Sind extremmundartlich geschriebene Strassennamen lebensgefährlich?

Aus Geoinformation HSR
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Die Schreibweise Chälhofstrasse anstelle Kehlhofstrasse führt in der Gemeinde Stäfa dazu, dass ein Schwerverletzter lange Zeit nicht gefunden werden konnte.


Mundart in Strassennamen und Adressen

Im Zürcher Unterländer Artikel vom 14.11.2009 "«Im Mösli» tönt nicht so toll" wird folgende Aussage gemacht:


Neue Adressen retten auch Leben

Jedes Gebäude hat eine Hausnummer, und die Mundart verschwindet aus den Adressen. Das fordert der Kanton. Eine Massnahme, die auch Leben rettet. Chnübrächi, Sonnefäld oder Oberi Bleiki in Rafz, Im Sandbuck, Am Mülibach oder Im Paradies – malerische Flurnamen sind im Unterland als Adresse gang und gäbe.


Kommentar:

  • Das Vorhandensein von Adressen kann durchaus dazu beitragen, dass Leben gerettet werden, resp. das Fehlen von Adressen kann dazu beitragen, dass im Falle einer Rettung eine Lokalität zu spät gefunden wird.
  • Gemäss Verordnung über geografische Namen (Art. 4 Abs. 1 GeoNV) sollen Strassennamen auf allgemeine Akzeptanz stossen. Die Gemeinde Bülach hat sich beim Einbezug der Bevölkerung vorbildlich verhalten.
  • Der Kanton Zürich fordert jedoch nicht, dass Mundart grundsätzlich aus der Adresse verschwindet.
    • Strassennamen sollen wo möglich und sinnvoll sich an die Schriftsprache ausrichten resp. die Schreibweise soll sich möglichst an das Schriftbild der Schriftsprache anlehnen (Art. 4 Abs. 2 GeoNV)
    • Strassennamen können durchaus mundartliche Flurnamen enthalten vgl. dazu auch «Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen»
    • Flurnamen sind ein wichtiges Kulturgut. Es wird allgemein geschätzt, dass ein solches Kulturgut auch in der Strassenbezeichnung erscheint und dort weiter lebt.
    • Trotzdem muss beachtet werden, dass je extremmundartlicher Flurnamen geschrieben werden, desto grösser ist das Risiko, dass im Fall einer Rettung, eine Lokalität zu spät gefunden wird.


Verzicht von Flurnamen in Strassennamen

Wegen oben genannten Gefahren wird z.T. propagiert, in Strassennamen grundsätzlich möglichst auf Flurnamen zu verzichten. Dieser Verzicht ist jedoch nicht zwingen vgl. Kompromisslösung


Grundsätzlich unterschiedliche Schreibweisen von Strassen- und Flurnamen

  • In Kantonen mit extremmundartlicher Schreibweise (z.B. TG und SH) wird in Kauf genommen, dass Flur- und Strassennamen unterschiedlich geschrieben werden müssen.
  • Es stellt sich hier stellt vor allem bei benannten Gebieten (als Strassenbezeichnungen ohne -strasse, -weg, wo direkt der Flurname verwendet wird) das Problem, dass verschiedene Schreibweisen z.B. auf einem Übersichtsplan für dieselbe Örtlichkeit erscheinen, was als Unsinn bezeichnet werden kann.


Kompromisslösung mit Schreibregeln Weisungen 1948

  • Werden Flurnamen nicht extremmundartlich, sondern nach Weisungen 1948 geschrieben und werden Flurnamen wenn möglichst in Anlehnung an das Schriftbild der Schriftsprache geschrieben, können möglichst viele Flurnamen für die Strassennamen übernommen werden. Vgl. dazu * Schreibung von Flur- und Strassennamen in Wädenswil
  • Die Schreibregeln Weisungen 1948 sind nicht ein Werkzeug zur Bedrohung eines Kulturgutes, sondern für die sinnvolle und praktische Erhaltung eines Kulturgutes. Das Kulturgut besteht im Flurnamen selber und nicht in dessen Schreibweise, schon gar nicht in einer besonders extremmundartlichen Schreibweise.


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