Orts- und Ortschaftsnamen: Unterschied zwischen den Versionen

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Im allgemeinen Sprachgebrauch werden '''Orte''' und '''Ortschaften''' als Synonyme verwendet werden für Stadt, Dorf, Weiler. Geht es um die die Gebbäudeadressierung ist eine allgemeine Verständigung kaum möglich, wenn die Begriffe nicht auseinander gehalten werden.  
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Diese beiden Adresszeilen dürfen keine (optionale) Gebietsbezeichnung (Ortsteil, Subeinheit der post. Ortschaft) enthalten. Da Ortschaften grundsätzlich nicht geändert werden sollten und wegen der schweizweiten Beutung nicht zu klein gewählt werden sollten, stellt der Wegfall des Ortsteils zum Teil ein Problem dar, da durch zum Teile aus der Strassenbezeichnng nicht ersichtlich ist, ob sich eine Adresse im Ortschaftszentrum liegt oder in einem vom Ortschaftszentrum getrennten Ortsteil (z.B. Weiler). Mit benannten Gebieten als Strassenbezeichnung kann der Bezug zum Ortsteil hergestellt werden. Vielfach ist es jedoch aus verschiedenen Gründen nicht möglich, ein benanntes Gebiet zu bilden.
  
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Version vom 17. Juli 2008, 20:53 Uhr

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Ortschaft.jpg Ortschaft2.jpg


Diese Seite behandelt die Unterschiede und Abgrenzung von Orten und Ortschaften im Detail.

Begriffe

Übersicht geografische Namen.jpg

Übersicht über geografische Namen, Orts- und Lokalnamen sowie Gebäudeadressen vgl. hier


Ort und Ortschaften

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Orte und Ortschaften als Synonyme verwendet werden für Stadt, Dorf, Weiler. Geht es um die die Gebäudeadressierung ist eine allgemeine Verständigung kaum möglich, wenn die Begriffe nicht auseinander gehalten werden.

Ort und Ortschaften sind jedoch völlig unterschiedliche Objekte. Die wichtigsten Unterschiede:


Ort

Ortsnamen
  • Generell als bewohnter Ort verstanden z.B. Stadt, Dorf, Quartier, Ortsteil, Orts- oder Gebietsbezeichnung, Weiler
  • Orte werden im Gegensatz zu Ortschaften in amtlichen Karten und Plänen kartiert
  • Verordnung über geografische Namen (GeoNV): Der Begriff ist leider nicht definiert. Bei Ortsnamen handelt es sch gemäss GeoNV im rechtlichen Sinn um geografische Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung in Form einer Siedlung (Stadt, Dorf, Weiler).
  • Umrandung des effektiven Siedlungsgebietes ohne aussen liegende Einzelhöfe
  • Werden auf Karten und Plänen kartiert und vielfach mit Ortstafeln signalisiert
  • es existieren ca. 15'000 Ortsnamen in der Schweiz
  • besitzt keine Postleitzahl
  • Ein Ortsname eines Zentrums (vielfach auch der Ortsname einer politischen Gemeinde) sind Namengeber für die postalische Ortschaft
  • Bei Gebietsbezeichnungen der Post, Ortsteilen und Ortsbezeichnungen handelt es sich um Ortsnamen
  • amtliche Vermessung: Thema Nomenklatur, Tabelle Ortsnamen, Topologie Surface
  • Signalisationsverordnung (Strassenverkehrsgesetzgebung): Der Ortsbegriff in der Signalisationsverordnung lehnt sich stark an die Definition des Ortes im Sinne von Stadt, Dorf und Weiler an: Der Bereich «innerorts» beginnt beim Signal «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» oder «Ortsbeginn auf Nebenstrassen» und endet beim Signal «Ortsende auf Hauptstrassen» oder «Ortsende auf Nebenstrassen». Der Bereich «ausserorts» beginnt beim Signal «Ortsende auf Hauptstrassen» oder «Ortsende auf Nebenstrassen» und endet beim Signal «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» oder «Ortsbeginn auf Nebenstrassen». In der Signalisationsverordnung wird der Begriff «Ort» und «Ortschaft» gleichbedeutend verwendet. Ortstafel vgl. hier


Ortschaft (postalisch)

Oftschaftsnamen
  • Verordnung über geografische Namen (GeoNV): Ortschaft
  • Umfasst Gebiete für die Gebäudressierung, besitzt eine Postleitzahl (unabhängig ob eine Poststelle existiert) gemäss SN Norm 612040 Gebäudeadressen
  • Umfasst eine oder mehre Orte und trägt meist den Namen des bedeutendsten Ortes
  • Wegen der Verwechslungsgefahr mit Orten sollte von der postalischen Ortschaft gesprochen werden
  • künstliches, flächendeckendes, administratives Gebiet für die Gebäudeadressierung
  • besitzt eine oder mehrer 6-stellige Postleitzahl
  • es existieren ca. 4'000 postalische Ortschaften in der Schweiz
  • unabhängig von politischen Gemeinden, obwohl Ortschaftsgrenzen vielfach mit Gemeindegrenzen identisch sind
  • Amtliche Vermessung: Thema Gebebäudeadressen, Tabelle PLZOrschaften


Orte und Ortschaften in Gebäudeadressen

Früher war die Gebäudeadresse definiert durch:

Strassenbezeichnung Hausnummer
optional: Gebietsbezeichnung (Ortsname)
PLZ Postalische Ortschaft


Mit der SNV Norm Gebäudeadressen ist die Adresse definiert durch:

Strassenbezeichnung Hausnummer
PLZ Postalische Ortschaft

Diese beiden Adresszeilen dürfen keine (optionale) Gebietsbezeichnung (Ortsteil, Subeinheit der post. Ortschaft) enthalten. Da Ortschaften grundsätzlich nicht geändert werden sollten und wegen der schweizweiten Beutung nicht zu klein gewählt werden sollten, stellt der Wegfall des Ortsteils zum Teil ein Problem dar, da durch zum Teile aus der Strassenbezeichnng nicht ersichtlich ist, ob sich eine Adresse im Ortschaftszentrum liegt oder in einem vom Ortschaftszentrum getrennten Ortsteil (z.B. Weiler). Mit benannten Gebieten als Strassenbezeichnung kann der Bezug zum Ortsteil hergestellt werden. Vielfach ist es jedoch aus verschiedenen Gründen nicht möglich, ein benanntes Gebiet zu bilden.

In diesem Fall besteht die Möglichkeit auf der drittuntersten Zeile die Gebietsbezeichnung anzugeben (nicht Bestandteil der Gebäudeadresse, sondern individuelle Anschrift)

.
.
optional: Gebietsbezeichnung (Ortsname)
Strassenbezeichnung Hausnummer
PLZ Postalische Ortschaft


Es ist denkbar, in Telefonverzeichnissen bei Bedarf die Gebietsbezeichnung durch automatische Verschneidung mit der Ebene Ortsnamen automatisch zu erzeugen.


Ortschaften (populär) im Sinne von grösseren Orten

Das Ortschaftenverzeichnis des Bundesamtes für Statistik enthält eine Zusammenstellung von ca. 6'000 bedeutenden Ortsnamen (landläufig Ortschaften genannt) mit zugehörigen politischen Gemeinden und postalischen Ortschaften mit Postleitzahlen.


Im Datensatz swissnames des Bundesamtes für Landestoppgrafie wird der Begriff Ortschaft im populären Sinne als verschieden grosse Orte definiert:

  • Orte
    • Ortschaft (populär)
      • grosse Ortschaft > 2000 Einwohner
      • mittlere Ortschaft > 2000 Einwohner
      • kleine Ortschaft 50-100 Einwohner
    • Weiler < 50 Einwohner


Siedlungen

Ortsnamen sind zwar Siedlungsnamen aber nicht umgekehrt. Zu statistischen Zwecken werden heute Siedlungen als Fachdaten vollständig kartiert. Sie tragen einen Namen, welchen eine andere Behörde (meist Gemeinden, Statistische Ämter) vergibt als Ortsnamen (Kanton in Zusammenarbeit mit Gemeinde und Nomenklaturkommission). Ortsnamen sind allgemeine Raumreferenznamen für besiedelte Gebiete und jedoch nicht Namen für spezifische Siedlungen.

Vgl. Siedlungsverzeichnisse


Beispiel von Orten und Ortschaften

Beispiele von Orten und Ortschaften


Vergleich Ort und postalische Ortschaft

Kriterium Ort postalische Ortschaft
Anzahl in der Schweiz über 15'000 ca. 4'000
Amtliche Vermessung Nomenklatur (Ortsnamen) Gebäudeadressierung (PLZOrtschaften)
Postleitzahl Nein Ja
Topologie Siedlungsumrandung, Einzelflächen pragmatische Gebietsaufteilung für die Gebäudeadressierung, umfasst auch Gebiete, wo sich keine Gebäude befinden
Hierarchiebildungen möglich nein
Kartierung auf Karten und Plänen Ja (meist Ort ohne Beifügung) Nein
Signalisation Orte sind meist mit Ortstafeln gekennzeichnet (unmittelbar vor der Ortseinfahrt und nach Ortsausfahrt) Nein (nur indirekt, wo Ortsname auch post. Ortschaftsname entspricht)
Namen vielfach ohne Zusatz (schweizweit nicht eindeutig) z.T. mit Zusatz damit schweizweit eindeutig
Verwendung für Stationsnamen Nein Ja


Schreibweisen von Orts- und Ortschaftsnamen

Schreibweise von Ortsnamen

  • Karten und Pläne: Ortsnamen werden gemäss Weisungen 1948 geschrieben. Beispiel:
    • Au (ohne Kantonskürzel)
    • Buch (ohne Kantonskürzel)
  • Ortstafeln: Die Schreibweise der Ortstafeln richtet sich grundsätzlich nach der offiziellen Schreibweise auf Karten und Pläne (grundsätzlich ohne Beifügungen). Bei Weilern wird jedoch häufig in Klammern der Gemeindename geführt (nicht Ortschaftsname). Beispiel
    • Au (Wädenswil)
    • Ludetswil (Russikon) obwohl in der Ortschaft Madetswil gelegen


Schreibweise von Ortschaftsnamen

Entwurf Schreibregeln für Ortschaftsnamen vgl. hier


Vergleich Schreibweise von Orts- und Ortschaftsnamen

Ortsname . PLZ Name postalische Ortschaft
Aadorf . 8355 Aadorf
Aathal und Seegräben . 8607 Aathal-Seegräben
Aesch . 8412 Aesch b. Neftenbach
Aesch . 4147 Aesch BL
Aesch . 6287 Aesch LU
Aesch . 8904 Aesch ZH
Egg . 9231 Egg (Flawil)
Egg . 8132 Egg b. Zürich
Egg . 8847 Egg SZ
Montet . 1483 Montet (Broye)
Montet . 1674 Montet (Glâne)
Mühledorf . 3116 Mühledorf BE
Mühledorf . 4583 Mühledorf SO
St-Sulpice . 2123 St-Sulpice NE
St-Sulpice . 1025 St-Sulpice VD
Sutz . 2572 Sutz


Hintergrund

Orte gemäss Ortsbuch der Schweiz 1928

Ursprünglich existierten Ortsnamen im Sinne von bewohnten Orten (Städte, Dörfer, Quartiere, Weiler, Häusergruppen und Einzelhöfe). Das Ortsbuch der Schweiz aus dem Jahre 1928 beinhaltet ca. 85'000 Ortsnamen, als Zieladressen für die Zustellung der Post. Schon damals existierten für die Post logistische Verteilzentren (Städte, Dörfer) als Poststellen. Das Ortsbuch der Schweiz 1928 stellt ein erstes Adressbuch dar:

  • Weilername, Ortschaft
  • Hof- oder Gebäudename, Ortschaft
  • Ortschaft (Strassennamen nicht aufgeführt)


Postleitzahlen

1964 wurden die Namen der Postzustellkreise, welche meistens den Namen der betreffenden Ortschaft trugen, mit Postleitzahlen versehen.

Alle Adressen einer 6-stelligen Postleitzahl mit zugehörigem Ortschaftsnamen sind Grundlage der entsprechenden postalischen Ortschaft gemäss SNV (siehe unten). Unterschiede:

Aspekt Postleitzahl mit Ortschaftsnamen postalische Ortschaft gemäss SNV (neu)
Topologie Adressen mit gleicher 6-stelliger Postleitzahl bilden eine Punktwolke zur Darstellung des Zustellungsgebietes offizielle, in der Amtlichen Vermessung festgelegte Umrandung im Sinne einer Gebietsaufteilung
Aspekte der Zuteilung Postlogistik neben Postlogistik auch geografische Überlegungen

Bei der Einführung von postalischen Ortschaften gemäss SNV spielt es eine sehr wesentliche Rolle, ob bestehende Gebäudeadressen betroffen sind oder nicht, da im ersten Fall Gebäudeadressmutationen mit allen Konsequenzen vollzogen werden müssen!

Alles über Postleitzahlen vergleiche hier


Postalische Ortschaften gemäss SN Norm 612040 Gebäudeadressen

In einer Arbeitsgruppe der Schweizerischen Normenvereinigung SNV musste für die Gebäudeadresse der Hauptidentifikator spezifisiert werden. Da die bisherigen Namen der Postleitzahlen und deren Geltungsbereich aus postlogistischen Überlegungen entstand, wurde eine Lösung angestrebt, wo weniger logistische Überlegungen im Vordergrund standen, sondern geografische Aspekte im Sinne der Identität der Bevölkerung: «ich wohne in xxxx.» Als Hauptidentifikation der Gebäudeadresse wurde der Begriff Ortschaft wie folgt definiert:

«Ortschaften sind geografische Gebiete, deren Bezeichnung landesweit von Bedeutung ist und als Folge z.B. auf einer Karte 1:200'000 aufgeführt ist. Die Besiedlungsdichte kann dabei sehr unterschiedlich sein (Städte und Streubausiedlungen als Extreme). In sehr dünn besiedelten Gebieten gilt eine Gebäudegruppe vielleicht als Ortschaft, während eine gleich grosse Gruppierung von Gebäuden in dichter überbautem Gebiet nicht als Ortschaft, sondern als Weiler (vgl. benanntes Gebiet) empfunden wird. Gehört eine Gebäudegruppe zu einer gleichnamigen politischen Gemeinde, spricht man fast sicher von einer Ortschaft. Auch die Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Name der Bahnhöfe bzw. Stationen bzw. Haltestellen) und mit Hauptstrassen kann dazu führen, dass auch eine kleine Gebäudegruppe als Ortschaft gilt. Die Flächen von realen Ortschaften, d.h. von Ortschaften, die zum gegebenen Zeitpunkt existieren, dürfen einander nicht überlappen. Die Fläche umfasst nicht nur das eng abgegrenzte Siedlungsgebiet sondern auch das Umland mit Einzelhöfen, Weilern, Ausflugsorten. Damit Ortschaften zum populären grossräumigen Koordinatensystem werden können, soll die Abgrenzung nach dem ortsüblichen Sprachgebrauch und nicht nach den politischen oder postalischen Grenzen gewählt werden, obwohl auch diese Gesichtspunkte die Abgrenzung beeinflussen können.»


Anmerkung Wiki-Autor: politische oder postalische Grenzen spielen in der Praxis eine wesentliche Rolle (Umstellungsaufwand!)


Vorteile der SN Norm Gebäudeadressierung bezüglich Ortschaften:

  • Regelung der Organisation (Zusammenarbeit Kanton, Post, Gemeinde)
  • Es existierten Definitionen und Datenmodell
  • Ortschaften sind unabhängig von Poststellen. Es können Ortschaften existieren ohne Poststelle. Bei Schliessung Poststelle bleibt Ortschaft erhalten.

Probleme der SN Norm Gebäudeadressierung bezüglich Ortschaften:

  • Der Begriff Ortschaft im postalischen Sinne ist bei Behörden und der Bevölkerung z.T. verwirrend, da der Begriff Ortschaft meist im umgangssprachlichen Sinn verstanden wird. Es wird zur Vermeidung von Missverständnissen daher auch von der postalischen Ortschaft gesprochen; in der amtlichen Vermessung wird im technischen Sinne der Begriff PLZOrtschaft verwendet.
  • Auch wenn auf der grünen Wiese hätte begonnen werden können (ohne Anlehnung an die bisherige Logistik der Post) hätte zwar die eine oder andere Unschönheit verbessert werden können. Im grossen Ganzen dürfte sich aber wahrscheinlich nicht viel gegenüber den heute vorhandenen postalischen Ortschaften geändert haben. Bei der Postzustellung von abgelegenen Weilern und Höfen spielt nämlich die verkehrstechnische Erschliessung und die Distanz zu einer Ortschaft eine ähnliche Rolle, wie auch bei geografischen Überlegungen gemäss SNV.
  • Problematik postalische Ortschaft und Weiler (vgl. unten)


Problematik postalische Ortschaften und Weiler

Problemstellung

Städte und Dörfer bilden bereits heute meist postalische Ortschaften. Probleme ergeben sich in der Praxis bei Weilern resp. kleinen Dörfern. Die Definition der postalischen Ortschaft gemäss SNV spricht von schweizweiter Bedeutung und fordert die Berücksichtigung des örtlichen Sprachgebrauchs. Dabei muss berücksichtigt werden, ob mit einer ortsvertrauten Person gesprochen wird oder nicht.

  1. bei ortsfremden Personen wird meist die nahe gelegene Ortschaft und der Weilername angegeben (allenfalls auch die politische Gemeinde und der Weilername)
  2. bei ortsvertrauten Personen dürfte wahrscheinlich nur der Weilername angegeben werden
  • Der örtliche Sprachgebraucht gilt für beide Fälle und sollte nicht dazu führen, auf Grund einseitiger Überlegungen, aus Weilern postalische Ortschaften zu bilden. Bei grösseren Weilern ist es jedoch berechtigt zu prüfen, ob allenfalls eine postalische Ortschaft entstehen könnte ( vgl. auch Bedingungen für die Bildung von postalischen Ortschaften)
  • Innerhalb einer Gemeinde kann nicht einseitig aus einem einzelnen Weiler eine postalische Ortschaft gebildet werden, sondern es müssten aus Gründen einer Gleichberechtigung aus allen gleichbedeutenden Weilern postalische Ortschaften entstehen, was häufig zu einer zu grossen Zahl von neuen postalischen Ortschaften, zu einer Unübersichtlichkeit und zu Abgrenzungsproblemen führt.
  • Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass verschiedene Weiler zusammen eine neue Ortschaft bilden. Es stellt sich dann jedoch die Frage, welchen Namen die neue postalische Ortschaft trägt, wenn alle Weiler etwa gleichbedeutend sind und keiner der Weiler eine Zentrumsfunktion besitzt.


Weiler als benannte Gebiete

  • Bennante Gebiete sollen einerseits gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen, Anhang 2 behutsam eingeführt werden. Trotzdem kann andererseits das Anliegen der Identität der Bevölkerung berücksichtigt werden, falls das benannte Gebiet den Namen des zugehörigen Weilers trägt. vgl. Beispiele
  • Das Problem der Identität der Bevölkerung zum Weilername besteht, wenn der Weiler zu gross für ein benanntes Gebiet ist, resp. eine Strassenweise Adressierung bereits eingeführt ist oder sich für die Gebäudeadressierung aufdrängt.
  • Bis vor kurzen Zeit konnte das Anliegen der Identität der Bevölkerung eines Weilers mit Strassenweisen Adressierung mit der optionalen Zusatzadresszeile berücksichtigt werden (auf der 2. untersten Adresszeile konnte eine Gebietsbezeichnung angegeben werden). Diese Zusatzadresszeile wurde jedoch von der Post aus verschiedenen Gründen abgeschafft und wurde im Datenmodell SNV auch nicht mehr modelliert (ursprünglich Ortsteile).


Weiler mit Strassenweisen Adressierung

  • Bei Weilern mit Strassenweisen Adressierung besteht das Problem, dass sie als postalische Ortschaften keine schweizweite Bedeutung haben können, falls sie zu klein sind vgl. Beispiele .Es muss dabei allenfalls in Kauf genommen werden, dass allein anhand der Adresse nicht erkennbar ist, ob ein Gebäude innerhalb oder ausserhalb des Kerngebietes der postalischen Ortschaft liegt. Für ortsfremde Personen besteht heute grundsätzlich die Möglichkeit, mit Gratis-Geodiensten im Internet zu einer bestimmten Adresse einen Planausschnitt auszudrucken, wo der Weilername ersichtlich ist. Mit Hilfe dieses Planausschnittes und der Beschilderung des Weilernamens auf Ortstafeln ist eine Navigation einfach möglich. Die Benutzung von digitalen Karten dürfte in der Zukunft noch steigen vgl. Hinweis in der Computerworld
  • Es wird vereinzelt auch Fälle geben, wo aus Weilern mit Strassenweisen Adressierungen Ortschaften gebildet werden, auch wenn sie eher zu klein sind und keine Schweizweite Bedeutung haben.


Bildung von postalischen Ortschaften

Organisation und Rahmenbedingungen

  • Die Kantone koordinieren' Ortschaftsänderungen zusammen mit den Gemeinden, Post, Verkehrsbetrieben, Notfalldienste und Bundesstellen und setzen die Ortschaften fest. Die Abläufe werden in der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) festgelegt. Kommentare dazu vgl. hier.
  • Die Bildung von postalischen Ortschaften ist komplex und ist eine Ermessenssache. Es gibt meist mehre Lösungsvarianten, deren Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden müssen.
  • Die Änderung eines Ortschaftsnamens und / oder der Postleitzahl verursachen bei der Bevölkerung Kosten, insbesondere beim Gewerbe (Firmenadressen, Logos, Internetauftritt, Firmenauto usw.) aber auch bei Werken und bei der öffentlichen Verwaltung.
  • Die Gemeinde muss sich eine Revision von Ortschaften (Name, Postleitzahl, Gebietsabgrenzung) bezüglich Kosten und Nutzen gut überlegen. Bestehende postalische Ortschaften (auch wenn die Abgrenzung noch nicht erfasst ist) sollen nur bei triftigen Gründen geändert werden.
  • Die Mehrheit der Bevölkerung soll hinter einer Änderung von Ortschaften (Name, Gebiet) stehen. Die Gemeinde analysiert, wie sie am besten vorgeht (z.B. Orientierung und Diskussion an Gemeindeversammlung, Umfragen)
  • Änderungen von Ortschaftsnamen können bei der Bevölkerung grosse Emotionen auslösen (Identität).
  • Poststellen tragen in der Regel den Namen der zugehörigen postalischen Ortschaft (Ausnahmsweise tragen Poststellen andere Namen, wenn sie nicht im entsprechenden Ort oder wenn mehrere Poststellen im entsprechenden Ort liegen). Es existieren auch postalische Ortschaften ohne Poststellen. Bei der Schliessung einer Poststelle bleibt die postalische Ortschaft bestehen.
  • Es bestehen heute zwei gegensätzliche Tendenzen je nach Gemeinde zu weniger Ortschaften wie auch zu mehr Ortschaften.
  • Bei Änderungen von postalischen Ortschaften bleiben im Allgemeinen die Orte und damit auch die Beschilderung der Orte bestehen.


Bedingungen für die Bildung von postalischen Ortschaften

Bei der Bildung einer postalischen Ortschaft müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • schweizweite Bedeutung, postalische Ortschaft soll einen auf der Landeskarte 1:200'000 bezeichneten Punkt umfassen (Kriterium der Landeskarte 1:200'000 allein genügt nicht).
  • innerhalb einer postalischen Ortschaft müssen alle Gebäudeadressen einheitlich sein.
  • Bedürfnisse des Rettungsdienstes nach einfacher Auffindung von Gebäudeadressen müssen erfüllt sein.
  • klare, eindeutige Abgrenzung, eindeutige Flächen (nicht mehrere Teile).
  • die Post muss eine Postleitzahl zuteilen können.
  • eine postalische Ortschaft mit dem Namen der Gemeinde hat ein besonderes Gewicht.
  • Bildung von Stationsnamen muss möglich sein, resp. bei einer Änderung einer postalischen Ortschaft können auch Stationsnamen (Haltestellen) betroffen sein.
  • Art der Adressierung (Strassenweise Adressierung, benannte Gebiete vgl. auch Problematik postalische Ortschaften und Weiler
  • gegenseitige Ausgewogenheit aller postalischen Ortschaften innerhalb einer Gemeinde.
  • Ein Ort (Ortschaft im landläufigen Sinn) soll als Hauptzentrum existieren, welcher eine übergeordnete Bedeutung für weitere Orte (z.B. Weiler) sowie Einzelgebäude und Gebäudegruppen (Streusiedlungen) hat. Bei der Zuordnung zu einem Hauptzentrum spielt die Distanz und verkehrstechnische Erschliessung eine grosse Rolle.
  • historische Bedeutung wie auch die zukünftige Entwicklung (soweit heute bekannt).



Weblinks