Weisungen 2011: Unterschied zwischen den Versionen

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== Stellungnahmen zu den Weisungen 2011 ==
 
== Stellungnahmen zu den Weisungen 2011 ==
* [http://www.sogi.ch/fileadmin/redakteure/download/stellungnahmen/Stellungnahme_SOGI_Weisungen_2011.pdf Schweizerische Organisation für Geoinformation]
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* [http://www.sogi.ch/fileadmin/redakteure/download/stellungnahmen/Stellungnahme_SOGI_Weisungen_2011.pdf Stellungnahme Weisungen 2011] der [http://www.sogi.ch Schweizerische Organisation für Geoinformation]
* [http://www.chgemeinden.ch/de/3-politik/Stellungnahmen-2011/Geografische_Namen.pdf Schweizerischer Gemeindeverband]
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* [http://www.chgemeinden.ch/de/3-politik/Stellungnahmen-2011/Geografische_Namen.pdf Stellungnahme Weisungen 2011] des [http://www.sik-gis.ch Schweizerischen Gemeindeverbandes]
* [http://staedteverband.ch/cmsfiles/110318_vernehmlassung_geogr.namen.pdf Schweizerischer Städteverband]
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* [http://staedteverband.ch/cmsfiles/110318_vernehmlassung_geogr.namen.pdf Stellungnahme Weisungen 2011] des [http://www.sik-gis.ch Schweizerischen Städteverbandes]
* [http://www.sik-gis.ch/web/images/downloads/stellungnahme_sik-gis_weisungen_2011.pdf Schweizerische Informatik Konferenz Arbeitsgruppe GIS (SIK-GIS)]
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* [http://www.sik-gis.ch/web/images/downloads/stellungnahme_sik-gis_weisungen_2011.pdf Stellungnahme Weisungen 2011] der [http://www.sik-gis.ch Schweizerische Informatik Konferenz Arbeitsgruppe GIS (SIK-GIS)]
  
  

Version vom 23. März 2011, 23:05 Uhr

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Landeskarte


Informelle Konsultation Weisungen 2011

  • Bei den Weisungen 2011 handelt es sich um Weisungen betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung in der deutschsprachigen Schweiz
  • Mit der Inkraftsetzung der Verordnung über geografische Namen (GeoNV SR 510.625) am 1. Juli 2008 hat das Bundesamt für Landestopografie gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 GeoNV den Auftrag erhalten, Regeln für die geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung zu erlassen.
  • In der Folge hat sich eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe betreffend der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zur Aufgabe gemacht, die bestehenden Weisungen 48 zu überarbeiten und den heutigen Gegebenheiten anzupassen.
  • Die Schreibregeln haben keine Änderungen erfahren; ferner kann von einer Übersetzung der Weisungen abgesehen werden, da nur der deutschsprachige Teil der Schweiz von den Änderungen betroffen sein wird.
  • Frist für Stellungnahme: Ende März 2011
  • Details vgl. hier


Stellungnahmen zu den Weisungen 2011


Siehe auch


Weblinks