Weisungen 2011: Unterschied zwischen den Versionen

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* Frist für Stellungnahme: Ende März 2011
 
* Frist für Stellungnahme: Ende März 2011
 
* [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/topics/geonames/av.html Details vgl. hier]
 
* [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/topics/geonames/av.html Details vgl. hier]
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== Stellungnahmen ==
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* [http://www.chgemeinden.ch/de/3-politik/Stellungnahmen-2011/Geografische_Namen.pdf Schweizerischer Gemeindeverband]
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Version vom 22. März 2011, 22:10 Uhr

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Landeskarte


Informelle Konsultation Weisungen 2011

  • Bei den Weisungen 2011 handelt es sich um Weisungen betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung in der deutschsprachigen Schweiz
  • Mit der Inkraftsetzung der Verordnung über geografische Namen (GeoNV SR 510.625) am 1. Juli 2008 hat das Bundesamt für Landestopografie gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 GeoNV den Auftrag erhalten, Regeln für die geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung zu erlassen.
  • In der Folge hat sich eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe betreffend der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zur Aufgabe gemacht, die bestehenden Weisungen 48 zu überarbeiten und den heutigen Gegebenheiten anzupassen.
  • Die Schreibregeln haben keine Änderungen erfahren; ferner kann von einer Übersetzung der Weisungen abgesehen werden, da nur der deutschsprachige Teil der Schweiz von den Änderungen betroffen sein wird.
  • Frist für Stellungnahme: Ende März 2011
  • Details vgl. hier


Stellungnahmen


Siehe auch


Weblinks