne der Begriff PLZOrtschaft verwendet.
  • Auch wenn auf der grünen Wiese hätte begonnen werden können (ohne Anlehnung an die bisherige Logistik der Post) hätte zwar die eine oder andere Unschönheit verbessert werden können. Im grossen Ganzen dürfte sich aber wahrscheinlich nicht viel gegenüber den heute vorhandenen postalischen Ortschaften geändert haben. Bei der Postzustellung von abgelegenen Weilern und Höfen spielt nämlich die verkehrstechnische Erschliessung und die Distanz zu einer Ortschaft eine ähnliche Rolle, wie auch bei geografischen Überlegungen gemäss SNV.
  • Problematik postalische Ortschaft und Weiler (vgl. unten)


Problematik postalische Ortschaften und Weiler

Problemstellung

Städte und Dörfer bilden bereits heute meist postalische Ortschaften. Probleme ergeben sich in der Praxis bei Weilern resp. kleinen Dörfern. Die Definition der postalischen Ortschaft gemäss SNV spricht von schweizweiter Bedeutung und fordert die Berücksichtigung des örtlichen Sprachgebrauchs. Dabei muss berücksichtigt werden, ob mit einer ortsvertrauten Person gesprochen wird oder nicht.

  1. bei ortsfremden Personen wird meist die nahe gelegene Ortschaft und der Weilername angegeben (allenfalls auch die politische Gemeinde und der Weilername)
  2. bei ortsvertrauten Personen dürfte wahrscheinlich nur der Weilername angegeben werden
  • Der örtliche Sprachgebraucht gilt für beide Fälle und sollte nicht dazu führen, auf Grund einseitiger Überlegungen, aus Weilern postalische Ortschaften zu bilden. Bei grösseren Weilern ist es jedoch berechtigt zu prüfen, ob allenfalls eine postalische Ortschaft entstehen könnte ( vgl. auch Bedingungen für die Bildung von postalischen Ortschaften)
  • Innerhalb einer Gemeinde kann nicht einseitig aus einem einzelnen Weiler eine postalische Ortschaft gebildet werden, sondern es müssten aus Gründen einer Gleichberechtigung aus allen gleichbedeutenden Weilern postalische Ortschaften entstehen, was häufig zu einer zu grossen Zahl von neuen postalischen Ortschaften, zu einer Unübersichtlichkeit und zu Abgrenzungsproblemen führt.
  • Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass verschiedene Weiler zusammen eine neue Ortschaft bilden. Es stellt sich dann jedoch die Frage, welchen Namen die neue postalische Ortschaft trägt, wenn alle Weiler etwa gleichbedeutend sind und keiner der Weiler eine Zentrumsfunktion besitzt.


Weiler als benannte Gebiete

  • Bennante Gebiete sollen einerseits gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen, Anhang 2 behutsam eingeführt werden. Trotzdem kann andererseits das Anliegen der Identität der Bevölkerung berücksichtigt werden, falls das benannte Gebiet den Namen des zugehörigen Weilers trägt. vgl. Beispiele
  • Das Problem der Identität der Bevölkerung zum Weilername besteht, wenn der Weiler zu gross für ein benanntes Gebiet ist, resp. eine Strassenweise Adressierung bereits eingeführt ist oder sich für die Gebäudeadressierung aufdrängt.
  • Bis vor kurzen Zeit konnte das Anliegen der Identität der Bevölkerung eines Weilers mit Strassenweisen Adressierung mit der optionalen Zusatzadresszeile berücksichtigt werden (auf der 2. untersten Adresszeile konnte eine Gebietsbezeichnung angegeben werden). Diese Zusatzadresszeile wurde jedoch von der Post aus verschiedenen Gründen abgeschafft und wurde im Datenmodell SNV auch nicht mehr modelliert (ursprünglich Ortsteile).


Weiler mit Strassenweisen Adressierung

  • Bei Weilern mit Strassenweisen Adressierung besteht das Problem, dass sie als postalische Ortschaften keine schweizweite Bedeutung haben können, falls sie zu klein sind vgl. Beispiele .Es muss dabei allenfalls in Kauf genommen werden, dass allein anhand der Adresse nicht erkennbar ist, ob ein Gebäude innerhalb oder ausserhalb des Kerngebietes der postalischen Ortschaft liegt. Für ortsfremde Personen besteht heute grundsätzlich die Möglichkeit, mit Gratis-Geodiensten im Internet zu einer bestimmten Adresse einen Planausschnitt auszudrucken, wo der Weilername ersichtlich ist. Mit Hilfe dieses Planausschnittes und der Beschilderung des Weilernamens auf Ortstafeln ist eine Navigation einfach möglich. Die Benutzung von digitalen Karten dürfte in der Zukunft noch steigen vgl. Hinweis in der Computerworld
  • Es wird vereinzelt auch Fälle geben, wo aus Weilern mit Strassenweisen Adressierungen Ortschaften gebildet werden, auch wenn sie eher zu klein sind und keine Schweizweite Bedeutung haben.


Bildung von postalischen Ortschaften

Organisation und Rahmenbedingungen

  • Die Kantone koordinieren Ortschaftsänderungen zusammen mit den Gemeinden, Post, Verkehrsbetrieben, Notfalldienste und Bundesstellen. Die Abläufe werden in der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) festgelegt.
  • Die Bildung von postalischen Ortschaften ist komplex und ist eine Ermessenssache. Es gibt meist mehre Lösungsvarianten, deren Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden müssen.
  • Die Änderung eines Ortschaftsnamens und / oder der Postleitzahl verursachen bei der Bevölkerung Kosten, insbesondere beim Gewerbe (Firmenadressen, Logos, Internetauftritt, Firmenauto usw.) aber auch bei Werken und bei der öffentlichen Verwaltung.
  • Die Gemeinde muss sich eine Revision von Ortschaften (Name, Postleitzahl, Gebietsabgrenzung) bezüglich Kosten und Nutzen gut überlegen. Bestehende postalische Ortschaften (auch wenn die Abgrenzung noch nicht erfasst ist) sollen nur bei triftigen Gründen geändert werden.
  • Die Mehrheit der Bevölkerung soll hinter einer Änderung von Ortschaften (Name, Gebiet) stehen. Die Gemeinde analysiert, wie sie am besten vorgeht (z.B. Orientierung und Diskussion an Gemeindeversammlung, Umfragen)
  • Änderungen von Ortschaftsnamen können bei der Bevölkerung grosse Emotionen auslösen (Identität).
  • Poststellen tragen in der Regel den Namen der zugehörigen postalischen Ortschaft (Ausnahmsweise tragen Poststellen andere Namen, wenn sie nicht im entsprechenden Ort oder wenn mehrere Poststellen im entsprechenden Ort liegen). Es existieren auch postalische Ortschaften ohne Poststellen. Bei der Schliessung einer Poststelle bleibt die postalische Ortschaft bestehen.
  • Es bestehen heute zwei gegensätzliche Tendenzen je nach Gemeinde zu weniger Ortschaften wie auch zu mehr Ortschaften.
  • Bei Änderungen von postalischen Ortschaften bleiben im Allgemeinen die Orte und damit auch die Beschilderung der Orte bestehen.


Bedingungen für die Bildung von postalischen Ortschaften

Bei der Bildung einer postalischen Ortschaft müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • schweizweite Bedeutung, postalische Ortschaft soll einen auf der Landeskarte 1:200'000 bezeichneten Punkt umfassen (Kriterium der Landeskarte 1:200'000 allein genügt nicht).
  • innerhalb einer postalischen Ortschaft müssen alle Gebäudeadressen einheitlich sein.
  • Bedürfnisse des Rettungsdienstes nach einfacher Auffindung von Gebäudeadressen müssen erfüllt sein.
  • klare, eindeutige Abgrenzung, eindeutige Flächen (nicht mehrere Teile).
  • die Post muss eine Postleitzahl zuteilen können.
  • eine postalische Ortschaft mit dem Namen der Gemeinde hat ein besonderes Gewicht.
  • Bildung von Stationsnamen muss möglich sein, resp. bei einer Änderung einer postalischen Ortschaft können auch Stationsnamen (Haltestellen) betroffen sein.
  • Art der Adressierung (Strassenweise Adressierung, benannte Gebiete vgl. auch Problematik postalische Ortschaften und Weiler
  • gegenseitige Ausgewogenheit aller postalischen Ortschaften innerhalb einer Gemeinde.
  • Ein Ort (Ortschaft im landläufigen Sinn) soll als Hauptzentrum existieren, welcher eine übergeordnete Bedeutung für weitere Orte (z.B. Weiler) hat. Bei der Zuordnung zu einem Hauptzentrum spielt die Distanz und verkehrstechnische Erschliessung eine grosse Rolle.
  • historische Bedeutung wie auch die zukünftige Entwicklung (soweit heute bekannt).



Weblinks