Weisungen 2011: Unterschied zwischen den Versionen

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== Informelle Konsultation Weisungen 2011 ==  
 
== Informelle Konsultation Weisungen 2011 ==  
 
* Bei den [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/topics/geonames/av.parsys.33693.downloadList.21437.DownloadFile.tmp/avexpress201011weisungen48neubeilageweisungende.pdf Weisungen 2011] handelt es sich um Weisungen betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung in der deutschsprachigen Schweiz  
 
* Bei den [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/topics/geonames/av.parsys.33693.downloadList.21437.DownloadFile.tmp/avexpress201011weisungen48neubeilageweisungende.pdf Weisungen 2011] handelt es sich um Weisungen betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung in der deutschsprachigen Schweiz  
* Mit der Inkraftsetzung der Verordnung über geografische Namen (GeoNV SR 510.625) am 1. Juli 2008 hat das Bundesamt für Landestopografie gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 GeoNV den Auftrag erhalten, Regeln für die geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung zu erlassen.
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* Mit der Inkraftsetzung der [http://www.admin.ch/ch/d/sr/c510_625.html Verordnung über geografische Namen (GeoNV SR 510.625)] am 1. Juli 2008 hat das Bundesamt für Landestopografie gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 GeoNV den Auftrag erhalten, Regeln für die geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung zu erlassen.
* In der Folge hat sich eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe betreffend der Um-setzung des gesetzlichen Auftrages zur Aufgabe gemacht, die bestehenden Weisungen 48 zu überarbeiten und den heutigen Gegebenheiten anzupassen.
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* In der Folge hat sich eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe betreffend der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zur Aufgabe gemacht, die bestehenden Weisungen 48 zu überarbeiten und den heutigen Gegebenheiten anzupassen.
 
* Die Schreibregeln haben keine Änderungen erfahren; ferner kann von einer Übersetzung der Weisungen abgesehen werden, da nur der deutschsprachige Teil der Schweiz von den Änderungen betroffen sein wird.
 
* Die Schreibregeln haben keine Änderungen erfahren; ferner kann von einer Übersetzung der Weisungen abgesehen werden, da nur der deutschsprachige Teil der Schweiz von den Änderungen betroffen sein wird.
 
* Frist für Stellungnahme: Ende März 2011
 
* Frist für Stellungnahme: Ende März 2011

Version vom 12. Dezember 2010, 10:41 Uhr

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Landeskarte


Informelle Konsultation Weisungen 2011

  • Bei den Weisungen 2011 handelt es sich um Weisungen betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung in der deutschsprachigen Schweiz
  • Mit der Inkraftsetzung der Verordnung über geografische Namen (GeoNV SR 510.625) am 1. Juli 2008 hat das Bundesamt für Landestopografie gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 GeoNV den Auftrag erhalten, Regeln für die geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung zu erlassen.
  • In der Folge hat sich eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe betreffend der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zur Aufgabe gemacht, die bestehenden Weisungen 48 zu überarbeiten und den heutigen Gegebenheiten anzupassen.
  • Die Schreibregeln haben keine Änderungen erfahren; ferner kann von einer Übersetzung der Weisungen abgesehen werden, da nur der deutschsprachige Teil der Schweiz von den Änderungen betroffen sein wird.
  • Frist für Stellungnahme: Ende März 2011
  • Details vgl. hier


Siehe auch


Weblinks