Orts- und Ortschaftstafel

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Ortstafeln Herrlisberg.jpg

Ortstafel Herrlisberg (pol. Gemeinde Wädenswil) in der postalischen Ortschaft Wädenswil

Zusammenfassung

Ortstafeln und Wegweiser auf Haupt- und Nebenstrassen

. Ortstafel Ortsbeginn Ortstafel Ortsende Wegweiser
Hauptstrassen Ortsbeginn auf Hauptstrassen.jpg Ortsende auf Hauptstrassen.jpg Wegweiser auf Hauptstrassen.jpg
Nebenstrassen Ortsbeginn auf Nebenstrassen.jpg Ortsende auf Nebenstrassen.jpg Wegweiser für Nebenstrassen.jpg


Ortstafeln signalisieren Orte (Ortsbeginn und Ortsende, d.h. Beginn und Ende von Siedlungen) jedoch keine postalischen Ortschaften, obschon Ortstafeln in der Signalisationsverordnung (SSV) Ortschaftstafeln genannt werden (in der SSV wird Ortschaft als Synonym für Ort verwendet). Ortstafeln signalisieren im Unterschied z.B. zu Deutschland nicht die Höchstgeschwindigkeit. Diese wird in der Schweiz separat signalisiert. Ortstafeln unterteilen jedoch gemäss SSV «innerorts» und «ausserorts» Gebiete und tragen eine rechtliche Bedeutung. Das Aufstellen von Ortstafeln ist z.B. eine wichtige Voraussetzung für das Anbringen der «Höchstgeschwindigkeit 50 generell». (Details vgl. hier)

Wegweiser benutzen Orte als Fernziele zur Bezeichnung von Routen und dienen den Benutzern der Strassen zur Navigation.


Ortstafeln signalisieren die rechtlich relevanten «innerorts» Bereiche

Innerorts ausserorts.jpg

Definitionen:

  • innerorts: innerhalb der geschlossenen Ortschaft befindlich
  • ausserorts: ausserhalb der geschlossenen Ortschaft befindlich


Unterschiedliche Bedeutung Begriff «Ortschaft» in verschiedenen Rechtserlassen

Ortschaft im Sinne von: Verordnung über geografische Namen (GeoNV)

Ortschaft im Sinne von:

  • Ortschaft im umgangssprachlichen Sinn
  • Ortschaft und Ort sind Synonyme
  • In der Schweiz existieren ca. 20'000 Orte (Ortschaften im umgangssprachlichen Sinn in der Grösse von Stadt, Dorf und Weiler). Es existieren wesentlich mehr «innerorts» Bereiche als postalische Ortschaften.
  • Bei Namen von grösseren Orten (Städte, grössere Dörfer) stimmt der Ortsname auf der Ortstafel meist mit dem Namen der postalischen Ortschaft überein.
  • Postalische Ortschaften werden nicht signalisiert. Das Signalisieren von postalischen Ortschaften anstelle von Orten würde gegen die Signalisationsverordnung (SSV) verstossen.
  • Ortschaftstafel (SSV) = Ortstafel
  • Auch wenn die Ortstafeln in der SSV Ortschaftstafeln genannt werden, signalisieren diese Orte und sind für Signalisation der «innerorts» Bereiche unerlässlich, insbesondere bei der Signalisation der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit.



Zweck von Ortstafeln

  • Ortsnamen dienen den Benutzern des Strassenverkehrsnetzes zur Navigation. Ortsnamen werden als Bezeichnung der Strassenknotenpunkte verwendet.
  • Orte werden mit Wegweisern und Ortstafeln signalisiert.
  • Ortstafeln dienen nicht nur der Navigation, sondern auch zur Unterteilung von «innerorts» und «ausserorts» Bereichen.
  • Gemäss Art. 50 Signalisationsverordnung (SSV) werden die Signale «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» und «Ortsbeginn auf Nebenstrassen» aufgestellt, wo das locker überbaute Ortsgebiet beginnt (die Knotenpunkte selber werden nicht signalisiert).
  • Nicht alle in amtlichen Karten und Plänen kartierten Ortsnamen werden signalisiert, sondern nur solche, welche für den Strassenverkehr zweckmässig sind.
  • Mit Ortstafeln werden Orte und nicht postalische Ortschaften signalisiert, obschon Ortstafeln in der Signalisationsverordnung (SSV) als Ortschaftstafeln bezeichnet werden (in der SSV wird Ortschaft als Synonym für Ort verwendet). Mit Ortschaftstafeln (Bezeichnung für den Träger von bestimmten Signalen) können auch Passhöhen signalisiert werden.



Begriffe «Ort und Ortschaft»

Verordnung über geografische Namen (GeoNV)

Ort

GeoNV:

  • Ort (GeoNV) lieux/località
  • Ortsnamen noms de lieux/nomi die località (Art. 3 Lit. b GeoNV)


Topografisches Objekt gemäss Art. 3 Lit. h GeoNV als Bezeichnung für Siedlungen wie

  • Stadt
  • Dorf
  • Ortschaft im umgangssprachlichen Sinn für grössere Orte wie Stadt und Dorf
  • Quartier
  • Stadtteil
  • Ortsteil
  • Weiler (ohne Einzelhöfe)


Details über Ort/Ortsnamen vgl. hier


Ortschaft

GeoNV:

  • postalische Ortschaft (localités/località postale) gemäss Art. 3 Lit. e GeoNV sind als schweizweite Gebietsaufteilung für adressalische und postalische Zwecke entsprechend der im Jahr 2004 publizierten SN-Norm 612040 Gebäudeadressierung definiert.


  • Ortschaft und Orte sind unterschiedliche Objekte vgl. hier.


Signalisationsverordnung (SSV)

Ort und Ortschaft

  • Die Begriffe Orte und Ortschaft werden in der SSV in der deutschen Version als Synonyme verwendet. In der französischen und italienischen Version existiert dagegen ein einheitlicher Begriff, wobei in der französischen Version der Begriff Ortschaft, in der italienischen Version der Begriff Ort verwendet wird. Der Begriff Ortstafel wird in der SSV nicht verwendet, in der Praxis wird der Begriff Ortstafel jedoch als Synonym für Ortschaftstafel verwendet vgl. diverse Bundesgerichtsentscheide z.B. BGE IV 229.


Ortstafel

Ortstafel: Synonym für Ortschaftstafel Art. 50 SSV als Signalisation für einen Ort. Bei Namen von grösseren Orten (Städte, grössere Dörfer) stimmt der Ortsname auf der Ortstafel meist mit dem Namen der (postalischen) Ortschaft überein.


Ortschaft Ortstafel Legende.jpg Ortschaft Ortstafel.jpg


In der Signalisationsverordnung (SSV) werden folgende Begriffe verwendet (kursiv die französischen und italienischen Begriffe aus der entsprechenden Sprachversion der Verordnung):

  • Ort (SSV)
    • Signal «Ortsbeginn» (4.27+4.29) signal «Début de localité»/«segnale Inizio della località», Signal «Ortsende» (4.28+4.30) signal «Fin de localité»/«segnale Fine della località» (Art. 1 Abs. 4 SSV)
    • innerorts dans les localités/nelle località, ausserorts hors des localités/fuori delle località (Art. 1 Abs. 4 SSV)
    • Ortszentrum centre d’une localité/centri urbani (Art. 2a19 Abs. 6 SSV)
    • Ortsteil quartiers extérieurs/quartieri esterni (Art. 22 Abs. 4 SSV)
    • Stadtteil quartier quartiere (Art. 86 Abs. 1 SSV)
    • Ortsnamen noms des localités/nomi di località (Art. 49 Abs. 1 SSV)
  • Ortschaft (SSV) Synonym für grössere Orte (Dörfer und Städte)
    • Ortschaften localité/località (Art. 50 SSV)
    • Ortschaftstafeln panneaux de localité/cartelli di località (Art. 50 SSV)
    • Ortschaftsnamen noms des localités/nomi di località (Art. 49 Abs. 1 SSV)


  • Die Ortschaftstafel wird im Anhang 1 beschrieben unter IV Hinweissignale, B Wegweisung auf Haupt- und Nebenstrassen.
  1. Ortschaftstafeln
  2. Wegweiser
  3. Vorwegweiser usw.

Beim Begriff Ortschaftstafel handelt es sich um den Typ einer Tafel. Eine Ortschaftstafel kann auch auf einer Passhöhe stehen, wo sich weit und breit keine Ortschaft befindet und heisst als Typ trotzdem Ortschaftstafel (vgl. Art 50 Abs. 6 SSV: Zur Angabe von Passhöhen dienen Ortschaftstafeln, auf denen beidseitig der Name des Passes aufgeführt ist, allenfalls ergänzt mit dem Zusatz «Passhöhe» und der Höhenangabe.). Die Ortschaftstafel ist Träger des Signals Ortsbeginn und Ortsende (Art. 50 Abs. 2 und 3).


Ortstafel und Anzeige der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit

Schema 1 «innerorts» Bereich mit locker und dicht bebautem Siedlungsgebiet Schema 1 Generell 50.jpg


Schema 2 «innerorts» Bereich ohne locker bebautes Siedlungsgebiet Schema 2 Generell 50.jpg


  • Beide Schemata sind vereinfacht und können auch kombibniert werden.
  • Strassenseite mit Fahrtrichtung von links nach rechts.


  • Ortstafeln sind für die Höchstgeschwindigkeit nicht massgebend.
  • Die Höchstgeschwindigkeit wird separat signalisiert.
  • Platzierung der Signale allgemeine Höchstgeschwindigkeit:
    • Art. 16 Abs. 2 SSV: Das Signal «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» gilt im ganzen dicht bebautem Gebiet von Ortschaften.
    • Art. 22 Abs. 3 SSV: Der Beginn der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird mit dem Signal «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» dort angezeigt, wo die dichte Überbauung auf einer der beiden Strassenseiten beginnt.
    • Details:
      • Das Signal "50 generell" soll von den Verkehrsteilnehmern verstanden und akzeptiert werden und soll deshalb in einem engen Zusammenhang mit dem Erscheinungsbild der Strasse stehen.
      • Aus diesem Grund werden die Signale "50 generell" unmittelbar vor dem einseitig dichten Siedlungsgebiet aufgestellt. Falls davor ein locker überbautes Gebiet existiert, wird die Ortstafel schon vor dem Signal "50 generell" aufgestellt. Bei der Ortstafel geht es um die Signalisation des «innerorts» Gebietes.
      • weiter Details vgl. hier
  • Platzierung der Ortstafeln:
    • Art. 50 Abs. 4 SSV: Die Signale «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» und «Ortsbeginn auf Nebenstrassen» werden aufgestellt, wo das locker überbaute Ortsgebiet beginnt; sie dürfen nicht nach dem Signal stehen, das die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerorts anzeigt.


Konsequenzen:

  • Ortstafel ist ein Synonym für Ortschaftstafeln im Sinne der SSV.
  • Das Aufstellen einer Ortstafel vor oder bei der Signalisation "50 generell" ist immer erforderlich.
  • Ortstafeln stehen daher in einem indirekten Zusammenhang mit der Signalisation der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit.
  • Auch in Orten, welche nicht Zentrum einer postalischen Ortschaften sind, müssen Ortstafeln angebracht werden können.
  • Da Orte signalisiert werden müssen, ist es nicht möglich, Ortschaften im postalischen Sinn (GeoNV) zu signalisieren.



Verkehrsregelnverordnung (VRV)

Ortschaft

Art. 4a30 Allgemeine Höchstgeschwindigkeiten; Grundregel (Abs. 32 Abs. 2 SVG)

  • 1 Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt unter günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen:
    • a. 50 km/h in Ortschaften;
    • b. 80 km/h ausserhalb von Ortschaften, ausgenommen auf Autobahnen;
    • c. 100 km/h auf Autostrassen;
    • d. 120 km/h auf Autobahnen.31


Art. 31100 Verwendung der Lichter bei Motorfahrzeugen

  • 2 Beim Fahren sind zu verwenden:
    • a. die Fern- oder Abblendlichter; in Ortschaften wird jedoch nach Möglichkeit auf die Fernlichter verzichtet;


Auch in der aus dem Jahr 1962 stammenden Verkehrsregelnverordnung wird der Begriff Ortschaft wie in der Signalisationsverordnung im Sinne von Ort verwendet. In der GeoNV wurde unter Ortschaft ein anderer Begriff definiert (postalische Ortschaft), als er in der bisherigen Gesetzgebung bereits verankert war (in der SSV und VRV bedeuten Ortschaft ein Ort und nicht eine postalische Ortschaft wie in der GeoNV).


Ortstafel als Festlegung von «innerorts» und «ausserorts» Bereichen

Wo werden Ortstafeln aufgestellt?

  • Art. 1 Inhalt, Abkürzungen und Begriffe SSV
    • 4 Der Bereich «innerorts» beginnt beim Signal «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» (4.27) oder «Ortsbeginn auf Nebenstrassen» (4.29) und endet beim Signal «Ortsende auf Hauptstrassen» (4.28) oder «Ortsende auf Nebenstrassen» (4.30). Der Bereich «ausserorts» beginnt beim Signal «Ortsende auf Hauptstrassen» oder «Ortsende auf Nebenstrassen» und endet beim Signal «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» oder «Ortsbeginn auf Nebenstrassen».


  • Art. 50 SSV Ortschaftstafeln
    • 4 Die Signale «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» und «Ortsbeginn auf Nebenstrassen» werden aufgestellt, wo das locker überbaute Ortsgebiet beginnt (es heisst nicht Ortschaftsgebiet); sie dürfen nicht nach dem Signal stehen, das die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerorts anzeigt (Art. 22 Abs. 3).
    • 5 Wo sich zwei Ortschaften berühren, zeigt die Ortschaftstafel auf beiden Seiten das Signal «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» oder «Ortsbeginn auf Nebenstrassen».
    • 6 Zur Angabe von Passhöhen dienen Ortschaftstafeln, auf denen beidseitig der Name des Passes aufgeführt ist, allenfalls ergänzt mit dem Zusatz «Passhöhe» und der Höhenangabe.


Auswirkungen «innerorts» / «ausserorts» Bereiche

Ob mit Ortschaftstafel Art. 50 SSV Orte oder (postalische) Ortschaften signalisiert werden, hat erhebliche Auswirkungen auf die Abgrenzung des «innerorts» resp. «ausserorts» Bereiches und dadurch auf die gesetzlichen Bestimmungen der SSV und auch auf die Ordnungsbussenverordnung (OBV).


Signalisationsverordnung (SSV)

Auch wenn die Höchstgeschwindigkeit separat signalisiert wird, hat in der SSV die Abgrenzung «innerorts» und «ausserorts» Auswirkungen z.B. auf folgende gesetzlichen Bestimmungen:

  • Begriffe und Geltungsbereich: Begriffe (Art. 1 SSV), Zonensignalisation (Art. 2)
  • Gefahrensignale: Grundsätze (Art.3), Kurven (Art. 4), Lichtsignale, Flugzeuge, Seitenwind, (Stau Art 14)
  • Vorschriftssignale: Teilfahrverbote, Fussgängerverbot (Art. 19)
  • Vortrittssignale: Signale «Stop» und «Kein Vortritt» (Art. 36), Hauptstrasse (Art. 37), Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt (Art. 39)
  • Hinweissignale: Grundsätze Verhaltenshinweise (Art. 44 und Art. 47), Ortschaftstafeln (Art. 50), Vorwegweiser (Art. 52), Grundsätze (Art. 57)
  • Markierungen: Doppel- und Vorwarnlinien (Art. 73),
  • Bahnübergänge: Vorsignale (Art. 92), Bewilligungspflicht (Art. 99)
  • Allgemeine Anforderungen an die Strassensignalisation: Grundsätze (Art. 101), Ausgestaltung der Signale (Art. 102), Standort der Signale (Art. 103)
  • Verkehrsanordnungen und Verkehrsbeschränkungen: Abweichungen von den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten (Art. 108)


Ordnungsbussenverordnung (OBV)

Die Ortschaftstafeln Art. 50 SSV legen «innerorts» und «ausserorts»-Bereiche fest und haben Auswirkungen auf die Bussen bei Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit.

Beispiel 303:

  • 1. Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit innerorts (Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1, 22a, 22b Abs. 2 und 22c Abs. 1 SSV)
    • a. um 1–5 km/h 40
    • b. um 6–10 km/h 120
    • c. um 11–15 km/h 250


  • 2. Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit ausserorts und auf Autostrassen (Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1 SSV)
    • a. um 1–5 km/h 40
    • b. um 6–10 km/h 100
    • c. um 11–15 km/h 160
    • d. um 16–20 km/h 240


Beschriftung der Ortstafeln

  • Ortstafeln sind mit dem Ortsnamen beschriftet, welcher sich z.T. vom schweizweit eindeutigen Ortschaftsnamen unterscheiden.
  • Bei Ortsnamen, welche anders lauten als die zugehörigen Gemeindenamen, werden diese z.T. in Klammern geschrieben.


Art. 49 SSV Grundsätze:

  • 1 Ortsnamen werden auf Ortschaftstafeln, Wegweisern, Vorwegweisern und Einspurtafeln(Art. 50–53) in der Sprache geschrieben, die am bezeichneten Ort gesprochen wird, für gemischte Orte in der Sprache der Mehrheit der Einwohner. Wird eine Ortschaft in zwei Sprachen verschieden geschrieben, trägt die Vorderseite der Ortschaftstafel beide Schreibweisen, wenn die kleinere Sprachgruppe wenigstens 30 Prozent der Einwohner umfasst.


Sprachenverordnung des Kanton Graubünden: Art. 8: SpV Auf Ortschaftstafeln, Wegweisern und Strassenschildern an Kantonsstrassen werden die Amtssprachen des jeweiligen Ortes verwendet.


Auch da Ortsnamen auf Ortstafeln geschrieben werden und nicht Namen von postalischen Ortschaften, handelt es sich bei Ortstafeln um Tafeln, welche Orte signalisieren und nicht postalische Ortschaften.


Ortstafel Au.jpg

Ortstafel Au

Ortstafel Au (Wädenswil).jpg

Ortstafel Au (Wädenswil)

Ortschaftstafel Au ZH.jpg

Ortschaftstafel Au ZH



Stationstafel Au ZH.jpg

Stationstafel Au ZH


Warum Ortstafeln Orte und nicht postalische Ortschaften signalisieren

Aus folgenden Gründen signalisieren Ortschaftstafeln (SSV) Orte und nicht (postalische) Ortschaften:

  • Die Signalisationsverordnung SSV stammt aus dem Jahre 1979, wo die Begriffe Ort und Ortschaftsname im umgangssprachliche Sinn bis heute als Synonym verwendet werden. Der Begriff Ortschaft im postalischen Sinn existiert erst seit dem Jahr 2004.
  • Die Ortstafeln enthalten Ortsnamen und nicht Namen von postalischen Ortschaften
  • Aus den Bestimmungen über die Signalisation der generellen Höchstgeschwindigkeit geht hervor, dass Ortstafeln Orte und nicht postalische Ortschaften signalisieren (vgl. hier)
  • Die Platzierung der Ortschaftstafel SSV richtet sich nach verkehrspolizeilichen Aspekten. Dabei spielt die Siedlungsdichte eine wichtige Rolle: Ortschaftstafeln werden grundsätzlich auf Haupt- und Nebenstrassen platziert, wo das locker überbaute Ortsgebiet (Stadt, Dorf, ausserhalb des Zentrum liegender Ortsteil, Weiler) beginnt und sich eine Unterteilung in «innerorts» und «ausserorts» aufdrängt. Alleinstehende Einzelgebäude ausserhalb des Siedlungsgebietes gehören zu postalischen Ortschaften im Sinn der GeoNV, können liegen jedoch im «ausserorts» Bereich.


Bedeutung der Ortstafeln

Bedeutung der Ortstafeln aus Sicht Strassenverkehr

  • Ortstafeln unterteilen in «innerorts» und «ausserorts» Bereich und haben daher eine grosse rechtliche Bedeutung.
  • Die Ortstafel ist Bestandteil der Strassenwegweisung. Ein Ort als topografisches Objekt wird im Strassennetz mit Wegweisern signalisiert, damit der Strassenbenutzer die richtige Strasse wählt. Erreicht ein Strassenbenutzer den entsprechenden Orte, so ist die 'Ortstafel eine Bestätigung dafür, dass das Ziel erreicht ist. In der zersiedelten Schweiz spielt die Wegweisung der Orte im Strassenverkehr eine ganz wichtige Rolle.


Bedeutung der Ortstafeln aus Sicht Gebäudeadressierung

  • Die Rettungsdienste verfügen heute über elektronische Karten, wo Gebäudeadressen rasch auf Katen und Plänen lokalisiert werden können. Die Rettungsdienste sind darauf angewiesen, Knotenpunkte im Strassenverkehrsnetz rasch zu erreichen.
  • In vielen Fällen ist es nicht möglich, die genaue Adresse im Gelände allein aus den Angaben einer Adresse zu finden. Mit der schweizweit eindeutigen Adresse ist es jedoch sehr einfach möglich, die Position einer Adresse in einem GPS, auf einer elektronischen Karte (Google) oder einem Ortsplan zu lokalisieren.

Widenstrasse4.jpg Herrlisberg.jpg


Beispiel der Lokalisation der Adresse:

Widenstrasse 4

8820 Wädenswil



  • Für das Auffinden einer Adresse im Gelände bestehen grundsätzlich 3 Navigationsstufen:
  1. Grob-Navigation zur postalischen Ortschaft: Die postalische Ortschaft einer Gebäudeadresse dient zur groben Lokalisierung der Adresse in der ganzen Schweiz. Ortschaften müssen eine landesweite Bedeutung aufweisen und der entsprechende Ortsname sollte mindestens in einer Karte 1:200'000 gefunden werden können.
  2. Navigation zum entsprechenden Ort: In der Schweiz existieren ca. 4100 postalische Ortschaften mit ca. 20'000 Orten, was im Durchschnitt ca. 5 Orte pro postalische Ortschaft ergibt. Auf einer detaillierten Karte sollten auch diese Orte erscheinen und die gesuchte Adresse kann in Relationen zu diesen Orten angezeigt werden. Die gewünschte Adresse liegt entweder in einem solchen Ort oder ausserhalb davon. Für die Navigation auf dieser mittleren Stufe ist es sehr hilfreich, wenn die Orte mit Ortstafeln signalisiert werden und eine Übereinstimmung mit der Karte und Position im Gelände besteht. Es ist jedoch zu beachten, dass längst nicht alle Orte signalisiert werden, sondern nur diejenigen an einer Haupt- oder Nebenstrasse und falls aus verkehrspolizeilicher Sicht ein Bedarf zur Signalisation besteht.
  3. Navigation zur einzelnen Adresse: Liegt eine Adresse in einem Ort, erfolgt die Feinnavigation anhand eines Strassenplans. Die signalisierten Strassen sind dabei eine wesentliche Hilfe.

Widenstrasse.jpg


Bedeutung der Ortstafeln aus Sicht Gemeinden und Bevölkerung

Ortstafeln signalisieren nicht nur gleich lautende postalische Ortschaften, sondern auch gleich lautende Namen von Gemeinden. Die Gemeinden haben wegen der Wahrnehmung ein grosses Interesse, dass die übrigen Ortstafeln (z.B. Weiler, Ortsteile) neben dem Ortsnamen den Gemeindenamen enthalten.


Ortstafeln haben als Nebeneffekt auch eine wichtige Bedeutung für die Bevölkerung. Zu Ortsnamen gehören auch Quartiernamen. Da auf Ortstafeln Orte und nicht postalische Ortschaften signalisiert werden, können Ortstafeln durchaus auch Quartiernamen enthalten.

In der Praxis werden Quartiernamen für verkehrstechnische Belange verwendet und nicht als Bedürfnis der Bevölkerung. Quartiernamen werden häufig für Autobahnausfahrten für grössere Orte mit mehreren Ausfahrten verwendet.


Beispiel Autobahnausfahrt Wollishofen in der Stadt Zürich

Wollishofen Wegweiser.jpg Wegweiser zum Quartier Wollishofen

Wollishofen Wegweiser2.jpg Der Ortsname Wollishofen als Quartiername erscheint wie ein Ortsname Zug oder Adliswil

Zürich Wollishofen Ortstafel.jpg Auf der Ortstafel erscheint nicht der Quartiername Wollishofen, sondern der übergeordnete Ort Zürich


Siehe auch


Geografische Namen Lokalnamen Gebäudeadressen Inhaltsverzeichnis+Übersicht Aktuell