Zeitschrift SchweizerDeutsch: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Kanton Thurgau wurde in Bezug auf '''Anlehnung an die ortsübliche Aussprache''' vom '''Lautprinzip''' ausgegangen und man hat sich dabei an die Schreibweise von Dieth angelehnt und nicht zwischen '''Mundart (Lautprinzip)''' und '''Name/Lemma (Schriftprinzeip)''' unterschieden (vgl.  www.ortsnamen.ch).
 
Im Kanton Thurgau wurde in Bezug auf '''Anlehnung an die ortsübliche Aussprache''' vom '''Lautprinzip''' ausgegangen und man hat sich dabei an die Schreibweise von Dieth angelehnt und nicht zwischen '''Mundart (Lautprinzip)''' und '''Name/Lemma (Schriftprinzeip)''' unterschieden (vgl.  www.ortsnamen.ch).
  
 
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Im Bundesratsbeschluss vom 2.2.1938 werden jedoch keine Aussagen über eine Mundartschreibweise gemacht, erst mit den 1948 Ausführungsbestimmungen, den Weisungen 1948, wobei hier nicht von irgend einer ortsüblichen Aussprache, welche nach Schrift oder Lautprinzip geschrieben werden kann, sondern eine ortsübbliche Aussprache gemäss Anhang der Weisungen 1948, in welchem das Schriftprinzip vorgeben wird [[R%C3%BCck%C3%A4nderungen_der_Schreibweise_von_Orts-_und_Lokalnamen#Wie_soll_mundartlich_geschrieben_werden.3F| vgl. dazu Weisungen 1948: wie soll mundartlich geschrieben werden?]]  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
[[R%C3%BCck%C3%A4nderungen_der_Schreibweise_von_Orts-_und_Lokalnamen|vgl. Rückänderungen von Orts- und Lokalnamen]]
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
  

Version vom 20. Juni 2010, 19:27 Uhr

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Zeitschrift SchweizerDeutsch




Hinweise und Ergänzungen zu Aspekten der Schreibweise von Orts- Lokalnamen (Flurnamen)

SchweizerDeutsch Ausgabe 1/09

Die Nummern 1/09 ist vergriffen, kann aber als PDF heruntergeladen werden.


«Laien»-Verschriftlichung von Dialekten

Zeitschrift SchweizerDeutsch Ausgabe 1/09 Seite 15

Auotin: Christiane Stieger


Auszug:

Im Gegensatz zur Standardsprache fehlt es den schweizerdeutschen Dialekten an einer öffentlich normierten Schrift; dies hat zur Konsequenz, dass sich die SchreiberInnen einerseits zwar alle an der Orthographie der Standardsprache orientieren, anderseits resultiert daraus aber auch eine grosse Schreibvarianz.

Denn auch wenn unterschiedliche Schriftbilder in erster Linie auf die unterschiedliche Lautung der Dialekte selbst zurückzuführen sind, rühren sie auch daher, dass die DialektschreiberInnen trotz der stets zugrunde liegenden Standardorthographie die Wahl zwischen zwei Prinzipien haben, an die sie sich bei der Verschriftlichung ihres Dialekts halten können:

  • eine standardnahe oder eine
  • lautnahe Schreibung.


Bei Ersterer setzen die Schreibenden zwar eindeutige Dialektsignale (Huus statt Haus), orientieren sich ansonsten jedoch vor allem am gewohnten, standardisierten Schriftbild (viel statt vill); dies hat den Vorteil, dass sowohl das Schreiben als auch das esen relativ einfach bleiben.

Im Gegensatz dazu erlaubt die lautnahe Schreibung zwar, die Lautung eines Dialekts originalgetreuer wiederzugeben (widr statt wieder), ist jedoch für den Schreiber und Leser mit einem Mehraufwand an Interpretationsleistung verbunden.


Bärndütschi Schrybwys

Kurze Anleitung zum Aufschreiben in schweizerdeutscher, besonders bernischer Mundart

Zeitschrift SchweizerDeutsch Ausgabe 1/09 Seite 17

Autor: Werner Marti

Auszug:

Die folgende Anleitung versucht zur besseren Lesbarkeit das gewohnte Schriftbild der Standardsprache mit einer lautlich gemässen Wiedergabe der Mundart zu verbinden, wobei die Hinweise ebenfalls Elemente der Dieth’schen Dialäktschrift (1938) einbauen. So können auch die Leser, die nur gelegentlich mundartlichen Texten begegnen, und besonders solche französischer Zunge oder Mundartfreunde aus andern Mundart-Regionen die Texte flüssig lesen und deshalb besser verstehen. Wenn die hochdeutsche Schreibung mit der mundartlichen Lautung übereinstimmt, dient sie als Grundlage, andernfalls versucht unsere Bärndütschi Schrybwys mit den Buchstaben, die als Zeichen für deutsche Laute stehen, eine eigene Lösung zu finden.


Ergänzungen zu obgigen beiden Texten:

Die Differenzierung des Schriftprinzipes (standardnahe Schreibung) und Lautprinzipes (lautnahe Schreibung) ist in der Zeitschrift SchweizerDeutsch in obigen beiden Kapiteln sehr gut dargelegt. Wenn schon in der Mundartschreibweise von reinen Mundarttexten das gegenüber dem bevorzugt wird, so gilt dies erst recht für die Mundartschreibung von Orts- und Lokalnamen, wo die einfache Schreib- und Lesbarkeit eine besondere Rolle spielt, vgl. dazu die Anleitung zur Mundarschreibung von Werner Marti. Diese hat eine gewisse Analogie zu den Weisungen 1948, wobei diese jedoch nicht nur die einfache Schreib- und Lesbarkeit berücksichtigen, sondern auch dem Umstand Rechnung tragen, dass schriftsprachliche und mundartliche Schreibweisen in geeigneter Form koexistieren müssen.


In einem Namenbuch existieren beide Prinzipien:

Normalisierung.jpg

Namenbuch Prinzip
Phonetik Lautprinzip (inkl. diakritsche Zeichen)
Mundart Lautprinzip (ohne diakritische Zeichen)
Name (Lemma) Schriftprinzip


SchweizerDeutsch Ausgabe 2/09

Die Nummern 2/09 ist vergriffen, kann aber als PDF heruntergeladen werden.


Zuger Ortsnamen

Zeitschrift SchweizerDeutsch Ausgabe 2/09 Seite 7

Autor: Ruedi Schwarzenbach


Ruedi Schwarzenbach dokumentiert das Lexikon der Siedlungs., Flur- und Gewässernamen im Kanton Zug Zuger Ortsnamen von Beat Dittli.


Ergänzungen zum Text: Mundartliche Namen werden im Kanton Zug gemässigt in Befolgung der Schreibregeln Weisungen 1948 geschrieben vgl. map.geo.admin.ch


Namenstreit im Thurgau

Zeitschrift SchweizerDeutsch Ausgabe 2/09 Seite 11

Autor: Ruedi Schwarzenbach


Die Dokumentation «Geschichte Schreibweise Orts- und Lokalnamen» der Hochschule Rapperswil sieht Konflikte zwischen drei Ansprüchen an die geographischen Namen. Schwarzenbach zitiert diesen Text und fährt anschliessend so weiter:

  • Zwei Faktoren fehlen in dieser Analyse:
    • Zum einen das Beharrungsvermögen der Namen, das sich aus ihrer Einmaligkeit ergibt. Ein Name ist nicht ein beliebig verwendbares Wort mit seiner Bedeutung (ein Appellativ), sondern ein Wort, das als Name einen Ort – und nur diesen Ort – meint, und zwar so lange, als man etwas von ihm wissen will.
    • Zum andern fehlt die starke Bindung der Bevölkerung an die Namen, die sie kennt, braucht und in ihre ‹Welt› aufgenommen hat. Er mag noch so schriftdeutsch oder noch so mundartlich geschrieben sein: So, wie sie ihn kennen und brauchen gelernt habe, so soll er bleiben. Wie der Pfannenstiel am Zürichsee, für den sich die Schreibung Pfannenstil der Landeskarte nicht durchgesetzt hat.
  • Dieses Beharrungsvermögen der Namen und die Bindung ihrer Träger an die überlieferte Schreibung sind es, die zu Kontroversen führen, wie die Zeitungen sie jetzt aus dem Thurgau melden.


Ergänzungen zum Text: Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat entschieden, dass die Siedlungsnamen sowie die Flurnamen mit grosser Bedeutung überprüft und z.T. zurückgeändert werden vgl. Rückänderungen von Orts- und Lokalnamen. Auf dieser Wiki Seite wird im Kapitel Bundesratsbeschluss vom 22.2.1038 dargelt, dass im Kanton Thurgau davon ausgegangen wurde, dass der Bundesrat vom 22.2.1938 eine mundartnahe Schreibweise verlangt wird.


Dieser Umstand wird im Kapitel Namenstreit im Thurgau in der Ausgagbe SchweizerDeutsch 2/09 wie folgt dokumentiert:

Im Rahmen der amtlichen Vermessung hat sich der Thurgau an eine 1938 vom Bundesrat erlassene Vorschrift gehalten, wonach Orts- und Flurnamen von geringer, lokaler Bedeutung in Anlehnung an die ortsübliche Aussprache geschrieben werden sollten.

Im Kanton Thurgau wurde in Bezug auf Anlehnung an die ortsübliche Aussprache vom Lautprinzip ausgegangen und man hat sich dabei an die Schreibweise von Dieth angelehnt und nicht zwischen Mundart (Lautprinzip) und Name/Lemma (Schriftprinzeip) unterschieden (vgl. www.ortsnamen.ch).

Im Bundesratsbeschluss vom 2.2.1938 werden jedoch keine Aussagen über eine Mundartschreibweise gemacht, erst mit den 1948 Ausführungsbestimmungen, den Weisungen 1948, wobei hier nicht von irgend einer ortsüblichen Aussprache, welche nach Schrift oder Lautprinzip geschrieben werden kann, sondern eine ortsübbliche Aussprache gemäss Anhang der Weisungen 1948, in welchem das Schriftprinzip vorgeben wird vgl. dazu Weisungen 1948: wie soll mundartlich geschrieben werden?


SchweizerDeutsch Ausgabe 3/09

SchweizerDeutsch Ausgabe 1/10

Weblinks