Planungskatalog Vision ZH-Oberland: Unterschied zwischen den Versionen

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* Erweiterung des ÖV-Angebotes in Bezug auf noch nicht / ungenügend abgedeckte Gebiete (Unterscheidung nach bereits bebauten Gebieten und neu einzuzonenden Gebiete)
 
* Erweiterung des ÖV-Angebotes in Bezug auf noch nicht / ungenügend abgedeckte Gebiete (Unterscheidung nach bereits bebauten Gebieten und neu einzuzonenden Gebiete)
  
* Wohnzonen nach ihrer Lage bewerten
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* Potenzielle Wohnlagen an guten Qualitäten aufzeigen und fördern
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(Kriterien: ÖV-Erschliessung, Lärmempfindlichkeit, Topographie)

Version vom 7. November 2007, 19:03 Uhr

Im Rahmen des Entwurfs für eine Vision Zürcher Oberland sind die folgenden Massnahmen und Festlegungen im Planungskatalog aufzunehmen:

  • Fördergebiet für ökologischen Ausgleich (eine extensive, naturnahe Bewirtschaftung dieser Gebiete mit dem Ziel möglichst hoher Artenvielfalt gefährdeter Arten soll speziell entschädigt werden).
  • Ausdolung und/oder Bachrevitalisierung (Schaffung neuer naturnaher Fliessgewässerlebensräume).
  • Waldreservate (Reservat & Wildnisgebiet: Einstellung jeder Bewirtschaftung).
  • Naturschutzgebiet (grundeigentümerverbindliche Auflagen zur Bewirtschaftung, absolutes Bauverbot, keine Erholungsnutzung abseits von Wegen).
  • Verhinderung von Bauten ausserhalb der Bauzonen (Bauverbot).
  • Allenfalls notwendige Einzonungen nur in Gebieten, die landschaftlich und ökologisch unbedenklich sind.
  • Neueinzonungen nur in nächster Nähe zu Gebieten, die bereits überbaut sind oder weitgehend überbaut sind.
  • Siedlungsentwicklung gegen innen (Anpassung der BZO [Umzonungen, Aufzonungen, Erhöhung des Nutzungsmasses], Füllen von Baulücken).
  • "Verlagerung" des Siedlungsdruckes innerhalb des Baugebietes: durch Verbesserung der MIV-/ÖV-Erschliessung und Eliminierung von Lärmquellen.
  • Siedlungsreserven nutzen (Baulücken)
  • besonders geeignete Standorte (aufgrund Bewertung) fördern
  • Bauzonen am Siedlungsrand gegebenenfalls auszonen
  • Bauzonen innerhalb Sieldungsgebiet verdichten
  • Neue Standorte für publikumsintensive Nutzungen (für unterschiedliche Anbieter / Bedürfnisse unterscheiden).
  • Neu-Einzonungen in Bezug auf die vorhande ÖV-Abdeckung (nach Nutzung / Zone unterschieden).
  • Erweiterung des ÖV-Angebotes in Bezug auf noch nicht / ungenügend abgedeckte Gebiete (Unterscheidung nach bereits bebauten Gebieten und neu einzuzonenden Gebiete)


  • Potenzielle Wohnlagen an guten Qualitäten aufzeigen und fördern

(Kriterien: ÖV-Erschliessung, Lärmempfindlichkeit, Topographie)