Orts- und Ortschaftstafel: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[#Ortstafel|'''Ortschaftstafeln''' (SSV)]] als Teil der Wegweisung von Haupt- und Nebenstrassen signalisieren [[#Ort|'''Orte''']] nach verkehrspolizeilichen Aspekten und nicht  [[#Ortschaft|'''Ortschaften''' (GeoNV)]] nach adressalischen / postalischen Gesichtspunkten.
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Version vom 25. November 2009, 21:42 Uhr

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Ortsnamen
Ortsnamen

Ortsbeginn auf Hauptstrassen.jpg Ortsende auf Hauptstrassen.jpg Wegweiser auf Hauptstrassen.jpg

Ortsbeginn auf Nebenstrassen.jpg Ortsende auf Nebenstrassen.jpg Wegweiser für Nebenstrassen.jpg



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Ortschaft.jpg Ortschaft2.jpg

Orts- und Ortschaftsnamen vgl. hier


Begriffe «Ort und «Ortschaft

Hier im Wiki verwendete Begriffe

  • SSV: Signalisationsverordnung
  • GeoNV: Verordnung über geografische Namen
  • Ort: Topografisches Objekt gemäss Art. 3 Lit. h GeoNV als Bezeichnung für Siedlungen wie Stadt, Dorf, Ortschaft im umgangssprachlichen Sinn für grössere Orte wie Stadt und Dorf, Quartier, Stadtteil, Ortsteil und Weiler (ohne Einzelhöfe). Details über Ort/Ortsnamen vgl. hier
  • Ortstafel: Synonym für Ortschaftstafel Art. 50 SSV als Signalisation für einen Ort (grundsätzlich nicht für eine postalische Ortschaft). Bei Namen von grösseren Orten (Städte, grössere Dörfer) stimmt der Ortsname auf der Ortstafel meist mit dem Namen der (postalischen) Ortschaft überein.
  • Postalische Ortschaft: Ortschaft im postalischen Sinn gemäss Art. 3 Lit. e GeoNV. Postalische Ortschaften sind als schweizweite Gebietsaufteilung für adressalische und postalische Zwecke entsprechend der im Jahr 2004 publizierten SN-Norm 612040 Gebäudeadressierung definiert. Ortschaft und Orte sind unterschiedliche Objekte vgl. hier.


Schematische Darstellung Orte - Orts-/Ortschaftstafeln - Ortschaften

Ortschaft Ortstafel Legende.jpg Ortschaft Ortstafel.jpg

Hinweise:

  • Art. 50 SSV Ortschaftstafeln
    • 4 Die Signale «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» und «Ortsbeginn auf Nebenstrassen» werden aufgestellt, wo das locker überbaute Ortsgebiet beginnt; ...
  • Art. 49 SSV Grundsätze
    • 1 Ortsnamen werden auf Ortschaftstafeln, Wegweisern, Vorwegweisern und Einspurtafeln (Art. 50–53) in der Sprache geschrieben, die am bezeichneten Ort gesprochen wird, für gemischte Orte in der Sprache der Mehrheit der Einwohner.


Signalisationsverordnung (SSV)

In der Signalisationsverordnung (SSV) werden folgende Begriffe verwendet (kursiv die französischen und italienischen Begriffe aus der entsprechenden Sprachversion der Verordnung):

  • Ort (SSV)
    • Signal «Ortsbeginn» (4.27+4.29) signal «Début de localité»/«segnale Inizio della località», Signal «Ortsende» (4.28+4.30) signal «Fin de localité»/«segnale Fine della località» (Art. 1 Abs. 4 SSV)
    • innerorts dans les localités/nelle località, ausserorts hors des localités/fuori delle località (Art. 1 Abs. 4 SSV)
    • Ortszentrum centre d’une localité/centri urbani (Art. 2a19 Abs. 6)
    • Ortsteil quartiers extérieurs/quartieri esterni (Art. 22 Abs. 4)
    • Stadtteil quartier quartiere (Art. 86 Abs. 1)
    • Ortsnamen noms des localités/nomi di località (Art. 49 Abs. 1)
  • Ortschaft (SSV)
    • Ortschaften localité/località (Art. 50 SSV)
    • Ortschaftstafeln panneaux de localité/cartelli di località (Art. 50 SSV)
    • Ortschaftsnamen noms des localités/nomi di località (Art. 49 Abs. 1 SSV)


Bemerkungen zu den Begriffen SSV:

  • Die Begriffe Orte und Ortschaft werden in der SSV in der deutschen Version als Synonyme verwendet (z.B. Ortsnamen = Ortschaftsnamen). In der französischen und italienischen Version existiert dagegen ein einheitlicher Begriff, wobei in der französischen Version der Begriff Ortschaft, in der italienischen Version der Begriff Ort verwendet wird. Der Begriff Ortstafel wird in der SSV nicht verwendet, in der Praxis wird der Begriff Ortstafel jedoch als Synonym für Ortschaftstafel verwendet vgl. diverse Bundesgerichtsentscheide z.B. BGE IV 229.


  • Die SSV unterscheidet zwischen Ortschaften (im umgangssprachlichen Sinn für Städte und Dörfer) und Ortsteilen (Weiler, von der grossen Ortschaft abgetrennte Siedlungen). Vgl. Art. 22 Abs. 4: Die Signale, die Beginn und Ende der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h anzeigen, können auf unbedeutenden Nebenstrassen fehlen (wie Strassen, die nicht Ortschaften oder Ortsteile direkt verbinden, landwirtschaftliche Erschliessungsstrassen, Waldwege u. dgl.; Art. 4a Abs. 2 VRV).61


  • Die Ortschaftstafel wird im Anhang 1 beschrieben unter IV Hinweissignale, B Wegweisung auf Haupt- und Nebenstrassen.
  1. Ortschaftstafeln
  2. Wegweiser
  3. Vorwegweiser usw.

Beim Begriff Ortschaftstafel handelt es sich um den Typ einer Tafel. Es handelt sich grundsätzlich nicht um eine Tafel. Eine Ortschaftstafel kann auch auf einer Passhöhe stehen, wo sich weit und breit keine Ortschaft befindet und heisst als Typ trotzdem Ortschaftstafel (vgl. Art 50 Abs. 6 SSV: Zur Angabe von Passhöhen dienen Ortschaftstafeln, auf denen beidseitig der Name des Passes aufgeführt ist, allenfalls ergänzt mit dem Zusatz «Passhöhe» und der Höhenangabe.). Die Ortschaftstafel ist Träger des Signals Ortsbeginn und Ortsende (Art. 50 Abs. 2 und 3). Beim Ort kann es sich um eine Ortschaft im umgangssprachlichen (Stadt, Dorf) handeln oder auch um einen Ortsteil (Weiler, Siedlungsgebiet).


Verordnung über geografische Namen (GeoNV)

In der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) werden folgende Begriffe verwendet

  • Orte (GeoNV) lieux/località
    • Ortsnamen noms de lieux/nomi die località (Art. 3 Lit. b GeoNV)
    • Ort als topografisches Objekt für Siedlungen wie Stadt, Dorf, Quartier, Ortsteil und Weiler (Art. 3 Lit. h GeoNV)
  • Ortschaften (im postalischen Sinn, PLZ-Ortschaften) localités/località postale (GeoNV)
    • Ortschaften localités/località postale (Art. 3 Lit. e GeoNV)


(Postalische) Ortschaften (Art. 3 Lit. e GeoNV) sind als schweizweite Gebietsaufteilung für adressalische und postalische Zwecke entsprechend der im Jahr 2004 publizierten SN-Norm 612040 Gebäudeadressierung definiert und unterscheiden sich von Ortschaften im umgangssprachlichen Sinn (topografische Objekte gemäss Art. 3 Lit. h GeoNV); vgl. auch Unterschiede Orts- und Ortschaftsnamen.


Ortschaftstafel (SSV) als Festlegung von innerorts und ausserorts Bereichen

Wo werden Ortschaftstafeln aufgestellt?

  • Art. 1 Inhalt, Abkürzungen und Begriffe SSV
    • 4 Der Bereich innerorts beginnt beim Signal «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» (4.27) oder «Ortsbeginn auf Nebenstrassen» (4.29) und endet beim Signal «Ortsende auf Hauptstrassen» (4.28) oder «Ortsende auf Nebenstrassen» (4.30). Der Bereich ausserorts beginnt beim Signal «Ortsende auf Hauptstrassen» oder «Ortsende auf Nebenstrassen» und endet beim Signal «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» oder «Ortsbeginn auf Nebenstrassen».


  • Art. 50 SSV Ortschaftstafeln
    • 4 Die Signale «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» und «Ortsbeginn auf Nebenstrassen» werden aufgestellt, wo das locker überbaute Ortsgebiet beginnt; sie dürfen nicht nach dem Signal stehen, das die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerorts anzeigt (Art. 22 Abs. 3).
    • 5 Wo sich zwei Ortschaften berühren, zeigt die Ortschaftstafel auf beiden Seiten das Signal «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» oder «Ortsbeginn auf Nebenstrassen».
    • 6 Zur Angabe von Passhöhen dienen Ortschaftstafeln, auf denen beidseitig der Name des Passes aufgeführt ist, allenfalls ergänzt mit dem Zusatz «Passhöhe» und der Höhenangabe.


Auswirkungen innerorts / ausserorts Bereiche

Ob mit Ortschaftstafel Art. 50 SSV Orte oder (postalische) Ortschaften signalisiert werden, hat erhebliche Auswirkungen auf die Abgrenzung des innerorts resp. ausserorts Bereiches und dadurch auf die gesetzlichen Bestimmungen der SSV und auch auf die Ordnungsbussenverordnung (OBV).


Signalisationsverordnung (SSV)

Auch wenn die Höchstgeschwindigkeit separat signalisiert wird, hat in der SSV die Abgrenzung «innerorts» und «ausserorts» Auswirkungen z.B. auf folgende gesetzlichen Bestimmungen:

  • Begriffe und Geltungsbereich: Begriffe (Art. 1 SSV), Zonensignalisation (Art. 2)
  • Gefahrensignale: Grundsätze (Art.3), Kurven (Art. 4), Lichtsignale, Flugzeuge, Seitenwind, (Stau Art 14)
  • Vorschriftssignale: Teilfahrverbote, Fussgängerverbot (Art. 19)
  • Vortrittssignale: Signale «Stop» und «Kein Vortritt» (Art. 36), Hauptstrasse (Art. 37), Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt (Art. 39)
  • Hinweissignale: Grundsätze Verhaltenshinweise (Art. 44 und Art. 47), Ortschaftstafeln (Art. 50), Vorwegweiser (Art. 52), Grundsätze (Art. 57)
  • Markierungen: Doppel- und Vorwarnlinien (Art. 73),
  • Bahnübergänge: Vorsignale (Art. 92), Bewilligungspflicht (Art. 99)
  • Allgemeine Anforderungen an die Strassensignalisation: Grundsätze (Art. 101), Ausgestaltung der Signale (Art. 102), Standort der Signale (Art. 103)
  • Verkehrsanordnungen und Verkehrsbeschränkungen: Abweichungen von den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten (Art. 108)


Ordnungsbussenverordnung (OBV)

Die Ortschaftstafeln Art. 50 SSV legen innerorts und ausserorts-Bereiche fest und haben Auswirkungen auf die Bussen bei Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit.

Beispiel 303:

  • 1. Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit innerorts (Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1, 22a, 22b Abs. 2 und 22c Abs. 1 SSV)
    • a. um 1–5 km/h 40
    • b. um 6–10 km/h 120
    • c. um 11–15 km/h 250


  • 2. Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit ausserorts und auf Autostrassen (Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1 SSV)
    • a. um 1–5 km/h 40
    • b. um 6–10 km/h 100
    • c. um 11–15 km/h 160
    • d. um 16–20 km/h 240


Warum Ortschaftstafeln (SSV) grundsätzlich Orte und nicht (postalische) Ortschaften signalisieren

Aus folgenden Gründen ist davon auszugehen, dass Ortschaftstafeln (SSV) grundsätzlich Orte und nicht (postalische) Ortschaften signalisieren:

  • Die Platzierung der Ortschaftstafel SSV richtet sich nach verkehrspolizeilichen Aspekten. Dabei spielt die Siedlungsdichte eine wichtige Rolle: Ortschaftstafeln werden grundsätzlich auf Haupt- und Nebenstrassen platziert, wo das locker überbaute Ortsgebiet (Stadt, Dorf, ausserhalb des Zentrum liegender Ortsteil, Weiler) beginnt und sich eine Unterteilung in innerorts und ausserorts aufdrängt. Alleinstehende Einzelgebäude ausserhalb des Siedlungsgebietes gehören zu postalischen Ortschaften im Sinn der GeoNV, können aber im Allgemeinen kaum zum locker überbauten Ortsgebiet gezählt werden und gehören meistens zum ausserorts Gebiet. Würden nicht mehr Orte, sondern neu Ortschaften nach adressalischen und postalischen Aspekten signalisiert, würde dies die Festlegung der innerorts- und ausserorts Gebiete in erheblichen Mass tangieren und vielfach den Bestimmungen der SSV widersprechen.
  • Die Signalisationsverordnung SSV stammt aus dem Jahre 1979, wo die Begriffe Ort und Ortschaftsname im umgangssprachliche Sinn als Synonym verwendet wurden. Der Begriff Ortschaft im postalischen Sinn existiert erst seit dem Jahr 2004.
  • Die Ortstafeln SSV sind nicht isoliert zu betrachten, sondern als Teil der gesamten Strassenwegweisung. Orte spiele dabei als Strassenknotenpunkte eine wichtige Rolle. In der Strassenwegweisung geht es um die Signalisierung dieser Orte. Eine Ortschaftstafel SSV ist ein Hinweis dafür, dass dieser Ort erreicht wurde entweder als Endziel oder als Knotenpunkt für die Verzweigung in eine andere Strasse mit einem neuen Endziel. Bei einer Strassensignalisierung geht es um die feingliedrige Signalisation von Orten im verkehrspolizeilichen Sinn des gesamten übergeordneten Strassennetzes und nicht um die Signalisation der postalischen Ortschaft zu adressalischen / postalischen Zwecken.


Bedeutung der Ortstafeln

Bedeutung der Ortstafeln für die Wegweisung des Strassenverkehrs

  • Die Ortschaftstafel ist Bestandteil der Strassenwegweisung. Ein Ort als topografisches Objekt wird im Strassennetz mit Wegweisern signalisiert, damit der Strassenbenutzer die richtige Strasse wählt. Erreicht ein Strassenbenutzer den entsprechenden Orte, so ist die Ortstafel/Ortschaftstafel eine Bestätigung dafür, dass das Ziel erreicht ist. In der zersiedelten Schweiz spielt die Wegweisung der Orte im Strassenverkehr eine ganz wichtige Rolle.


Bedeutung der Ortstafeln für Rettungsdienste

Die Rettungsdienste verfügen heute über elektronische Karten, wo Gebäudeadressen rasch auf Katen und Plänen lokalisiert werden können. Die Rettungsdienste sind darauf angewiesen, Knotenpunkte im Strassenverkehrsnetz rasch zu erreichen. Die Signalisation der Ortstafeln für Orte sind daher sehr wichtig, auch für das Auffinden von Siedlungen, in welchen sich eine Adresse findet.


Bedeutung der Ortstafeln für die Gebäudeadressierung

  • In vielen Fällen ist es nicht möglich, die genaue Adresse im Gelände allein aus den Angaben einer Adresse zu finden. Mit der schweizweit eindeutigen Adresse ist es jedoch sehr einfach möglich, die Position einer Adresse in einem GPS, auf einer elektronischen Karte (Google) oder einem Ortsplan zu lokalisieren.
  • Für das Auffinden einer Adresse im Gelände bestehen grundsätzlich 3 Navigationsstufen:
  1. Grob-Navigation zur postalischen Ortschaft: Die (postalische) Ortschaft einer Gebäudeadresse dient zur groben Lokalisierung der Adresse in der ganzen Schweiz. Ortschaften müssen eine landesweite Bedeutung aufweisen und der entsprechende Ortsname sollte mindestens in einer Karte 1:200'000 gefunden werden können.
  2. Navigation zum entsprechenden Ort: In der Schweiz existieren ca. 4100 (postalische) Ortschaften mit ca. 20'000 Orten, was im Durchschnitt ca. 5 Orte pro (postalische) Ortschaft ergibt. Auf einer detaillierten Karte sollten auch diese Orte erscheinen und die gesuchte Adresse kann in Relationen zu diesen Orten angezeigt werden. Die gewünschte Adresse liegt entweder in einem solchen Ort oder ausserhalb davon. Für die Navigation auf dieser mittleren Stufe ist es sehr hilfreich, wenn die Orte mit Ortstafeln signalisiert werden und eine Übereinstimmung mit der Karte und Position im Gelände besteht. Es ist jedoch zu beachten, dass längst nicht alle Orte signalisiert werden, sondern nur diejenigen an einer Haupt- oder Nebenstrasse und falls aus verkehrspolizeilicher Sicht ein Bedarf zur Signalisation besteht.
  3. Navigation zur einzelnen Adresse: Liegt eine Adresse in einem Ort, erfolgt die Feinnavigation anhand eines Strassenplans. Die signalisierten Strassen sind dabei eine wesentliche Hilfe.
  • Eine Signalisation der Orte und neu auch der (postalischen) Ortschaften würde zu grossen Verwirrungen führen und es ist eine Beschränkung entweder auf die bisherige Signalisation der Orte oder neu Signalisation ausschliesslich der (postalischen) Ortschaften zu beschränken. Aus Sicht der Gebäudeadressierung wäre es problematisch, die bisherige Praxis der Signalisation der Orte zu verzichten und neu anstelle davon, die (postalischen) Ortschaften zu signalisieren.


Siehe auch


Weblinks