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Version vom 17. Juni 2008, 21:42 Uhr
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Zweck der Gebäudeadressierung
- 2 Definitionen
- 3 Überblick, Organisation
- 4 Rechtliche Grundlagen
- 5 Normen und Empfehlungen
- 6 Offizielle Gebäudeadressierung versus behelfsmässige Gebäudeadressen
- 7 Umfang der Gebäudeadressierung
- 8 Publikationen
- 9 Geschichte der Gebäudeadressierung
- 10 Rolle der Orts- und Lokalnamen bei Adressen
- 11 Online Zugriff
- 12 Siehe auch
- 13 Weblinks
Zweck der Gebäudeadressierung
Eine Gebäudeadressierung stellt sicher, dass jedes Gebäude, in welchem sich Personen zum Wohnen beziehungsweise Arbeiten aufhalten, eine eigene unverwechselbare Bezeichnung trägt, die es auch ortsunkundigen Personen erlaubt, das Gebäude ausfindig zu machen. Das Ziel einer solchen Gebäudeadressierung kann am besten mit einer Strassenweisen Hausnummerierung erreicht werden. Die Gebäudeadressierung spielt heute in der öffentlichen Verwaltung wie auch im privaten Bereich des Bürgers eine ganz zentrale Rolle. Beispiele:
- rasches Finden eines gesuchten Gebäudes durch:
- Rettungsdienste
- Feuerwehr
- Polizei
- Postzustellung
- Fahrzeugnavigation
- ortsunkundige Personen (Taxi)
- ...
- Gebäudeadressen werden beispielsweise in folgenden Einrichtungen benötigt:
- Übersichts- und Ortspläne
- Navigationsdienste
- kommunale, kantonale und eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister,
- Amtliche Vermessung
- kommunale Landinformationssysteme
- Geografische Informationssysteme(GIS)
- Versorgungs- und Entsorgungswerke
- elektronische Telefonverzeichnisse
- ..
Definitionen
- Gebäudeadressen
Bei einer Gebäudeadresse handelt es sich grundsätzlich um die Kombination der beiden geografischen Namen
und den beiden Nummern
- Hausnummer
- Postleitzahl
Grundlagen bildet die Schweizernorm SN 6120240 Gebäudeadressen
Begriff | Definition |
---|---|
Gebäudeadresse | Korrekte postalische Anschrift eines Gebäudeeingangs gemäss Schema:
Strassenname Hausnummer Postleitzahl Ortschaft |
Gebäudeeingang | Stelle des Gebäudes, an der man das Gebäude mit der Vorstellung einer bestimmten Adresse betritt |
Ortschaft (postalisch) | Eine für die Gebäudeadressierung administrativ begrenztes Siedlungsgebiet (Stadt, Dorf, grössere Weiler) mit einer Postleitzahl (eine postalische Ortschaft darf nicht mit einem geografischen Ort verwechselt werden, vgl. hier) |
Strassennamen (Lokalisation) |
|
Übersicht über geografische Namen, Gebäudeadressen sowie Orts- und Lokalnamen vgl. hier
- Gebäudeadressierung
Mit einer offiziellen, klassischen Gebäudeadressierung werden gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen in einer Gemeinde oder Gemeindeteil erstmalig oder in der Nachführung für neue Gebäude nachhaltige Gebäudeadressen vergeben. Zur Gebäudeadressierung gehört auch die Signalisation.
Überblick, Organisation
- Rechtsgrundlagen, Normen, Empfehlungen
- Grundlegende rechtliche Grundlagen zur Gebäudeadressierung (Ortschaft, Strasse exkl. Hausnummer) ist in der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) enthalten (vgl. hier).
- Empfehlungen gemäss Verordnung über geografische Namen (GeoNV)
- Empfehlung zur Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen (GeoNV Art. 6 Abs. 2c):
- Empfehlung zur Schreibweise von Ortschaftsnamen (GeoNV Art. 6 Abs 2b):
- Solche Empfehlungen bestehen noch nicht. Im Wiki ist bereits ein Entwurf vorhanden, vgl. hier
- Die Norm SN 6120240 Gebäudeadressen der Schweizerischen Normen-Vereinigung regelt vor allem die primären Datenmodellierung, welche in diverse Systeme eingeflossen ist (amtliche Vermessung, Gebäude- und Wohnungsregister und andere)
- Amtliche Gebäudeadressen
Amtliche Gebäudeadressen werden behördenverbindlich in der amtlichen Vermessung verwaltet. Für die Aufnahme der Gebäudeadressen in die amtliche Vermessung und Abgleich mit dem Gebäude- und Wohnungsregister realisiert der Bund zusammen mit den Kantonen das Projekt Gestion des adresses de bâtiments par la mensuration officielle (GABMO) Details vgl. hier
- Qualität und Umfang der Gebäudeadressierung
- Qualität der Gebäudeadressierung In Verschiedenen Gesetzen und Verordnungen werden Gebäudeadressen verlangt (z.B. kantonale und eidgen. Gebäude- und Wohnungsregister, Volkszählung 2010 usw.). Vielfach werden basierend auf gesetzlichen Grundlagen behelfsmässige Adressangaben verlangt (Hausnummern nicht obligatorisch) und nicht zwingend eine klassische Gebäudeadressierung mit Hausnummern gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen. Es empfiehlt sich dazu eine nachhaltige Gebäudeadressierung im Rahmen von GABMO zu realisieren. Details vgl. hier,
- Umfang der Gebäudeadressierung welche Gebäude müssen adressiert werden? Details vgl. hier.
- Abläufe, Zuständigkeiten
- Ortschaft: Zuständig ist Kanton (meist kantonales Vermessungamt) in Zusammenarbeit mit Gemeinde und Post
- Gebäudeadressierung: Zuständig meistens Gemeinde (vereinzelt auch Kanton)
- Ein Privater wendet bei Gesuchen für Änderungen seinder Gebäudeadresse (inkl. Ortschaft und Postleitzahl) bei der Gemeinde. Gesuche um Ortschaften richtet die Gemeinde an die zuständige Stelle des Kantons (meist kantonales Vermessungamt)
Wie entsteht eine Adresse? vgl. hier
Rechtliche Grundlagen
In der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) sind diverse Bestimmungen über die Gebäudeadressierung enthalten.
- Gebäudeadressierungen zum Teil in der GeoNV geregelt (vgl. unten)
- Ortschaftsnamen sind geografische Namen und sind in der GeoNV geregelt (vgl. unten)
- Strassennamen sind geografische Namen und sind in der GeoNV geregelt (vgl. unten)
- Hausnummern sind keine geografische Namen sondern Nummern und werden zur Flächendeckung zweckmässigerweise in kantonalen Gesetzen (z.B. kantonale Geoinformationsgesetze) geregelt. In verschiedenen Gemeinden bestehen kommunale Regelungen zur Gebäudeadressierung inkl. Hausnummern (z.B. Gemeindeverordnung, Polizeiverordnungen)
Auszüge aus der Verordnung über geografische Namen (GeoNVB) zu Gebäudeadressen vgl. hier
Normen und Empfehlungen
- Schweizernorm SN 6120240 Gebäudeadressen
Vermessung und Geoinformation - Gebäudeadressen - Struktur, Georeferenzierung, Darstellung und Datentransfer
Es handelt sich um eine Norm, welche als Grundlage z.B. für das Datenmodell in der amtlichen Vermessung und Gebäude- und Wohnungsregister übernommen wurde. Bezugsquelle Schweizer Normenverein SNV
- Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen
Von der Vermessungsdirektion herausgegebene Empfehlung für die Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen (basierend auf der Empfehlung des Kantons Zürich)
- Wichtige Anforderungen an die Schreibweise von Strassennamen
- Mundartproblematik bei Strassennamen vgl. Zusammenspiel Schreibweise von Strassennamen und Orts- und Lokalnamen
- Strassennamen nicht ändern
- Nummerierungs-Prinzipien bei der Gebäudeadressierung
Zickzack-Prinzip | ||
Kreis-Prinzip | ||
Hufeisen-Prinzip | (unzweckmässig und heute unüblich, vgl. Probleme mit dem Hufeisenprinzip in Berlin.) |
- Konzepte der Gebäudeadressierung
Strassentyp | Nummerierungs-Prinzip | Strassenbezeichnung |
Strasse |
|
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Platz |
|
|
Benanntes Gebiet |
|
|
- Spezielle Hinweise
- Zickzack-Prinzip: Das Zickzack-Prinzip bewährt sich grundsätzlich am Besten.
- Lokale Lage der Hausnummern: Das Zickzack-Prinzip lehnt sich an ein lokales Orthogonal-Koordinatensystem an
- Abszisse = Strassenachse (vgl. rot markierte Achse in obiger Skizze)
- anstelle der Ordinate werden ungerade Hausnummern links und gerade Hausnummern rechts der Strasse verwendet.
- Relative Lage der Hausnummern: Es ist meist schwierig, eine Hausnummer direkt aufzufinden. Von der Strasse her gesehen gut sichtbare Hausnummernschilder dienen nicht nur dazu, die gesuchte Hausnummer zu finden, sondern erlauben, sich relativ orientieren zu können (Hausnummern als Fixpunkte eines populären, lokalen Koordinatensystems).
- Lokale Lage der Hausnummern: Das Zickzack-Prinzip lehnt sich an ein lokales Orthogonal-Koordinatensystem an
- Nummerierungs-Prinzip für benannte Gebiete Bei grösseren benannten Gebieten empfiehlt es sich, eine fiktive Achse durch das Gebiet zu legen und die Gebäude angenähert an das Zickzack-Prinzip zu nummerieren. Bei kleineren benannten Gebieten kann es sinnvoll sein, das benannte Gebiet als fiktiver Platz aufzufassen und eine entsprechende Nummerierung zu wählen.
- Grundsatz für Vergabe von Hausnummern: Für Baulücken innerhalb eines Strassenzuges sind genügend "Reservenummern" freizustellen, um Änderungen der Hausnummerierung bei zukünftigen Bautätigkeiten möglichst zu vermeiden. Als Nummerierungsregel wird je Strassenseite im Allgemeinen ca. alle 10 bis 20 Meter eine Hausnummer empfohlen.
- Wahl der Strassenbezeichnung: Bei Strassenbezeichnungen mit -strasse, -weg usw. wird allgemein das klassische Zickzack-Nummerierungsprinzip erwartet. Auch bei typischen Bezeichnungen für benannte Gebiete mit Orts- und Lokalnamen (Flurnamen) ist grundsätzlich eine Zickzack-Nummerierung erstrebenswert.
- Schreibweise von Strassennamen: Strassenbezeichnungen mit Orts- und Lokalnamen (Flurnamen) sind allgemein beliebt. Betreffend Schreibweise ist jedoch Vorsicht geboten, insbesondere wenn Orts- und Lokalnamen nicht mehr nach Weisungen 1948 geschrieben werden, vgl. Zusammenspiel Strassennamen und Orts- und Lokalnamen (Flurnamen)
- Rasches Auffinden eines Gebäudes: Je besser Gebäude adressiert werden (Nummerierungs-Prinzip und Logik der Hausnummernvergabe, Wahl der Strassenbezeichnung und deren Schreibweise Signalisation, Nachttauglichkeit, usw.), desto schneller kann in einem Notfall ein Gebäude gefunden werden und entscheidend Zeit gespart werden. Besonders bei schwierig aufzufindenden Gebäuden ist zudem die Verwendung von Online-Plänen hilfreich.
Offizielle Gebäudeadressierung versus behelfsmässige Gebäudeadressen
Aspekt | Offizielle Gebäudeadressierung | Behelfsmässige Gebäudeadressen |
---|---|---|
Entstehung | Nachhaltiges, durchdachtes System einer logischen Zuteilung von Gebäudeadressen gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassnamen. Eine Ordnungssystematik (Strassenweise Hausnummerierung) erlaubt, dass ortsfremde Personen die Gebäude schnell und unkompliziert auffinden können | Behelfsmässige Gebäudeadressen bestehen auch verschiedenen, unsystematische Angaben wie Strassennamen, Flurbezeichnungen, Gebäudenamen und Versicherungsnummern. Adressangaben sind zwar vorhanden, aber meist nicht in Hinblick auf eine systematische, offizielle Gebäudeadressierung entstanden |
Verbreitung | Häufig im Baugebiet etabliert | Behelfsmässige Gebäudeadressen bestehen vor allem im ländlichen Gebieten. In der Schweiz wird auch in ländlichen Gebieten immer mehr die offizielle Gebäudeadressierung eingeführt. |
Aufwand | Initialaufwand bei der Einführung, grosse Arbeitsersparnis für alle Beteiligten, wenn sie eingeführt ist | Dauerndes kompliziertes und aufwändiges Verfahren für alle Beteiligten |
Amtliche Vermessung | Adressen einer offiziellen Gebäudeadressierung werden in der amtlichen Vermessung geführt und nachgeführt | Meist nicht in der amtlichen Vermessung geführt |
Publikation | Die offiziellen Gebäudeadressen sind öffentlich publiziert (z.B. Online-Ortspläne) | Behelfsmässige Gebäudeadressen sind häufig nicht öffentlich publiziert |
Änderungen | Eventuel einmalige Änderung bei der Einführung, nachher nur seltene Änderungen | Änderungen jederzeit möglich |
Einheitlichkeit | Alle Benutzer, Register usw. verwenden die gleichen Adressen | Nicht alle Stellen verwenden die gleichen Adressen |
Beschilderung | Beschilderung (eine vollständige Beschilderung ist nicht für alle Fälle erforderlich) | Vielfach fehlt eine Beschilderung |
Sicherheit | Grosse Sicherheit, schnelles Auffinden der Gebäude möglich | Unsicherheiten seitens der Gemeinde und der Benutzer, das Auffinden kann längere Zeit in Anspruch nehmen |
Umfang der Gebäudeadressierung
Die Kantone regeln Umfang der Gebäudeadressierung unterschiedlich.
Beispiel Umfang der Gebäudeadressierung im Kanton Zürich
Stufe | Beschreibung (Beispiele) | Adressierung | Beschilderung |
---|---|---|---|
A | Wohngebäude und Arbeitsstätten (1)
Wohnhäuser, Bürogebäude, Schulgebäude, Spitäler, Industriebauten usw. |
Erforderlich | Erforderlich |
B | Wohngebäude und Arbeitsstätten (1) und Bauten mit grossem öffentlichen Interesse sowie wichtige Ver- und Entsorgungseinrichtungen
Zusätzlich zu A: Sportgebäude, kulturelle und kirchliche Gebäude, Zivilschutzanlagen, Hallenbäder, WC-Gebäude, Waldhütten, Reservoir, ARA, Transformerstationen usw. |
Erforderlich (2) | Zweckmässig (3) |
C | Alle Gebäude mit einer Gebäudenummer (Gebäudeversicherungsnummer)
Zusätzlich zu A und B: Nebengebäude und Kleinbauten wie Garagen, Ökonomiegebäude, Scheunen, Unterstände usw. mit eigener Gebäudeversicherungsnummer. |
Zweckmässig (2) | Nur bei Bedarf (3) |
D | Alle in der amtlichen Vermessung aufgenommenen Gebäude
Zusätzlich zu A, B, und C: Nebengebäude und Kleinbauten wie Garagen, Ökonomiegebäude, Scheunen, Unterstände usw. ohne eigene Gebäudeversicherungsnummer |
Nur bei Bedarf | Nur bei Bedarf (3) |
Erläuterungen und Begründungen
(1) Arbeitsstätten im Sinne der eidgenössischen Betriebszählung (abgegrenzte örtliche Einheit, in der während insgesamt mindestens zwanzig Stunden pro Woche Güter erzeugt, repariert, gehandelt oder Dienste irgendwelcher Art erbracht werden).
(2) Die Gebäudeversicherung GVZ sowie auch die Werke haben ein grosses Interesse, dass möglichst viele Gebäudeobjekte über offizielle Adressen verfügen. Fehlen solche, sind sie genötigt, inoffizielle Adressen zu erfinden (z.B. hinter Gemeindehaus, vis-à-vis Auweg 2b, Dorfstrasse bei 7). Dies ist durch die frühzeitige, offizielle Vergabe (resp. durch Nachadressierung) zu vermeiden. Bei einer Ersterfassung soll die Gebäudeadressierung bis Stufe C erfolgen.
(3) Die Orientierung im Gelände ist heute möglich, auch ohne dass die Gebäude beschildert sind: mit Auto-Navigationssystemen oder via ausgedruckte Pläne (z.B. GIS-Browser, Internet-Ortspläne, TwixRoute-Pläne, etc).
Publikationen
- CH
- 08.06.2005 Tagung Nationale geokodierte Adressdaten der Schweiz, Bundesamt für Landestopografie Der Notfallort in der modernen Sanitätsnotrufzentrale
- 08.06.2005 Tagung Nationale geokodierte Adressdaten der Schweiz, Bundesamt für Landestopografie Wie entsteht eine Adresse?
- 22.02.2008 NZZ Schweizer Gemeinden müssen ihre Strassen «taufen»
- AG
- AI
- April 2008 Kontroverse bei der Gebäudeadressierung in Appenzell Innerrhoden Diverse Publikationen vgl. hier
- BE
- 11.03.2005 Berner Oberland News Gebäudeadressierung in Sigriswil
- Nach Möglichkeit bleiben die bisherigen Strassennamen bestehen: «Vorhandene Flur-, Weiler- sowie Gehöftnamen bleiben voraussichtlich erhalten und auf den Ortsplänen weiterhin eingetragen; die Gebäudeversicherungsnummern werden durch Hausnummern ersetzt.»
- 13.09.2007 Berner Zeitung Mitten im Niemandsland zuhause
- «Wir wollen sicher keine Strasse, die Jungfraublick oder Rosenweg heisst.» Dem Initiant schwebt vor, dass man die alten Flurnamen wieder belebt.
- 12.03.2008 Niederied Ein Entscheid für Generationen - Bürger genehmigten Kredit für Strassennamen und Nummern
- 11.03.2005 Berner Oberland News Gebäudeadressierung in Sigriswil
- SG
- 29.02.2008 Sarganserländer Längst nicht alle Wege führen nach Rom Lückenlose Gebäudeadressierung in Mels
- ZH
- Gebäudeadressierung Keinandelfingen
- 05.08.2006 Zürichsee-Zeitung Wohnt in der «Lölismüli» ein Löli?
- Meistens wird eine Änderung im Interesse der Vereinheitlichung der Schreibweisen erwogen, etwa um Übereinstimmung zwischen dem Flurnamen und dem Namen eines dort befindlichen Wirtshauses oder zwischen einem Hof- und einem Strassennamen zu erreichen.
- 08.10.2007 Zürichsee-Zeitung Jedes Haus kriegt seine Nummer
- Gemeinden im Bezirk Horgen: «Gebäude, welche mit Flurnamen adressiert sind, haben oft keine Hausnummer. Änderungen stossen bei den Bewohnerinnen und Bewohnern der betroffenen Gebäude selten auf Begeisterung. Daher wird wo auch immer möglich versucht, den bestehenden Namen und auch die Flurnamen beizubehalten und diesen mit einer Nummer pro Gebäude zu ergänzen.»
- Gemeinde Schönenberg: «Den Behörden ist es ein Anliegen, dass die bestehenden Flurnamen beibehalten werden können: Wir werden bei der Benennung wohl den Weilernamen verwenden und diesen mit jeweils einer Nummer ergänzen. Für alles andere hätten die Schönenbergerinnen und Schönenberger kein Verständnis.»
- Grundtendenz der Stadt Wädenswil: «Beibehaltung der Flurnamen wo möglich, vor allem aus historischen Gründen.»
- Flurnamen und Gebäudeadressen existieren parallel. Wegen der Gebäudeadressierung gehen daher keine Flurnamen verloren. Mit zunehmender Bautätigkeit können Flurnamen auf Karten und Plänen zwar nicht mehr dargestellt werden, leben aber häufig in Strassennamen weiter. Bei bestehenden Adressen mit Flurnamen kommt neu eine Hausnummer dazu. Flurnamen bleiben dabei häufig als Strassennamen – das heisst Flurname in Kombination mit -strasse oder –weg oder als unveränderter Flurnamen bestehen.
- 21.02.2008 Zürichsee-Zeitung Steiniger Weg zu Strassennamen
- 28.02.2008 Zürcher Oberländer Online 62 «neue» Strassen für Bäretswil
- 28.02.2008 Tages-Anzeiger, Sabine Arnold Wenn der Pöstler die Klingel nicht findet
- Für die Vergabe von Hausnummern sind die Gemeinden zuständig.
- Bei Neubauten sollten Gemeinden der Bauherrschaft bereits mit der Baubewilligung die zugeteilten Adressen mitteilen.
- Es liegt an der Bauherrschaft oder der Eigentümerin, Neubauten korrekt anzuschreiben.
- Generell gilt: in einen Briefkasten, der nicht angeschrieben und dessen Inhaber der Post nicht bekannt ist, werden keine Briefe geworfen; sie könnten ja dem Falschen in die Hände geraten. Die Briefe gehen zurück an den Absender.
- Die Post liesse sich aber vom gesunden Menschenverstand leiten: In ländlichen Gegenden zum Beispiel fehlten an manchen Bauernhäusern die Hausnummern. Dort kenne der Pöstler aber die Bewohner persönlich.
- AT
- DE
- LI
- 18.07.2007 Gemeinderatsprotokoll Einführung der Strassenweisen Gebäudeadressierung in der liechtensteinischen Gemeinde Triesenberg
- Verschiedene Gemeinderäte machen darauf aufmerksam, dass die heutigen Weiler – und Flurnamen bei den neuen Strassenbezeichnungen möglichst berücksichtigt werden sollten. Die Arbeitsgruppe ist derselben Auffassung. Es seien im Projektverlauf aber noch verschiedene Fragen zu klären, so z.B. auch die Schreibweise (Dialekt oder Hochdeutsch).
- 18.07.2007 Gemeinderatsprotokoll Einführung der Strassenweisen Gebäudeadressierung in der liechtensteinischen Gemeinde Triesenberg
Diverse Publikationen zeigen, dass Orts- und Lokalnamen (Flurnamen) bei der Gebäudeadressierung eine grosse Rolle spielen vgl. hier
Geschichte der Gebäudeadressierung
- Bereits vor unserer Zeitrechnung wurden Siedlungen mit einem Ortsnamen als ältestes Element der Gebäudeadresse benannt. Älteste Siedlungen wurden durch indogermanische Völker (Kelten, Venetier, Italiker, Germanen usw.) benannt. Spätere Ortsnamen stammen von den Alemannen und Franken (Details vgl. historische Schichten in schweizerischen Ortsnamen).
- 294 erste Nennung von Winterthur
- Ab 1500 wurden auch Strassen als zweit ältestes Element der Gebäudeadresse bezeichnet. In den Städten entstanden Gassen (benannt z.B. nach Handwerkern oder Bevölkerungsgruppen).
- Bereits im Mittelalter wurde gewisse Gebäude mit einem Hausnamen gekennzeichnet (Vorläufer der Hausnummer und z.T. auch benanntes Gebiet)
- Ab dem 17. Jahrhundert lässt sich in den Grundprotokollen für Wädenswil belegen, wie dort lokalisiert wurde. Man nannte ein allen bekanntes Gebäude (Kirche, Wirtshaus, Schützenhaus, Kanzlei, Landvogteischloss) und gab an, in welcher Richtung das zu bezeichnende andere Haus stand: unter der Krone, hinter dem Schützenhaus, bei der Kanzlei, vor dem Schloss, ob dem Engel. Dazu kamen Bezeichnungen wie: am See, bei der Haabe, an der Hintere Lände usw.
- Ab ca. 1800 wurden vermehrt Strassen gebaut
- 1812 wurden in Zürcher Gemeinden Assekuranznummern (Gebäudeversicherungsnummern) eingeführt, die ebenfalls der besseren Kennzeichnung dienten.
- Ab ca. 1850 wurden zuerst in den Städten und dann auch in den Landgemeinden Hausnummern eingeführt (Hausnummern im Sinne von Polizeinummern) Beispiele:
- Ab 1865 Stadt Zürich
- Ab 1894 Wädenswil (Kt. ZH)
- 1928 Ortsnamenbuch Schweiz ca. 85'000 Orts/Lokalnamen der Schweiz als Adressen für Ermittlung der Zustelltarife Post/Telegramm. Als Ortsnamen erscheinen auch Gebäudegruppen und Einzelgebäude. Die Namen sind vielfach nach Flur- und Hofnamen benannt.
- 1964 wurde die Postleitzahl als jüngstes Element mit der Landesausstellung in Lausanne eingeführt.
- 2004 Mit der SN Norm Gebäudeadressierung wurde die Ortschaft im technischen Sinne definiert. Ebenso wurde das so genannte benannte Gebiet im Sinne einer Strassenbezeichnung als eigenständiges Element eingeführt, das sich meist aus Orts- und Flurnamen ableitet.
- Ab ca. 2000 Vervollständigung der Gebäudeadressierung auf dünn besiedelte Gebieten, Beispiele:
- AG
- Gemeinde Dürrenäsch (2008)
- BE
- Gemeinde Niederried (2008)
- Gemeinde Saanen (2008)
- Gemeinde Sigriswil (2006)
- GR
- Gemeinde Davos (2005)
- LU
- Gemeinde Sins (2007)
- SG
- Gemeinde Mels (2008)
- Gemeinde Oberriet (2007)
- SH
- Gemeinde Opfershofen (2006)
- TG
- Gemeinde Hefenhofen (2007)
- ZH
- Gemeinde Bäretswil (2007)
- Gemeinde Kyburg (2005)
- Gemeinde Schlatt (2007)
- AG
Deutschland
- Alles über Hausnummern im Wikipedia Deutschland
- Geschichte der Strassennamen im Wikipedia Deutschland
- Berlins Hausnummern kapiert niemand
Österreich
- 1753 erste Hausnummer in Wien
- Warum die Hausnummern im 18. Jh. entstanden
- Ordnung in der Stadt
Rolle der Orts- und Lokalnamen bei Adressen
Aus dem geschichtlichen Hintergrund und aktuellen Presseberichten ist erkennbar, dass Orts- Lokalnamen für die Gebäudeadressierung schon immer eine wichtige Rolle gespielt haben. Auch heute spielen Orts- und Lokalnamen bei Gebäudeadressen bei den Gemeinden eine grosse Rolle, da Flurnamen eine grosse Beliebtheit besitzen (vgl. Publikationen). Ausserhalb von Gebieten, wo Örtlichkeiten mit Gebäudeadressen punktgenau angegeben werden können, bezeichnen Orts- und Lokalnamen bestimmte Örtlichkeiten (Gebiete) und dienen als eine Art Adresse ebenfalls als wichtiges Hilfsmittel für die Verständigung und Orientierung.
Änderungen der bisherigen Schreibweise von Ort- und Lokalnamen wirken sich negativ auf die Gebäudeadressierung und geografische Adressen aus. Vgl. dazu auch Beziehungen von Orts- und Lokalnamen zu Strassenbezeichnungen.. Extrem mundartliche Schreibung von Orts- und Lokalnamen erhöhen nicht deren kulturhistorische Bedeutung, sondern können diese sogar vermindern und wirken sich sehr nachteilig auf die Adressierung aus. Werden moderat geschriebene Flurnamen in Strassennamen verwendet, wird ein wertvoller Beitrag zur Erhaltung der Kultur geleistet vgl. Petershainer Flurnamen und Adressen können erhalten werden.
Online Zugriff
Einige Beispiele für Online Zugriffe auf Gebäudeadressen
- Weltweit:
- Schweiz:
- Kantone:
- Gemeinden:
Online-Karten generell vgl. hier
Siehe auch