Amtliche Vermessung

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Amtliche Vermessung (AV)


AV und OpenStreetMap

Es ist unrealistisch, Daten von OpenStreetMap (OSM) in die AV zu übernehmen oder OSM-Daten zur Spitzenaktualität der AV beitragen lassen. Dies einerseits weil die OSM-Lizenz ODbL verlangt, dass die (AV-)Daten diese Lizenz übernehmen; und andererseits, weil crowdsourced-Daten wie OSM-Daten keinesfalls rechtliche Wirkung erlangen sollten bzw. können.

Vielmehr könnten OSM-Daten einerseits ein (rechtlich unverbindlicher) Ersatz für aufs Wesentliche reduzierte Informationsebenen Bodenbedenkung und Einzelobjekte sein. Andererseits könnten OSM-Daten eine Ergänzung zum Meldewesen sein! Damit es nicht nur ein Nehmen sondern auch ein Geben ist, sollten die staatlichen Meldeportale ("Portale mit Diensten, über das Bürgerinnen und Bürger Veränderungen oder Unstimmigkeiten melden können") die Information nicht nur für sich behalten sondern auch OSM weitergeben (dort unter Respektierung der OBbL-Lizenz). Die Anforderungen, Verfahren und Prozesse sind noch abzuklären.