Geschichte Schreibweise der Thurgauer Lokalnamen: Unterschied zwischen den Versionen
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[http://www.lokalnamen.ch/bilder/19380222.pdf Bundesratsbeschluss vom 22. Februar 1938 vgl. hier] | [http://www.lokalnamen.ch/bilder/19380222.pdf Bundesratsbeschluss vom 22. Februar 1938 vgl. hier] | ||
− | Der Bundesrat ist in diesem Beschluss in keiner Weise auf die Mundartschreibung eingegangen. | + | Der Bundesrat ist in diesem Beschluss in keiner Weise auf die Mundartschreibung eingegangen. Bereits 1939 hat die Allgemeine Geschichtsforschende Gesellschaft der Schweiz für die Ausführungsbestiummungen dieses Bundesratsbeschluss folgenden Grundsatz verlangt: |
− | ''Für die Schreibweise der [...] Lokalnamen (nachstehend als Flurnamen bezeichnet) muss die im Volksmund lebende Sprechform massgebend sein'' [http://www.lokalnamen.ch/bilder/2003_namenbuch_tg.pdf Quelle Thurgauer Namenbuch Band 1.1 Seite 40]. | + | ''Für die Schreibweise der [...] Lokalnamen (nachstehend als Flurnamen bezeichnet) muss die im Volksmund lebende Sprechform massgebend sein'' [http://www.lokalnamen.ch/bilder/2003_namenbuch_tg.pdf Quelle Thurgauer Namenbuch Band 1.1 Seite 40]. Ein solcher Freipass für die Mundartschreibweise ohne gewisse Einschränkungen zur Normalisierung konnte jedoch nicht gewährt werden. Es dauerte dann noch fast 10 Jahre, bis entsprechende Ausführungsbestimmungen (Weisungen 1948) mit einer Normalisierung der Mundarsschreibweise erlassen werden konnte (Siehe oben). |
Version vom 9. April 2011, 08:29 Uhr
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Zugriff auf die Orts- und Lokalnamen im Kanton Thurgau
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Überblick Geschichte Schreibung der Thurgauer Orts- und Lokalnamen
- 2 ° 2011 Artikel «Deutsch und deutlich» im Beobachter
- 3 Weiteres zur Geschichte der Schreibweise der Thurgauer Orts- und Lokalnamen
- 3.1 ° 2011 Rückänderungen der Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen im Kanton Thurgau
- 3.2 ° ab etwa 1996-2010 Extremmundartliche Schreibweise im Kanton Thurgau, Lokalnamen.ch
- 3.3 ° 2010 «Aus Roopel wird wieder Rotbühl»
- 3.4 ° 2010 «Wellenberg» oder «Welebärg»?
- 3.5 ° 2010 Thurgauer Wanderkarte
- 3.6 ° 2010 «Namenstreit im Thurgau» Zeitschrift «SchweizerDeutsch»
- 3.7 ° 2007 «Schweiz stoppt Dialektwelle» Deutschlandradio
- 3.8 ° 2005 «Topografie: Wo Unsinn einen Namen hat» Beobachter
- 3.9 ° 2004 «Mundart versus Schriftsprache» Thurgauer Zeitung
- 3.10 ab 1996 Kantonale Nomenklaturkommission übernimmt Schreibweise des Thurgauer Namenbuchs
- 3.11 ° 1952 Oskar Bandle kündet Schreibung der Thurgauer Lokalnamen nach Weisungen 1948 an
- 3.12 ° 1948 Weisungen 1948
- 3.13 ° 1938 Bundesratsbeschluss vom 22.2.1938
- 4 Siehe auch
- 5 Weblinks
Überblick Geschichte Schreibung der Thurgauer Orts- und Lokalnamen
Statistik über die Orts- und Lokalnamen im Kanton Thurgau
Tingetschwiil wird ab 2016 in der Landeskarte wieder Dingetschwil geschrieben.
- Anzahl Flurnamen mit lokaler und regionaler Bedeutung: ca. 18'000
- Anzahl Flurnamen mit übergeordneten Bedeutung: ca. 30 vgl. hier
- Anzahl Siedlungsnamen: ca. 2400
Grafische Darstellung der Geschichte Schreibung der Thurgauer Orts- und Lokalnamen
Schreibweise auf Landeskarten.... | Schreibweise auf Ortstafeln und Strassenwegweiser........ |
° 2011 Artikel «Deutsch und deutlich» im Beobachter
Artikel «Deutsch und deutlich»
Artikel Deutsch und deutlich vom 4.3.2011 im Beobachter vgl. hier
Zitat aus obigem Artikel des Beobachters:
In den fünfziger Jahren kam eine entsprechende Anweisung vom Bundesrat. "Die haben allerdings nicht alle Kantone gleich interpretiert", erklärt Andreas Keller, Generalsekretär des Thurgauer Departements für Inneres und Volkswirtschaft. Der Thurgau jedenfalls nahm die Aufforderung ernst.
Kommentar zum Artikel «Deutsch und deutlich»
- Im oben erwähnten Artikel des Beobachters sind mit entsprechender Anweisung vom Bundesrat die Schreibregeln Weisungen 1948 des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements gemeint. Es trifft allerdings nicht zu, dass diese Anweisungen im Kanton Thurgau ernst genommen wurden. Es wurde im Gegenteil gerade eine stark abweichende Schreibweise verwendet wie zum Beispiel die Schreibweise Berg/Bärg, Wil/Wiil zeigen:
- Weisungen 1948 in der Regel wird auch mundartliche Namen immer Berg geschrieben. Ebenso wird gemäss Weisungen 1948 Wil mit einem -i geschrieben.
- Mundartschreibweise im Kanton Thurgau dagegen seit ca. 1996: Bärg und Wiil
- Bezug nehmend zu den Weisungen 1948 schreibt der Mitautor des Thurgauer Namenbuchs Oskar Bandle in einem Artikel der Thurgauer Zeitung im Jahr 1952 zur Schreibung der Lokalnamen im Kanton Thurgau: Wörter, die im Schweizerdeutschen durch eine Kleinigkeit, zum Beispiel eine Vokalnüance, vom Schriftdeutschen abweichen, dürfen ruhig schriftdeutsch wiedergegeben werden. Niemand wird sich einfallen lassen, ein mit offenem e gesprochenes Berg Bärg zu schreiben, das würde ja nur neue Verwirrung stiften. Die seit über 10 Jahren entstandenen Verwirrungen im Kanton Thurgau bezüglich Schreibung der Lokalnamen dürfte nicht auf die Befolgung der Anweisungen Weisungen 1948 zurückzuführen sein, sondern im Gegenteil eher auf deren Nichtbefolgung, da in allen Kantonen, in welchen die Weisungen 1948 bis heute angewendet wurden, gute Erfahrungen mit Weisungen 1948 gemacht wurden.
- Der Bundesrat hatte noch nie eine Mundartschreibweise für Lokalnamen beschlossen. Er sorgte im Gegenteil dafür, dass die Gebrauchsfähigkeit von Siedlungsnamen wegen der Mundart nicht zu stark strapaziert wurde, indem für die Änderungen der Schreibweise von Siedlungsnamen, welche im Gebrauch der Bundesverwaltung standen, eine Genehmigung durch den Bund bedurften. (vgl. RRB vom 22. Februar 1938)
- Die Schreibregeln Weisungen 1948 sahen für Lokalnamen von geringer, lokalen Bedeutung nicht irgendeine Mundartschreibweise vor, sondern forderten ausdrücklich eine gemässigte, pragmatische Schreibweise, welche das Schriftbild der traditionellen Schreibweise berücksichtigt (z.B. in der Regel soll immer Berg, nicht Bärg und auch Wil, nicht Wiil geschrieben werden.)
- In den Landeskarten wurde 1957 - 1992 eine mundartliche Schreibweise gemäss Weisungen 1948 verwendet, welche kaum Verwirrung gestiftet hat. Erst mit dem Thurgauer Namenbuch wurde eine von den Weisungen 1948 abweichende, Laut betonte und für Karten und Pläne ungeeignete Schreibweise eingeführt, welche dann von der kantonalen Nomenklaturkommission als offizielle Schreibweise beschlossen wurde.
Weiteres zur Geschichte der Schreibweise der Thurgauer Orts- und Lokalnamen
° 2011 Rückänderungen der Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen im Kanton Thurgau
° ab etwa 1996-2010 Extremmundartliche Schreibweise im Kanton Thurgau, Lokalnamen.ch
° 2010 «Aus Roopel wird wieder Rotbühl»
° 2010 «Wellenberg» oder «Welebärg»?
° 2010 Thurgauer Wanderkarte
° 2010 «Namenstreit im Thurgau» Zeitschrift «SchweizerDeutsch»
° 2007 «Schweiz stoppt Dialektwelle» Deutschlandradio
° 2005 «Topografie: Wo Unsinn einen Namen hat» Beobachter
° 2004 «Mundart versus Schriftsprache» Thurgauer Zeitung
- 02.09.2004 Mundart versus Schriftdeutsch Urs Müller
ab 1996 Kantonale Nomenklaturkommission übernimmt Schreibweise des Thurgauer Namenbuchs
Die kantonale Nomenklaturkommission des Kantons Thurgau übernimmt ab ca. 1996 für die Schreibung der offiziellen Lokalnamen die extremmundartliche Schreibweisen des Thurgauer Namenbuchs.
° 1952 Oskar Bandle kündet Schreibung der Thurgauer Lokalnamen nach Weisungen 1948 an
° 1948 Weisungen 1948
- Die Weisungen 1948 waren nicht ein Freipass für die Mundartschreibung von Orts- und Lokalnamen, sondern sahen dazu eine normierte Schreibweise vor, welche die traditionelle Schreibweise mitberücksichtige. Art. 7 Weisungen 1948: Die Schreibung der Namen von geringer, lokaler Bedeutung, für die nach Artikel 4 und 5 keine besondere Regelung vorgesehen ist, erfolgt in Anlehnung an die ortsübliche Aussprache nach den im Anhang zu diesen Weisungen entha1tenen Grundsätzen und Schreibregeln.
- Die Weisungen 1948 lehnen sich an die traditionelle herkömmliche, allgemeingültige Schreibweise der Namen an und erlauben eine pragmatische Schreibweise in gemässigter Mundart für Namen mit geringer, lokaler Bedeutung. Merkmale dieser mundartnahen (nicht mundartgetreuen) Schreibweise:
- Beibehaltung der Schreibweise von bekannten Namenwörtern wie «Berg», «Feld», «Horn» usw. Dadurch wird das von der Standardsprache gewohnte und vertraute Schriftbild auch bei diesen Namen gewahrt.
- Beibehaltung des in der Mundart nicht gesprochenen Endungs -n (z.B. «Bärenboden»). Dieses -n existiert z.B. in ca. 40% aller deutschsprachigen Gemeinde- und Ortschaftsnamen der Schweiz
- Durch diesen Kompromiss können sowohl die Anliegen betreffend unserer kulturellen Werte in der Schweiz, wie auch die irrtumsfreie Orientierung und Verständigung (Forderung einfache Schreib- und Lesbarkeit) als Hauptzweck der Orts- und Lokalnamen bestmöglich berücksichtigt werden.
° 1938 Bundesratsbeschluss vom 22.2.1938
Bundesratsbeschluss vom 22. Februar 1938 vgl. hier
Der Bundesrat ist in diesem Beschluss in keiner Weise auf die Mundartschreibung eingegangen. Bereits 1939 hat die Allgemeine Geschichtsforschende Gesellschaft der Schweiz für die Ausführungsbestiummungen dieses Bundesratsbeschluss folgenden Grundsatz verlangt: Für die Schreibweise der [...] Lokalnamen (nachstehend als Flurnamen bezeichnet) muss die im Volksmund lebende Sprechform massgebend sein Quelle Thurgauer Namenbuch Band 1.1 Seite 40. Ein solcher Freipass für die Mundartschreibweise ohne gewisse Einschränkungen zur Normalisierung konnte jedoch nicht gewährt werden. Es dauerte dann noch fast 10 Jahre, bis entsprechende Ausführungsbestimmungen (Weisungen 1948) mit einer Normalisierung der Mundarsschreibweise erlassen werden konnte (Siehe oben).
Siehe auch
Beispiele von veränderten Schreibweisen im Kanton Thurgau
- Unterschiedliche Schreibweisen Search.ch, GoogleMaps, Landeskarte und amtlicher Vermessung im Kanton Thurgau
- Beispiele von veränderten Lokalnamen im Kanton Thurgau
- Namenproblematik im Kanton TG
- Namenproblematik in Thurgauer Gemeinden
- Blogspot geografische Namen
- Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kanton TG
- Zur Geschichte des Thurgauer Namenbuches, Thurgauer Namenbuch Band 1.1 Seite 37-48
Schreibregeln
- Weisungen 2011
- Weisungen 1948
- Oskar Bandle - Weisungen 1948
- Erkenntnisse von Eduard Imhof zur Schreibung von geografischen Namen
Allgemeines zu Schreibweise von Orts- und Lokalnamen
- Rückänderungen der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen
- Geografische Namen in historischen Karten
- Orts- und Lokalnamen in Kürze