Weisungen 1948

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Landeskarte


Weisungen 1948

Allgemeines

Als Weisungen 1948 werden die vom Bund am 27.10.1948 Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz bezeichnet. Auch heute noch bilden die Schreibweisen nach Weisungen 1948 einerseits einen Kompromiss zwischen den Anliegen der Benutzer und der Namenforschung.

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Grundsätze der Weisungen 1948

Die Grundsätze zur Schreibung von geografischen Namen (aus Internet Lehrgang GITTA) sind eine kurze Zusammenfassung der Weisungen 1948 in vereinfachter Form. Bemerkenswert in diesem Dokument ist die Bemerkung «Mit Ausnahme solcher extremer Formulierungen, die von kantonalen Nomenklaturkommissionen gelegentlich vorgeschlagen wurden, hat sich die mundartliche Schreibweise allgemein bewährt und durchgesetzt. Trotzdem führt die Schreibweise immer wieder zu Kontroversen, wie kaum ein anderes Element der topographischen Karte.»


Die Weisungen 1948 empfehlen, das nicht gesprochene -n (Sonderlaut Schwa' als Laut zwischen -e und -ä, z.B. Boden) auch in mundartlichen Namen zu schreiben und hat damit kontroverse Diskussionen ausgelöst, da in allgemeinen Mundarttexten dieses nicht gesprochene -n nicht geschrieben wird.

Diese Empfehlung beruht darauf, dass es sich bei der Mundartschreibung nach Weisungen 1948 nicht um eine Mundartschreibung z.B. für Kinderbücher, Lieder und Gedichte handelt, sondern um eine Schreibung für geografische Namen in Karten und Plänen, welche der Orientierung dienen und isoliert im Umfeld von traditionell geschriebenen Namen erscheinen. Um diesen Umstand Rechnung zu tragen, hatten 1948 namhafte Sprachwissenschafter beschlossen, dieses nicht gesprochene -n in Anlehnung an das gewohnte und vertraute Schriftbild der bis 1948 verbreiteten traditionellen Schreibweise zu belassen.

Vorteile dieser Entscheidung:

  • einfache Schreib- und Lesbarkeit: man muss sich bei geografischen Namen nicht überlegen, ob es sich ob ein Name nur lokale Bedeutung hat (und dann nicht geschrieben wird) oder eine regionale Bedeutung (und dann geschrieben wird)
  • Vermeidung der Änderungen von sehr vielen Orts- und Lokalnamen: da in der Deutschsprachigen Schweiz ca. 40% aller geografischen Namen als Schreibtradition dieses -n enthalten, hätte eine Änderung dieser Schreibtradition bewirkt, dass sehr viele Namen hätten geändert werden müssen.
  • Bei Gebäudeadressen und Stationsnamen wird die Schreibweise des -n erwartet. Schreibt man das -n in mundartlichen Orts- und Lokalnamen nicht, so resultieren unterschiedliche Schreibweisen für ein und dieselbe Örtlichkeit.

Nachteile dieser Entscheidung:

In Namenbücher, wo man Orts- und Lokalnamen möglichst lautgetreu schreiben möchte, wirkt das geschriebene -n z.T. störend, auch wenn die Notation mit weglassen des -n ebenfalls mangelhaft ist, da man eine wirklich lautnahe Schreibweise um die Aussprache des Namens genau abzubilden nur mit diakritischen Sonderzeichen überhaupt realisierbar ist.


Weitere Infos vgl. hier.


Gültigkeit der Weisungen 1948

Die Weisungen 1948 sind heute immer noch gültig und anwendbar. Mit Kreisschreiben vom 6.6.2007 werden die Kantone vom Bundesamt für Landestopografie gebeten, bis zum Vorliegen revidierten Weisungen keine Änderungen an der Nomenklatur vorzunehmen. Bei neu anstehenden Arbeiten sind wie bisher die Weisungen 1948 anzuwenden. Kreisschreiben vom 6.6.2007 vgl. hier


Vorgeschichte der Weisungen 1948

Überblick

Hintergründe zur Entstehung der Weisungen 1948 vgl. hier


1938 Bundesratsbeschluss über die Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen

EJPD konnte sich nicht entschliessen, Saladins Vorschläge in Kraft treten zu lassen, das sie im Widerspruch mit den Verfügungen des Eidg. Militärdepartementes (für die Landeskarte). Bundesratsbeschluss erkennt Notwendigkeit und Dringlichkeit einheitlicher Richtlinien «Die Kantone erlassen auf Grund vom EJPD festgesetzte Grundsätze die näheren Vorschriften über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen. Diese Vorschriften bedürfen der Genehmigung des EJPD»

Bundesratsbeschluss 22.2.1938 über die Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen


1945 Eduard Imhof, «Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Katen»

Eduard Imhof: Sonderabdruck aus der «Schweizerischen Zeitschrift für Vermessungswesen und Kulturtechnik». Hefte 5, 6, 7, 8 und 9, Jahrgang 1945

«Wir suchen in all den bisherigen eidgen. Beschlüssen, Verordnungen und Instruktionen umsonst nach irgendeiner Entscheidung über die Frage, ob die Ortsnamen in den Plänen der Grundbuchvermessung mundartlich oder schriftsprachlich, oder teils so und teils anders, einzutragen seien.» Die amtlichen Pläne und Karten haben nicht nur dem Sprachforscher, sondern vor allem der Allgemeinheit zu dienen. Utopie der sprachreinen Karte und Notwendigkeit gemischte Nomenklatur, jedoch mit differenzierter Abgrenzung Schriftsprache und Mundart. Details


1947 Vernehmlassung Weisungen 1948 durch EJPD

Der Vermessungsdirektor sendet den Vermessungsaufsichtsbeamten der deutschsprachigen Kantone den Entwurf der Weisungen zu Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen. Stellungnahme bis 20. September 1947. Ausserordentliche Sitzung der Konferenz der eidg. und kantonalen Vermessungsaufsichtsbeamten am 1. September 1947. (1947 wurden die Kantonsgeometer zur Begutachtung des Entwurfes begrüsst im Gegensatz zu 2006, wo der Entwurf zum Leitfaden Toponymie 2006 den Kantonsgeometern nur z.H. der Nomenklaturkommission zur Stellungnahme zugestellt wurde).

Anschliessend entbrannte in der Schweiz ein Streit zwischen Bund, Kantonen und Kartografen wie Angelo Garovi in seinem Referat «Die Weisungen von 1948:linguistisch-pragmatische Bemerkungen» vom 3.11.2006 anlässlich der Herbsttagung der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie SGK in Schaffhausen erläuterte.


Johannes Hubschmid, «Zur Schreibung der Ortsnamen in der deutschsprachigen Schweiz», Geographica Helvetica, II 1947 Heft 4. J. Hubschmid ist linguistischer Berater der Eidgenössischen Landestopographie und vertritt eine sehr mundartliche Schreibweise


1948 Eduard Imhof, Mein Standpunkt in der Ortsnamenfrage

Eduard Imhof : «Mein Standpunkt in der Ortsnamenfrage» Geographica Helvetica, Jg 3, 1948


Zukunft der Weisungen 1948

Standpunkt der Benutzer zur Schreibweise von Orts- und Lokalnamen

vgl. hier


Weisungen 2011

Betreffend Weisungen 2011, welche Weisungen 1948 ablösen sollen, läuft eine informelle Konsultation.


Siehe auch


Weblinks