Gebäudeadresse: Unterschied zwischen den Versionen

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** Empfehlung zur Schreibweise von Ortschaftsnamen (GeoNV Art. 6 Abs 2b):
 
** Empfehlung zur Schreibweise von Ortschaftsnamen (GeoNV Art. 6 Abs 2b):
 
*** Solche Empfehlungen bestehen noch nicht. [[Orts-_und_Ortschaftsnamen#Schreibweisen_von_Orts-_und_Ortschaftsnamen | Im Wiki ist bereits ein Entwurf vorhanden, vgl. hier]]  
 
*** Solche Empfehlungen bestehen noch nicht. [[Orts-_und_Ortschaftsnamen#Schreibweisen_von_Orts-_und_Ortschaftsnamen | Im Wiki ist bereits ein Entwurf vorhanden, vgl. hier]]  
* Die SN Norm über Gebäudeadressen regelt vor allem die '''primären Datenmodellierung''', welche in diverse Systeme eingeflossen ist (amtliche Vermessung, Gebäude- und Wohnungsregister und andere)
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* Die Norm SN 6120240 '''Gebäudeadressen''' der [http://www.snv.ch/ Schweizerischen Normen-Vereinigung]  regelt vor allem die '''primären Datenmodellierung''', welche in diverse Systeme eingeflossen ist (amtliche Vermessung, Gebäude- und Wohnungsregister und andere)
  
  

Version vom 17. Juni 2008, 21:42 Uhr

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Gebäudeadressen.jpg


Zweck der Gebäudeadressierung

Eine Gebäudeadressierung stellt sicher, dass jedes Gebäude, in welchem sich Personen zum Wohnen beziehungsweise Arbeiten aufhalten, eine eigene unverwechselbare Bezeichnung trägt, die es auch ortsunkundigen Personen erlaubt, das Gebäude ausfindig zu machen. Das Ziel einer solchen Gebäudeadressierung kann am besten mit einer Strassenweisen Hausnummerierung erreicht werden. Die Gebäudeadressierung spielt heute in der öffentlichen Verwaltung wie auch im privaten Bereich des Bürgers eine ganz zentrale Rolle. Beispiele:

  • rasches Finden eines gesuchten Gebäudes durch:
    • Rettungsdienste
    • Feuerwehr
    • Polizei
    • Postzustellung
    • Fahrzeugnavigation
    • ortsunkundige Personen (Taxi)
    • ...
  • Gebäudeadressen werden beispielsweise in folgenden Einrichtungen benötigt:
    • Übersichts- und Ortspläne
    • Navigationsdienste
    • kommunale, kantonale und eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister,
    • Amtliche Vermessung
    • kommunale Landinformationssysteme
    • Geografische Informationssysteme(GIS)
    • Versorgungs- und Entsorgungswerke
    • elektronische Telefonverzeichnisse
    • ..


Definitionen

Gebäudeadressen

Bei einer Gebäudeadresse handelt es sich grundsätzlich um die Kombination der beiden geografischen Namen

und den beiden Nummern


Grundlagen bildet die Schweizernorm SN 6120240 Gebäudeadressen

Begriff Definition
Gebäudeadresse Korrekte postalische Anschrift eines Gebäudeeingangs gemäss Schema:

Strassenname Hausnummer

Postleitzahl Ortschaft

Gebäudeeingang Stelle des Gebäudes, an der man das Gebäude mit der Vorstellung einer bestimmten Adresse betritt
Ortschaft (postalisch) Eine für die Gebäudeadressierung administrativ begrenztes Siedlungsgebiet (Stadt, Dorf, grössere Weiler) mit einer Postleitzahl (eine postalische Ortschaft darf nicht mit einem geografischen Ort verwechselt werden, vgl. hier)
Strassennamen (Lokalisation)
  • Strasse
  • Platz
  • benanntes Gebiet (z.B. nach Orts- und Lokalnamen benannte Gebiete)

Übersicht über geografische Namen, Gebäudeadressen sowie Orts- und Lokalnamen vgl. hier


Gebäudeadressierung

Mit einer offiziellen, klassischen Gebäudeadressierung werden gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen in einer Gemeinde oder Gemeindeteil erstmalig oder in der Nachführung für neue Gebäude nachhaltige Gebäudeadressen vergeben. Zur Gebäudeadressierung gehört auch die Signalisation.


Überblick, Organisation

Rechtsgrundlagen, Normen, Empfehlungen


Amtliche Gebäudeadressen

Amtliche Gebäudeadressen werden behördenverbindlich in der amtlichen Vermessung verwaltet. Für die Aufnahme der Gebäudeadressen in die amtliche Vermessung und Abgleich mit dem Gebäude- und Wohnungsregister realisiert der Bund zusammen mit den Kantonen das Projekt Gestion des adresses de bâtiments par la mensuration officielle (GABMO) Details vgl. hier


Qualität und Umfang der Gebäudeadressierung
  • Qualität der Gebäudeadressierung In Verschiedenen Gesetzen und Verordnungen werden Gebäudeadressen verlangt (z.B. kantonale und eidgen. Gebäude- und Wohnungsregister, Volkszählung 2010 usw.). Vielfach werden basierend auf gesetzlichen Grundlagen behelfsmässige Adressangaben verlangt (Hausnummern nicht obligatorisch) und nicht zwingend eine klassische Gebäudeadressierung mit Hausnummern gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen. Es empfiehlt sich dazu eine nachhaltige Gebäudeadressierung im Rahmen von GABMO zu realisieren. Details vgl. hier,
  • Umfang der Gebäudeadressierung welche Gebäude müssen adressiert werden? Details vgl. hier.


Abläufe, Zuständigkeiten
  • Ortschaft: Zuständig ist Kanton (meist kantonales Vermessungamt) in Zusammenarbeit mit Gemeinde und Post
  • Gebäudeadressierung: Zuständig meistens Gemeinde (vereinzelt auch Kanton)
  • Ein Privater wendet bei Gesuchen für Änderungen seinder Gebäudeadresse (inkl. Ortschaft und Postleitzahl) bei der Gemeinde. Gesuche um Ortschaften richtet die Gemeinde an die zuständige Stelle des Kantons (meist kantonales Vermessungamt)


Wie entsteht eine Adresse? vgl. hier


Rechtliche Grundlagen

In der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) sind diverse Bestimmungen über die Gebäudeadressierung enthalten.

  • Gebäudeadressierungen zum Teil in der GeoNV geregelt (vgl. unten)
  • Ortschaftsnamen sind geografische Namen und sind in der GeoNV geregelt (vgl. unten)
  • Strassennamen sind geografische Namen und sind in der GeoNV geregelt (vgl. unten)
  • Hausnummern sind keine geografische Namen sondern Nummern und werden zur Flächendeckung zweckmässigerweise in kantonalen Gesetzen (z.B. kantonale Geoinformationsgesetze) geregelt. In verschiedenen Gemeinden bestehen kommunale Regelungen zur Gebäudeadressierung inkl. Hausnummern (z.B. Gemeindeverordnung, Polizeiverordnungen)


Auszüge aus der Verordnung über geografische Namen (GeoNVB) zu Gebäudeadressen vgl. hier


Normen und Empfehlungen

Schweizernorm SN 6120240 Gebäudeadressen

Vermessung und Geoinformation - Gebäudeadressen - Struktur, Georeferenzierung, Darstellung und Datentransfer

Es handelt sich um eine Norm, welche als Grundlage z.B. für das Datenmodell in der amtlichen Vermessung und Gebäude- und Wohnungsregister übernommen wurde. Bezugsquelle Schweizer Normenverein SNV


Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen

Von der Vermessungsdirektion herausgegebene Empfehlung für die Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen (basierend auf der Empfehlung des Kantons Zürich)




Wichtige Anforderungen an die Schreibweise von Strassennamen


Nummerierungs-Prinzipien bei der Gebäudeadressierung
Zickzack-Prinzip Zickzack Nummerierungsprinzip.jpg
Kreis-Prinzip Kreis Nummerierungsprinzip.jpg
Hufeisen-Prinzip Hufeisen Nummerierungsprinzip.jpg (unzweckmässig und heute unüblich, vgl. Probleme mit dem Hufeisenprinzip in Berlin.)


Konzepte der Gebäudeadressierung
Strassentyp Nummerierungs-Prinzip Strassenbezeichnung
Strasse
  • Zickzack-Prinzip
  • -strasse (häufig in Kombination mit Orts-/Lokalname)
  • -weg (häufig in Kombination mit Orts-/Lokalname)
  • ...
  • Orts-/Lokalname
Platz
  • Kreis-Prinzip
  • -platz
Benanntes Gebiet
  • Zickzack-Prinzip (angenähert)
  • Kreis-Prinzip (angenähert)
  • ...
  • Orts-/Lokalname
  • ...


Spezielle Hinweise
  • Zickzack-Prinzip: Das Zickzack-Prinzip bewährt sich grundsätzlich am Besten.
    • Lokale Lage der Hausnummern: Das Zickzack-Prinzip lehnt sich an ein lokales Orthogonal-Koordinatensystem an
      • Abszisse = Strassenachse (vgl. rot markierte Achse in obiger Skizze)
      • anstelle der Ordinate werden ungerade Hausnummern links und gerade Hausnummern rechts der Strasse verwendet.
    • Relative Lage der Hausnummern: Es ist meist schwierig, eine Hausnummer direkt aufzufinden. Von der Strasse her gesehen gut sichtbare Hausnummernschilder dienen nicht nur dazu, die gesuchte Hausnummer zu finden, sondern erlauben, sich relativ orientieren zu können (Hausnummern als Fixpunkte eines populären, lokalen Koordinatensystems).
  • Nummerierungs-Prinzip für benannte Gebiete Bei grösseren benannten Gebieten empfiehlt es sich, eine fiktive Achse durch das Gebiet zu legen und die Gebäude angenähert an das Zickzack-Prinzip zu nummerieren. Bei kleineren benannten Gebieten kann es sinnvoll sein, das benannte Gebiet als fiktiver Platz aufzufassen und eine entsprechende Nummerierung zu wählen.
  • Grundsatz für Vergabe von Hausnummern: Für Baulücken innerhalb eines Strassenzuges sind genügend "Reservenummern" freizustellen, um Änderungen der Hausnummerierung bei zukünftigen Bautätigkeiten möglichst zu vermeiden. Als Nummerierungsregel wird je Strassenseite im Allgemeinen ca. alle 10 bis 20 Meter eine Hausnummer empfohlen.
  • Wahl der Strassenbezeichnung: Bei Strassenbezeichnungen mit -strasse, -weg usw. wird allgemein das klassische Zickzack-Nummerierungsprinzip erwartet. Auch bei typischen Bezeichnungen für benannte Gebiete mit Orts- und Lokalnamen (Flurnamen) ist grundsätzlich eine Zickzack-Nummerierung erstrebenswert.
  • Schreibweise von Strassennamen: Strassenbezeichnungen mit Orts- und Lokalnamen (Flurnamen) sind allgemein beliebt. Betreffend Schreibweise ist jedoch Vorsicht geboten, insbesondere wenn Orts- und Lokalnamen nicht mehr nach Weisungen 1948 geschrieben werden, vgl. Zusammenspiel Strassennamen und Orts- und Lokalnamen (Flurnamen)
  • Rasches Auffinden eines Gebäudes: Je besser Gebäude adressiert werden (Nummerierungs-Prinzip und Logik der Hausnummernvergabe, Wahl der Strassenbezeichnung und deren Schreibweise Signalisation, Nachttauglichkeit, usw.), desto schneller kann in einem Notfall ein Gebäude gefunden werden und entscheidend Zeit gespart werden. Besonders bei schwierig aufzufindenden Gebäuden ist zudem die Verwendung von Online-Plänen hilfreich.


Offizielle Gebäudeadressierung versus behelfsmässige Gebäudeadressen

Aspekt Offizielle Gebäudeadressierung Behelfsmässige Gebäudeadressen
Entstehung Nachhaltiges, durchdachtes System einer logischen Zuteilung von Gebäudeadressen gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassnamen. Eine Ordnungssystematik (Strassenweise Hausnummerierung) erlaubt, dass ortsfremde Personen die Gebäude schnell und unkompliziert auffinden können Behelfsmässige Gebäudeadressen bestehen auch verschiedenen, unsystematische Angaben wie Strassennamen, Flurbezeichnungen, Gebäudenamen und Versicherungsnummern. Adressangaben sind zwar vorhanden, aber meist nicht in Hinblick auf eine systematische, offizielle Gebäudeadressierung entstanden
Verbreitung Häufig im Baugebiet etabliert Behelfsmässige Gebäudeadressen bestehen vor allem im ländlichen Gebieten. In der Schweiz wird auch in ländlichen Gebieten immer mehr die offizielle Gebäudeadressierung eingeführt.
Aufwand Initialaufwand bei der Einführung, grosse Arbeitsersparnis für alle Beteiligten, wenn sie eingeführt ist Dauerndes kompliziertes und aufwändiges Verfahren für alle Beteiligten
Amtliche Vermessung Adressen einer offiziellen Gebäudeadressierung werden in der amtlichen Vermessung geführt und nachgeführt Meist nicht in der amtlichen Vermessung geführt
Publikation Die offiziellen Gebäudeadressen sind öffentlich publiziert (z.B. Online-Ortspläne) Behelfsmässige Gebäudeadressen sind häufig nicht öffentlich publiziert
Änderungen Eventuel einmalige Änderung bei der Einführung, nachher nur seltene Änderungen Änderungen jederzeit möglich
Einheitlichkeit Alle Benutzer, Register usw. verwenden die gleichen Adressen Nicht alle Stellen verwenden die gleichen Adressen
Beschilderung Beschilderung (eine vollständige Beschilderung ist nicht für alle Fälle erforderlich) Vielfach fehlt eine Beschilderung
Sicherheit Grosse Sicherheit, schnelles Auffinden der Gebäude möglich Unsicherheiten seitens der Gemeinde und der Benutzer, das Auffinden kann längere Zeit in Anspruch nehmen


Umfang der Gebäudeadressierung

Die Kantone regeln Umfang der Gebäudeadressierung unterschiedlich.

Beispiel Umfang der Gebäudeadressierung im Kanton Zürich

Stufe Beschreibung (Beispiele) Adressierung Beschilderung
A Wohngebäude und Arbeitsstätten (1)

Wohnhäuser, Bürogebäude, Schulgebäude, Spitäler, Industriebauten usw.

Erforderlich Erforderlich
B Wohngebäude und Arbeitsstätten (1) und Bauten mit grossem öffentlichen Interesse sowie wichtige Ver- und Entsorgungseinrichtungen

Zusätzlich zu A: Sportgebäude, kulturelle und kirchliche Gebäude, Zivilschutzanlagen, Hallenbäder, WC-Gebäude, Waldhütten, Reservoir, ARA, Transformerstationen usw.

Erforderlich (2) Zweckmässig (3)
C Alle Gebäude mit einer Gebäudenummer (Gebäudeversicherungsnummer)

Zusätzlich zu A und B: Nebengebäude und Kleinbauten wie Garagen, Ökonomiegebäude, Scheunen, Unterstände usw. mit eigener Gebäudeversicherungsnummer.

Zweckmässig (2) Nur bei Bedarf (3)
D Alle in der amtlichen Vermessung aufgenommenen Gebäude

Zusätzlich zu A, B, und C: Nebengebäude und Kleinbauten wie Garagen, Ökonomiegebäude, Scheunen, Unterstände usw. ohne eigene Gebäudeversicherungsnummer

Nur bei Bedarf Nur bei Bedarf (3)


Erläuterungen und Begründungen

(1) Arbeitsstätten im Sinne der eidgenössischen Betriebszählung (abgegrenzte örtliche Einheit, in der während insgesamt mindestens zwanzig Stunden pro Woche Güter erzeugt, repariert, gehandelt oder Dienste irgendwelcher Art erbracht werden).

(2) Die Gebäudeversicherung GVZ sowie auch die Werke haben ein grosses Interesse, dass möglichst viele Gebäudeobjekte über offizielle Adressen verfügen. Fehlen solche, sind sie genötigt, inoffizielle Adressen zu erfinden (z.B. hinter Gemeindehaus, vis-à-vis Auweg 2b, Dorfstrasse bei 7). Dies ist durch die frühzeitige, offizielle Vergabe (resp. durch Nachadressierung) zu vermeiden. Bei einer Ersterfassung soll die Gebäudeadressierung bis Stufe C erfolgen.

(3) Die Orientierung im Gelände ist heute möglich, auch ohne dass die Gebäude beschildert sind: mit Auto-Navigationssystemen oder via ausgedruckte Pläne (z.B. GIS-Browser, Internet-Ortspläne, TwixRoute-Pläne, etc).


Publikationen


Diverse Publikationen zeigen, dass Orts- und Lokalnamen (Flurnamen) bei der Gebäudeadressierung eine grosse Rolle spielen vgl. hier


Geschichte der Gebäudeadressierung

  • Bereits vor unserer Zeitrechnung wurden Siedlungen mit einem Ortsnamen als ältestes Element der Gebäudeadresse benannt. Älteste Siedlungen wurden durch indogermanische Völker (Kelten, Venetier, Italiker, Germanen usw.) benannt. Spätere Ortsnamen stammen von den Alemannen und Franken (Details vgl. historische Schichten in schweizerischen Ortsnamen).
  • 294 erste Nennung von Winterthur
  • Ab 1500 wurden auch Strassen als zweit ältestes Element der Gebäudeadresse bezeichnet. In den Städten entstanden Gassen (benannt z.B. nach Handwerkern oder Bevölkerungsgruppen).
  • Bereits im Mittelalter wurde gewisse Gebäude mit einem Hausnamen gekennzeichnet (Vorläufer der Hausnummer und z.T. auch benanntes Gebiet)
  • Ab dem 17. Jahrhundert lässt sich in den Grundprotokollen für Wädenswil belegen, wie dort lokalisiert wurde. Man nannte ein allen bekanntes Gebäude (Kirche, Wirtshaus, Schützenhaus, Kanzlei, Landvogteischloss) und gab an, in welcher Richtung das zu bezeichnende andere Haus stand: unter der Krone, hinter dem Schützenhaus, bei der Kanzlei, vor dem Schloss, ob dem Engel. Dazu kamen Bezeichnungen wie: am See, bei der Haabe, an der Hintere Lände usw.
  • Ab ca. 1800 wurden vermehrt Strassen gebaut
  • 1812 wurden in Zürcher Gemeinden Assekuranznummern (Gebäudeversicherungsnummern) eingeführt, die ebenfalls der besseren Kennzeichnung dienten.
  • Ab ca. 1850 wurden zuerst in den Städten und dann auch in den Landgemeinden Hausnummern eingeführt (Hausnummern im Sinne von Polizeinummern) Beispiele:
    • Ab 1865 Stadt Zürich
    • Ab 1894 Wädenswil (Kt. ZH)
  • 1928 Ortsnamenbuch Schweiz ca. 85'000 Orts/Lokalnamen der Schweiz als Adressen für Ermittlung der Zustelltarife Post/Telegramm. Als Ortsnamen erscheinen auch Gebäudegruppen und Einzelgebäude. Die Namen sind vielfach nach Flur- und Hofnamen benannt.
  • 1964 wurde die Postleitzahl als jüngstes Element mit der Landesausstellung in Lausanne eingeführt.
  • 2004 Mit der SN Norm Gebäudeadressierung wurde die Ortschaft im technischen Sinne definiert. Ebenso wurde das so genannte benannte Gebiet im Sinne einer Strassenbezeichnung als eigenständiges Element eingeführt, das sich meist aus Orts- und Flurnamen ableitet.
  • Ab ca. 2000 Vervollständigung der Gebäudeadressierung auf dünn besiedelte Gebieten, Beispiele:
    • AG
      • Gemeinde Dürrenäsch (2008)
    • BE
      • Gemeinde Niederried (2008)
      • Gemeinde Saanen (2008)
      • Gemeinde Sigriswil (2006)
    • GR
      • Gemeinde Davos (2005)
    • LU
      • Gemeinde Sins (2007)
    • SG
      • Gemeinde Mels (2008)
      • Gemeinde Oberriet (2007)
    • SH
      • Gemeinde Opfershofen (2006)
    • TG
      • Gemeinde Hefenhofen (2007)
    • ZH
      • Gemeinde Bäretswil (2007)
      • Gemeinde Kyburg (2005)
      • Gemeinde Schlatt (2007)


Deutschland


Österreich


Rolle der Orts- und Lokalnamen bei Adressen

Aus dem geschichtlichen Hintergrund und aktuellen Presseberichten ist erkennbar, dass Orts- Lokalnamen für die Gebäudeadressierung schon immer eine wichtige Rolle gespielt haben. Auch heute spielen Orts- und Lokalnamen bei Gebäudeadressen bei den Gemeinden eine grosse Rolle, da Flurnamen eine grosse Beliebtheit besitzen (vgl. Publikationen). Ausserhalb von Gebieten, wo Örtlichkeiten mit Gebäudeadressen punktgenau angegeben werden können, bezeichnen Orts- und Lokalnamen bestimmte Örtlichkeiten (Gebiete) und dienen als eine Art Adresse ebenfalls als wichtiges Hilfsmittel für die Verständigung und Orientierung.


Änderungen der bisherigen Schreibweise von Ort- und Lokalnamen wirken sich negativ auf die Gebäudeadressierung und geografische Adressen aus. Vgl. dazu auch Beziehungen von Orts- und Lokalnamen zu Strassenbezeichnungen.. Extrem mundartliche Schreibung von Orts- und Lokalnamen erhöhen nicht deren kulturhistorische Bedeutung, sondern können diese sogar vermindern und wirken sich sehr nachteilig auf die Adressierung aus. Werden moderat geschriebene Flurnamen in Strassennamen verwendet, wird ein wertvoller Beitrag zur Erhaltung der Kultur geleistet vgl. Petershainer Flurnamen und Adressen können erhalten werden.


Online Zugriff

Einige Beispiele für Online Zugriffe auf Gebäudeadressen


Online-Karten generell vgl. hier


Siehe auch


Weblinks