Weisungen 2011: Unterschied zwischen den Versionen

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== Inkrafttretung Weisungen 2011 am 1.8.2011 ==
 
== Inkrafttretung Weisungen 2011 am 1.8.2011 ==
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Die Weisungen 2011 ersetzen als Regeln zur Schreibweise der Lokalnamen praktisch unverändert die bis 1.8.2011 gültigen [[Weisungen_1948|Weisungen 1948]].
 
* [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/docu/kva/ks.parsys.10024.downloadList.70564.DownloadFile.tmp/weisungengeografischenamende.pdf Ab 1.8.2011 gültige '''Weisungen 2011''']
 
* [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/docu/kva/ks.parsys.10024.downloadList.70564.DownloadFile.tmp/weisungengeografischenamende.pdf Ab 1.8.2011 gültige '''Weisungen 2011''']
 
* [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/docu/kva/ks.parsys.10024.downloadList.11778.DownloadFile.tmp/ksav201104de.pdf Kreisschreiben vom 30. Juni 2011 mit Orientierung über die Ergebnisse der informellen Konsultation und Inkraftretung der Weisungen 2011]
 
* [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/docu/kva/ks.parsys.10024.downloadList.11778.DownloadFile.tmp/ksav201104de.pdf Kreisschreiben vom 30. Juni 2011 mit Orientierung über die Ergebnisse der informellen Konsultation und Inkraftretung der Weisungen 2011]

Version vom 2. Juli 2011, 15:10 Uhr

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Aamüli.jpg

Landeskarte mit typischen Schreibungen der Lokalnamen nach Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011


Inkrafttretung Weisungen 2011 am 1.8.2011

Die Weisungen 2011 ersetzen als Regeln zur Schreibweise der Lokalnamen praktisch unverändert die bis 1.8.2011 gültigen Weisungen 1948.


Informelle Konsultation Weisungen 2011

  • Bei den Weisungen 2011 handelt es sich um Weisungen betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung in der deutschsprachigen Schweiz
  • Mit der Inkraftsetzung der Verordnung über geografische Namen (GeoNV SR 510.625) am 1. Juli 2008 hat das Bundesamt für Landestopografie gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 GeoNV den Auftrag erhalten, Regeln für die geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung zu erlassen.
  • In der Folge hat sich eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe betreffend der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zur Aufgabe gemacht, die bestehenden Weisungen 48 zu überarbeiten und den heutigen Gegebenheiten anzupassen.
  • Die Schreibregeln haben keine Änderungen erfahren; ferner kann von einer Übersetzung der Weisungen abgesehen werden, da nur der deutschsprachige Teil der Schweiz von den Änderungen betroffen sein wird.
  • Frist für Stellungnahme: Ende März 2011
  • Details vgl. hier


Stellungnahmen zu den Weisungen 2011


Siehe auch


Weblinks