Verordnung über geografische Namen: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: Für geografische Namen gilt im Rahmen des Geoinformationsgesetezs ab 1.7.2008 die entsprechende Verordnung über Geografische Name (GeoNV). * [http://www.sw...)
 
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Für geografische Namen gilt im Rahmen des [[GeoIG| Geoinformationsgesetezs]] ab 1.7.2008 die entsprechende Verordnung über Geografische Name (GeoNV).
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* [http://www.swisstopo.admin.ch/internet/swisstopo/de/home/docu/law.parsys.90089.downloadList.23101.DownloadFile.tmp/geonvd.pdf Verordnung über geografische Namen (GeoNV) vom 21. Mai 2008]
 
* [http://www.swisstopo.admin.ch/internet/swisstopo/de/home/docu/law.parsys.90089.downloadList.59861.DownloadFile.tmp/erlbericht030608dtdef.pdf#search='1954' Erläuternder Bericht zur GeoNV]
 
 
 
 
 
Wichtige Grundsätze aus der GeoNV
 
* '''Art. 1 Zweck'''
 
** Geografische Namen sollen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden.
 
* '''Art. 4 Grundsätze'''
 
# Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
 
# Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
 
# Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.
 

Aktuelle Version vom 5. Dezember 2022, 10:43 Uhr

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