Weisungen 2011: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Geoinformation HSR
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 6: Zeile 6:
  
  
== Weisungen 2011 treten am 1.8.2011 in Kraft ==
+
== Inkrafttretung Weisungen 2011 am 1.8.2011 ==
 
* [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/docu/kva/ks.parsys.10024.downloadList.70564.DownloadFile.tmp/weisungengeografischenamende.pdf Ab 1.8.2011 gültige '''Weisungen 2011''']
 
* [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/docu/kva/ks.parsys.10024.downloadList.70564.DownloadFile.tmp/weisungengeografischenamende.pdf Ab 1.8.2011 gültige '''Weisungen 2011''']
 
* [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/docu/kva/ks.parsys.10024.downloadList.11778.DownloadFile.tmp/ksav201104de.pdf Kreisschreiben vom 30. Juni 2011 mit Orientierung über die Ergebnisse der informellen Konsultation und Inkraftretung der Weisungen 2011]
 
* [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/docu/kva/ks.parsys.10024.downloadList.11778.DownloadFile.tmp/ksav201104de.pdf Kreisschreiben vom 30. Juni 2011 mit Orientierung über die Ergebnisse der informellen Konsultation und Inkraftretung der Weisungen 2011]

Version vom 1. Juli 2011, 21:23 Uhr

Zurück zu den Weblinks Orts- und Lokalnamen

Aamüli.jpg

Landeskarte


Inkrafttretung Weisungen 2011 am 1.8.2011


Informelle Konsultation Weisungen 2011

  • Bei den Weisungen 2011 handelt es sich um Weisungen betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung in der deutschsprachigen Schweiz
  • Mit der Inkraftsetzung der Verordnung über geografische Namen (GeoNV SR 510.625) am 1. Juli 2008 hat das Bundesamt für Landestopografie gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 GeoNV den Auftrag erhalten, Regeln für die geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung zu erlassen.
  • In der Folge hat sich eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe betreffend der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zur Aufgabe gemacht, die bestehenden Weisungen 48 zu überarbeiten und den heutigen Gegebenheiten anzupassen.
  • Die Schreibregeln haben keine Änderungen erfahren; ferner kann von einer Übersetzung der Weisungen abgesehen werden, da nur der deutschsprachige Teil der Schweiz von den Änderungen betroffen sein wird.
  • Frist für Stellungnahme: Ende März 2011
  • Details vgl. hier


Stellungnahmen zu den Weisungen 2011


Siehe auch


Weblinks