Weisungen 2011: Unterschied zwischen den Versionen

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== Inkrafttretung Weisungen 2011 am 1.8.2011 ==
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== Weisungen 2011 ==
Die Weisungen 2011 ersetzen als Regeln zur Schreibweise der Lokalnamen praktisch unverändert die bis 1.8.2011 gültigen [[Weisungen_1948|Weisungen 1948]].
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* Bei den Weisungen 2011 handelt es sich um Weisungen betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung (Lokalnamen, Orts- und Flurnamen) in der deutschsprachigen Schweiz 
* [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/docu/kva/ks.parsys.10024.downloadList.70564.DownloadFile.tmp/weisungengeografischenamende.pdf Ab 1.8.2011 gültige '''Weisungen 2011''']
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* [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/docu/kva/ks.parsys.10024.downloadList.70564.DownloadFile.tmp/weisungengeografischenamende.pdf Download '''Weisungen 2011''']
* [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/docu/kva/ks.parsys.10024.downloadList.11778.DownloadFile.tmp/ksav201104de.pdf Kreisschreiben vom 30. Juni 2011 mit Orientierung über die Ergebnisse der informellen Konsultation und Inkraftretung der Weisungen 2011]
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* Die Weisungen 2011 gelten seit 1.8.2011 und ersetzen praktisch unverändert die bis von 1.9.1948 bis 31.7.2011 gültigen [[Weisungen_1948|Weisungen 1948]] (Bestand über 63 Jahre)
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* Mit der Inkraftsetzung der [http://www.admin.ch/ch/d/sr/c510_625.html Verordnung über geografische Namen (GeoNV SR 510.625)] am 1. Juli 2008 hat das Bundesamt für Landestopografie gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 GeoNV den Auftrag erhalten, Regeln für die geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung zu erlassen.
  
  
 
== Informelle Konsultation Weisungen 2011 ==  
 
== Informelle Konsultation Weisungen 2011 ==  
* Bei den [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/topics/geonames/av.parsys.33693.downloadList.21437.DownloadFile.tmp/avexpress201011weisungen48neubeilageweisungende.pdf Weisungen 2011] handelt es sich um Weisungen betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung in der deutschsprachigen Schweiz
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* [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/docu/kva/ks.parsys.10024.downloadList.11778.DownloadFile.tmp/ksav201104de.pdf Kreisschreiben vom 30. Juni 2011 mit Orientierung über die Ergebnisse der informellen Konsultation und Inkraftretung der Weisungen 2011]
* Mit der Inkraftsetzung der [http://www.admin.ch/ch/d/sr/c510_625.html Verordnung über geografische Namen (GeoNV SR 510.625)] am 1. Juli 2008 hat das Bundesamt für Landestopografie gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 GeoNV den Auftrag erhalten, Regeln für die geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung zu erlassen.
 
 
* In der Folge hat sich eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe betreffend der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zur Aufgabe gemacht, die bestehenden Weisungen 48 zu überarbeiten und den heutigen Gegebenheiten anzupassen.
 
* In der Folge hat sich eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe betreffend der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zur Aufgabe gemacht, die bestehenden Weisungen 48 zu überarbeiten und den heutigen Gegebenheiten anzupassen.
 
* Die Schreibregeln haben keine Änderungen erfahren; ferner kann von einer Übersetzung der Weisungen abgesehen werden, da nur der deutschsprachige Teil der Schweiz von den Änderungen betroffen sein wird.
 
* Die Schreibregeln haben keine Änderungen erfahren; ferner kann von einer Übersetzung der Weisungen abgesehen werden, da nur der deutschsprachige Teil der Schweiz von den Änderungen betroffen sein wird.

Version vom 31. Juli 2011, 17:08 Uhr

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Aamüli.jpg

Landeskarte mit typischen Schreibungen der Lokalnamen nach Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011


Weisungen 2011

  • Bei den Weisungen 2011 handelt es sich um Weisungen betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung (Lokalnamen, Orts- und Flurnamen) in der deutschsprachigen Schweiz
  • Download Weisungen 2011
  • Die Weisungen 2011 gelten seit 1.8.2011 und ersetzen praktisch unverändert die bis von 1.9.1948 bis 31.7.2011 gültigen Weisungen 1948 (Bestand über 63 Jahre)
  • Mit der Inkraftsetzung der Verordnung über geografische Namen (GeoNV SR 510.625) am 1. Juli 2008 hat das Bundesamt für Landestopografie gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 GeoNV den Auftrag erhalten, Regeln für die geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung zu erlassen.


Informelle Konsultation Weisungen 2011


Stellungnahmen zu den Weisungen 2011


Siehe auch


Weblinks