Orts- und Ortschaftsnamen: Unterschied zwischen den Versionen

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Falls der lokale, geografische Bezug nicht schon allein aus der Adresse ersichtlich ist, kann eine Gebietsbezeichnung auf der 3. untersten Zeile wie oben abgebildet explizit angegeben (künftig automatisch generiert z.B. durch den Verschnitt mit der Ebene Ortsnamen mit den Gebäudeadressen. Vgl. auch Standard eCH 3.20 locality - Gebiet
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Falls der lokale, geografische Bezug nicht schon allein aus der Adresse ersichtlich ist, kann eine Gebietsbezeichnung auf der 3. untersten Zeile wie oben abgebildet explizit angegeben (künftig automatisch generiert z.B. durch den Verschnitt mit der Ebene Ortsnamen mit den Gebäudeadressen. [http://ech.ch/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=660&Itemid=25&lang=de Vgl. auch eCH-0010 – Datenstandard Postadresse für natürliche Personen, Firmen, Organisationen und Behörden '''3.20 locality - Gebiet''']
  
  

Version vom 20. Juli 2008, 17:42 Uhr

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Ortschaft.jpg Ortschaft2.jpg


Diese Seite behandelt die Unterschiede und Abgrenzung von Orten und Ortschaften im Detail.


Begriffe

Übersicht geografische Namen.jpg

Übersicht über geografische Namen, Orts- und Lokalnamen sowie Gebäudeadressen vgl. hier


Ort und Ortschaften

  • Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Orte und Ortschaften als Synonyme verwendet für Städte, Dörfer und Weiler. Speziell Dörfer werden populär als Ortschaften bezeichnet.
  • Mit dem Begriff Ort werden im Sinne von Ortstafeln, innerorts - ausserort heute vor allem Siedlungsgebiete bezeichnet, während man früher unter Ortsnamen neben den Siedlungsgebieten auch Lokal- und Flurnamen verstand.
  • Wenn man von der Gebäudeadressierung spricht, muss man die beiden Begriffe Orte und Ortschaften zwingend auseinander halten, da es sich um unterscheidlich strukturierte Objekte von Geoinformationen geht.
  • Hier im Wiki werden die Begriffe Ort und postalische Ortschaft verwendet, damit keine Verwechslungsgefahr zwischen beiden Begriffen bestehen. Die wichtigsten Unterschiede zwischen Ort und postalischer Ortschaft sind in folgender Tabelle aufgelistet und in den beiden Kapiteln Orte und Ortschaften (postalisch) näher beschrieben.
Kriterium Ort postalische Ortschaft
Anzahl in der Schweiz über 15'000 ca. 4'000
Amtliche Vermessung Nomenklatur (Ortsnamen) Gebäudeadressierung (PLZOrtschaften)
Postleitzahl Nein Ja
Topologie Siedlungsumrandung, Einzelflächen (Surface) pragmatische Gebietsaufteilung für die Gebäudeadressierung, umfasst auch Gebiete, wo sich keine Gebäude befinden (Area)
Hierarchiebildungen möglich nein
Kartierung auf Karten und Plänen Ja (meist Ort ohne Beifügung) Nein
Signalisation Orte sind meist mit Ortstafeln gekennzeichnet (unmittelbar vor der Ortseinfahrt und nach Ortsausfahrt) Nein (nur indirekt, wo Ortsname auch post. Ortschaftsname entspricht)
Namen vielfach ohne Zusatz (schweizweit nicht eindeutig) z.T. mit Zusatz damit schweizweit eindeutig
Verwendung für Stationsnamen Nein Ja


Ort

Ortsnamen

Beispiele von Orten vgl. hier.


  • Verordnung über geografische Namen (GeoNV): Der Begriff Ortsname ist leider nicht definiert. Bei Ortsnamen handelt es sich gemäss GeoNV im rechtlichen Sinn um geografische Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung in Form einer Siedlung (Stadt, Dorf, Weiler)
  • Umrandung des effektiven Siedlungsgebietes ohne aussen liegende Einzelhöfe
  • Orte werden im Gegensatz zu Ortschaften in amtlichen Karten und Plänen kartiert und vielfach mit Ortstafeln signalisiert (vgl. Signalisationsverordnung in der Strassenverkehrsgesetzgebung: Der Ortsbegriff in der Signalisationsverordnung lehnt sich stark an die Definition des Ortes im Sinne von Stadt, Dorf und Weiler an um innerorts und ausserorts zu kennzeichnen. In der Signalisationsverordnung wird der Begriff «Ort» und «Ortschaft» gleichbedeutend verwendet. Ortstafel vgl. hier
  • Der Ortsname eines Siedlungszentrums (vielfach identisch mit Name der politischen Gemeinde) ist Namengeber für die postalische Ortschaft
  • amtliche Vermessung: Thema Nomenklatur, Tabelle Ortsnamen (Topologie Surface)


Ortschaft (postalisch)

Oftschaftsnamen

Beispiele von Ortschaften vgl. hier


  • Verordnung über geografische Namen (GeoNV): Ortschaft
  • Eien postalische Ortschaft umfasst ein adminstratives, künstlich gebildetes Gebiete für die Gebäudressierung und besitzt eine 6-stellige Postleitzahl (in Städten mehrere). Eine Ortschaft ist unabhängig davon, ob eine Poststelle existiert oder nicht.
  • Eine Ortschaft umfasst eine oder mehre Orte und trägt meist den Namen des bedeutendsten Ortes (Zentrumsort). Sie umfasst nicht nur das eng abgegrenzte Siedlungsgebiet, sondern auch das Umland mit Einzelhöfen, Weilern, Ausflugsorten
  • Ortschaften werden grundsätzlich aus Städten und grösseren Dörfern gebildet (schweizweite Bedeutung), jedoch grundsätzlich nicht aus Weilern und kleineren Dörfern (keine schweizweite Bedeutung) Kriterien für die Bildung von Ortschaften vgl. hier.
  • Orsnamen mit Namen von politischen Gemeinde spielen für Ortschafen eine grosse Rolle.


Ortschaften (populär) im Sinne von grösseren Orten

Das Ortschaftenverzeichnis des Bundesamtes für Statistik enthält eine Zusammenstellung von ca. 6'000 bedeutenden Ortsnamen (landläufig Ortschaften genannt) mit zugehörigen politischen Gemeinden und postalischen Ortschaften mit Postleitzahlen.


Im Datensatz swissnames des Bundesamtes für Landestoppgrafie wird der Begriff Ortschaft im populären Sinne als verschieden grosse Orte definiert:

  • Orte in Landeskarten:
    • Ortschaft (populär)
      • grosse Ortschaft > 2000 Einwohner
      • mittlere Ortschaft < 2000 Einwohner
      • kleine Ortschaft 50-100 Einwohner
    • Weiler < 50 Einwohner


Siedlungen

Ortsnamen sind zwar Siedlungsnamen aber nicht umgekehrt. Zu statistischen Zwecken werden heute Siedlungen als Fachdaten vollständig kartiert. Sie tragen einen Namen, welchen eine andere Behörde (meist Gemeinden, Statistische Ämter) vergibt als Ortsnamen (Kanton in Zusammenarbeit mit Gemeinde und Nomenklaturkommission). Ortsnamen sind allgemeine Raumreferenznamen für besiedelte Gebiete und jedoch nicht Namen für spezifische Siedlungen.

Vgl. Siedlungsverzeichnisse

Orte und Ortschaften in Gebäudeadressen

Gebietsbezeichnungen in Adressen bisherige Regelung

Gebietsbeeichnungen sind Orte, aus welchen nicht eine eigene Ortschaft gebildet wird (Orts- resp. Ortschaftsteile) Früher war die Gebäudeadresse definiert durch (diese Darstellung ist heute nicht mehr erlaubt!):

Strassenbezeichnung Hausnummer
optional: Gebietsbezeichnung (Ortsname)
PLZ Postalische Ortschaft


Gebietsbezeichnungen in Adressen heutige Regelung

Die SNV Norm Gebäudeadressen definiert die Gebäudeadresse durch folgende beiden untersten beiden Adresszeilen:

Strassenbezeichnung Hausnummer
PLZ Postalische Ortschaft

Diese beiden Adresszeilen dürfen keine Gebietsbezeichnung mehr enthalten. Da Ortschaften grundsätzlich nicht geändert und wegen der schweizweiten Beutung nicht zu klein gewählt werden sollten, stellt der Wegfall des Ortsteils zum Teil ein Problem dar. Aus der Strassenbezeichnng ist nämlich zum Teil nicht ersichtlich, ob sich eine Adresse im Zentrumsort oder in einem davon getrennten Ortsteil (z.B. Weiler) befindet. Mit benannten Gebieten als Strassenbezeichnung kann der Bezug zum Ortsteil hergestellt werden. Vielfach ist es jedoch aus verschiedenen Gründen nicht möglich, ein benanntes Gebiet zu bilden. Aus 15'000 Ortsnamen in der Schweiz ist es nicht möglich, 15'000 Ortschaften zu bilden, da die Ortschaften dann viel zu klein wären und kein schweizweite Bedeutung mehr hätten. Auch der Umstellungsaufwand wäre immens und nicht zu verantworten. Ortschaften in der Schweiz sollten deshalb so belassen werden wie sie sind. Dies entspricht auch einem Grundsatz in der Verordnung über geografische Namen, dass geografische Namen nur geändert werden dürfen, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt.

Ist in einer Gebäudeadresse die Erkennbarkeit des lokalen geografischen Bezuges erforderlich, besteht die Möglichkeit, auf der drittuntersten Zeile die Gebietsbezeichnung anzugeben (nicht Bestandteil der Gebäudeadresse!, sondern Teil der individuellen Anschrift)

xx
xx
optional: Gebietsbezeichnung (Ortsname)
Strassenbezeichnung Hausnummer
PLZ Postalische Ortschaft


Falls der lokale, geografische Bezug nicht schon allein aus der Adresse ersichtlich ist, kann eine Gebietsbezeichnung auf der 3. untersten Zeile wie oben abgebildet explizit angegeben (künftig automatisch generiert z.B. durch den Verschnitt mit der Ebene Ortsnamen mit den Gebäudeadressen. Vgl. auch eCH-0010 – Datenstandard Postadresse für natürliche Personen, Firmen, Organisationen und Behörden 3.20 locality - Gebiet


folgende Darstellung von auf der untersten Adresszeile ist abzulehnen:

Gebietsbezeichnung PLZ Ortschaft 


vgl. auch Die Post: Gestaltung von Briefen und Adressen (Ausgabe Februar 2008)


Lokaler geografischer Bezug von Gebäudeadressen mit Onlinekarten herstellen

  • Auch bei Adressen, bei welchen der lokale geografische Bezug nicht ersichtlich ist (z.B. klassische Strassenamen in einem Weiler ohne eigenständige Ortschaft), wird der Bezug zu Ortsnamen auf einer Onlinekarte sofort und klar ersichtlich. Die Bedeutung von Onlinekarten bei der Adresssuche wird in Zukunft noch zunehmen.
  • Die postalische Ortschaft ist sehr wichtig für die Eindeutigkeit der Adresse und das Auffinden einer Adresse in Verzeichnissen. Die postalische Ortschaft versagt zum Teil jedoch zum Auffinden einer Adresse im Gelände. Hier bilden Ortsnamen (kartiert in Karten und Plänen sowie vielfach signalisiert auf Ortstafeln) das populäre Koordinatensystem.


Verlinkung von Ortsnamen zu Ortschaften

Da postalische Ortschaften nicht immer bekannt sind, existieren in gedruckten Telefonbüchern der Directories Einträge von Gebietsbezeichnungen (Ortsnamen), welche auf die entsprechende postalische Ortschaft hinweisen. Im elektronischen Telefon von Directories sind solche Gebietsbezeichnungen mit den entsprechenden Ortschaften resp. entsprechenden Postleitzahlen verlinkt. Solche Linklisten Ort - postalische Ortschaften, können in Zukunft GIS-mässig erstellt werden durch Verschnitt der Ortsnamen mit den Ortschaften.


Gebäudeadressierung in kleineren Orten

Strassenweise Adressierung

  • In diversen Weilern in der Schweiz besteht eine strassenweise Adressierung als grundsätzlich beste Adressierungsart.
  • Es muss dabei in Kauf genommen werden, dass allein anhand der Adresse nicht erkennbar ist, ob ein Gebäude innerhalb oder ausserhalb des Zentrumortes der postalischen Ortschaft liegt. Für ortsfremde Personen besteht heute grundsätzlich die Möglichkeit, mit Gratis-Geodiensten im Internet zu einer bestimmten Adresse einen Planausschnitt auszudrucken, wo der Weilername ersichtlich ist. Mit Hilfe dieses Planausschnittes und der Beschilderung des Weilernamens auf Ortstafeln ist eine Navigation einfach möglich. Die Benutzung von digitalen Karten dürfte in der Zukunft noch steigen vgl. Hinweis in der Computerworld
  • Falls neben dem Strassennamen und der postal. Ortschaft noch die Angabe des Namens des Weilers (Gebietsbzeichnung) in der Adresse erforderlich ist, darf diesr Name nur ausserhalb der Gebäudeadresse (unterste beiden Zeilen) aufgenommen werden z.B. in der 3. untersten Adresszeile. Vgl. hier.


Benannte Gebiete


Bildung von postalischen Ortschaften

Organisation und Rahmenbedingungen

  • Die Kantone koordinieren Ortschaftsänderungen zusammen mit den Gemeinden, Post, Verkehrsbetrieben, Notfalldienste und Bundesstellen und setzen die Ortschaften fest. Die Abläufe werden in der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) festgelegt. Kommentare dazu vgl. hier.
  • Die Bildung von postalischen Ortschaften ist komplex und ist eine Ermessenssache. Es gibt meist mehre Lösungsvarianten, deren Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden müssen.
  • Die Änderung eines Ortschaftsnamens und / oder der Postleitzahl verursachen bei der Bevölkerung Kosten, insbesondere beim Gewerbe (Firmenadressen, Logos, Internetauftritt, Firmenauto usw.) aber auch bei Werken und bei der öffentlichen Verwaltung.
  • Die Gemeinde muss sich eine Revision von Ortschaften (Name, Postleitzahl, Gebietsabgrenzung) bezüglich Kosten und Nutzen gut überlegen. Bestehende postalische Ortschaften (auch wenn die Abgrenzung noch nicht erfasst ist) sollen nur bei triftigen Gründen geändert werden.
  • Die Mehrheit der Bevölkerung soll hinter einer Änderung von Ortschaften (Name, Gebiet) stehen. Die Gemeinde analysiert, wie sie am besten vorgeht (z.B. Orientierung und Diskussion an Gemeindeversammlung, Umfragen)
  • Änderungen von Ortschaftsnamen können bei der Bevölkerung grosse Emotionen auslösen (Identität).
  • Poststellen tragen in der Regel den Namen der zugehörigen postalischen Ortschaft (Ausnahmsweise tragen Poststellen andere Namen, wenn sie nicht im entsprechenden Ort oder wenn mehrere Poststellen im entsprechenden Ort liegen). Es existieren auch postalische Ortschaften ohne Poststellen. Bei der Schliessung einer Poststelle bleibt die postalische Ortschaft bestehen.
  • Es bestehen heute zwei gegensätzliche Tendenzen je nach Gemeinde zu weniger Ortschaften wie auch zu mehr Ortschaften.
  • Bei Änderungen von postalischen Ortschaften bleiben im Allgemeinen die Orte und damit auch die Beschilderung der Orte bestehen.


Bedingungen für die Bildung von postalischen Ortschaften

Bei der Bildung einer postalischen Ortschaft müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • schweizweite Bedeutung, postalische Ortschaft soll einen auf der Landeskarte 1:200'000 bezeichneten Punkt umfassen (Kriterium der Landeskarte 1:200'000 allein genügt nicht).
  • innerhalb einer postalischen Ortschaft müssen alle Gebäudeadressen einheitlich sein.
  • Bedürfnisse des Rettungsdienstes nach einfacher Auffindung von Gebäudeadressen müssen erfüllt sein.
  • klare, eindeutige Abgrenzung, eindeutige Flächen (nicht mehrere Teile).
  • die Post muss eine Postleitzahl zuteilen können.
  • eine postalische Ortschaft mit dem Namen der Gemeinde hat ein besonderes Gewicht.
  • Bildung von Stationsnamen muss möglich sein, resp. bei einer Änderung einer postalischen Ortschaft können auch Stationsnamen (Haltestellen) betroffen sein.
  • Art der Adressierung (Strassenweise Adressierung, benannte Gebiete vgl. auch Problematik postalische Ortschaften und Weiler
  • gegenseitige Ausgewogenheit aller postalischen Ortschaften innerhalb einer Gemeinde.
  • Ein Ort (Ortschaft im landläufigen Sinn) soll als Hauptzentrum existieren, welcher eine übergeordnete Bedeutung für weitere Orte (z.B. Weiler und kleinere Dörfer) sowie Einzelgebäude und Gebäudegruppen (Streusiedlungen) hat. Bei der Zuordnung zu einem Hauptzentrum spielt die Distanz und verkehrstechnische Erschliessung eine grosse Rolle.
  • historische Bedeutung wie auch die zukünftige Entwicklung (soweit heute bekannt).


Problematik postalische Ortschaften und kleinere Orte

Städte und Dörfer bilden bereits heute meist postalische Ortschaften. Probleme ergeben sich in der Praxis bei Weilern resp. kleinen Dörfern (kleinere Orte). Die SNV Norm spricht einerseits davon, dass Ortschaften nicht nur das eng abgegrenzte Siedlungsgebiet umfassen, sondern auch das Umland mit Einzelhöfen, Weilern, Ausflugsorten. Aus einem Weiler wird daher grundsätzlich keine Ortschaft gebildet.


Die Definition der postalischen Ortschaft gemäss SNV spricht andererseits von schweizweiter Bedeutung und fordert die Berücksichtigung des örtlichen Sprachgebrauchs. Dieses Kriterium muss kritisch hinterfragt werden. Es muss nämlich berücksichtigt werden, ob mit einer ortsvertrauten Person gesprochen wird oder nicht.

  1. bei ortsfremden Personen wird meist die nahe gelegene Ortschaft und der Weilername angegeben (allenfalls auch die politische Gemeinde und der Weilername)
  2. bei ortsvertrauten Personen dürfte wahrscheinlich nur der Weilername angegeben werden
  • Der örtliche Sprachgebraucht gilt für beide Fälle und sollte nicht dazu führen, auf Grund einseitiger Überlegungen, aus Weilern postalische Ortschaften zu bilden.
  • Innerhalb einer Gemeinde kann nicht einseitig aus einem einzelnen einem kleinen Ort eine postalische Ortschaft gebildet werden, sondern es müssten aus Gründen einer Gleichberechtigung aus allen gleichbedeutenden Orten postalische Ortschaften entstehen, was häufig zu einer zu grossen Zahl von neuen postalischen Ortschaften, zu einer Unübersichtlichkeit und zu Abgrenzungsproblemen führt.
  • Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass verschiedene einzelne kleinere Orte zusammen eine neue Ortschaft bilden. Es stellt sich dann jedoch die Frage, welchen Namen die neue postalische Ortschaft trägt, wenn alle Orte etwa gleichbedeutend sind und keiner der Orte eine Zentrumsfunktion besitzt. Eventuell besteht ein geografischer Name, welcher alle Orte umfasst.


Schreibweisen von Orts- und Ortschaftsnamen

Schreibweise von Ortsnamen

  • Karten und Pläne: Ortsnamen werden gemäss Weisungen 1948 geschrieben. Beispiel:
    • Au (ohne Kantonskürzel)
    • Buch (ohne Kantonskürzel)
  • Ortstafeln: Die Schreibweise der Ortstafeln richtet sich grundsätzlich nach der offiziellen Schreibweise auf Karten und Pläne (grundsätzlich ohne Beifügungen). Bei Weilern wird jedoch häufig in Klammern der Gemeindename geführt (nicht Ortschaftsname). Beispiel
    • Au (Wädenswil)
    • Ludetswil (Russikon) obwohl in der Ortschaft Madetswil gelegen


Schreibweise von Ortschaftsnamen

Entwurf Schreibregeln für Ortschaftsnamen vgl. hier


Vergleich Schreibweise von Orts- und Ortschaftsnamen

Ortsname . PLZ Name postalische Ortschaft
Aadorf . 8355 Aadorf
Aathal und Seegräben . 8607 Aathal-Seegräben
Aesch . 8412 Aesch b. Neftenbach
Aesch . 4147 Aesch BL
Aesch . 6287 Aesch LU
Aesch . 8904 Aesch ZH
Egg . 9231 Egg (Flawil)
Egg . 8132 Egg b. Zürich
Egg . 8847 Egg SZ
Montet . 1483 Montet (Broye)
Montet . 1674 Montet (Glâne)
Mühledorf . 3116 Mühledorf BE
Mühledorf . 4583 Mühledorf SO
St-Sulpice . 2123 St-Sulpice NE
St-Sulpice . 1025 St-Sulpice VD
Sutz . 2572 Sutz


Hintergrund und Geschichte von Ortschaften

Orte gemäss Ortsbuch der Schweiz 1928

Ursprünglich existierten Ortsnamen im Sinne von bewohnten Orten (Städte, Dörfer, Quartiere, Weiler, Häusergruppen und Einzelhöfe). Das Ortsbuch der Schweiz aus dem Jahre 1928 beinhaltet ca. 85'000 Ortsnamen, als Zieladressen für die Zustellung der Post. Schon damals existierten für die Post logistische Verteilzentren (Städte, Dörfer) als Poststellen. Das Ortsbuch der Schweiz 1928 stellt ein erstes Adressbuch dar:

  • Weilername, Ortschaft
  • Hof- oder Gebäudename, Ortschaft
  • Ortschaft (Strassennamen nicht aufgeführt)


Postleitzahlen

1964 wurden die Namen der Postzustellkreise, welche meistens den Namen der betreffenden Ortschaft trugen, mit Postleitzahlen versehen.

Alle Adressen einer 6-stelligen Postleitzahl mit zugehörigem Ortschaftsnamen sind Grundlage der entsprechenden postalischen Ortschaft gemäss SNV (siehe unten). Unterschiede:

Aspekt Postleitzahl mit Ortschaftsnamen postalische Ortschaft gemäss SNV (neu)
Topologie Adressen mit gleicher 6-stelliger Postleitzahl bilden eine Punktwolke zur Darstellung des Zustellungsgebietes offizielle, in der Amtlichen Vermessung festgelegte Umrandung im Sinne einer Gebietsaufteilung
Aspekte der Zuteilung Postlogistik neben Postlogistik auch geografische Überlegungen

Bei der Einführung von postalischen Ortschaften gemäss SNV spielt es eine sehr wesentliche Rolle, ob bestehende Gebäudeadressen betroffen sind oder nicht, da im ersten Fall Gebäudeadressmutationen mit allen Konsequenzen vollzogen werden müssen!

Alles über Postleitzahlen vergleiche hier


Postalische Ortschaften gemäss SN Norm 612040 Gebäudeadressen

In einer Arbeitsgruppe der Schweizerischen Normenvereinigung SNV musste für die Gebäudeadresse der Hauptidentifikator spezifisiert werden. Da die bisherigen Namen der Postleitzahlen und deren Geltungsbereich aus postlogistischen Überlegungen entstand, wurde eine Lösung angestrebt, wo weniger logistische Überlegungen im Vordergrund standen, sondern geografische Aspekte im Sinne der Identität der Bevölkerung: «ich wohne in xxxx.» Als Hauptidentifikation der Gebäudeadresse wurde der Begriff Ortschaft wie folgt definiert:

«Ortschaften sind geografische Gebiete, deren Bezeichnung landesweit von Bedeutung ist und als Folge z.B. auf einer Karte 1:200'000 aufgeführt ist. Die Besiedlungsdichte kann dabei sehr unterschiedlich sein (Städte und Streubausiedlungen als Extreme). In sehr dünn besiedelten Gebieten gilt eine Gebäudegruppe vielleicht als Ortschaft, während eine gleich grosse Gruppierung von Gebäuden in dichter überbautem Gebiet nicht als Ortschaft, sondern als Weiler (vgl. benanntes Gebiet) empfunden wird. Gehört eine Gebäudegruppe zu einer gleichnamigen politischen Gemeinde, spricht man fast sicher von einer Ortschaft. Auch die Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Name der Bahnhöfe bzw. Stationen bzw. Haltestellen) und mit Hauptstrassen kann dazu führen, dass auch eine kleine Gebäudegruppe als Ortschaft gilt. Die Flächen von realen Ortschaften, d.h. von Ortschaften, die zum gegebenen Zeitpunkt existieren, dürfen einander nicht überlappen. Die Fläche umfasst nicht nur das eng abgegrenzte Siedlungsgebiet sondern auch das Umland mit Einzelhöfen, Weilern, Ausflugsorten. Damit Ortschaften zum populären grossräumigen Koordinatensystem werden können, soll die Abgrenzung nach dem ortsüblichen Sprachgebrauch und nicht nach den politischen oder postalischen Grenzen gewählt werden, obwohl auch diese Gesichtspunkte die Abgrenzung beeinflussen können.»


Anmerkung Wiki-Autor: politische oder postalische Grenzen spielen in der Praxis eine wesentliche Rolle (Umstellungsaufwand!)


Vorteile der SN Norm Gebäudeadressierung bezüglich Ortschaften:

  • Regelung der Organisation (Zusammenarbeit Kanton, Post, Gemeinde)
  • Es existierten Definitionen und Datenmodell
  • Ortschaften sind unabhängig von Poststellen. Es können Ortschaften existieren ohne Poststelle. Bei Schliessung Poststelle bleibt Ortschaft erhalten.

Probleme der SN Norm Gebäudeadressierung bezüglich Ortschaften:

  • Der Begriff Ortschaft im postalischen Sinne ist bei Behörden und der Bevölkerung z.T. verwirrend, da der Begriff Ortschaft meist im umgangssprachlichen Sinn verstanden wird. Es wird zur Vermeidung von Missverständnissen daher auch von der postalischen Ortschaft gesprochen; in der amtlichen Vermessung wird im technischen Sinne der Begriff PLZOrtschaft verwendet.
  • Auch wenn auf der grünen Wiese hätte begonnen werden können (ohne Anlehnung an die bisherige Logistik der Post) hätte zwar die eine oder andere Unschönheit verbessert werden können. Im grossen Ganzen dürfte sich aber wahrscheinlich nicht viel gegenüber den heute vorhandenen postalischen Ortschaften geändert haben. Bei der Postzustellung von abgelegenen Weilern und Höfen spielt nämlich die verkehrstechnische Erschliessung und die Distanz zu einer Ortschaft eine ähnliche Rolle, wie auch bei geografischen Überlegungen gemäss SNV.
  • Problematik postalische Ortschaft und Weiler (vgl. unten)


Weblinks