Orts- und Ortschaftstafel: Unterschied zwischen den Versionen

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** '''Ortsteil''' ''quartiers extérieurs/quartieri esterni'' (Art. 22 Abs. 4)
 
** '''Ortsteil''' ''quartiers extérieurs/quartieri esterni'' (Art. 22 Abs. 4)
 
** '''Ortsnamen'''  ''noms des localités/nomi delle località'' (Art. 49 Abs. 1)
 
** '''Ortsnamen'''  ''noms des localités/nomi delle località'' (Art. 49 Abs. 1)
* '''«Ortschaft» (SSV)'''
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* [[#Ortschaft|'''«Ortschaft» (SSV)''']]
 
** '''Ortschaften''' ''localité/località'' (Art. 50 SSV)
 
** '''Ortschaften''' ''localité/località'' (Art. 50 SSV)
** '''Ortschaftstafeln''' ''panneaux de localité/cartelli di località'' (Art. 50 SSV)
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** [[#Ortstafel|'''Ortschaftstafeln''']] ''panneaux de localité/cartelli di località'' (Art. 50 SSV)
 
** '''Ortschaftsnamen''' ''noms des localités/nomi di località'' (Art. 49 Abs. 1 SSV)  
 
** '''Ortschaftsnamen''' ''noms des localités/nomi di località'' (Art. 49 Abs. 1 SSV)  
  
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** '''Ortsnamen''' ''noms de lieux/nomi die località'' (Art. 3 Lit. b GeoNV)
 
** '''Ortsnamen''' ''noms de lieux/nomi die località'' (Art. 3 Lit. b GeoNV)
 
** '''Siedlung/Ort''' als topografisches Objekt  (Stadt, Dorf, Quartier, Ortsteil, Weiler) (Art. 3 Lit. h GeoNV)  
 
** '''Siedlung/Ort''' als topografisches Objekt  (Stadt, Dorf, Quartier, Ortsteil, Weiler) (Art. 3 Lit. h GeoNV)  
* '''«Ortschaften»''' (im postalischen Sinn, PLZ-Ortschaften)  ''localités/località postale'' (GeoNV)
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* [[#Ortschaften|'''«Ortschaften»''']] (im postalischen Sinn, PLZ-Ortschaften)  ''localités/località postale'' (GeoNV)
** '''Ortschaften'''  ''localités/località postale'' (Art. 3 Lit. e GeoNV)
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** [[#Ortschaften|'''Ortschaften''']] ''localités/località postale'' (Art. 3 Lit. e GeoNV)
  
  
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=== Auswirkungen innerorts / ausserorts Bereiche ===
 
=== Auswirkungen innerorts / ausserorts Bereiche ===
Ob mit «Ortschaftstafel» Art. 50 SSV  '''«Orte»/«Ortsteile»/«Weiler»''' gemäss Art. 3 Lit. h GeoNV oder '''«(postalische) Ortschaften»''' gemäss Art. 3 Lit. e GeoNV signalisiert werden, hat erhebliche Auswirkungen auf die Abgrenzung des '''«innerorts»''' resp. '''«ausserorts»''' Bereiches und dadurch auf die gesetzlichen Bestimmungen der SSV und auch auf die Ordnungsbussenverordnung (OBV).
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Ob mit [[#Ortstafel|«Ortschaftstafel»]] Art. 50 SSV  [[#Ort|'''«Orte»''']] oder [[#Ortschaf|'''«Postalische Ortschaften»''']] signalisiert werden, hat erhebliche Auswirkungen auf die Abgrenzung des '''«innerorts»''' resp. '''«ausserorts»''' Bereiches und dadurch auf die gesetzlichen Bestimmungen der SSV und auch auf die Ordnungsbussenverordnung (OBV).
  
  
 
==== Signalisationsverordnung (SSV) ====
 
==== Signalisationsverordnung (SSV) ====
In der SSV haben die Abgrenzung «innerorts» und «ausserorts» Auswirkungen z.B. auf folgende Bestimmungen:
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Auch wenn die Höchtsgeschweinigkeit separat signalisiert wird, haben in der SSV die Abgrenzung «innerorts» und «ausserorts» Auswirkungen z.B. auf folgende Bestimmungen:
* 1. Kapitel '''Begriffe und Geltungsbereich:''' Begriffe (Art. 1 SSV), Zonensignalisation (Art. 2)
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* '''Begriffe und Geltungsbereich:''' Begriffe (Art. 1 SSV), Zonensignalisation (Art. 2)
* 2. Kapitel '''Gefahrensignale:''' Grundsätze (Art.3), Kurven (Art. 4), Lichtsignale, Flugzeuge, Seitenwind, (Stau Art 14)
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* '''Gefahrensignale:''' Grundsätze (Art.3), Kurven (Art. 4), Lichtsignale, Flugzeuge, Seitenwind, (Stau Art 14)
* 3. Kapitel '''Vorschriftssignale:''' Teilfahrverbote, Fussgängerverbot (Art. 19)
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* '''Vorschriftssignale:''' Teilfahrverbote, Fussgängerverbot (Art. 19)
* 4. Kapitel '''Vortrittssignale:''' Signale «Stop» und «Kein Vortritt» (Art. 36), Hauptstrasse (Art. 37), Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt (Art. 39)
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* '''Vortrittssignale:''' Signale «Stop» und «Kein Vortritt» (Art. 36), Hauptstrasse (Art. 37), Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt (Art. 39)
* 5. Kapitel '''Hinweissignale:''' Grundsätze Verhaltenshinweise (Art. 44 und Art. 47), Ortschaftstafeln (Art. 50), Vorwegweiser (Art. 52), Grundsätze (Art. 57)
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* '''Hinweissignale:''' Grundsätze Verhaltenshinweise (Art. 44 und Art. 47), Ortschaftstafeln (Art. 50), Vorwegweiser (Art. 52), Grundsätze (Art. 57)
* 9. Kapitel '''Markierungen:''' Doppel- und Vorwarnlinien (Art. 73),
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* '''Markierungen:''' Doppel- und Vorwarnlinien (Art. 73),
* 12. Kapitel '''Bahnübergänge:''' Vorsignale (Art. 92), Bewilligungspflicht (Art. 99)
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* '''Bahnübergänge:''' Vorsignale (Art. 92), Bewilligungspflicht (Art. 99)
* 14. Kapitel '''Allgemeine Anforderungen an die Strassensignalisation:''' Grundsätze (Art. 101), Ausgestaltung der Signale (Art. 102), Standort der Signale (Art. 103)
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* '''Allgemeine Anforderungen an die Strassensignalisation:''' Grundsätze (Art. 101), Ausgestaltung der Signale (Art. 102), Standort der Signale (Art. 103)
* 15. Kapitel '''Verkehrsanordnungen und Verkehrsbeschränkungen:''' Abweichungen von den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten (Art. 108)
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* '''Verkehrsanordnungen und Verkehrsbeschränkungen:''' Abweichungen von den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten (Art. 108)
  
  
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== Warum signalisieren «Ortschaftstafeln (SSV)» grundsätzlich «Orte» und nicht «(postalische) Ortschaften»? ==
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== Warum «Ortschaftstafeln» (SSV) grundsätzlich «Orte» und nicht (postalische) «Ortschaften«» signalisieren ==
Aus folgenden Gründen ist davon auszugehen, dass es sich bei den Begriffen '''«Ort»/«Ortschaft»''' in der SSV um die Begriffe '''«Siedlung»/«Ort»''' (GeoNV) handelt und nicht um den Begriff '''«Ortschaft (GeoNV) im postalischen Sinn»''':
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* Die Platzierung der «Ortschaftstafel SSV» richtet sich nach verkehrspolizeilichen Aspekten. Dabei spielt die Siedlungsdichte eine wichtige Rolle: Ortschaftstafeln werden grundsätzlich auf Haupt- und Nebenstrassen platziert '''wo das locker überbaute Ortsgebiet beginnt''' und sich eine Unterteilung in «innerorts» und «ausserorts» aufdrängt.  Alleinstehende Einzelgebäude ausserhalb des Siedlungsgebietes gehören zu postalischen Ortschaften im Sinn der GeoNV, können aber im Allgemeinen kaum zum locker überbauten Ortsgebiet gezählt werden und gehören meistens zum '''ausserorts Gebiet'''.
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* Die SSV regelt, wo Ortschaftstafeln platziert werden. Vgl. dazu auch die oben abgebildete Situationsskizze. Wo im konkreten Fall «Ortschaftstafeln» aufgestellt werden, richtet sich nach verkehrspolizeilichen und nicht nach adresssalischen / postalischen Kriterien. Würden nicht mehr «Orte», sondern neu «Ortschaften» nach adreassalischen und postalischen Aspekten, würde dies die Festlegung der «innerorts-» und «ausserorts» Gebiete in erheblichen Mass tangieren und vielfach den Bestimmungen der SSV widersprechen. Der Begriff '''«Ort»/«Ortschaft» (SSV)''' darf daher grundsätzlich nicht mit der '''«(postalischen) Ortschaft (GeoNV)»''' in Verbindung gebracht werden.
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Aus folgenden Gründen ist davon auszugehen, dass [[#Ortstafeln|«Ortschaftstafeln» (SSV)]] grundsätzlich [[#Ort|«Orte»]] und nicht [[#Orschaft|(postalische) «Ortschaften«»]] signalisieren:
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* Die Platzierung der [[#Ortstafel|«Ortschaftstafel SSV»]] richtet sich nach verkehrspolizeilichen Aspekten. Dabei spielt die Siedlungsdichte eine wichtige Rolle: Ortschaftstafeln werden grundsätzlich auf Haupt- und Nebenstrassen platziert '''wo das locker überbaute Ortsgebiet beginnt''' und sich eine Unterteilung in «innerorts» und «ausserorts» aufdrängt.  Alleinstehende Einzelgebäude ausserhalb des Siedlungsgebietes gehören zu postalischen Ortschaften im Sinn der GeoNV, können aber im Allgemeinen kaum zum locker überbauten Ortsgebiet gezählt werden und gehören meistens zum '''ausserorts Gebiet'''. '''Würden nicht mehr [[#Ort|'''Orte''']], sondern neu «Ortschaften» nach adreassalischen und postalischen Aspekten signalisiert, würde dies die Festlegung der «innerorts-» und «ausserorts» Gebiete in erheblichen Mass tangieren und vielfach den Bestimmungen der SSV widersprechen.'''
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* Die [[#Ortstafel|'''Ortstafeln SSV''']] sind nicht isoliert zu betrachten, sondern als Teil der gesamten Strassenwegweisung. [[#Ort|'''Orte''']] spiele dabei als Strassenknotenpunkte eine wichtige Rolle. In der Strassenwegweisung geht es um die Signalisierung dieser [[#Ort|'''Orte''']]. Wird ein solcher [[#Ort|'''Orte''']] erreicht, ist eine [[#Ortstafel|'''Ortschaftstafel SSV''']] ein Hinweis dafür, dass dieser [[#Ort|'''Orte''']] erreicht wurde. '''Bei einer Strassensignalisierung geht es um die feingliedrige Signalisation von [[#Ort|'''Orte''']] im verkehrspolizeilichen Sinn und nicht um die Signalisation der postalischen Ortschaft zu adressalischen / postalischen Zwecken.'''  
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* Für das Auffinden einer Adresse im Gelände bestehen grundsätzlich 3 Navigationsstufen:
 
* Für das Auffinden einer Adresse im Gelände bestehen grundsätzlich 3 Navigationsstufen:
# '''Grob-Navigation zur postalischen Ortschaft:''' Die '''(postalische) Ortschaft''' einer Gebäudeadresse dient zur groben Lokalisierung der Adresse in der ganzen Schweiz. Ortschaften müssen eine landesweite Bedeutung aufweisen und der entsprechende Ortsname sollte mindestens in einer Karte 1:200'000 gefunden werden können.
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# '''Grob-Navigation zur postalischen Ortschaft:''' Die [[#Ortschaft|'''(postalische) Ortschaft''']] einer Gebäudeadresse dient zur groben Lokalisierung der Adresse in der ganzen Schweiz. Ortschaften müssen eine landesweite Bedeutung aufweisen und der entsprechende Ortsname sollte mindestens in einer Karte 1:200'000 gefunden werden können.
# '''Navigation zum entsprechenden Ort:''' In der Schweiz existieren ca. 4100 postalische Ortschaften mit ca. 20'000 Orten (Zentrumsgebieten/Ortsteilen/Weilern), was im Durchschnitt ca. 5 Orte pro posalische Ortschaft ergibt. Auf einer detaillierten Karte sollten auch diese Orte erscheinen und die gesuchte Adresse kann in Relationen zu diesen Orten angezeigt werden. Die gewünschte Adresse liegt entweder in einem solchen Ort oder ausserhalb davon. '''Für die Navigation auf dieser mittleren Stufe ist es sehr hilfreich, wenn die Orte mit Ortstafeln signalisiert werden und eine Übereinstimmung mit der Karte und Position im Gelände besteht.''' Es ist jedoch zu beachten, dass längst nicht alle Orte signalisiert werden, sondern nur diejenigen an einer Haupt- oder Nebenstrasse und falls aus verkehrspolizeilicher Sicht ein Bedarf zur Signalisation besteht.
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# '''Navigation zum entsprechenden Ort:''' In der Schweiz existieren ca. 4100 [[#Ortschaft|'''(postalische) Ortschaften''']] mit ca. 20'000 [[#Ort|'''Orte''']], was im Durchschnitt ca. 5 [[#Ort|'''Orte''']]  pro [[#Ortschaft |'''(postalische) Ortschaft''']] ergibt. Auf einer detaillierten Karte sollten auch diese [[#Ort|'''Orte''']]  erscheinen und die gesuchte Adresse kann in Relationen zu diesen [[#Ort|'''Orten''']]  angezeigt werden. Die gewünschte Adresse liegt entweder in einem solchen [[#Ort|'''Orte''']]  oder ausserhalb davon. '''Für die Navigation auf dieser mittleren Stufe ist es sehr hilfreich, wenn die [[#Ort|'''Orte''']]  mit [[#Ortstafel|Ortstafeln]] signalisiert werden und eine Übereinstimmung mit der Karte und Position im Gelände besteht.''' Es ist jedoch zu beachten, dass längst nicht alle [[#Ort|'''Orte''']]  signalisiert werden, sondern nur diejenigen an einer Haupt- oder Nebenstrasse und falls aus verkehrspolizeilicher Sicht ein Bedarf zur Signalisation besteht.
# '''Navigation zur einzelnen Adresse:''' Liegt eine Adresse in einem Ort (Zentrumsgebiet/Ortsteil/Weiler), erfolgt die Feinnavigation anhand eines Strassenplans. Die signalisierten Strassen sind dabei eine wesentliche Hilfe.  
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# '''Navigation zur einzelnen Adresse:''' Liegt eine Adresse in einem [[#Ort|'''Ort''']], erfolgt die Feinnavigation anhand eines Strassenplans. Die signalisierten Strassen sind dabei eine wesentliche Hilfe.  
 
   
 
   
* Eine Signalisation der Orte und neu auch der postalischen Ortschaften würde zu grossen Verwirrungen führen und es ist eine Beschränkung entweder auf die bisherige Signalisation der Orte oder neu Signalisation ausschliesslich der postalischen Ortschaften zu beschränken. Aus Sicht der Gebäudeadressierung besteht kein Bedarf, die bisherige Praxis der Signalisation der Orte zu verzichten und neu anstelle davon, die (postalischen) Ortschaften zu signalisieren.  
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* Eine Signalisation der [[#Ort|'''Orte''']]  und neu auch der [[#Ortschaft|'''(postalischen) Ortschaften]]''' würde zu grossen Verwirrungen führen und es ist eine Beschränkung entweder auf die bisherige Signalisation der [[#Ort|'''Orte''']]  oder neu Signalisation ausschliesslich der [[#Ortschaft|'''(postalischen) Ortschaften''']] zu beschränken. Aus Sicht der Gebäudeadressierung besteht kein Bedarf, die bisherige Praxis der Signalisation der [[#Ort|'''Orte''']] zu verzichten und neu anstelle davon, die [[#Ortschaft|'''(postalischen) Ortschaften''']] zu signalisieren.  
  
  
 
== Bedeutung der Ortstafeln für die Wegweisung ==
 
== Bedeutung der Ortstafeln für die Wegweisung ==
Die '''«Ortschaftstafel»''' ist Bestandteil der Strassenwegweisung. Ein '''«Ort»''' als topografisches Objekt  wird im Strassennetz mit Wegweisern signalisiert, damit der Strassenbenutzer die richtige Strasse wählt. Erreicht ein Strassenbenutzer den entsprechenden '''«Ort»''', so ist die '''«Ortstafel»/«Ortschaftstafel»''' eine Bestätigung dafür, dass das Ziel erreicht ist. In der zersiedelten Schweiz spielt die Wegweisung im Strassenverkehr eine ganz wichtige Rolle. Die Wegweisung ist heute auf die topografischen Objekte ausgerichtet wie sie auch in der Landeskarte zu finden sind (es existieren ca. 20'000 Orte (Ortszentren/Ortsteile/Weiler) und Zehntausende von weiteren topografischen Objekten wie Pässe und Berge, Ausflugsorte, Seilbahnstationen, Einzelhöfe usw.). Bei verschiedenen topografischen Objekten wird erwartet, dass ein topografisches Objekt (Ort, Passhöhe) auch beschildert ist, damit der Verkehrsbenutzer eine Bestätigung erhält, dass er das Ziel erreicht hat. Würden nun postalische Ortschaften anstelle von Orten beschildert, so dürften zwar Orte als Wegweiser zwar signalisiert werden, als Ortstafel mit dem Hinweis, dass das Ziel erreicht ist, jedoch nicht.
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Die [[#Ortstafel|'''«Ortschaftstafel»''']] ist Bestandteil der Strassenwegweisung. Ein '''«Ort»''' als topografisches Objekt  wird im Strassennetz mit Wegweisern signalisiert, damit der Strassenbenutzer die richtige Strasse wählt. Erreicht ein Strassenbenutzer den entsprechenden [[#Ort|'''Orte''']], so ist die [[#Ortstafel|'''«Ortstafel»/«Ortschaftstafel»''']] eine Bestätigung dafür, dass das Ziel erreicht ist. In der zersiedelten Schweiz spielt die Wegweisung im Strassenverkehr eine ganz wichtige Rolle. Die Wegweisung ist heute auf die topografischen Objekte ausgerichtet wie sie auch in der Landeskarte zu finden sind. Es existieren ca. 20'000 [[#Ort|'''Orte''']] und Zehntausende von weiteren topografischen Objekten wie Pässe und Berge, Ausflugsorte, Seilbahnstationen, Einzelhöfe usw. Vielfach ist es erforderlich, dass ein topografisches Objekt (Ort, Passhöhe usw. ) auch beschildert ist, damit der Verkehrsbenutzer eine Bestätigung erhält, dass er das Ziel erreicht hat. Würden nun [[#Ortschaft|'''(postalische) Ortschaften''']] anstelle von [[#Ort|'''Orte''']] beschildert, so dürften zwar [[#Ort|'''Orte''']] als Wegweiser zwar signalisiert werden, jedoch als [[#Ort|'''Ort''']] nicht.  
 
 
'''Die Signalisation der «postalischen Ortschaften» gemäss Art. 3 Abs. e GeoNV'''
 
  '''anstelle der «Orte» als topografische Objekte gemäss Art. 3 Abs. h GeoNV'''
 
  '''führt zum Absurdum, auch wenn die «Ortstafel» gemäss Art. 50 SSV'''
 
'''zur Signalisation der Orte «Ortschaftstafel» heisst.'''
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
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== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==
 
* [[Orts-_und_Ortschaftsnamen | Orts- und Ortschaftsnamen]]
 
* [[Orts-_und_Ortschaftsnamen | Orts- und Ortschaftsnamen]]

Version vom 22. November 2009, 16:06 Uhr

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Ortsbeginn auf Hauptstrassen.jpg Ortsende auf Hauptstrassen.jpg Wegweiser auf Hauptstrassen.jpg

Ortsbeginn auf Nebenstrassen.jpg Ortsende auf Nebenstrassen.jpg Wegweiser für Nebenstrassen.jpg


Hier im Wiki verwendete Begriffe


Ziele vorliegender Seite

Vorliegende Seite dokumentiert:

Ortschaft.jpg Ortschaft2.jpg

Orts- und Ortschaftsnamen vgl. hier


Schematische Darstellung Orte - Orts-/Ortschaftstafeln - Ortschaften

Ortschaft Ortstafel Legende.jpg Ortschaft Ortstafel.jpg

Hinweise:

  • Art. 50 SSV Ortschaftstafeln
    • 4 Die Signale «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» und «Ortsbeginn auf Nebenstrassen» werden aufgestellt, «wo das locker überbaute Ortsgebiet beginnt»; ...
  • Art. 49 SSV Grundsätze
    • 1 Ortsnamen werden auf Ortschaftstafeln, Wegweisern, Vorwegweisern und Einspurtafeln (Art. 50–53) in der Sprache geschrieben, die am bezeichneten Ort gesprochen wird, für gemischte Orte in der Sprache der Mehrheit der Einwohner.


Begriffe Ort/Ortstafel und Ortschaft/Ortschaftstafel

Signalisationsverordnung (SSV)

In der Signalisationsverordnung (SSV) werden folgende Begriffe verwendet (kursiv die französischen und italienischen Begriffe aus der entsprechenden Sprachversion der Verordnung):

  • «Ort» (SSV)
    • Signal «Ortsbeginn» (4.27+4.29) signal «Début de localité»/segnale «Inizio della località», Signal Ortsende (4.28+4.30) signal «Fin de localité»/senale «Fine della località» (Art. 1 Abs. 4 SSV)
    • innerorts dans les localités/nelle località, ausserorts hors des localités/fuori delle località (Art. 1 Abs. 4 SSV)
    • Ortszentrum centre d’une localité/centri urbani (Art. 2a19 Abs. 6)
    • Ortsteil quartiers extérieurs/quartieri esterni (Art. 22 Abs. 4)
    • Ortsnamen noms des localités/nomi delle località (Art. 49 Abs. 1)
  • «Ortschaft» (SSV)
    • Ortschaften localité/località (Art. 50 SSV)
    • Ortschaftstafeln panneaux de localité/cartelli di località (Art. 50 SSV)
    • Ortschaftsnamen noms des localités/nomi di località (Art. 49 Abs. 1 SSV)


Die Begriffe «Ort» und «Ortschaft» werden in der SSV in der deutschen Version als Synonyme verwendet. In der französischen und italienischen Version existiert dagegen ein einheitlicher Begriff, wobei in der französischen Version der Begriff «Ortschaft», in der italienischen Version der Begriff «Ort» verwendet wird. Der Begriff «Ortstafel» wird in der SSV nicht verwendet, in der Praxis wird der Begriff «Ortstafel» jedoch als Synonym für «Ortschaftstafel» verwendet vgl. diverse Bundesgerichtsentscheide z.B. BGE IV 229.


Verordnung über geografische Namen (GeoNV)

In der Verordnung über geografische Namen (GeoNV¨) werden folgende Begriffe verwendet

  • «Ort» (GeoNV) lieux/località
    • Ortsnamen noms de lieux/nomi die località (Art. 3 Lit. b GeoNV)
    • Siedlung/Ort als topografisches Objekt (Stadt, Dorf, Quartier, Ortsteil, Weiler) (Art. 3 Lit. h GeoNV)
  • «Ortschaften» (im postalischen Sinn, PLZ-Ortschaften) localités/località postale (GeoNV)
    • Ortschaften localités/località postale (Art. 3 Lit. e GeoNV)


«Ortschaften im postalischen Sinn» (Art. 3 Lit. e GeoNV) sind als schweizweite Gebietsaufteilung für adressalische und postalische Zwecke entsprechend der im Jahr 2004 publizierten SN-Norm 612040 Gebäudeadressierung definiert und unterscheiden sich von Ortschaften im umgangssprachlichen Sinn (topografische Objekte gemäss Art. 3 Lit. h GeoNV); vgl. auch Unterschiede Orts- und Ortschaftsnamen.


Ortschaftstafel (SSV) als Festlegung von «innerorts» und «ausserorts»-Bereichen

Wo werden Ortschaftstafeln aufgestellt?

  • Art. 1 Inhalt, Abkürzungen und Begriffe SSV
    • 4 Der Bereich «innerorts» beginnt beim Signal «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» (4.27) oder «Ortsbeginn auf Nebenstrassen» (4.29) und endet beim Signal «Ortsende auf Hauptstrassen» (4.28) oder» Ortsende auf Nebenstrassen» (4.30). Der Bereich «ausserorts» beginnt beim Signal «Ortsende auf Hauptstrassen» oder «Ortsende auf Nebenstrassen» und endet beim Signal «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» oder «Ortsbeginn auf Nebenstrassen».
  • Art. 50 SSV Ortschaftstafeln
    • 4 Die Signale «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» und «Ortsbeginn auf Nebenstrassen» werden aufgestellt, wo das locker überbaute Ortsgebiet beginnt; sie dürfen nicht nach dem Signal stehen, das die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerorts anzeigt (Art. 22 Abs. 3).


Auswirkungen innerorts / ausserorts Bereiche

Ob mit «Ortschaftstafel» Art. 50 SSV «Orte» oder «Postalische Ortschaften» signalisiert werden, hat erhebliche Auswirkungen auf die Abgrenzung des «innerorts» resp. «ausserorts» Bereiches und dadurch auf die gesetzlichen Bestimmungen der SSV und auch auf die Ordnungsbussenverordnung (OBV).


Signalisationsverordnung (SSV)

Auch wenn die Höchtsgeschweinigkeit separat signalisiert wird, haben in der SSV die Abgrenzung «innerorts» und «ausserorts» Auswirkungen z.B. auf folgende Bestimmungen:

  • Begriffe und Geltungsbereich: Begriffe (Art. 1 SSV), Zonensignalisation (Art. 2)
  • Gefahrensignale: Grundsätze (Art.3), Kurven (Art. 4), Lichtsignale, Flugzeuge, Seitenwind, (Stau Art 14)
  • Vorschriftssignale: Teilfahrverbote, Fussgängerverbot (Art. 19)
  • Vortrittssignale: Signale «Stop» und «Kein Vortritt» (Art. 36), Hauptstrasse (Art. 37), Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt (Art. 39)
  • Hinweissignale: Grundsätze Verhaltenshinweise (Art. 44 und Art. 47), Ortschaftstafeln (Art. 50), Vorwegweiser (Art. 52), Grundsätze (Art. 57)
  • Markierungen: Doppel- und Vorwarnlinien (Art. 73),
  • Bahnübergänge: Vorsignale (Art. 92), Bewilligungspflicht (Art. 99)
  • Allgemeine Anforderungen an die Strassensignalisation: Grundsätze (Art. 101), Ausgestaltung der Signale (Art. 102), Standort der Signale (Art. 103)
  • Verkehrsanordnungen und Verkehrsbeschränkungen: Abweichungen von den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten (Art. 108)


Ordnungsbussenverordnung (OBV)

Ordnungsbussenverordnung (OBV)

Die Ortschaftstafeln Art. 50 SSV legen «innerorts» und «ausserorts»-Bereiche fest und haben Auswirkungen auf die Bussen bei Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit.

Beispiel 303:

  • 1. Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit «innerorts» (Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1, 22a, 22b Abs. 2 und 22c Abs. 1 SSV)
    • a. um 1–5 km/h 40
    • b. um 6–10 km/h 120
    • c. um 11–15 km/h 250


  • 2. Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit «ausserorts» und auf Autostrassen (Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1 SSV)
    • a. um 1–5 km/h 40
    • b. um 6–10 km/h 100
    • c. um 11–15 km/h 160
    • d. um 16–20 km/h 240


Warum «Ortschaftstafeln» (SSV) grundsätzlich «Orte» und nicht (postalische) «Ortschaften«» signalisieren

Aus folgenden Gründen ist davon auszugehen, dass «Ortschaftstafeln» (SSV) grundsätzlich «Orte» und nicht (postalische) «Ortschaften«» signalisieren:

  • Die Platzierung der «Ortschaftstafel SSV» richtet sich nach verkehrspolizeilichen Aspekten. Dabei spielt die Siedlungsdichte eine wichtige Rolle: Ortschaftstafeln werden grundsätzlich auf Haupt- und Nebenstrassen platziert wo das locker überbaute Ortsgebiet beginnt und sich eine Unterteilung in «innerorts» und «ausserorts» aufdrängt. Alleinstehende Einzelgebäude ausserhalb des Siedlungsgebietes gehören zu postalischen Ortschaften im Sinn der GeoNV, können aber im Allgemeinen kaum zum locker überbauten Ortsgebiet gezählt werden und gehören meistens zum ausserorts Gebiet. Würden nicht mehr Orte, sondern neu «Ortschaften» nach adreassalischen und postalischen Aspekten signalisiert, würde dies die Festlegung der «innerorts-» und «ausserorts» Gebiete in erheblichen Mass tangieren und vielfach den Bestimmungen der SSV widersprechen.
  • Die Ortstafeln SSV sind nicht isoliert zu betrachten, sondern als Teil der gesamten Strassenwegweisung. Orte spiele dabei als Strassenknotenpunkte eine wichtige Rolle. In der Strassenwegweisung geht es um die Signalisierung dieser Orte. Wird ein solcher Orte erreicht, ist eine Ortschaftstafel SSV ein Hinweis dafür, dass dieser Orte erreicht wurde. Bei einer Strassensignalisierung geht es um die feingliedrige Signalisation von Orte im verkehrspolizeilichen Sinn und nicht um die Signalisation der postalischen Ortschaft zu adressalischen / postalischen Zwecken.


Bedeutung der Ortstafeln für die Gebäudeadressierung

  • In vielen Fällen ist es nicht möglich, die genaue Adresse im Gelände allein aus den Angaben einer Adresse zu finden. Mit der schweizweit eindeutigen Adresse ist es jedoch sehr einfach möglich, die Position einer Adresse in einem GPS, auf einer elektronischen Karte (Google) oder einem Ortsplan zu lokalisieren.
  • Für das Auffinden einer Adresse im Gelände bestehen grundsätzlich 3 Navigationsstufen:
  1. Grob-Navigation zur postalischen Ortschaft: Die (postalische) Ortschaft einer Gebäudeadresse dient zur groben Lokalisierung der Adresse in der ganzen Schweiz. Ortschaften müssen eine landesweite Bedeutung aufweisen und der entsprechende Ortsname sollte mindestens in einer Karte 1:200'000 gefunden werden können.
  2. Navigation zum entsprechenden Ort: In der Schweiz existieren ca. 4100 (postalische) Ortschaften mit ca. 20'000 Orte, was im Durchschnitt ca. 5 Orte pro (postalische) Ortschaft ergibt. Auf einer detaillierten Karte sollten auch diese Orte erscheinen und die gesuchte Adresse kann in Relationen zu diesen Orten angezeigt werden. Die gewünschte Adresse liegt entweder in einem solchen Orte oder ausserhalb davon. Für die Navigation auf dieser mittleren Stufe ist es sehr hilfreich, wenn die Orte mit Ortstafeln signalisiert werden und eine Übereinstimmung mit der Karte und Position im Gelände besteht. Es ist jedoch zu beachten, dass längst nicht alle Orte signalisiert werden, sondern nur diejenigen an einer Haupt- oder Nebenstrasse und falls aus verkehrspolizeilicher Sicht ein Bedarf zur Signalisation besteht.
  3. Navigation zur einzelnen Adresse: Liegt eine Adresse in einem Ort, erfolgt die Feinnavigation anhand eines Strassenplans. Die signalisierten Strassen sind dabei eine wesentliche Hilfe.
  • Eine Signalisation der Orte und neu auch der (postalischen) Ortschaften würde zu grossen Verwirrungen führen und es ist eine Beschränkung entweder auf die bisherige Signalisation der Orte oder neu Signalisation ausschliesslich der (postalischen) Ortschaften zu beschränken. Aus Sicht der Gebäudeadressierung besteht kein Bedarf, die bisherige Praxis der Signalisation der Orte zu verzichten und neu anstelle davon, die (postalischen) Ortschaften zu signalisieren.


Bedeutung der Ortstafeln für die Wegweisung

Die «Ortschaftstafel» ist Bestandteil der Strassenwegweisung. Ein «Ort» als topografisches Objekt wird im Strassennetz mit Wegweisern signalisiert, damit der Strassenbenutzer die richtige Strasse wählt. Erreicht ein Strassenbenutzer den entsprechenden Orte, so ist die «Ortstafel»/«Ortschaftstafel» eine Bestätigung dafür, dass das Ziel erreicht ist. In der zersiedelten Schweiz spielt die Wegweisung im Strassenverkehr eine ganz wichtige Rolle. Die Wegweisung ist heute auf die topografischen Objekte ausgerichtet wie sie auch in der Landeskarte zu finden sind. Es existieren ca. 20'000 Orte und Zehntausende von weiteren topografischen Objekten wie Pässe und Berge, Ausflugsorte, Seilbahnstationen, Einzelhöfe usw. Vielfach ist es erforderlich, dass ein topografisches Objekt (Ort, Passhöhe usw. ) auch beschildert ist, damit der Verkehrsbenutzer eine Bestätigung erhält, dass er das Ziel erreicht hat. Würden nun (postalische) Ortschaften anstelle von Orte beschildert, so dürften zwar Orte als Wegweiser zwar signalisiert werden, jedoch als Ort nicht.


Siehe auch


Weblinks