Strassennamenschilder: Unterschied zwischen den Versionen

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|'''2. Wegweiser für bestimmte Strassen als Örtlichkeiten auf Haupt- und Nebenstrassen im Sinne der Signalisationsverordnung (SSV)''' Art. 49 Grundsätze Abs. 2 ''Wegweiser, Vorwegweiser und Einspurtafeln nennen in erster Linie Ortschaften; nötigenfalls werden auch wichtige örtliche Verkehrspunkte (z. B. Bahnhof, Zentrum, Spital) angegeben''. Da es sich meistens um Wegweisung via Nebenstrassen handelt, kommt vor allem eine Signalisation von schwarzem Text auf weissen Hintergrund zur Anwendung.
 
|'''2. Wegweiser für bestimmte Strassen als Örtlichkeiten auf Haupt- und Nebenstrassen im Sinne der Signalisationsverordnung (SSV)''' Art. 49 Grundsätze Abs. 2 ''Wegweiser, Vorwegweiser und Einspurtafeln nennen in erster Linie Ortschaften; nötigenfalls werden auch wichtige örtliche Verkehrspunkte (z. B. Bahnhof, Zentrum, Spital) angegeben''. Da es sich meistens um Wegweisung via Nebenstrassen handelt, kommt vor allem eine Signalisation von schwarzem Text auf weissen Hintergrund zur Anwendung.
 
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* Beschilderung der beiden Strassen '''Büelenstrasse''' und '''Büelenweg'''
 
* Beschilderung der beiden Strassen '''Büelenstrasse''' und '''Büelenweg'''
* Stoffelweg: der benachbarte '''Stoffelweg''' ist beschildert mit einem Strassennamenschild und einem Pfeil
 
 
* Fluhweg: Wegweisung zu einer weiter gelegen '''Fluhweg''' in Analogie zur Wegweisung in der Signalisationsverordnung
 
* Fluhweg: Wegweisung zu einer weiter gelegen '''Fluhweg''' in Analogie zur Wegweisung in der Signalisationsverordnung
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* Stoffelweg: der benachbarte '''Stoffelweg''' ist beschildert mit einem Strassennamenschild und einem Pfeil
 
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Version vom 7. Dezember 2009, 00:34 Uhr

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Via Fanaus.jpgBüelemweg.jpg


Signalisation von Strassen

  • Strassenbezeichnungen spielen als Bestandteil der Gebäudeadresse eine sehr wichtige Rolle. DieVerordnung über geografische Namen (GeoNV) enthält in Art. 25 folgenden Grundsatz:
    • Abs. 1 Alle Strassen in Ortschaften und anderen bewohnten Siedlungen werden benannt.
    • Gemäss diesem Grundsatz werden Strassen überall dort benannt, wo sie für die Gebäudeadressierung benötigt werden. Der Begriff «Ortschaft» wird hier analog der Signalisationsverordnung im umgangssprachlichen und nicht im postalischen Sinn wie in der übrigen GeoNV verwendet (vgl. dazu auch Orts- und Ortschaftstafeln).
  • Während die Benennung von Strassen im besiedelten Gebiet (also z.B. nicht in Wäldern) bundesrechtlich vorgeschrieben ist, fehlt eine entsprechende eidgenössische Vorschrift zur Signalisation der Strassen.
  • Dank elektronischen Karten mit Adresssuche kann in der Schweiz jede Adresse in der Schweiz lokalisiert werden auch wenn die Strassen im Gelände nicht signalisiert würden. Trotzdem ist die Beschilderung von Strassen eine wesentliche Hilfe zum Aufsuchen von Gebäudeadressen. Gerade für Rettungsdienste, welche eine Adresse rasch finden müssen, kann eine sinnvolle Beschilderung der Strassen beeinflussen, ob eine Person rechtzeitig gefunden werden kann oder nicht.
  • Die Beschilderung von Strassen dient nicht nur dem Auffinden einer bestimmten Strasse selber, sondern dient generell als populäres Referenzsystems zur Navigation anhand eines Stadt- oder Ortsplans mit kartierten Strassennamen. Anhand einer im Gelände beschilderten Strasse kann die relative Lage zur gesuchten Strasse ausfindig gemacht werden.


Die Signalisation von Strassen erfolgt ähnlich der Signalisation von Orten auf unterschiedlichen Ebenen:

  1. Eine Strasse wird mit einem Strassennamenschild beschildert ähnlich wie ein Ort mit einer Orts- und Ortschaftstafeln) am Ortsbeginn und Ortsende. Diese Art der Beschilderung der Strasse ist die weit aus gebräuchlichste und wichtigste Form der Signalisation.
  2. Wegweisung zu einer Strasse in der näheren oder weiteren Umgebung eines Standortes. Diese Art der Signalisation ist eher selten anzutreffen z.B. bei unübersichtlichen Situationen.


Strassennamenschilder


Grundsatz .
1. Üblicherweise werden Strassennamenschilder direkt bei verzweigenden Strassen angebracht, so dass der Strassenname der abzweigenden Strassen (Beispiel Florhofstrasse resp. Schönenbergstrasse) in beiden Fahrtrichtungen von einem Motorfahrzeug aus problemlos gelesen werden können. Schönenbergstrasse.jpg
2. Bei Stichstrassen (Beispiel E-Strasse und F-Strasse) wird die übergeordnete Strasse (im Beispiel B-Strasse) an der Einmündungsstelle nicht beschildert. Strassensignalisation.jpg
3. In den übrigen Fällen, wo es sich nicht um Stichstrassen, sondern um Durchgangsstrassen handelt, wird die übergeordnete Strasse (in obigen Beispiel die B-Strasse bei Abzweigung in D-Strasse) beschildert. Vgl. auch nebenstehendes Beispiel: die Untere Bergstrasse ist beschildert, da es sich bei der abzweigenden Untermosenstrasse um eine Durchgangsstrasse handelt. Untere Bergstrasse 1.jpg


Wegweisung

Allgemeines

Wegweiser sind Tafeln, welche den Weg zu einer Örtlichkeit signalisieren. Eine Örtlichkeit kann auch eine Strasse sein. Wegweiser weisen meist einen Pfeil auf, welche die Richtung der Örtlichkeit anzeigt. Als Wegweiser werden Pfeilschilder verwendet oder es werden auf den Schildern Pfeile angebracht.

Es existieren im Bereich der Signalisation von Strassen 2 unterschiedliche Arten:


Wegweisung .
1. Beschilderung einer benachbarten Strasse, welche sich in der Nähe des Standortes befindet. Die Beschilderung des Wegweisers erfolgt in der üblichen Art für Strassennamenschilder verbunden mit einem Pfeil, welcher in die Richtung dieser Strasse zeigt. In der Beilage eine Wegweisung zu einem nahe gelegenen benannten Gebiet Ober Rüti.jpg
2. Wegweiser für bestimmte Strassen als Örtlichkeiten auf Haupt- und Nebenstrassen im Sinne der Signalisationsverordnung (SSV) Art. 49 Grundsätze Abs. 2 Wegweiser, Vorwegweiser und Einspurtafeln nennen in erster Linie Ortschaften; nötigenfalls werden auch wichtige örtliche Verkehrspunkte (z. B. Bahnhof, Zentrum, Spital) angegeben. Da es sich meistens um Wegweisung via Nebenstrassen handelt, kommt vor allem eine Signalisation von schwarzem Text auf weissen Hintergrund zur Anwendung. Wegweiser für Nebenstrassen.jpg


Beispiel Wädenswil

Wegweisung .
Beispiel rechts:
  • Beschilderung der beiden Strassen Büelenstrasse und Büelenweg
  • Fluhweg: Wegweisung zu einer weiter gelegen Fluhweg in Analogie zur Wegweisung in der Signalisationsverordnung
  • Stoffelweg: der benachbarte Stoffelweg ist beschildert mit einem Strassennamenschild und einem Pfeil
Büelemweg.jpg
Anstelle einer Wegweisung mit Pfeilen ist es auch möglich, eine Tafel mit dem Hinweis der Zufahrt zu einer oder mehreren Strassen zu verwenden. Im Gwad.jpg


Beispiel Niederteufen

Niederteufen AR 1.jpg

Wegweisung .
In Niederteufen findet man diese Strassentafeln an der Abzweigung der Hauptstrasse in die Rütihofstrasse. Neben der Rütihofstrasse sind die
  • Oberbodenstrasse
  • Hinterbodenstrasse
  • Cholgadenstrasse und
  • Gstaldenstrasse

in der gleichen Art wie Strassen signalisiert, obschon es sich um eine Wegweisung handelt.

Eine bessere Möglichkeit für ein Wegweisung vgl. folgende Abbildung:

Niederteufen AR 2.jpg


Siehe auch


Weblinks