Standpunkt der Benutzer zur Schreibweise von Lokalnamen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Überblick ==
 
=== Worum geht es? ===
 
=== Worum geht es? ===
[[Geografische_Namen#Orts-_und_Lokalnamen|'''Orts- und Lokalnamen (Flurnamen)''']] bilden einen wesentlichen, jedoch in ihren Formen auch in der Vergangenheit heftig umstrittenen Inhaltsteil unserer amtlichen Pläne und Karten. Gegen die in der Schweiz vor ein paar Jahren aufkommenden Bestrebungen, zahlreiche [[Geografische_Namen#Orts-_und_Lokalnamen|'''Orts- und Lokalnamen''']] zu ändern (z.T. in lautnahe Mundart, vgl. z.B. nebenstehenden Übersichtsplan aus dem Kanton Thurgau), haben die '''[[Orts-_und_Lokalnamen_Benutzer |Benutzer]]''' opponiert und stellen folgende Forderungen:
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'''[[Lokalname]]n''' ([[Ortsname|Orts-]] und [[Flurname]]n) bilden einen wesentlichen, jedoch in ihren Formen auch in der Vergangenheit heftig umstrittenen Inhaltsteil unserer amtlichen Pläne und Karten. Gegen die in der Schweiz vor ein paar Jahren aufkommenden Bestrebungen, zahlreiche Lokalnamen zu ändern (z.T. in lautnahe Mundart, vgl. z.B. nebenstehenden Übersichtsplan aus dem Kanton Thurgau), haben die '''[[Lokalnamen_Benutzer |Benutzer]]''' opponiert und stellen folgende Forderungen:
 
* Geografische Namen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwenden (vertikale Harmonie)  
 
* Geografische Namen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwenden (vertikale Harmonie)  
* heutige Schreibweise von '''[[Geografische_Namen#Orts-_und_Lokalnamen |Orts- und Lokalnamen]]''' auf Karten und Plänen wegen dem hohen Anpassungsaufwand in Registern, Datenbanken usw. sowie wegen mangelnder Akzeptanz unverändert belassen
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* heutige Schreibweise von '''[[Geografische_Namen#Lokalnamen |Lokalnamen]]''' auf Karten und Plänen wegen dem hohen Anpassungsaufwand in Registern, Datenbanken usw. sowie wegen mangelnder Akzeptanz unverändert belassen
* bisherige, bewährte Schreibregeln '''[[Schreibweise_Orts-_und_Lokalnamen#Schreibregeln_Weisungen_1948 |(Weisungen 1948)]]''' beibehalten
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* bisherige, bewährte Schreibregeln '''[[Schreibweise_Lokalnamen#Schreibregeln_Weisungen_1948 |(Weisungen 1948)]]''' beibehalten
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'''Die Benutzer von Lokalnamen als Geoinformation konnten bewirken, dass die Regeln für die Schreibweise von Lokalnamen [[Weisungen 1948]] nicht in Regeln für lautnahe Mundartschreibung verändert wurden, sondern als [[Weisungen 2011]] erhalten geblieben sind.'''
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=== Wer sind die Benutzer? ===
[[Orts-_und_Lokalnamen_Benutzer | Eine Auflistung der Benutzer von Orts- und Lokalnamen befindet sich hier]]
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=== Anforderungen der Benutzer ===
 
=== Anforderungen der Benutzer ===
[[Schreibweise_Orts-_und_Lokalnamen#Anforderungen_der_Benutzer | Anforderungen der Benutzer an Orts- und Lokalnamen vgl. hier]]
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=== Stellungnahmen  der Benutzer ===
 
=== Stellungnahmen  der Benutzer ===
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== Standpunkte ==
 
== Standpunkte ==
 
=== Allgemeines ===
 
=== Allgemeines ===
Befürworter der Änderungen der Orts- und Lokalnamen in mundartgetreue Schreibweise haben für ein solch gewaltiges Projekt keine Konzepte geliefert, sondern haben begonnen, die Ideen gleich umzusetzen, vermutlich da man sich bewusst war, das grosse Opposition seitens der Benutzer aufkommen könnte. Es wurden lediglich ein paar Argumente geliefert, diese aber nie näher erläutert. Dazu gehören:
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Befürworter der Änderungen der Lokalnamen in mundartgetreue Schreibweise haben für ein solch gewaltiges Projekt keine Konzepte geliefert, sondern haben begonnen, die Ideen gleich umzusetzen, vermutlich da man sich bewusst war, das grosse Opposition seitens der Benutzer aufkommen könnte. Es wurden lediglich ein paar Argumente geliefert, diese aber nie näher erläutert. Dazu gehören:
* Zwitterformen [[Standpunkt_der_Benutzer_zur_Schreibweise_von_Orts-_und_Lokalnamen#Zwitterformen|(vgl. hier)]]
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* Zwitterformen [[Standpunkt_der_Benutzer_zur_Schreibweise_von_Lokalnamen#Zwitterformen|(vgl. hier)]]
* Forderung einer horizontalen Harmonie über die Schweiz [[Standpunkt_der_Benutzer_zur_Schreibweise_von_Orts-_und_Lokalnamen#F.C3.B6deralismus |(vgl. hier)]]
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* Forderung einer horizontalen Harmonie über die Schweiz [[Standpunkt_der_Benutzer_zur_Schreibweise_von_Lokalnamen#F.C3.B6deralismus |(vgl. hier)]]
* Kultkurhistorische Bedeutung der Orts- und Flurnamen [[Standpunkt_der_Benutzer_zur_Schreibweise_von_Orts-_und_Lokalnamen#Kulturgeschichte_und_Sprachwissenschaft |(vgl. hier)]]
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* Kultkurhistorische Bedeutung der Orts- und Flurnamen [[Standpunkt_der_Benutzer_zur_Schreibweise_von_Lokalnamen#Kulturgeschichte_und_Sprachwissenschaft |(vgl. hier)]]
 
    
 
    
Im Folgenden wird auf diese Punkte eingegangen. [[Kritik_an_Revision_Schreibregeln_Orts-_und_Lokalnamen |Eine Kritik zum bisherigen Vorgehen findet sich hier.]]
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Im Folgenden wird auf diese Punkte eingegangen. [[Kritik_an_Revision_Schreibregeln_Lokalnamen |Eine Kritik zum bisherigen Vorgehen findet sich hier.]]
  
  
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In der Schweiz hat sich im amtlichen, schriftsprachlichen Verkehr der Duden eingebürgert. Da Lokalnamen ebenfalls für den amtlichen, schriftsprachlichen Verkehr benötigt werden, ist eine gewisse Standardisierung unbestritten. Die Weisungen 1948 eignen sich bestens als bewährter Schreibstandard und gehen in der Regelung viel weniger weit als der sehr sprachwissenschaftlich orientierte Leitfaden Toponymie 2006.
 
In der Schweiz hat sich im amtlichen, schriftsprachlichen Verkehr der Duden eingebürgert. Da Lokalnamen ebenfalls für den amtlichen, schriftsprachlichen Verkehr benötigt werden, ist eine gewisse Standardisierung unbestritten. Die Weisungen 1948 eignen sich bestens als bewährter Schreibstandard und gehen in der Regelung viel weniger weit als der sehr sprachwissenschaftlich orientierte Leitfaden Toponymie 2006.
  
Für die Schreibweise der Orts- und Lokalnamen ist der Kanton verantwortlich. In der neuen Geoinformationsgesetzgebung wird nun allgemeine Akzeptanz gefordert, sowie dass Namen grundsätzlich nicht geändert werden sollen. Davon sind vor allem die Gemeinden betroffen. Es ist daher eine enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden gefordert. Eine grosse Berücksichtigung der Gemeinden ist auch wegen dem Bezug von Orts- und Lokalnamen zur Gebäudeadressierung (Zuständigkeit Gemeinden) unerlässlich.
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Für die Schreibweise der Lokalnamen ist der Kanton verantwortlich. In der neuen Geoinformationsgesetzgebung wird nun allgemeine Akzeptanz gefordert, sowie dass Namen grundsätzlich nicht geändert werden sollen. Davon sind vor allem die Gemeinden betroffen. Es ist daher eine enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden gefordert. Eine grosse Berücksichtigung der Gemeinden ist auch wegen dem Bezug von Lokalnamen zur Gebäudeadressierung (Zuständigkeit Gemeinden) unerlässlich.
  
  
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Es wird hier argumentiert, dass im Interesse des Rechtsverkehrs die Schreibweisen nicht kommunal, sondern kantonal festgelegt werden. Mit den gleichen Argumenten kann auch zwischen Kanton und Bund argumentiert werden. Der Rechtsverkehr sowie Karten und Pläne hören nicht an der Kantonsgrenze auf. Gewisse schweizweit allgemein gültige Schreibstandards sind notwendig, wie die untenstehenden Beispiele zeigen.
 
Es wird hier argumentiert, dass im Interesse des Rechtsverkehrs die Schreibweisen nicht kommunal, sondern kantonal festgelegt werden. Mit den gleichen Argumenten kann auch zwischen Kanton und Bund argumentiert werden. Der Rechtsverkehr sowie Karten und Pläne hören nicht an der Kantonsgrenze auf. Gewisse schweizweit allgemein gültige Schreibstandards sind notwendig, wie die untenstehenden Beispiele zeigen.
  
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!Bewangen oder Beewange?
 
!Bewangen oder Beewange?
 
!Steinenbach oder Steinebach?
 
!Steinenbach oder Steinebach?
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=== Kulturgeschichte und Sprachwissenschaft ===
 
=== Kulturgeschichte und Sprachwissenschaft ===
'''Die Orts- und Lokalnamen sind ein wichtiges Kulturgut, welches erhalten werden muss.''' Die kulturgeschichtliche Bedeutung der Flurnamen ist unbestritten und höchst interessant. Dazu ein Zitat aus [http://www.museum-schleitheim.ch/historie/FlurnamenVortrag.pdf «Schleitheim im Spiegel seiner Flurnamen»] (Doppelreferat [http://www.shn.ch/pages/archivartikel.cfm?id=237949&b1=Flurnamen&o1=&b2=&o2=&b3=&re=&ra=AM&da=&startrow=1 von Joseph Halytskyj] und Alfred Richli, 19.2.2005 in Schleitheim): ''«Mer fassed zäme: Fluurnäme verzeled is über d Bodegschtalt, über de Prozäss, wie d Mäntsche aagfange händ rode und dä Bode i Psitz näh, wes dä vertailt händ, Äcker aaglait händ, wie’s ires Veh ghalte händ, und we si sälber abhängig gsi sind vo Häre, wo si händ müese zeise, schliessli wa für Näme daa ggulte händ und wa für Möödeli bim Schwätze gang und gääb gsi sind. Und das isch nanig emal ales; es wäär vo psundere Pflanze z rede und imer wider vo der Religioon, vom Glaube und vom Aberglaube und vo de Toote. Di ganz Kultuurgschicht! Aber Si wänd ja hüt na haichoo.»''
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[[Kulturgeschichtliche Bedeutung Lokalnamen|Kulturgeschichtliche Bedeutung Lokalnamen vgl. hier]]
 
 
[[Geografische_Namen#Bedeutung_von_Orts-_und_Lokalnamen| Details zur grossen Bedeutung der Orts- und Lokalnamen vgl. hier]]
 
 
 
 
 
 
 
'''Ist es nun aus kulturgeschichtlicher Sicht wichtig, das Orts- und Flurnamen besonders lautnah zu schreiben?'''
 
 
 
Aus Gründen der kulturgeschichtlichen Bedeutung wurden beispielsweise Flurnamen in Schleitheim in eine möglichst lautnah Schreibweise geändert [[%C3%84nderungen_Schreibweise_Lokalnamen#.C3.84nderungen_in_der_Amtlichen_Vermessung_in_der_Gemeinde_Schleitheim| (vgl. hier).]]
 
Das Kulturgut besteht in erster Linie im Namen selber, nicht in der Schreibweise. Ob in der Schreibweise ein «-n» weniger oder ein «ä» statt ein «e» verwendet wird, erhöht nicht den Wert des Kulturgutes, sondern macht es höchstens weniger attraktiv (oder gar lächerlich). Mit den Weisungen 1948 kann das Kulturgut sogar viel besser als harmonisches Gefüge (vom Name der grössten Stadt bis zum kleinsten Bächlein) erhalten werden als mit neuen Schreibregeln, wo grosse Abgrenzungsprobleme zwischen Namen in Anlehnung an die Standardsprache und lautnaher Mundart bestehen.
 
 
 
Aus Orts- und Lokalnamen lassen sich kulturhistorische Schlüsse ziehen. Namen haben jedoch grundsätzlich eine andere Funktion als Wörter:
 
* '''Wörter''' haben eine '''Bedeutung'''
 
* '''Namen bezeichnen'''. Im Gegensatz zu einem Wort hat ein Name grundsätzlich nur eine historische Bedeutung. Im Laufe der Jahrhunderte ist durch den Sprachwandel die ursprüngliche Bedeutung vieler Namen verloren gegangen. Es ist verständlich, dass sich gemäss Weisungen 1948 die Mundartschreibweise von Orts- und Lokalnamen in erster Linie an die ortsübliche Aussprache anlehnt (sie bezeichnen in erster Linie) und nicht an die Etymologie.
 
 
 
 
 
Trotzdem sind die Bevölkerung wie auch Kulturhistoriker an der Bedeutung eines Orts- Lokalnamen interessiert. Die kulturhistorische Bedeutung wird klarer, je näher sich die Mundartschreibweise von Orts- und Lokalnamen an das Schriftbild der Standardsprache anlehnen. Das Argument, aus kulturhistorischer Sicht von den Weisungen 1948 in Richtung grössere Berücksichtigung der Mundart abzuweichen, kann nicht nachvollzogen werden. Es kann höchstens die Vermutung geäussert werden, dass man Orts- und Lokalnamen in ein möglichst lautnahes Kleid verpacken will, um den Namen einen kulturellen Touch zu verpassen. Dabei wird in Kauf genommen, dass die kulturhistorische Bedeutung eines einzelnen Namens verschleiert wird.
 
 
 
''Aspekt Namenforschung (Situation 1945): Die Ortsnamenforschung hingegen erstrebt eine Aufnahme aller Namen in der lokalen Mundart. Im Streben nach sprachlicher Reinheit und Einheitlichkeit sucht sie ein Nebeneinander schriftsprachlicher und mundartlicher Ortsnamen oder gar ihre Mischung in ein und demselben Wortbild zu vermeiden oder wenigstens einzudämmen. Neben wissenschaftlichen und stilistischen Erwägungen sind es auch nationale Gesichtspunkte, die zugunsten der Mundart in die Wagschale gelegt werden. Es ist der Ruf nach stärkerer Betonung unserer eigenstaatlichen Substanz, nach Bodenständigkeit und sprachlichem Heimatschutz.'' [http://www.lokalnamen.ch/bilder/imhof_1945_1.pdf Zitat Eduard Imhof in '''Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Karten''']
 
 
 
'''Aus kulturhistorischer Sicht müssten sich im Gegenteil die Schreibweise der Orts- und Lokalnamen möglichst an das Schriftbild der Standardsprache anlehnen anstelle möglichst nahe an das Lautbild. Den kulturellen Wert von Orts- und Lokalnamen wird besser vermittelt mit gut schreib- und lesbaren Namen, zu welchen man in im Internet kulturhistorische Informationen vermittelt.'''
 
 
 
 
 
Aus '''sprachwissenschaftlicher Sicht''' stellt sich die Frage, ob sprachwissenschaftliche Aspekte direkt in der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen enthalten sein müssen.  Orts- und Lokalnamen können ohne phonetische Zeichen nur ungenügend abgebildet werden und die unterschiedlichen aktuellen und historischen Sprechweisen erfordern ohnehin ein Namenbuch. Für das Namenbuch ist es wichtig, Referenznamen pragmatisch, in Anlehnung an das Schriftbild der Standartsprache zu schreiben damit die die Namen überhaupt aufgefunden werden können. Nicht nur aus kulturhistorischer, sondern auch aus sprachwissenschaftlichen Sicht, müsste das Interesse eigentlich grösser sein, Orts- und Lokalnamen möglichst pragmatisch zu schreiben.[[Standardsprache_und_Dialekt | Weitere Überlegungen zum Aspekt Sprache vgl. hier]].
 
 
 
 
 
'''Für sprachwissenschaftliche und kulturgeschichtliche Belange können Namenbücher (ev. kombiniert mit Multimedialösungen und thematischen Geoinformationen, z.T. auch Verwendung von phonetischer Schrift) verwendet werden, in welchen die ganze Entwicklung der Namen inklusiv der kulturgeschichtlichen Bedeutung, Aussprache und phonetischer Notierung aufzeigt werden können.'''[[Namenbuch_und_Flurnamenforschung| Infos zum Namenbuch vgl. hier]].
 
 
 
'''Auch Strassennamen haben eine hohe kulturgeschichtlich hohe Bedeutung.'''
 
[[Geografische_Namen#Bedeutung_von_Strassennamen |Näheres vgl. hier.]]
 
  
  
  
 
== Weisungen 1948 löst Interessenkonflikte ==
 
== Weisungen 1948 löst Interessenkonflikte ==
An der [[Chronologie_Schreibweise_von_Orts-_und_Lokalnamen#22.9.1977_Tagung_des_Arbeitskreises_Namenforschung_in_Berlin | Tagung des Arbeitskreises Namenforschung vom 22.9.1977 in Berlin]] wurden verschiedenste Aspekte der Schreibung von Orts- und Lokalnamen mit den daraus resultierenden Interessenkonflikten behandelt. An der Tagung wurde folgender Konsens gefunden:
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An der [[Chronologie_Schreibweise_von_Lokalnamen#22.9.1977_Tagung_des_Arbeitskreises_Namenforschung_in_Berlin | Tagung des Arbeitskreises Namenforschung vom 22.9.1977 in Berlin]] wurden verschiedenste Aspekte der Schreibung von Lokalnamen mit den daraus resultierenden Interessenkonflikten behandelt. An der Tagung wurde folgender Konsens gefunden:
 
* Aus diesen prinzipiellen Überlegungen heraus soll - als praktische Konsequenz - eine sehr behutsame Haltung eingenommen werden gegenüber allzu rigorosen Eingriffen und Änderungen in den Selbstregelungsprozess der Flurnamenwelt.
 
* Aus diesen prinzipiellen Überlegungen heraus soll - als praktische Konsequenz - eine sehr behutsame Haltung eingenommen werden gegenüber allzu rigorosen Eingriffen und Änderungen in den Selbstregelungsprozess der Flurnamenwelt.
 
* Die Funktion der Orientierung im Gelände und der Gliederung der Landschaft muss im Zweifelsfalle über allen Interessen stehen.
 
* Die Funktion der Orientierung im Gelände und der Gliederung der Landschaft muss im Zweifelsfalle über allen Interessen stehen.
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Aspekte:
 
Aspekte:
 
* Kulturgeschichte, Namenforschung, Sprachgeschichte
 
* Kulturgeschichte, Namenforschung, Sprachgeschichte
** [[Standpunkt_der_Benutzer_zur_Schreibweise_von_Orts-_und_Lokalnamen#Kulturgeschichte_und_Sprachwissenschaft  | vgl. Kulturgeschichte und Sprachwissenschaft]]
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** [[#Kulturgeschichte_und_Sprachwissenschaft  | vgl. Kulturgeschichte und Sprachwissenschaft]]
 
** [[Standardsprache_und_Dialekt | vgl. Standartsprache und Dialekt]]
 
** [[Standardsprache_und_Dialekt | vgl. Standartsprache und Dialekt]]
 
** [[Namenbuch_und_Flurnamenforschung| vgl. Namenbuch / Flurnamenforschung]]
 
** [[Namenbuch_und_Flurnamenforschung| vgl. Namenbuch / Flurnamenforschung]]
 
* Standardisierung der Orts- und Flurnamen
 
* Standardisierung der Orts- und Flurnamen
** [[Standpunkt_der_Benutzer_zur_Schreibweise_von_Orts-_und_Lokalnamen#F.C3.B6deralismus | vgl. Föderalismus]]
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** [[#F.C3.B6deralismus | vgl. Föderalismus]]
** [[Standpunkt_der_Benutzer_zur_Schreibweise_von_Orts-_und_Lokalnamen#Zwitterformen | vgl. Zwitterformen]]
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** [[#Zwitterformen | vgl. Zwitterformen]]
** [[Schreibweise_Orts-_und_Lokalnamen#Mangelnde_vertikale_Harmonie | Mangelnde vertikale Harmonie]]
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** [[Schreibweise_Lokalnamen#Mangelnde_vertikale_Harmonie | Mangelnde vertikale Harmonie]]
 
* Interessen der Benutzer
 
* Interessen der Benutzer
** [[Schreibweise_Orts-_und_Lokalnamen#Anforderungen_der_Benutzer | Anforderungen an Orts- und Lokalnamen]]
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** [[Schreibweise_Lokalnamen#Anforderungen_der_Benutzer | Anforderungen an Lokalnamen]]
** [[Zusammenspiel_Orts-_und_Lokalnamen | Zusammenspiel Orts- und Lokalnamen]]
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** [[Zusammenspiel_Lokalnamen | Zusammenspiel Lokalnamen]]
** [[%C3%84nderungen_Schreibweise_Lokalnamen | Änderungen der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen]]
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** [[%C3%84nderungen_Schreibweise_Lokalnamen | Änderungen der Schreibweise von Lokalnamen]]
  
  
 
'''Der 1948 gefundene Konsens Weisungen 1948 kommt als Mittelweg auch heute noch allen unterschiedlichsten Anforderungen und Interessen am besten entgegen.'''
 
'''Der 1948 gefundene Konsens Weisungen 1948 kommt als Mittelweg auch heute noch allen unterschiedlichsten Anforderungen und Interessen am besten entgegen.'''
* [[Schreibweise_Orts-_und_Lokalnamen#Interessenkonflikte | vgl. auch Statements von Tagungsteilnehmern der Herbsttagung 2006 der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie in Schaffhausen]]
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* [[Schreibweise_Lokalnamen#Interessenkonflikte | vgl. auch Statements von Tagungsteilnehmern der Herbsttagung 2006 der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie in Schaffhausen]]
* In der Kontroverse Leitfaden Toponymie und Weisungen 1948 konnte eine Einigung erzielt werden[[Schreibweise_Orts-_und_Lokalnamen#Kreisschreiben_Bundesamt_f.C3.BCr_Landestopografie_.C2.ABLeitfaden_Toponymie_-_Weisungen_1948.C2.BB | vgl. Kreisschreiben des Bundesamtes für Landestopografie «Leitfaden Toponymie - Weisungen 1948».]]
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* In der Kontroverse Leitfaden Toponymie und Weisungen 1948 konnte eine Einigung erzielt werden[[Schreibweise_Lokalnamen#Kreisschreiben_Bundesamt_f.C3.BCr_Landestopografie_.C2.ABLeitfaden_Toponymie_-_Weisungen_1948.C2.BB | vgl. Kreisschreiben des Bundesamtes für Landestopografie «Leitfaden Toponymie - Weisungen 1948».]]
  
  
 
== Kritik ==
 
== Kritik ==
[[Kritik_an_Revision_Schreibregeln_Orts-_und_Lokalnamen | vgl. Kritik an der Revision von Schreibregeln für Orts- und Lokalnamen]]
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[[Kritik_an_Revision_Schreibregeln_Lokalnamen | vgl. Kritik an der Revision von Schreibregeln für Lokalnamen]]
 
 
  
= Weblinks =
 
* [[Geografische_Namen | Geografische Namen]]
 
* [[lokalnamen.ch | Orts- und Lokalnamen]]
 
  
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{{Trailer geografische Namen}}
  
 
<!-- Kategorien und ev. Koordinaten -->
 
<!-- Kategorien und ev. Koordinaten -->
 
[[Kategorie:Geografische Namen]]
 
[[Kategorie:Geografische Namen]]

Aktuelle Version vom 23. Oktober 2016, 07:20 Uhr

Geografische Namen Lokalnamen Gebäudeadressen Inhaltsverzeichnis+Übersicht Aktuell

Rothbühl / Roopel Rothbühl / Roopel


Rotbühl oder Roopel ?

Überblick

Worum geht es?

Lokalnamen (Orts- und Flurnamen) bilden einen wesentlichen, jedoch in ihren Formen auch in der Vergangenheit heftig umstrittenen Inhaltsteil unserer amtlichen Pläne und Karten. Gegen die in der Schweiz vor ein paar Jahren aufkommenden Bestrebungen, zahlreiche Lokalnamen zu ändern (z.T. in lautnahe Mundart, vgl. z.B. nebenstehenden Übersichtsplan aus dem Kanton Thurgau), haben die Benutzer opponiert und stellen folgende Forderungen:

  • Geografische Namen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwenden (vertikale Harmonie)
  • heutige Schreibweise von Lokalnamen auf Karten und Plänen wegen dem hohen Anpassungsaufwand in Registern, Datenbanken usw. sowie wegen mangelnder Akzeptanz unverändert belassen
  • bisherige, bewährte Schreibregeln (Weisungen 1948) beibehalten


Die Benutzer von Lokalnamen als Geoinformation konnten bewirken, dass die Regeln für die Schreibweise von Lokalnamen Weisungen 1948 nicht in Regeln für lautnahe Mundartschreibung verändert wurden, sondern als Weisungen 2011 erhalten geblieben sind.


Weiteres vgl. hier


Wer sind die Benutzer?

Eine Auflistung der Benutzer von Lokalnamen befindet sich hier


Anforderungen der Benutzer

Anforderungen der Benutzer an Lokalnamen vgl. hier


Stellungnahmen der Benutzer

Stellungnahmen der Benutzer vgl. hier


Standpunkte

Allgemeines

Befürworter der Änderungen der Lokalnamen in mundartgetreue Schreibweise haben für ein solch gewaltiges Projekt keine Konzepte geliefert, sondern haben begonnen, die Ideen gleich umzusetzen, vermutlich da man sich bewusst war, das grosse Opposition seitens der Benutzer aufkommen könnte. Es wurden lediglich ein paar Argumente geliefert, diese aber nie näher erläutert. Dazu gehören:

Im Folgenden wird auf diese Punkte eingegangen. Eine Kritik zum bisherigen Vorgehen findet sich hier.


Zwitterformen

Es wird von den Verfechtern der extremen Mundart in erster Linie argumentiert, dass man die Zwitterformen (Mischung zwischen Mundart und Standardsprache) eliminieren wolle und dass daher mehr Mundart zugelassen werden müsse. In der Schweiz lassen sich Zwitterformen nie ganz vermeiden, ob nun die gemässigte oder extreme Mundart verwendet wird. Beim der gemässigten Form mit Weisungen 1948 besteht der grosse Vorteil, dass diese Namen für andere Namen viel besser verwendet werden können als bei der extrem mundartlichen Variante.

Das Wesentlichste Element der Weisungen 1948 besteht gerade darin, dass eine gemässigte Mundart verwendet wird, welche sich mit der Standardsprache als ein Kompromiss zusammen fügt. Je mehr man jedoch von den Weisungen abweicht und extrem mundartlich schreibt, desto mehr wirken Zwitterformen störend.

Ein Abweichen von Weisungen 1948 in mehr Mundart kann nicht mehr als Kompromiss zwischen berechtigter Schrifttradition und reiner Lokalsprache bezeichnet werden.

Weitergehende Betrachtungen zu Zwitterformen vgl. hier


Föderalismus

Auch in der Schreibweise von Lokalnamen muss der Föderalismus der Schweiz respektiert werden. Zudem bestehen auch regionale und kantonale grosse Unterschiede in der Mundart. Es beseht daher nicht die Meinung, dass ein und derselbe Lokalname in der ganzen Schweiz zwingend identisch geschrieben werden muss, obwohl dies für Rettungsdienste (z.B. Rega, Tel. 144 usw.) ein grosser Vorteil wäre. Mit einer gemässigten Mundart entsprechend Weisungen 1948 sind die regionalen und kantonalen Unterschiede wesentlich kleiner als bei der extrem mundartlichen Schreibweise entsprechend Leitfaden Toponymie 2006.

In der Schweiz hat sich im amtlichen, schriftsprachlichen Verkehr der Duden eingebürgert. Da Lokalnamen ebenfalls für den amtlichen, schriftsprachlichen Verkehr benötigt werden, ist eine gewisse Standardisierung unbestritten. Die Weisungen 1948 eignen sich bestens als bewährter Schreibstandard und gehen in der Regelung viel weniger weit als der sehr sprachwissenschaftlich orientierte Leitfaden Toponymie 2006.

Für die Schreibweise der Lokalnamen ist der Kanton verantwortlich. In der neuen Geoinformationsgesetzgebung wird nun allgemeine Akzeptanz gefordert, sowie dass Namen grundsätzlich nicht geändert werden sollen. Davon sind vor allem die Gemeinden betroffen. Es ist daher eine enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden gefordert. Eine grosse Berücksichtigung der Gemeinden ist auch wegen dem Bezug von Lokalnamen zur Gebäudeadressierung (Zuständigkeit Gemeinden) unerlässlich.


Das Bundesgericht argumentiert in BGE 116 1990 wie folgt:

  • "Im vorliegenden Fall geht es ... weder um den Gemeindenamen noch um die Benennung der Quartiere, Weiler, Höfe, Häuser und Strassen. Streitig ist lediglich deren Schreibweise."
  • "Es geht nicht nur um ein allgemeines Ordnungsanliegen, sondern um Interessen des Rechtsverkehrs und der Verwaltung. Zu denken ist an den privaten schriftlichen Verkehr, abgeschlossene Verträge und an die Einträge von Adressen und Ortsbezeichnungen in Registern und Büchern. Von Bedeutung ist dies auch für den Schutz von Handel und Gewerbe sowie von Dritten, einschliesslich der nicht am Ort ansässigen Bürger. Dagegen kann das Interesse der Gemeinde an der Verbundenheit ihrer Einwohner mit ihrem Gebiet, an der Identifikation und am Zusammenhang zwischen Familien- und Ortsnamen, entgegen der Meinung der Beschwerdeführer, nicht aufkommen."

Es wird hier argumentiert, dass im Interesse des Rechtsverkehrs die Schreibweisen nicht kommunal, sondern kantonal festgelegt werden. Mit den gleichen Argumenten kann auch zwischen Kanton und Bund argumentiert werden. Der Rechtsverkehr sowie Karten und Pläne hören nicht an der Kantonsgrenze auf. Gewisse schweizweit allgemein gültige Schreibstandards sind notwendig, wie die untenstehenden Beispiele zeigen.

Bewangen oder Beewange? Steinenbach oder Steinebach?
Bewangen.jpg
Steinenbach.jpg


Kulturgeschichte und Sprachwissenschaft

Kulturgeschichtliche Bedeutung Lokalnamen vgl. hier


Weisungen 1948 löst Interessenkonflikte

An der Tagung des Arbeitskreises Namenforschung vom 22.9.1977 in Berlin wurden verschiedenste Aspekte der Schreibung von Lokalnamen mit den daraus resultierenden Interessenkonflikten behandelt. An der Tagung wurde folgender Konsens gefunden:

  • Aus diesen prinzipiellen Überlegungen heraus soll - als praktische Konsequenz - eine sehr behutsame Haltung eingenommen werden gegenüber allzu rigorosen Eingriffen und Änderungen in den Selbstregelungsprozess der Flurnamenwelt.
  • Die Funktion der Orientierung im Gelände und der Gliederung der Landschaft muss im Zweifelsfalle über allen Interessen stehen.
  • Die Schreibung hält sich an die Orthographie des geläufigen Wortschatzes, soweit der Zusammenhang erkennbar ist.
  • Bei nur mundartlich gebrauchten Namen ohne Parallele im Wortschatz soll eine der Aussprache angenäherte Schreibung angestrebt werden.


Dieser Konsens ist auch heute noch gültig. Die auf den ersten Blick erkennbaren Interessenkonflikte sind nicht einmal so gross, wie man auf den ersten Blick meinen könnte.

Aspekte:


Der 1948 gefundene Konsens Weisungen 1948 kommt als Mittelweg auch heute noch allen unterschiedlichsten Anforderungen und Interessen am besten entgegen.


Kritik

vgl. Kritik an der Revision von Schreibregeln für Lokalnamen


Geografische Namen Lokalnamen Gebäudeadressen Inhaltsverzeichnis+Übersicht Aktuell