Planungskatalog Vision ZH-Oberland

Aus Geoinformation HSR
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Im Rahmen des Entwurfs für eine Vision Zürcher Oberland sind die folgenden Massnahmen und Festlegungen im Planungskatalog aufzunehmen:

  • Fördergebiet für ökologischen Ausgleich (eine extensive, naturnahe Bewirtschaftung dieser Gebiete mit dem Ziel möglichst hoher Artenvielfalt gefährdeter Arten soll speziell entschädigt werden).
  • Ausdolung und/oder Bachrevitalisierung (Schaffung neuer naturnaher Fliessgewässerlebensräume).
  • Waldreservate (Reservat & Wildnisgebiet: Einstellung jeder Bewirtschaftung).
  • Naturschutzgebiet (grundeigentümerverbindliche Auflagen zur Bewirtschaftung, absolutes Bauverbot, keine Erholungsnutzung abseits von Wegen).
  • Verhinderung von Bauten ausserhalb der Bauzonen (Bauverbot).
  • Allenfalls notwendige Einzonungen nur in Gebieten, die landschaftlich und ökologisch unbedenklich sind.
  • Siedlungsentwicklung gegen innen (Anpassung der BZO, Füllen von Baulücken).