Planungskatalog Vision ZH-Oberland: Unterschied zwischen den Versionen

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* Verhinderung von Bauten ausserhalb der Bauzonen (Bauverbot).
 
* Verhinderung von Bauten ausserhalb der Bauzonen (Bauverbot).
 
* Allenfalls notwendige Einzonungen nur in Gebieten, die landschaftlich und ökologisch unbedenklich sind.
 
* Allenfalls notwendige Einzonungen nur in Gebieten, die landschaftlich und ökologisch unbedenklich sind.
* Siedlungsentwicklung gegen innen (Anpassung der BZO, Füllen von Baulücken).
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* Neueinzonungen nur in nächster Nähe zu Gebieten, die bereits überbaut sind oder weitgehend überbaut sind.
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* Siedlungsentwicklung gegen innen (Anpassung der BZO [Umzonungen, Aufzonungen, Erhöhung des Nutzungsmasses], Füllen von Baulücken).
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* "Verlagerung" des Siedlungsdruckes innerhalb des Baugebietes: durch Verbesserung der MIV-/ÖV-Erschliessung und Eliminierung von Lärmquellen.

Version vom 7. November 2007, 18:17 Uhr

Im Rahmen des Entwurfs für eine Vision Zürcher Oberland sind die folgenden Massnahmen und Festlegungen im Planungskatalog aufzunehmen:

  • Fördergebiet für ökologischen Ausgleich (eine extensive, naturnahe Bewirtschaftung dieser Gebiete mit dem Ziel möglichst hoher Artenvielfalt gefährdeter Arten soll speziell entschädigt werden).
  • Ausdolung und/oder Bachrevitalisierung (Schaffung neuer naturnaher Fliessgewässerlebensräume).
  • Waldreservate (Reservat & Wildnisgebiet: Einstellung jeder Bewirtschaftung).
  • Naturschutzgebiet (grundeigentümerverbindliche Auflagen zur Bewirtschaftung, absolutes Bauverbot, keine Erholungsnutzung abseits von Wegen).
  • Verhinderung von Bauten ausserhalb der Bauzonen (Bauverbot).
  • Allenfalls notwendige Einzonungen nur in Gebieten, die landschaftlich und ökologisch unbedenklich sind.
  • Neueinzonungen nur in nächster Nähe zu Gebieten, die bereits überbaut sind oder weitgehend überbaut sind.
  • Siedlungsentwicklung gegen innen (Anpassung der BZO [Umzonungen, Aufzonungen, Erhöhung des Nutzungsmasses], Füllen von Baulücken).
  • "Verlagerung" des Siedlungsdruckes innerhalb des Baugebietes: durch Verbesserung der MIV-/ÖV-Erschliessung und Eliminierung von Lärmquellen.