Verordnung über geografische Namen

Aus Geoinformation HSR
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Für geografische Namen gilt im Rahmen des Geoinformationsgesetezs ab 1.7.2008 die entsprechende Verordnung über Geografische Name (GeoNV).


Fragen und Antworten

Postleitzahl

  • Widerspruch, dass Postleitzahlen eindeutig sind?
  • Kein Widerspruch, da die Postleitzahl gemäss SNV Norm 612040 (Gebäudeadressen) 6 stellig definiert ist: 3.40 Postleitzahl Für die Schweiz generelle von der Post vergebene Identifikation einer → Ortschaft oder einer Teilfläche einer Ortschaft. Sie besteht aus einer vierstelligen, natürlichen Zahl, die auf der → Adresse erscheint und zwei Zusatzziffern.
  • Erläuterungen: 2.4.3.5 5. Abschnitt: Ortschaften Die Ortschaftsnamen sind ein wesentliches Element für die Adressen. Während der technische Aspekt im Rahmen der Norm SNV 612040 (Gebäudeadressen) geregelt wurde, waren die rechtlichen und organisatorischen Aspekte bis heute nicht zufrieden stellend gelöst. Die fünf Artikel dieses Abschnitts ermöglichen eine Klarstellung der jeweiligen Handlungsgrundsätze und Zuständigkeiten aller in diesem Bereich tätigen Akteure.