Orts- und Ortschaftsnamen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Bildung von postalischen Ortschaften ==
 
== Bildung von postalischen Ortschaften ==
 
=== Organisation und Rahmenbedingungen ===
 
=== Organisation und Rahmenbedingungen ===
* Die Kantone '''koordinieren''' Ortschaftsänderungen zusammen mit den Gemeinden, Post, Verkehrsbetrieben, Notfalldienste und Bundesstellen und '''setzen''' die Ortschaften '''fest'''. Die Abläufe werden in der [[Geografische_Namen#Rechtliche_Grundlagen |Verordnung über geografische Namen (GeoNV)]] festgelegt. [[Verordnung_%C3%BCber_geografische_Namen |Kommentare dazu vgl. hier.]]
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* Die Kantone '''koordinieren''' Ortschaftsänderungen zusammen mit den Gemeinden, Post, Verkehrsbetrieben, Notfalldienste und Bundesstellen und '''setzen''' die Ortschaften '''fest'''. Die Abläufe werden in der [[GeoNV|Verordnung über geografische Namen (GeoNV)]] festgelegt.
 
* Die Bildung von postalischen Ortschaften ist komplex und ist eine '''Ermessenssache'''. Es gibt meist mehre Lösungsvarianten, deren Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden müssen.
 
* Die Bildung von postalischen Ortschaften ist komplex und ist eine '''Ermessenssache'''. Es gibt meist mehre Lösungsvarianten, deren Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden müssen.
 
* Die Änderung eines Ortschaftsnamens und / oder der Postleitzahl verursachen bei der Bevölkerung '''Kosten''', insbesondere beim Gewerbe (Firmenadressen, Logos, Internetauftritt, Firmenauto usw.) aber auch bei Werken und bei der öffentlichen Verwaltung.
 
* Die Änderung eines Ortschaftsnamens und / oder der Postleitzahl verursachen bei der Bevölkerung '''Kosten''', insbesondere beim Gewerbe (Firmenadressen, Logos, Internetauftritt, Firmenauto usw.) aber auch bei Werken und bei der öffentlichen Verwaltung.

Version vom 28. Juni 2014, 22:37 Uhr

Geografische Namen Lokalnamen Gebäudeadressen Inhaltsverzeichnis+Übersicht Aktuell

Ortschaft.jpg Ortschaft2.jpg


Diese Seite behandelt die Unterschiede und Abgrenzung von Orten und Ortschaften sowie die Bedeutung dieser beiden geografischen Namen für die Gebäudeadressen.

Begriffe

Übersicht geografische Namen.jpg

► Übersicht über geografische Namen, Lokalnamen sowie Gebäudeadressen


Ort und Ortschaften

  • Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Orte und Ortschaften als Synonyme verwendet für Städte, Dörfer und Weiler. Speziell Dörfer werden populär auch als Ortschaften bezeichnet. Mit dem Begriff Ort werden im Sinne von Ortstafeln, innerorts - ausserorts heute vor allem Siedlungsgebiete bezeichnet, während man früher unter Ortsnamen neben den Siedlungsgebieten auch Flurnamen verstand.
  • Wenn man von der Gebäudeadressierung spricht, muss man die beiden Begriffe Orte und Ortschaften zwingend auseinander halten, da es sich um unterschiedlich strukturierte Objekte von Geoinformationen handelt.
  • Hier im Wiki werden die Begriffe Ort und postalische Ortschaft verwendet, damit keine Verwechslungsgefahr zwischen beiden Begriffen besteht. Die wichtigsten Unterschiede zwischen Ort und postalischer Ortschaft sind in folgender Tabelle aufgelistet und in den beiden Kapiteln Orte und Ortschaften (postalisch) näher beschrieben.
Kriterium Orte postalische Ortschaften
Synonym Ortschaft im umgangssprachichen Sinn Postalische Ortschaft, Ortschaft im postalischen Sinn
Französisch lieux localité
Italienisch località località postale
Deutschland/ Österreich Ort (Ortsname) Postleitgebiet (Postleitort)
Anzahl in der Schweiz ca. 20'000 bis auf Stufe Weiler ca. 4'100 postalische Ortschaften

ca. 1.5 postalische Ortschaften pro Gemeinde

Amtliche Vermessung Nomenklatur (Ortsnamen) Gebäudeadressierung (PLZOrtschaften)
Postleitzahl Nein Ja
Topologie Enge Siedlungsumrandung, Einzelflächen Schweizweite Gebietsaufteilung für die Gebäudeadressierung, umfasst auch Gebiete, wo sich keine Gebäude befinden
Umliegende Einzelhöfe gehören nicht zu einem Ort im Sinne von Stadt, Dorf oder Weiler (sind teilweise als Lokalnamen kartiert) gehören immer zu einer postalischen Ortschaft
Hierarchiebildungen möglich (keine klaren Regeln in der amtlichen Vermessung definiert) Nein
Kartierung auf Karten und Plänen Ja (meist Ort ohne Beifügung) Nein
Signalisation Orte sind meist mit Ortstafeln gekennzeichnet Details vgl. hier Nein (nur indirekt, wo Ortsname auch post. Ortschaftsname entspricht) Details vgl. hier
Namen vielfach ohne Zusatz (schweizweit nicht eindeutig) z.T. mit Zusatz damit schweizweit eindeutig


Ort

Ortsnamen

Beispiele von Orten vgl. hier.


  • In der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) wurde der Begriff Ortsname als solcher nicht explizit definiert. Bei Ortsnamen als Überbegriff von Siedlungen wie Stadt, Dorf, Weiler handelt es sich gemäss GeoNV im rechtlichen Sinn um geografische Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung.
  • Umrandung des effektiven Siedlungsgebietes ohne aussen liegende Einzelhöfe
  • Orte werden im Gegensatz zu Ortschaften in amtlichen Karten und Plänen kartiert und vielfach mit Ortstafeln signalisiert (vgl. Signalisationsverordnung in der Strassenverkehrsgesetzgebung: Der Ortsbegriff in der Signalisationsverordnung lehnt sich stark an die Definition des Ortes im Sinne von Stadt, Dorf und Weiler an um innerorts und ausserorts zu kennzeichnen. In der Signalisationsverordnung wird der Begriff «Ort» und «Ortschaft» gleichbedeutend verwendet. Ortstafel vgl. hier
  • Der Ortsname eines Siedlungszentrums (vielfach identisch mit Name der politischen Gemeinde) wird meist für den Namen der postalischen Ortschaft verwendet. Es gibt aber auch Ortschaftsnamen, wo ein solcher Zentrumsort nicht existiert (z.B. Horgenberg, wo es sich um einen übergeordneten Ortsnamen und nicht um eine Ortschaft im klassischen Sinn handelt).
  • amtliche Vermessung: Thema Nomenklatur, Tabelle Ortsnamen (Topologie Surface)

Ortschaft (postalisch)

Oftschaftsnamen

Beispiele von Ortschaften


  • Die Ortschaft ist in der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) definiert.
  • Eine postalische Ortschaft umfasst ein administratives, künstlich gebildetes Gebiet für die Gebäudressierung und besitzt eine 6-stellige Postleitzahl (in Städten mehrere). Eine Ortschaft kann auch ohne entsprechende Poststelle existieren.
  • Eine Ortschaft umfasst eine oder mehre Orte und trägt meist den Namen des bedeutendsten Ortes als Siedlungszentrum. Sie umfasst nicht nur das eng abgegrenzte Siedlungsgebiet, sondern auch das Umland mit Einzelhöfen, Weilern, Ausflugsorten
  • Ortschaften werden grundsätzlich aus Städten und grösseren Dörfern gebildet (schweizweite Bedeutung), jedoch grundsätzlich nicht aus Weilern und kleineren Dörfern (keine schweizweite Bedeutung).
  • Kriterien für die Bildung von Ortschaften vgl. hier.
  • Ortsnamen mit Namen von politischer Gemeinde spielen für Ortschaften eine grosse Rolle.


Ortschaften (populär) im Sinne von grösseren Orten

Das Ortschaftenverzeichnis des Bundesamtes für Statistik enthält eine Zusammenstellung von ca. 6'000 bedeutenden Ortsnamen (landläufig Ortschaften genannt) mit zugehörigen politischen Gemeinden und postalischen Ortschaften mit Postleitzahlen.


Im Datensatz swissnames des Bundesamtes für Landestoppgrafie wird der Begriff Ortschaft im populären Sinne als verschieden grosse Orte definiert:

  • Orte in Landeskarten:
    • Ortschaft (populär)
      • grosse Ortschaft > 2000 Einwohner
      • mittlere Ortschaft < 2000 Einwohner
      • kleine Ortschaft 50-100 Einwohner
    • Weiler < 50 Einwohner


Siedlungen

Ortsnamen sind zwar Siedlungsnamen aber nicht umgekehrt. Zu statistischen Zwecken werden heute Siedlungen als Fachdaten vollständig kartiert. Sie tragen einen Namen, welchen eine andere Behörde (meist Gemeinden, Statistische Ämter) vergibt als Ortsnamen (Kanton in Zusammenarbeit mit Gemeinde und Nomenklaturkommission). Ortsnamen sind allgemeine Raumreferenznamen für besiedelte Gebiete und jedoch nicht Namen für spezifische Siedlungen.

Vgl. Siedlungsverzeichnisse


Innerorts- und Ausserortsgebiete - Ortstafeln

► Innerorts- und Ausserortsgebiete - Ortstafeln


Orte und Ortschaften in Gebäudeadressen

Gebietsbezeichnungen in Adressen bisherige Regelung

Gebietsbezeichnungen sind Orte, aus welchen nicht eine eigene Ortschaft gebildet wird (Orts- resp. Ortschaftsteile).

Früher war die Gebäudeadresse definiert durch (diese Darstellung ist heute nicht mehr erlaubt!):

Strassenbezeichnung Hausnummer
optional: Gebietsbezeichnung (Ortsname)
PLZ Postalische Ortschaft


Gebietsbezeichnungen in Adressen heutige Regelung

Die SNV Norm Gebäudeadressen definiert die Gebäudeadresse durch folgende untersten beiden Adresszeilen:

Strassenbezeichnung Hausnummer
PLZ Postalische Ortschaft

Diese beiden Adresszeilen dürfen keine Gebietsbezeichnung mehr enthalten. Da Ortschaften grundsätzlich nicht geändert und wegen der schweizweiten Beutung nicht zu klein gewählt werden sollten, stellt der Wegfall des Ortsteils zum Teil ein Problem dar. Aus der Strassenbezeichnung ist nämlich zum Teil nicht ersichtlich, ob sich eine Adresse im Zentrumsort oder in einem davon getrennten Ortsteil (z.B. Weiler) befindet. Mit benannten Gebieten als Strassenbezeichnung kann der Bezug zum Ortsteil hergestellt werden. Vielfach ist es jedoch aus verschiedenen Gründen nicht möglich, ein benanntes Gebiet zu bilden. Aus 15'000 Ortsnamen in der Schweiz ist es nicht möglich, 15'000 Ortschaften zu bilden, da die Ortschaften dann viel zu klein wären und kein schweizweite Bedeutung mehr hätten. Auch der Umstellungsaufwand wäre immens und nicht zu verantworten. Ortschaften in der Schweiz sollten deshalb so belassen werden wie sie sind. Dies entspricht auch einem Grundsatz in der Verordnung über geografische Namen, dass geografische Namen nur geändert werden dürfen, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt.

Ist in einer Gebäudeadresse die Erkennbarkeit des lokalen geografischen Bezuges erforderlich, besteht die Möglichkeit, auf der drittuntersten Zeile die Gebietsbezeichnung anzugeben (nicht Bestandteil der Gebäudeadresse, sondern Teil der individuellen Anschrift)

optional: Gebietsbezeichnung (Ortsname)
Strassenbezeichnung Hausnummer
PLZ Postalische Ortschaft


Falls der lokale, geografische Bezug nicht schon allein aus der Adresse ersichtlich ist, kann eine Gebietsbezeichnung auf der 3. untersten Zeile wie oben abgebildet explizit angegeben (könnte künftig auch automatisch generiert werden z.B. durch den Verschnitt der Ebene Ortsnamen mit den Gebäudeadressen.


folgende Darstellung von auf der untersten Adresszeile ist abzulehnen:

Gebietsbezeichnung PLZ Postalische Ortschaft 


Gebietsbezeichnungen sind nicht Bestandteil von Gebäudeadressen, können aber trotzdem in Adressen aufgenommen werden:

  • SNV Norm Gebäudeadressen: Die Gebietsbezeichnug (Ortsteil) war in den ersten Modellentwürfen enthalten. Es wurde dann aber auf eine Modellierung verzichtet, da die Post auf die Gebietsbezeichnung verzichtete. Eine pro Gebäude individuell angegebene, optinale Gebietsbezeichnung könnte bei Bedarf behelfsmässig im Datenfeld Gebäueeigangsbeschreibung (amtliche Vermessung: Gebäudebeschreibung) verwendet werden. In der SNV-Norm aufgeührtes Beisspiel: «Beim Dorfeingang».
  • Ech.ch: Im Entwurf eCH-0010 – Datenstandard Postadresse für natürliche Personen, Firmen, Organisationen und Behörden ist ein Datenfeld «3.20 locality - Gebiet» vorgesehen, welches für Gebietsbezeichnungen verwendet werden könnte.


Eine ähnliche Situation wie bei den Gebietsbezeichnungen besteht auch bei Gebäudenamen, welche nicht Bestandteil der Gebäudeadresse sind vgl. hier.

Lokaler geografischer Bezug von Gebäudeadressen mit Onlinekarten herstellen

  • Auch bei Adressen, bei welchen der lokale geografische Bezug nicht ersichtlich ist (z.B. klassische Strassenamen in einem Weiler oder kleinem Dorf), wird der Bezug zu Ortsnamen auf einer Onlinekarte sofort und klar ersichtlich. Die Bedeutung von Onlinekarten bei der Adresssuche wird in Zukunft noch zunehmen.
  • Die postalische Ortschaft ist sehr wichtig für die Eindeutigkeit der Adresse und das Auffinden einer Adresse in Verzeichnissen. Die postalische Ortschaft ist nicht immer geeignet zum Auffinden einer Adresse im Gelände. Hier bilden Ortsnamen (kartiert in Karten und Plänen sowie vielfach signalisiert auf Ortstafeln) das populäre Koordinatensystem.


Verlinkung von Ortsnamen zu Ortschaften

Da postalische Ortschaften nicht immer bekannt sind, existieren z.B. in gedruckten Telefonbüchern der Directories Einträge von Gebietsbezeichnungen (Ortsnamen), welche auf die entsprechende postalische Ortschaft hinweisen. Im elektronischen Telefonbuch von Directories sind solche Gebietsbezeichnungen mit den entsprechenden Ortschaften resp. entsprechenden Postleitzahlen verlinkt. Solche Linklisten «Ort - postalische Ortschaften» können künftig auch GIS-mässig erstellt werden durch Verschnitt der Ortsnamen mit den Ortschaften.


Gebäudeadressierung in kleineren Orten

Strassenweise Adressierung

  • Auch in diversen kleineren Orten in der Schweiz besteht eine strassenweise Adressierung als grundsätzlich beste Adressierungsart.
  • Es muss dabei in Kauf genommen werden, dass allein anhand der Adresse nicht erkennbar ist, ob ein Gebäude innerhalb oder ausserhalb des Zentrumortes der postalischen Ortschaft liegt. Für ortsfremde Personen besteht heute grundsätzlich die Möglichkeit, mit Gratis-Geodiensten im Internet zu einer bestimmten Adresse einen Planausschnitt auszudrucken, wo der Ortsname ersichtlich ist. Mit Hilfe dieses Planausschnittes und der Beschilderung des Ortsnamens auf Ortstafeln ist eine Navigation einfach möglich. Die Benutzung von digitalen Karten dürfte in der Zukunft noch steigen.
  • Falls neben dem Strassennamen und der postal. Ortschaft noch die Angabe einer Gebietsbezeichnung in der Adresse erforderlich ist, darf diese nur ausserhalb der untersten beiden offiziellen Gebäudeadressezeilen aufgenommen werden z.B. in der 3. untersten Adresszeile. Vgl. hier.


Benannte Gebiete

Bildung von postalischen Ortschaften

Organisation und Rahmenbedingungen

  • Die Kantone koordinieren Ortschaftsänderungen zusammen mit den Gemeinden, Post, Verkehrsbetrieben, Notfalldienste und Bundesstellen und setzen die Ortschaften fest. Die Abläufe werden in der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) festgelegt.
  • Die Bildung von postalischen Ortschaften ist komplex und ist eine Ermessenssache. Es gibt meist mehre Lösungsvarianten, deren Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden müssen.
  • Die Änderung eines Ortschaftsnamens und / oder der Postleitzahl verursachen bei der Bevölkerung Kosten, insbesondere beim Gewerbe (Firmenadressen, Logos, Internetauftritt, Firmenauto usw.) aber auch bei Werken und bei der öffentlichen Verwaltung.
  • Die Gemeinde muss sich eine Revision von Ortschaften (Name, Postleitzahl, Gebietsabgrenzung) bezüglich Kosten und Nutzen gut überlegen. Bestehende postalische Ortschaften (auch wenn die Abgrenzung noch nicht erfasst ist) sollen nur bei triftigen Gründen geändert werden.
  • Die Mehrheit der Bevölkerung soll hinter einer Änderung von Ortschaften (Name, Gebiet) stehen. Die Gemeinde analysiert, wie sie am besten vorgeht (z.B. Orientierung und Diskussion an Gemeindeversammlung, Umfragen)
  • Änderungen von Ortschaftsnamen können bei der Bevölkerung grosse Emotionen auslösen (Identität).
  • Poststellen tragen in der Regel den Namen der zugehörigen postalischen Ortschaft (Ausnahmsweise tragen Poststellen andere Namen, wenn sie nicht im entsprechenden Ort oder wenn mehrere Poststellen im entsprechenden Ort liegen). Es existieren auch postalische Ortschaften ohne Poststellen. Bei der Schliessung einer Poststelle bleibt die postalische Ortschaft bestehen.
  • Es bestehen heute zwei gegensätzliche Tendenzen je nach Gemeinde zu weniger Ortschaften (grössere Übersichtlichkeit, grössere Präsenz einer Ortschaft, die der Name der pol. Gemeinde trägt) wie auch zu mehr Ortschaften (geografische Gründe).
  • Bei Änderungen von postalischen Ortschaften bleiben im Allgemeinen die Orte und damit auch die Beschilderung der Orte bestehen.


Bedingungen für die Bildung von postalischen Ortschaften

Folgende Grundsätze sind zu beachten:

  • Ortschaften sollten nur geändert werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht, da Änderungen mit grossem Aufwand für Adressmutationen bei allen involvierten Stellen verbunden sind.
  • Ortschaften müssen eine schweizweite Bedeutung haben und deren Name sollte als Ortsname auch auf der Landeskarte 1:200'000 bezeichnet sein (Kriterium allein genügt nicht). Ortschaften sollten grundsätzlich aus Sicht der Adressierung und wegen der Zergliederung nicht zu klein ge-wählt werden, in der Regel nicht unter 100 Einwohner.
  • Die Bildung von Ortschaften in einer Gemeinde sollte gesamtheitlich betrachtet werden. Alle Ort-schaften innerhalb einer Gemeinde sollen nach den gleichen Grundsätzen beurteilt werden.
  • Die Post muss eine Postleitzahl zuordnen können.
  • Die Bildung von Stationsnamen muss möglich sein.
  • Die Bedürfnisse des Rettungsdienstes für ein einfacheres Auffinden von Gebäudeadressen müs-sen erfüllt sein (geografische Aspekte).
  • Innerhalb einer Ortschaft müssen alle Gebäudeadressen eindeutig sein. Ortschaften sollten klar und eindeutig abgegrenzt sein. Es sollten eindeutige Flächen gebildet werden (nicht mehrere Teil-flächen).
  • Wenn ein Ort eine Zentrumsfunktion hat, soll dieser Name für die Ortschaft übernommen werden.
  • Bei Streusiedlungen sollen – falls möglich – benannte Gebiete im Sinne der Gebäudeadressie-rung gewählt werden, anstatt zu viele Ortschaften zu bilden.
  • Die historische Bedeutung und auch die zukünftige Entwicklung (soweit heute bekannt) von Ort-schaften sollen mitberücksichtigt werden.
  • Gemäss Verordnung über geografische Namen (GeoNV) sollen geografische Namen, zu denen auch Ortschaften gehören, nur geändert werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Jede durch eine Ortschaftsänderung verursachte Änderung von Gebäudeadressen verursacht pro betroffene Wohnung einen volkswirtschaftlichen Aufwand von rund 500 Fr. (20 Adressänderungen à 25 Fr.).


Problematik postalische Ortschaften und kleinere Orte

Städte und Dörfer bilden bereits heute meist postalische Ortschaften. Probleme ergeben sich in der Praxis bei kleineren Orten (Weilern und kleinere Dörfer). Die SNV Norm spricht einerseits davon, dass Ortschaften nicht nur das eng abgegrenzte Siedlungsgebiet umfassen, sondern auch das Umland mit Einzelhöfen, Weilern, Ausflugsorten.


Die Definition der postalischen Ortschaft gemäss SNV spricht andererseits von schweizweiter Bedeutung und fordert die Berücksichtigung des örtlichen Sprachgebrauchs. Dieses Kriterium muss kritisch hinterfragt werden. Es muss nämlich berücksichtigt werden, ob mit einer ortsvertrauten Person gesprochen wird oder nicht.

  1. bei ortsfremden Personen wird meist die nahe gelegene Ortschaft und der Weilername angegeben (allenfalls auch die politische Gemeinde und der Weilername)
  2. bei ortsvertrauten Personen dürfte wahrscheinlich nur der Weilername angegeben werden
  • Der örtliche Sprachgebraucht gilt für beide Fälle und sollte nicht dazu führen, auf Grund einseitiger Überlegungen, aus Weilern und kleinen Dörfern postalische Ortschaften zu bilden.
  • Innerhalb einer Gemeinde kann nicht einseitig aus einem einzelnen kleinen Ort eine postalische Ortschaft gebildet werden, sondern es müssten aus Gründen einer Gleichberechtigung aus allen gleichbedeutenden Orten postalische Ortschaften entstehen, was häufig zu einer zu grossen Zahl von neuen postalischen Ortschaften, zu einer Unübersichtlichkeit und zu Abgrenzungsproblemen führt.


Schreibweisen von Orts- und Ortschaftsnamen

Schreibweise von Ortsnamen

  • Karten und Pläne: Ortsnamen werden gemäss Weisungen 2011 geschrieben. Beispiel:
    • Au (ohne Kantonskürzel)
    • Buch (ohne Kantonskürzel)
  • Ortstafeln: Die Schreibweise der Ortstafeln richtet sich grundsätzlich nach der offiziellen Schreibweise auf Karten und Pläne (grundsätzlich ohne Beifügungen). Bei Weilern wird jedoch häufig in Klammern der Gemeindename geführt (nicht Ortschaftsname). Beispiel
    • Au (Wädenswil)
    • Ludetswil (Russikon) obwohl in der Ortschaft Madetswil gelegen


Schreibweise von Ortschaftsnamen

► Schreibweise von Ortschaftsnamen


Vergleich Schreibweise von Orts- und Ortschaftsnamen

Ortsname . PLZ Name postalische Ortschaft
Aadorf . 8355 Aadorf
Aathal und Seegräben . 8607 Aathal-Seegräben
Aesch . 8412 Aesch b. Neftenbach
Aesch . 4147 Aesch BL
Aesch . 6287 Aesch LU
Aesch . 8904 Aesch ZH
Egg . 9231 Egg (Flawil)
Egg . 8132 Egg b. Zürich
Egg . 8847 Egg SZ
Montet . 1483 Montet (Broye)
Montet . 1674 Montet (Glâne)
Mühledorf . 3116 Mühledorf BE
Mühledorf . 4583 Mühledorf SO
St-Sulpice . 2123 St-Sulpice NE
St-Sulpice . 1025 St-Sulpice VD
Sutz . 2572 Sutz


Publikation Gebäudeadressierung

► Publikation Gebäudeadressierung


Hintergrund und Geschichte von Ortschaften

Orte gemäss Ortsbuch der Schweiz 1928

Ursprünglich existierten Ortsnamen im Sinne von bewohnten Orten (Städte, Dörfer, Quartiere, Weiler, Häusergruppen und Einzelhöfe). Das Ortsbuch der Schweiz aus dem Jahre 1928 beinhaltet ca. 85'000 Ortsnamen, als Zieladressen für die Zustellung der Post. Schon damals existierten für die Post logistische Verteilzentren (Städte, Dörfer) als Poststellen. Das Ortsbuch der Schweiz 1928 stellt ein erstes Adressbuch dar:

  • Weilername, Ortschaft
  • Hof- oder Gebäudename, Ortschaft
  • Ortschaft (Strassennamen nicht aufgeführt)


Postleitzahlen

1964 wurden die Namen der Postzustellkreise, welche meistens den Namen der betreffenden Ortschaft trugen, mit Postleitzahlen versehen.

Alle Adressen einer 6-stelligen Postleitzahl mit zugehörigem Ortschaftsnamen sind Grundlage der entsprechenden postalischen Ortschaft gemäss SNV (siehe unten). Unterschiede:

Aspekt Postleitzahl mit Ortschaftsnamen postalische Ortschaft gemäss SNV (neu)
Topologie Adressen mit gleicher 6-stelliger Postleitzahl bilden eine Punktwolke zur Darstellung des Zustellungsgebietes offizielle, in der Amtlichen Vermessung festgelegte Umrandung im Sinne einer Gebietsaufteilung
Aspekte der Zuteilung Postlogistik neben Postlogistik auch geografische Überlegungen

Bei der Einführung von postalischen Ortschaften gemäss SNV spielt es eine sehr wesentliche Rolle, ob bestehende Gebäudeadressen betroffen sind oder nicht, da im ersten Fall Gebäudeadressmutationen mit allen Konsequenzen vollzogen werden müssen!

Alles über Postleitzahlen vergleiche hier


Postalische Ortschaften gemäss SN Norm 612040 Gebäudeadressen

In einer Arbeitsgruppe der Schweizerischen Normenvereinigung SNV musste für die Gebäudeadresse der Hauptidentifikator spezifisiert werden. Da die bisherigen Namen der Postleitzahlen und deren Geltungsbereich aus postlogistischen Überlegungen entstand, wurde eine Lösung angestrebt, wo weniger logistische Überlegungen im Vordergrund standen, sondern geografische Aspekte im Sinne der Identität der Bevölkerung. Als Hauptidentifikation der Gebäudeadresse wurde der Begriff Ortschaft wie folgt definiert:

«Ortschaften sind geografische Gebiete, deren Bezeichnung landesweit von Bedeutung ist und als Folge z.B. auf einer Karte 1:200'000 aufgeführt ist. Die Besiedlungsdichte kann dabei sehr unterschiedlich sein (Städte und Streubausiedlungen als Extreme). In sehr dünn besiedelten Gebieten gilt eine Gebäudegruppe vielleicht als Ortschaft, während eine gleich grosse Gruppierung von Gebäuden in dichter überbautem Gebiet nicht als Ortschaft, sondern als Weiler (vgl. benanntes Gebiet) empfunden wird. Gehört eine Gebäudegruppe zu einer gleichnamigen politischen Gemeinde, spricht man fast sicher von einer Ortschaft. Auch die Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Name der Bahnhöfe bzw. Stationen bzw. Haltestellen) und mit Hauptstrassen kann dazu führen, dass auch eine kleine Gebäudegruppe als Ortschaft gilt. Die Flächen von realen Ortschaften, d.h. von Ortschaften, die zum gegebenen Zeitpunkt existieren, dürfen einander nicht überlappen. Die Fläche umfasst nicht nur das eng abgegrenzte Siedlungsgebiet sondern auch das Umland mit Einzelhöfen, Weilern, Ausflugsorten. Damit Ortschaften zum populären grossräumigen Koordinatensystem werden können, soll die Abgrenzung nach dem ortsüblichen Sprachgebrauch und nicht nach den politischen oder postalischen Grenzen gewählt werden, obwohl auch diese Gesichtspunkte die Abgrenzung beeinflussen können.»


Geografische Namen Lokalnamen Gebäudeadressen Inhaltsverzeichnis+Übersicht Aktuell