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Version vom 26. September 2013, 17:37 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Massnahme 11
Beschreibung der Massnahme:
Ziel ist eine Abfolge quer zu den Spazierwegen verlaufender Hecken, die durch die Wegführungen unterbrochen sind. So entsteht enge Abfolgen von unterschiedlich grossen Landschaftskammern und beim Spazieren eine rasche Abfolge unterschiedlicher räumlicher Erlebnisse.Durch die Anlage solcher besonders erlebnisreicher Heckenmuster wird die landwirtschaftliche Nutzung auf der Massnahmenfläche stärker beeeinträchtigt als durch wegbegleitende randlich angelegte Hecken. Dieser Mehraufwand wird mit LQB entschädigt.
Visualisierungen
- Wegbegleitende Hecken vermeiden die den Ausblick in die angrenzenden Flächen, resp. die Aussicht verstellen.
- Wegquerende Hecken fördern, da sie eine rasche Abfolge von unterschiedlichen Ausblicken ermöglichen.
Entschädigungen LQ
Entschädigung Landschaftsqualität für gliedernde Hecken: Maximalbeitrag Bei 350-450 m / 10 Aren 15 Fr./Are Normalbeitrag: Bei 150 bis 350 m / 10 Aren 7.50 / Are Kein Beitrag bei <150m oder > 450m / 10 Aren oder nur wegbegleitenden Hecken