Thurgauer Mundart

Aus Geoinformation HSR
Wechseln zu: Navigation, Suche
Geografische Namen Lokalnamen Gebäudeadressen Inhaltsverzeichnis+Übersicht Aktuell


Holzmannshaus Siegfriedkarte 1927.jpg Holpmishus Landeskarte 2012.jpg
Holzmannshaus Siegfriedkarte 1927 Holpmishus Landeskarte 1:25'000 2012 (nächste Ausgabe Holzmannshaus)


Thurgauuer Mundart in Geschichte und Gegenwart

Aus der Schwerpunktreihe Sprachen und Kulturen, Verlag SAGW, Heft V, Bern 2012. von Martin Hannes Graf


Thurgauer Mundart - Schreibweise von Ort- und Flurnamen

Eine aktuelle Debatte zum Status der Mundart (im Kontext der allgemeinen Einstellung zum Dialekt)

Zitat aus Thurgauuer Mundart in Geschichte und Gegenwart von Martin Hannes Graf (Seite 62)


Mit einer Verordnung des Regierungsrats vom November 1995 über die amtliche Vermessung einher ging auch eine Regelung der Schreibweise der Orts- und Flurnamen. Die dafür eingesetzte Nomenklaturkommission hatte die Aufgabe, über eine einheitliche und mit entsprechenden Weisungen und Regelwerken konforme Schreibung zu befinden und diese für (offizielle) kartographische Belange sowie das Grundbuch verbindlich zu machen. Mit einer besonders freien Auslegung der diesbezüglichen Weisungen aus dem Jahr 1948, die für Namen von geringer lokaler Bedeutung eine Schreibung nach der «ortsüblichen Aussprache» verordnete, machte man sich im Thurgau jedoch wenig Freunde. Während auf alten Karten und in alten Grundbüchern sowie besonders auf Ortsschildern, Wegweisern usw. meist relativ schriftsprachnahe Namenformen zu finden waren (Pfannenstiel, Holzmannshaus, Hiltenberg; siehe Karte 13) stellte die neue Nomenklatur nun auf Schreibungen nach der ortsüblichen Aussprache um (Pfanestiil, Holpmishus, Hiltebärg; siehe Karte 14), wie sie nun auch auf der klassischen Landeskarte im Massstab 1:25 000 zu finden sind. Die immer im Konsens mit Gemeindevertretern vereinbarten Schreibungen blieben während einiger Zeit von der Bevölkerung weitgehend unbeachtet, bis im Hochsommer 2009 ein jahreszeitlich bedingter Sturm der Entrüstung durch den Kanton fegte und das Nomenklaturwerk als «Schildbürgerstreich» (um noch einen harmlosen Begriff zu zitieren) disqualifizierte. Auf einmal befand sich der ganze Kanton in die Diskussion verwickelt, wie weit die Pflege alter Mundart gehen dürfe. Während es unbestritten blieb, dass «altes Kulturgut» – heute würde man sagen: «immaterielles Kulturerbe» – als bewahrenswert gilt, war man sich ebenso darüber einig, dass die «extremmundartliche Schreibweise» zu weit gehe und man nicht an der althergebrachten Gepflogenheit der schriftsprachnahen Schreibweise rütteln dürfe.


Mundartnahe versus Mundartgetreue Schreibung von Ort- und Flurnamen (Lokalnamen)

Siehe auch


Geografische Namen Lokalnamen Gebäudeadressen Inhaltsverzeichnis+Übersicht Aktuell