Vorlage:Anforderungen an geografische Namen: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Verordnung über geografische Namen (GeoNV) wurde am 1.7.2008 in Kraft gesetzt)
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# Geografische Namen wie Lokalnamen (Orts- und Flurnamen), Ortschaften, Strassennamen usw. sollten in allen Informationsträgern (Plan für das Grundbuch, Übersichtsplänen, Landeskarten, weiteren Karten und Plänen (wie z.B. touristische Karten usw.) sowie auf der Beschilderung und Referenzierung im Grundbuch, Verordnungen, div. Registern usw. '''einheitlich geschrieben''' werden (vgl. GeoNV Art. 1). Weitergehende Betrachtungen: [[Schreibweise_Lokalnamen#Mangelnde_vertikale_Harmonie |'''mangelnde vertikale Harmonie'''.]]
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# Geografische Namen wie z.B. Gemeindenamen, Lokalnamen (Orts- und Flurnamen) und Strassennamen sollten in allen Informationsträgern (Plan für das Grundbuch, Übersichtsplänen, Landeskarten, weiteren Karten und Plänen (wie z.B. touristische Karten usw.) sowie auf der Beschilderung und Referenzierung im Grundbuch, Verordnungen, div. Registern usw. '''einheitlich geschrieben''' werden (vgl. [[GeoNV]] Art. 1). Weitergehende Betrachtungen: [[Schreibweise_Lokalnamen#Mangelnde_vertikale_Harmonie |'''mangelnde vertikale Harmonie'''.]]
# Die heutige Schreibweise von geografischen Namen soll als nachhaltige räumliche Referenz '''unverändert bleiben''', da sonst an vielen Stellen Anpassungen gemacht werden müssen, was mit grossen Kosten verbunden ist. Änderungen der Schreibweise von geografischen Namen sind nur zulässig, wenn ein öffentliches Interesse geltend gemacht werden kann (vgl. GeoNV Art. 4, Abs. 3). Weitergehende Betachtungen: [[Änderungen Schreibweise Lokalnamen | '''Änderungen Schreibweise Lokalnamen.''']]  
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# Die heutige Schreibweise von geografischen Namen soll als nachhaltige räumliche Referenz '''unverändert bleiben''', da sonst an vielen Stellen Anpassungen gemacht werden müssen, was mit grossen Kosten verbunden ist. Änderungen der Schreibweise von geografischen Namen sind nur zulässig, wenn ein öffentliches Interesse geltend gemacht werden kann (vgl. [[GeoNV]] Art. 4, Abs. 3). Weitergehende Betachtungen: [[Änderungen Schreibweise Lokalnamen | '''Änderungen Schreibweise Lokalnamen.''']]  
# Geografische Namen sollen '''einfach schreib- und lesbar''' sein sowie eine '''allgemeine Akzeptanz''' aufweisen (vgl. GeoNV Art. 4 Abs. 1). Weitergehende Betrachtungen: [[Allgemeine_Akzeptanz_Schreibweise_Lokalnamen |'''allgemeine Akzeptanz.''']]  
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# Geografische Namen sollen '''einfach schreib- und lesbar''' sein sowie eine '''allgemeine Akzeptanz''' aufweisen (vgl. [[GeoNV]] Art. 4 Abs. 1). Weitergehende Betrachtungen: [[Allgemeine_Akzeptanz_Schreibweise_Lokalnamen |'''allgemeine Akzeptanz.''']]  
# Geografische Namen werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an das Schriftbild der  '''Standarsprache''' (Schriftsprache) der betreffenden Sprachregion formuliert (vgl. GeoNV Art. 4 Abs. 2). Weiterhegende Betrachtungen: [[Standardsprache_und_Dialekt | '''Standardsprache und Dialekt.''']]
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# Geografische Namen werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an das Schriftbild der  '''Standarsprache''' (Schriftsprache) der betreffenden Sprachregion formuliert (vgl. [[GeoNV]] Art. 4 Abs. 2). Weiterhegende Betrachtungen: [[Standardsprache_und_Dialekt | '''Standardsprache und Dialekt.''']]
# Die Schreibweise von geografischen Namen aus verschiedenen Namenskategorien (Lokalnamen/Gemeinden/Ortschaften/Strassen/Stationen) soll nach Möglichkeit '''übereinstimmen''' (vgl. GeoNV Art. 27, Abs. 5). Weitergehende Betrachtungen: [[Zusammenspiel_Lokalnamen | '''Zusammenspiel von Lokalnamen mit Strassen- und Stationsnamen sowie Namen von Fachdaten.''']]
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# Die Schreibweise von geografischen Namen aus verschiedenen Namenskategorien (Lokalnamen/Gemeinden/Ortschaften/Strassen/Stationen) soll nach Möglichkeit '''übereinstimmen''' (vgl. [[GeoNV]] Art. 27, Abs. 5). Weitergehende Betrachtungen: [[Zusammenspiel_Lokalnamen | '''Zusammenspiel von Lokalnamen mit Strassen- und Stationsnamen sowie Namen von Fachdaten.''']]

Aktuelle Version vom 29. Dezember 2011, 23:38 Uhr

(Die Verordnung über geografische Namen (GeoNV) wurde am 1.7.2008 in Kraft gesetzt)


  1. Geografische Namen wie z.B. Gemeindenamen, Lokalnamen (Orts- und Flurnamen) und Strassennamen sollten in allen Informationsträgern (Plan für das Grundbuch, Übersichtsplänen, Landeskarten, weiteren Karten und Plänen (wie z.B. touristische Karten usw.) sowie auf der Beschilderung und Referenzierung im Grundbuch, Verordnungen, div. Registern usw. einheitlich geschrieben werden (vgl. GeoNV Art. 1). Weitergehende Betrachtungen: mangelnde vertikale Harmonie.
  2. Die heutige Schreibweise von geografischen Namen soll als nachhaltige räumliche Referenz unverändert bleiben, da sonst an vielen Stellen Anpassungen gemacht werden müssen, was mit grossen Kosten verbunden ist. Änderungen der Schreibweise von geografischen Namen sind nur zulässig, wenn ein öffentliches Interesse geltend gemacht werden kann (vgl. GeoNV Art. 4, Abs. 3). Weitergehende Betachtungen: Änderungen Schreibweise Lokalnamen.
  3. Geografische Namen sollen einfach schreib- und lesbar sein sowie eine allgemeine Akzeptanz aufweisen (vgl. GeoNV Art. 4 Abs. 1). Weitergehende Betrachtungen: allgemeine Akzeptanz.
  4. Geografische Namen werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an das Schriftbild der Standarsprache (Schriftsprache) der betreffenden Sprachregion formuliert (vgl. GeoNV Art. 4 Abs. 2). Weiterhegende Betrachtungen: Standardsprache und Dialekt.
  5. Die Schreibweise von geografischen Namen aus verschiedenen Namenskategorien (Lokalnamen/Gemeinden/Ortschaften/Strassen/Stationen) soll nach Möglichkeit übereinstimmen (vgl. GeoNV Art. 27, Abs. 5). Weitergehende Betrachtungen: Zusammenspiel von Lokalnamen mit Strassen- und Stationsnamen sowie Namen von Fachdaten.