Lokalnamen Kanton Nidwalden: Unterschied zwischen den Versionen

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(Kommentar zur Antwort der Regierung auf die Interpellation im Landrat)
 
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{{Header geografische Namen| }}
  
 
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[http://geografischenamen.blogspot.com/2008/03/wolfenschiessen-neue-ortsnamen-rgern.html Kommentare zu diesem Thema können hier abgegeben werden (GeografischeNamen.blogspot.com)]
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Im Kanton Nidwalden will die Nomenklaturkommission diverse Namen ändern, wie zum Beispiel in der Gemeinde Wolfenschiessen. Gegen dieses Vorhaben ist jedoch eine grosse Opposition entstanden und die geplanten Änderungen sind zu einem politischen Thema geworden.
  
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* [[Geografische_Namen_in_den_Medien#NW | Medienberichte über Nomenklatur Nidwalden]]
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* [http://www.lokalnamen.ch/#id_20080306 Berichte auf lokalnamen.ch]
  
== Änderung der Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen ==
 
[[Bild:Wappen Nidwalden.png | 100px]]
 
  
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* 06.03.2008 Im Kanton Nidwalden macht die Neue Nidwaldner Zeitung Schlagzeilen mit dem Bericht '''Neue Ortsnamen ärgern'''
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* 01.04.2008 [http://www.lokalnamen.ch/bilder/20080402.pdf Die Bevölkerung und die Behörden der Gemeinden Wolfenschiessen opponieren gegen die massiven Änderungen der Schreibweise ihrer Lokalnamen]
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* 28.05.2008 [http://www.nw.ch/dl.php/de/4823fe7b47a9a/nomenklatur_dringlich-barmettler.pdf Interpellation von Landrat Sepp Barmettler, Buochs, betreffend Arbeit der Nomenklaturkommission]
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* 30.06.2008 [[Lokalnamen_Kanton_Nidwalden#Die_Reform_der_Flurnamen_ist_aufgeschoben |Die Regierung schiebt die die Reform der Flurnamen auf]]
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* 01.07.2008 [[Geografische_Namen#Rechtliche_Grundlagen |Eidgenössische Verordnung über geografische Namen (GeoNV) tritt in Kraft: '''Lokalnamen müssen auf allgemeine Akzeptanz stossen und dürfen nur geändert werden, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt.''']]
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* 26.08.2008 [[Lokalnamen_Kanton_Nidwalden#Antwort_der_Regierung_auf_die_Interpellation_im_Landrat |Die Regierung Antwortet zur Interpellation des Landrates  (inkl. Kommentar)]]
  
[[Geografische_Namen_in_den_Medien#NW | Medienberichte über Nomenklatur Nidwalden]]
 
  
  
Der [http://de.wikipedia.org/wiki/Kanton_Nidwalden Kanton Nidwalden] verfügt über ein wertvolles [http://www.ortsnamen.ch/content/view/135/110/ Namenbuch.] Im Kanton Nidwalden wird von der [http://www.nw.ch/de/politik/regierungsratmain/kommissionen/?amt_id=35 Nomenklaturkommission] grundsätzlich gemäss Weisungen 1948 eine mundartnahe und nicht mundartgetreue Schreibweise der Orts- und Lokalnamen verfolgt, was den Anforderungen der Benutzer nach einfacher Schreib- und Lesbarkeit Rechnung trägt. Details zur Schreibweise vgl. Aussagen von Hansjakob Achermann, Mitglied der Nomenklaturkommission Nidwalden:
 
* [http://www.lokalnamen.ch/bilder/20080306.pdf Neue Nidwaldner Zeitung 6.3.2008, Wolfenschiessen: Neue Ortsnamen ärgern. Abschnitt '''Wissenschaft und Praxis im Clinch''']
 
* [http://www.dallenwil.ch/dl.php/de/20080114114657/Gemeindebroschuere_12.pdf#search='Flurnamen' Kulturelle Zeugen – Orts- und Flurnamen] Broschüre Dallenwil, Februar 2003, Seite 9
 
  
 
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== Änderung der Schreibweisen von Lokalnamen im Kanton Nidwalden ==
Die nachfolgenden Beispiele in Wolfenschiessen zeigen, dass '''Änderungen der herkömmlichen Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen generell bei Gemeinden nicht auf Akzeptanz stossen:'''
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[[Bild:Wappen Nidwalden.png | 100px]]
* Bestehende Namen sind längst eingebürgert und zur Schreibtradition geworden. Sie sind in sehr vielen Registern, Erlassen und Beschriftungen usw. verankert und erscheinen häufig auch in Strassennamen. Bei vielen Stellen müssen Anpassungen gemacht werden, was mit hohen Kosten verbunden ist, in der Übergangsphase zu Unsicherheiten und Missverständnissen führt und die Rechtssicherheit beeinträchtigt. '''Es gilt daher, Orts- und Lokalnamen grundsätzlich nicht zu ändern, höchstens in Einzelfällen, wenn ein öffentliches Interesse besteht.'''
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=== Nomenklatur im Kanton Nidwalden ===
* Namenbücher sind heute beliebt, da sie über die Herkunft und Bedeutung Auskunft geben. Die Nomenklaturkommission kann sich auf das Namenbuch abstützen. '''Die Schreibweisen im Namenbuch sind jedoch amtlich nicht verbindlich und es besteht kein Zwang, geänderte Schreibweisen für die amtliche Vermessung zu übernehmen.''' Dies gilt insbesondere, wenn geänderte Schreibweisen nicht auf allgemeine Akzeptanz bei der Gemeinde stossen. Die Verantwortung für die Festsetzung der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen trägt die Nomenklaturkommission. Um eine allgemeine Akzeptanz bei der Schreibweise zu erzielen, ist eine '''enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden wichtig, wie dies im Kanton Obwalden der Fall ist.'''
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Die nachfolgenden Beispiele in Wolfenschiessen zeigen, dass '''Änderungen der herkömmlichen Schreibweisen von Lokalnamen generell bei Gemeinden nicht auf Akzeptanz stossen:'''
* Bezüglich der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen in amtlichen Karten und Plänen und dem Namenbuch bestehen Interessenskonflikte zwischen den praktischen Bedürfnissen der Gemeinde und der Namenforschung. Orts- und Lokalnamen werden im Namenbuch Kanton Nidwalden grundsätzlich nach Weisungen 1948 geschrieben. Allerdings müsste sich die Entscheidung, welche Namen überhaupt verändert werden, viel konsequenter an die Weisungen 1948 anlehnen.
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* Bestehende Namen sind längst eingebürgert und zur Schreibtradition geworden. Sie sind in sehr vielen Registern, Erlassen und Beschriftungen usw. verankert und erscheinen häufig auch in Strassennamen. Bei vielen Stellen müssen Anpassungen gemacht werden, was mit hohen Kosten verbunden ist, in der Übergangsphase zu Unsicherheiten und Missverständnissen führt und die Rechtssicherheit beeinträchtigt. '''Es gilt daher, Lokalnamen grundsätzlich nicht zu ändern, höchstens in Einzelfällen, wenn ein öffentliches Interesse besteht.'''
** Die Schreibung nach ortsüblicher Sprechweise gemäss Weisungen 1948 (z.B. '''Banalp''' anstelle '''Bannalp''') gilt grundsätzlich nur für Namen mit '''geringer, lokalen Bedeutung''' [http://www.geowebforum.ch/uploads/1175_Pfannenstiel_oder_Pfannenstil.pdf (vgl. auch '''Pfannenstiel oder Pfannenstil?''')]Selbst bei geringer, lokalen Bedeutung werden gemäss Weisungen 1948 allgemein vertraute, häufig vorkommende Namenwörter, die in gleicher Form in schweizerdeutsch sind, in der Regel in der schriftsprachlichen Form belassen.
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* Namenbücher sind heute beliebt, da sie über die Herkunft und Bedeutung Auskunft geben. Die Nomenklaturkommission kann sich auf das Namenbuch abstützen. '''Die Schreibweisen im Namenbuch sind jedoch amtlich nicht verbindlich und es besteht kein Zwang, geänderte Schreibweisen für die amtliche Vermessung zu übernehmen.''' Dies gilt insbesondere, wenn geänderte Schreibweisen nicht auf allgemeine Akzeptanz bei der Gemeinde stossen. Die Verantwortung für die Festsetzung der Schreibweise von Lokalnamen trägt die Nomenklaturkommission. Um eine allgemeine Akzeptanz bei der Schreibweise zu erzielen, ist eine '''enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden wichtig, wie dies im Kanton Obwalden der Fall ist.'''
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* Bezüglich der Schreibweise von Lokalnamen in amtlichen Karten und Plänen und dem Namenbuch bestehen Interessenskonflikte zwischen den praktischen Bedürfnissen der Gemeinde und der Namenforschung. Lokalnamen werden im Namenbuch Kanton Nidwalden grundsätzlich nach [[Weisungen 1948]] resp. [[Weisungen 2011]] geschrieben. Allerdings müsste sich die Entscheidung, welche Namen überhaupt verändert werden, konsequent an die [[Weisungen 1948]] anlehnen.
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** Die Schreibung nach ortsüblicher Sprechweise gemäss [[Weisungen 1948]] (z.B. '''Banalp''' anstelle '''Bannalp''') gilt grundsätzlich nur für Namen mit '''geringer, lokalen Bedeutung''' [http://www.lokalnamen.ch/bilder/19791208_9.pdf (vgl. auch '''Pfannenstiel oder Pfannenstil?''')]Selbst bei geringer, lokalen Bedeutung werden gemäss [[Weisungen 1948]] allgemein vertraute, häufig vorkommende Namenwörter, die in gleicher Form in schweizerdeutsch sind, in der Regel in der schriftsprachlichen Form belassen.
 
** Aus heutiger, praktischer Sicht und in Hinblick auf die neue Geoinformationsgesetzgebung müsste bei der Änderung bestehender Schreibweisen sogar eine stärkere Zurückhaltung als 1948 ausgeübt werden resp. '''es müsste auf Änderungen ganz verzichtet werden.'''
 
** Aus heutiger, praktischer Sicht und in Hinblick auf die neue Geoinformationsgesetzgebung müsste bei der Änderung bestehender Schreibweisen sogar eine stärkere Zurückhaltung als 1948 ausgeübt werden resp. '''es müsste auf Änderungen ganz verzichtet werden.'''
  
  
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=== Interpellation im Landrat ===
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[http://www.nw.ch/de/politik/landratmain/sitzung/?action=showevent&event_id=1248 Landratssitzung 28. Mai 2008]
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Traktandum 03: Interpellation von Landrat Sepp Barmettler, Buochs, und Mitunterzeichnende betreffend die Arbeit der Nomenklaturkommission; Beschluss über die Dringlicherklärung;[http://www.nw.ch/dl.php/de/4823fe7b47a9a/nomenklatur_dringlich-barmettler.pdf Interpellation Nomenklatur]
  
== Änderungen von Orts- und Lokalnamen in der Gemeinde Wolfenschiessen ==
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vgl. auch Radio DRS1 29.05.2008 '''Ärger in Nidwalden - Bannalp mit einem oder zwei -n?''' Im Nidwaldner Parlament gibt die Schreibweise von Ortsnamen zu reden.  
[[Bild:Hechhuis Wolfenschiessen.jpg | 300px]]
 
 
 
Hechhuis, Wahrzeichen der Gemeinde Wolfenschiessen
 
 
 
 
 
In der Gemeinde [http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfenschiessen Wolfenschiessen] ist vorgesehenen, die Schreibweise zahlreicher Orts- und Lokalnamen zu ändern. Diese Änderungen stossen bei der Gemeinde und der Bevölkerung anscheinend auf Widerstand
 
* [http://www.lokalnamen.ch/#20080306 vgl. Presseartikel '''Neue Ortsnamen ärgern''']
 
* [http://www.zisch.ch/navigation/top_main_nav/zeitung/leserbriefe/nidwalden/detail.htm?client_request_className=NewsItem&client_request_contentOID=272580 vgl. Leserbrief '''Unsinnige Nomenklatur''']
 
 
 
Zurzeit läuft eine [http://amtsblatt.unterwaldner.ch/index.asp?ID=621 öffentliche Auflage.] Von ca. 2'000 Einwohnern sind über 1'100 Unterschriften gegen die Änderung der Nomenklatur gesammelt worden.
 
 
 
'''Widerstand gegen neue Ortsnamen im Kanton Nidwalden'''
 
 
 
[http://www.drs1.ch/www/de/drs1/sendungen/regionaljournal-zentralschweiz/2748.sh10026880.html Marlies Zehnder verkündet am 1.4.2008 im Radio DRS 1:]''Der Kanton Nidwalden will eine ganze Reihe von Orts- und Flurnamen ändern, anders schreiben. Dies gibt Ärger. Als erste Gemeinde hat gestern die Gemeinde Wolfenschiessen ihren Protest offiziell ausgedrückt mit 1147 Unterschriften, welche beim Staatsarchiv deponiert worden sind. Man will nicht, dass Wellenberg mit einem «l» oder Bannalp mit einem «n» geschrieben wird. Dies sei unnötig und verursache hohe Kosten. «Der Widerstand ist überall gross und darum erwartet man eine Reaktion vom Kanton», sagt der Wolfenschiesser Gemeindepräsident Hans Kopp: «Ich gehe davon aus, dass die grosse Zahl von Unterschriften unsere Anliegen bestätigt und der Kanton mit uns darüber nochmals Gespräch führt und gewisse Dinge akzeptiert, weil beim Volk keine Akzeptanz vorhanden ist. Ins erste Auflageverfahren miteinbezogen sind auch Ennetmoos und Stansstad. Von dort gibt es ebenfalls Widerstand.''
 
 
 
 
 
 
 
=== Keine Änderungen der Schreibweisen gemäss Weisungen 1948 ===
 
* '''Art. 7''' Mundartliche Schreibweisen gemäss Anhang der Weisungen 1948 zu Art. 7 sind nur für '''Namen mit geringer, lokalen Bedeutung''' vorgesehen. '''Diversen Namen von Wolfenschiessen, deren Schreibweise geändert werden soll, muss jedoch eine grosse Bedeutung beigemessen werden; diese Namen sollten deshalb nicht verändert werden.''' Zudem ist die Schreibweise von mundartlichen Namen eine Ermessensfrage. Die Schreibweise '''Höchhuis''' für '''Hechhuis''' wird von der Bevölkerung in Wolfenschiessen nicht akzeptiert. Falls die Schreibweisen generell nicht geändert würden, würden sich diese Fragen der richtigen Schreibweise von Mundart gar nicht stellen. 
 
 
 
 
 
Eine '''sehr grosse Bedeutung''' kommt insbesondere '''Bannalp''' und '''Bannalpsee''' zu:
 
* '''Art. 4''' ''Für die Schreibung der in Artikel 1, Absatz 2, lit. a und b erwähnten Namen, die auch in der Bundesverwaltung im Gebrauch stehen (bewohnte Orte, Stationen der Eisenbahnen und anderer Transportanstalten, Poststellen, Telephon- und Telegraphenstationen) ist das Ortsverzeichnis des [http://www.fahrplanfelder.ch/bav_assets/files/2008/spez/ortsverzeichnis.pdf '''amtlichen Kursbuches'''] (Post- und Eisenbahnausgabe) massgebend.''
 
 
 
 
 
[http://www.fahrplanfelder.ch/bav_assets/files/2008/spez/ortsverzeichnis.pdf '''Amtliches Kursbuch'''] mit Angabe der Höhe über Meer, dem Orts- resp. Stationsnamen sowie Nummer der Verkehrsverbindung
 
1587 Bannalpsee 2541
 
 
 
 
 
[http://www.fahrplanfelder.ch/bav_assets/files/2008/2541.pdf Fahrplan Fellboden (Oberrickenbach) - Bannalpsee]
 
 
 
[[Bild:Fellboden-Bannalpsee.jpg | 700px]]
 
 
 
* [http://www.lokalnamen.ch/#20080326 Einsprache Bundesamt für Verkehr vgl. hier]
 
 
   
 
   
  
Bannalp ist auch '''historisch bedeutsam''' [http://www.nw.ch/de/portrait/geschichte/welcome.php?action=showinfo&info_id=195 '''vgl. Bannalpwerk''']. Die Schreibweise sollte auch aus diesem Grund gemäss Weisungen 1948 (vgl. Art. 5) in der herkömmlichen Schreibweise belassen werden: ''Namen, denen infolge ihrer geographischen, historischen oder literarischen Bedeutung ein allgemeines Interesse zukommt, und solche, an welchen mehrere Kantone beteiligt sind (Bergketten, wichtigere Berge, Flüsse, Seen, Gletscher, Täler, Landschaften, Alpenpässe, Bergübergänge), sind zur Vermeidung von Missverständnissen nach Möglichkeit in der herkömmlichen, allgemein üblichen Schreibweise zu belassen.''
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=== Die Reform der Flurnamen ist aufgeschoben ===
 
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Neue Nidwaldner Zeitung
[http://en.wikipedia.org/wiki/Bannalp '''Bannalp'''] hat sogar internationale Bedeutung und hat im [http://www.google.ch/search?hl=de&q=Bannalp&btnG=Google-Suche&meta= Google] über 12'000 Treffer.
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[[Bild:Neue Nidwaldner Zeitung 30.06.2008.jpg|800px]]
 
 
 
 
=== Keine Veränderungen der Schreibweisen im Vorfeld der Geoinformationsgesetzgebung  ===
 
''Das Gesetz ist zwar erst ab 1.7.2008 gültig, sollte aber bereits jetzt beachtet werden, damit ab 1.7.2008 Namen vorhanden sind, welche auf allgemeine Akzeptanz stossen.''
 
* '''Geografische Namen sollen nur im öffentlichen Interesse geändert werden''' ([http://www.swisstopo.admin.ch/internet/swisstopo/de/home/docu/law.html Geoinformationsgesetzgebung, Entwurf GeoNV Art. 4).] Ein öffentliches Interesse ist bei den vorgeschlagenen Änderungen nicht ersichtlich. Dem hohen Aufwand für die Anpassungen, den Unsicherheiten in der Übergangsphase und der Beeinträchtigung der Rechtssicherheit sollte ein höheres öffentliches Interesse beigemessen werden, als eine allenfalls sprachwissenschaftlich minimale Verbesserung durch Änderung einzelner Buchstaben.
 
* Geografischen Namen sollte gemäss obiger Verordnung auf '''allgemeine Akzeptanz''' stossen [http://www.swisstopo.admin.ch/internet/swisstopo/de/home/docu/law.html (vgl. GeoNV Art. 4).] Dies scheint jedoch in Wolfenschiessen sowohl bei den Gemeindebehörden als auch bei der Bevölkerung nicht der Fall zu sein. Es zeigt sich, dass man grundsätzlich nicht gewillt ist, bestehende, eingebürgerte Schreibweisen zu ändern. Aus dem kulturhistorischen Hintergrund wird allgemein geschätzt, dass die Herkunft der Namen (z.B. Bannalp kommt von Bann) weiterhin ersichtlich bleibt.
 
 
 
 
 
=== Beispiele von vorgesehenen Änderungen ===
 
'''Bannalp nicht in Banalp ändern'''
 
 
 
[[Bild:Bannalp Siegfriedkarte.jpg| 350px]]
 
 
 
Siegfriedkarte ca. 1900
 
 
 
 
 
[[Bild:Bannalp Landeskarte 200000.jpg| 350px]]
 
 
 
Heutige Landeskarte 1:200'000
 
 
 
 
 
[[Bild:Bannalp Landeskarte 25000.jpg| 700px]]
 
 
 
Heutige Landeskarte 1:25'000
 
 
 
  
* '''Bannalp''' nicht ändern in '''Banalp'''
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30.06.2008 Nidwaldner Zeitung: '''Die Reform der Flurnamen ist aufgeschoben''' [http://giswiki.hsr.ch/images/6/65/Neue_Nidwaldner_Zeitung_30.06.2008.pdf PDF]
* '''Bannalpsee''' nicht ändern in '''Banalpsee'''
 
* '''Stn. Bannalpsee''' nicht ändern in '''Stn. Banalpsee'''
 
* '''Bannalpbach''' nicht ändern in '''Banalpbach'''
 
* '''Bannalper Schonegg''' nicht ändern in '''Banalper Schonegg'''
 
  
  
'''Wellenberg nicht ändern in Welenberg'''
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* [http://giswiki.hsr.ch/images/0/01/Neue_Nidwaldner_Zeitung_30.06.2008_vollst%C3%A4ndiger_Artikel.pdf vollständiger Artikel vom 30.06.2008 in der Nidwaldner Zeitung: '''Die Reform der Flurnamen ist aufgeschoben''']
  
[[Bild:Wellenberg Landeskarte 100000.jpg | 400px]]
 
  
Landeskarte 1:100'000
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'''Zitate aus der Online-Fassung dieses Zeitungsartikels:'''
  
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* Die Vereinheitlichung der Flurnamen hätte nach dem Zeitplan des Regierungsrates 2009 vollzogen sein sollen. Denn 2010 folgt unaufschiebbar die Volkszählung, die sich erstmals schweizweit auf digitalen Daten abstützen wird. Das heisst: Jeder Person soll bis dann mittels Computer eine Adresse zugeordnet werden. 
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* Die stockende Reform der Flurnamen mit der anstehenden Volkszählung zu koordinieren, war dem Justiz- und Sicherheitsdirektor Beat Fuchs zu riskant. «Für die Volkszählung werden wir noch die bisherige Schreibweise der Flurnamen verwenden», erklärt er das Verfahren. Die von der Regierung eingesetzte Nomenklaturkommission soll indessen mit ihrer Arbeit wie bisher fortfahren. «Wir versuchten in unserer bisherigen Arbeit eine einheitliche Linie in die Reform der Schreibweise der Flurnamen zu bringen.» Das nach wissenschaftlichen Kriterien erstellte Lexikon der «Nidwaldner Orts- und Flurnamen» sei die richtige Grundlage dazu.
  
'''Altzellen nicht ändern in Alzelen'''
 
  
[[Bild:Wellenberg Landeskarte 100000.jpg | 400px]]
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Beschluss der Regierung Nr. 269 vom 22. April 2008
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# Die Bereinigung der Nomenklatur für Flur- und Ortsnamen ist im bisherigen Rahmen weiterzuführen. Nach dem Inkrafttreten wird die Nomenklatur behördenverbindlich. Alle amtlichen Register inklusive Swisstopo, LIS etc. sind entsprechend zu ändern.
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# Die Registerharmonisierung ist auf der Basis aktuellen, rechtlich genehmigten Nomenklatur aufzubauen. Zum Zeitpunkt der rechtlichen Genehmigungen von geänderten Nomenklaturen sind die Harmonisierungs-Register anzupassen.
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# Die Wanderwegweiser sind an die geänderte Schreibweise der Orts- und Flurnamen anzupassen. Die Anpassung soll zum Zeitpunkt des Ersatzes- oder einer allgemeinen Neubeschilderung erfolgen.
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# Die Strassennamen werden vorerst aus der Nomenklatur ausgeklammert. Das weitere Vorgehen wird festgelegt, wenn der Bund die Verordnung über das Geoinformationsgesetz erlassen hat.
  
Landeskarte 1:100'000
 
  
  
'''Hechhuis nicht ändern in Höchhuis'''
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=== Antwort der Regierung auf die Interpellation im Landrat ===
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'''Nomenklaturkommission: Regierung stoppt Inkraftsetzungsverfahren'''
  
[[Bild:Hechhuis Wolfenschiessen.jpg | 200px]]
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Die Nidwaldner Regierung beantwortet die dringliche Interpellation von Landrat Sepp Barmettler, Buochs, und Mitunterzeichnenden zur Arbeit der Nomenklaturkommission. Deren Hauptaufgabe besteht aus der Festsetzung der Schreibweise von Lokalnamen. Weil der Bund seit diesem Sommer die rechtlichen Grundlagen überarbeitet, werden die laufenden Inkraftsetzungsverfahren in den Gemeinden ausgesetzt, bis neue Weisungen vorliegen.
  
'''Hechhuis''', Wahrzeichen der Gemeinde Wolfenschiessen soll nicht in '''Höchhuis''' geändert werden.
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=== Kommentar zur Antwort der Regierung auf die Interpellation im Landrat ===
  
  
=== Öffentliche Auflage ===
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* '''Stopp der Inkraftsetzungsverfahren der Nomenklatur: Was heisst das eigentlich?'''
[[Bild:Bannalp.jpg |600px]]
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** Es ist zwar grundsätzlich zu begrüssen, dass gemäss Medieninformation vom 4. September 2008 die Nidwaldner Regierung die laufenden Inkraftsetzungsverfahren der Nomenklatur in den Gemeinden aussetzt, bis neue Weisungen des Bundes über die Schreibweise von Lokalnamen vorliegen. Dieser Stopp darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Reform der Flurnamen nach wie vor weitergführt wird und nicht gestoppt worden ist: ''Die Bereinigung der Nomenklatur für Flur- und Ortsnamen ist im bisherigen Rahmen weiterzuführen'' [[Lokalnamen_Kanton_Nidwalden#Die_Reform_der_Flurnamen_ist_aufgeschoben |vgl. Regierungsratsbeschluss vom 22. April 2008]]
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** Die seit 1.7.2008 in Kraft getretene [[Geografische_Namen#Rechtliche_Grundlagen |Verordnung über geografische Namen (GeoNV)]] verlangt, dass geografische Namen, zu denen auch Lokalnamen gehören, nicht geändert werden (nur aus öffentlichen Interesse) und auf allgemeine Akzeptanz stossen müssen.
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*** Die GeoNV ist bereits heute verbindlich, unabhängig ob revidierte Weisungen 1948 (vgl. [[Weisungen 2011]]) bereits erlassen wurden oder nicht.
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*** Die GeoNV fordert klar kein wissenschaftlich korrekt geschriebener Lokalname, sondern von der Gemeinde und Bevölkerung akzeptiere Namen. Werden die Namen gemäss bisheriger Praxis weiterhin verändert und in Kraft gesetzt, verstösst dies gegen die GeoNV, da meist Änderungen ohne öffentliches Interesse erfolgten und bei den Gemeinden und der Bevölkerung nicht auf allgemeine Akzeptanz stossen. Es müsste dabei damit gerechnet werden, dass die Änderungen in den Gemeinden gar nicht umgesetzt werden und dass künftig zwei unterschiedliche Schreibweisen existieren würden.
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*** Aus diesen Gründen drängt sich auf, nicht nur das Inkraftsetzungsverfahren, sondern umgehend auch der ganze Revisionsprozess zu stoppen und zu überdenken.
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** Behördenverbindlich in Kraft gesetzt sind gemäss Antwortschreiben vom 26. August 2008 lediglich die überarbeitete Schreibweise der Lokalnamen in den Gemeinden Oberdorf, Dallenwil sowie in Stans.
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* '''Um was geht es bei den Weisungen 1948?'''
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** Hintergrund der Weisungen 1948 ist nicht einfach ein Kompromiss zwischen Standardsprache und Mundart, sondern auch die Erkenntnis, dass in unseren amtlichen Karten und Plänen immer auch standardsprachliche Schreibweisen vorhanden sind. Diese passen weit besser zu mundartnahen Schreibweisen als zu mundartgetreuen Schreibweisen.
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** Es ist zu begrüssen, dass im Kanton Nidwalden grundsätzlich die Weisungen 1948 angewendet werden. Zur Art der Anwendung muss jedoch in Hinblick auf die heutige Verwendung der Lokalnamen als Geoinformation Kritik geäussert werden. Die Weisungen 1948 enthalten nicht nur pragmatische Regeln zur mundartnahen Schreibweise von Lokalnamen, sondern regeln auch, wann Namen mundartnah zu schreiben sind (nur falls Namen lediglich geringe, lokalen Bedeutung haben) und wann die herkömmliche Schreibweise zu belassen ist (insbesondere bei Namen aus Registern (bewohnte Orte, welche unseren Strassennamen nahe kommen), Stationsnamen und historisch bedeutsame Namen wie Bannalp, Wellenberg usw.) [[Standardsprache_und_Dialekt#Wann_soll_in_Anlehnung_an_Standardsprache.2C_wann_in_Anlehnung_an_Dialekt_geschrieben_werden.3F | Details vgl. hier]].
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** Es fragt sich, ob der in der Nomenklaturverordnung NW §5 festgehaltene Nebensatz, '''''wobei von der ortsüblichen Sprechform der Lokalnamen auszugehen ist''''' absolut zu verstehen ist oder im Sinne der Weisungen 1948 interpretiert werden müsste. Aus der bisherigen Praxis der Nomenklaturkommission Kt NW muss davon ausgegangen werden, dass diese Regelung absolut für alle Lokalnamen im Kanton Nidwalden interpretiert wird. Aus Sicht der Lokalnamen als Geoinformation wird mit dieser sehr extremen Anwendung der Weisungen 1948 weit über das Ziel hinaus geschossen [[Geoinformation_und_Lokalnamen  |vgl. auch Geoinformation und Lokalnamen.]]
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** Während man in NW wesentlich mehr Namen ändert als nach Weisungen 1948 vorgesehen sind, könnte man mit Weisungen 1948 ebenso gut argumentieren, dass keine Lokalnamen geändert werden und alle Namen in der herkömmlichen Art belassen werden müssen, da es heute im Zeitalter des Internets kaum mehr Lokalnamen gibt, welche nur eine geringe, lokale Bedeutung aufweisen. Lokalnamen spielen für die Gebäudeadressierung eine sehr zentrale Rolle und spielen ausserhalb des Baugebietes eine ähnliche Rolle wie Gebäudeadressen. In der Antwort der Regierung wird der Aufwand für die Änderung von Gebäudeadressen herunter gespielt. Für alle Stellen, welche sich mit Gebäudeadressen befassen, ist jede einzelne Änderung einer Gebäudeadresse ein grosses Ärgernis, da auch im Zeitalter der Informatik längst nicht alles automatisiert werden kann und Änderungen immer mit viel Aufwand verbunden sind.
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** Die Weisungen 1948 entsprechen grundsätzlich der Forderung der GeoNV, Namen '''wenn sinnvoll und möglich in Anlehnung an die Standardsprache''' zu schreiben, lassen aber diesbezüglich einen grossen Spielraum offen. Es scheint, dass im Kanton NW dieser Spielraum in Zweifelsfällen mehr Richtung Mundartschreibung ausgenutzt wird wenn z.B. ein Lokalname '''Rohren''' (welcher auch für ein Stationsname verwendet wird) in '''Roren''' geändert werden sollte.
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* '''Bedeutung des Namenbuches im Kanton Nidwalden'''
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** Im Kanton Nidwalden dient das auf wissenschaftlicher Basis erstellte [[Namenbuch_und_Flurnamenforschung |Namenbuch]] als Grundlage für die Nomenklatur. Zielsetzungen dabei waren homogene Schreibweisen über den ganzen Kanton ('''horizontale Harmonie''') sowie sprachliche Reinheit (es wurde grosses Gewicht auf die genaue Aussprache von 56 Gewährsleuten gelegt). Die Anliegen der Namenforschung und die allgemeinen Anliegen der Benutzer wurden bereits 1945 diskutiert. Es ist schade, dass man sich in der Vergangenheit um diese Erkenntnisse nicht weiter gekümmert hat [[Namenbuch_und_Flurnamenforschung#Auseinandersetzung_1945 |(vgl. hier).]]
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** Um dieses Ziel zu erreichen, müssen im Kanton Nidwalden zahlreiche, auch sehr bedeutende Namen wie z.B. Bannalp, Wellenberg und Hammetschwand geändert werden. Dabei entsteht eine Diskrepanz mit einer riesigen Zahl von in Gebrauch stehenden Namen in Registern, Verzeichnissen, Dokumentationen, Beschriftungen und abgeleiteten Namen wie z.B. Strassennamen. Die '''vertikale Harmonie''' wird dabei in massiver Art zerstört und es dürfte selbst mit immensem Aufwand kaum je gelingen, die vertikale Harmonie wieder herzustellen. Änderungen von geografischen Namen erzeugen immer irreparable Schäden. Im Kanton Zürich tauchen auch heute, 50 Jahren nach Revision der Nomenklatur immer wieder Namen auf, welche in die ursprüngliche Schreibweise zurückmutiert werden müssen [http://www.lokalnamen.ch/bilder/19791208_9.pdf (vgl. Pfannenstiel oder Pfannenstil ?)]
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* '''«Vertikale Harmonie» versus «horizontale Harmonie», Namen nicht ändern'''
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** Die Verordnung über geografische Namen (GeoNV) fordert wegen der grossen Bedeutung der Lokalnamen als Geoinformation vertikale Harmonie. Die vertikale Harmonie wird viel stärker gewichtet als die horizontale Harmonie. Unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses sind Änderungen von Lokalnamen nur zur Erreichung der vertikalen Harmonie gefordert und begründbar. Die Ziele des Namenbuches Kanton NW und Forderungen der GeoNV stehen daher konträr gegenüber (Paradigmawechsel). Es geht hier um die Abwägung eines Interessenskonfliktes [http://giswiki.hsr.ch/Chronologie_Schreibweise_von_Lokalnamen#22.9.1977_Tagung_des_Arbeitskreises_Namenforschung_in_Berlin vgl. Tagung Arbeitskreis Namenforschung in Berlin]
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* '''Allgemeine Akzeptanz'''
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** Die Antwort der Regierung auf die Interpellation weckt den Anschein, dass die Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger optimal in das Festsetzungsverfahren einbezogen werden:
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*** ''Anschliessend veröffentlicht die Nomenklaturkommission die Mitteilung, dass die '''Listen der Lokalnamen''' samt Plan auf der Gemeindekanzlei und im Staatsarchiv öffentlich zur Einsichtnahme aufliegen (§ 7 Nomenklaturverordnung). Im Sinne eines Mitberichtsverfahrens können sich die Bürgerinnen und Bürger zu den Schreibweisen äussern.''
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** §7 der Nomenklaturverordnung wird falsch zitiert. Es heisst dort wörtlich:
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*** 1 '''Jede Änderung des Verzeichnisses der Lokalnamen''' ist der Justizdirektion, dem Grundbuchamt, dem Grundbuchgeometer und dem Gemeinderat am Ort der gelegenen Sache zu eröffnen.
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*** 2 Die Nomenklaturkommission veröffentlicht im Amtsblatt die Mitteilung, dass diese '''Änderung''' auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme aufliegt.
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** In der Praxis werden in der Gemeinde nicht wie in der Schweiz sonst üblich Änderungslisten aufgelegt (Liste mit Namen alt, Namen neu), sondern lediglich eine Liste mit neuen Namen. Will man so erreichen, dass man auf weniger Opposition bei den Gemeinden und Bevölkerung stösst, als wenn auf transparente Art über die geänderten Schreibweisen über Lokalnamen informiert wird? Einzelne Gemeindeglieder (Gewährsleute) waren bei der Erstellung des Namenbuches einbezogen, um eine mögliche Sprechweise festzulegen. Die Gemeinden waren jedoch bei der Erstellung des Namenbuches bei der Festlegung der Schreibweise nicht einbezogen und daher konnte der Aspekt der allgemeinen Akzeptanz, wie ihn die Verordnung über geografische Namen verlangt, nicht berücksichtigt werden. 
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** Änderungen der Schreibweisen von Lokalnamen stossen bei der Bevölkerung und Gemeinden generell nicht auf allgemeine Akzeptanz, da die herkömmlichen Schreibweisen bei der Bevölkerung verwurzelt sind. Auch die in der Verordnung über geografische Namen geforderte allgemeine Akzeptanz für Lokalnamen steht in Widerspruch mit den Zielen des Namenbuches Kanton NW, welches sprachliche Reinheit und exakte Sprechweise bisher mehr gewichtet hat als praktische Bedürfnisse und allgemeine Akzeptanz der Gemeinde und der Bevölkerung. Dass die Schreibweise der neuen Lokalnamen in Wolfenschiessen und Ennetmoos auf Opposition gestossen sind, erstaunt aus diesem Hintergrund nicht.
  
Die Beschilderung der vorgeschlagenen Namen erfolgte vor der öffentlichen Auflage.
 
Auf dem Schild ist zu lesen:
 
* '''Banalp Chrützhütte''' (abgeändert von '''Bannalp Chrützhütte''')
 
* '''Banalpsee''' (abgeändert von '''Bannalpsee''')
 
* '''Banalper Schonegg''' (abgeändert von '''Bannalper Schonegg''')
 
* '''Chäiserstuel''' (abgeändert von '''Chaiserstuel''')
 
* '''Eggiligrat''' (abgeändert von '''Eggeligrat''')
 
* '''Walleg''' (abgeändert von '''Walegg''')
 
* '''Welenberg''' (abgeändert von '''Wellenberg''')
 
  
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Auch wenn davon ausgegangen werden darf, dass die neuen Weisungen 1948 nur leicht revidiert werden sollen, wird die heute zulässige Bandbreite der Weisungen 1948 bei der Frage, welche Lokalnamen überhaupt geändert werden sollen (in einem Extremfall alle, im andern Extremfall überhaupt keine) an die seit 1.7.2008 in Kraft getretene Verordnung über geografische Namen (GeoNV) wesentlich angepasst werden müssen.
  
Anregungen:
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==[[Änderungen von Lokalnamen in einzelnen NW Gemeinden]]==
* Die Schreibweise bestehender Orts- und Lokalnamen nur sehr zurückhaltend oder am Besten gar nicht ändern.
 
* Eine allgemeine Akzeptanz für die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen kann nur dann erreicht werden, wenn eng mit den Gemeinden zusammengearbeitet wird (analog Kanton Obwalden)
 
* Schreibweisen auf Wegweisern erst '''nach''' und nicht wie in Wolfenschiessen '''vor''' erfolgter [http://amtsblatt.unterwaldner.ch/index.asp?ID=621 öffentlicher Auflage] ändern. 
 
  
[[Bild:Öffentliche Auflage Wolfenschiessen.jpg |600px]]
 
  
Öffentliche Auflage, Termin für Einsprachen '''1. April 2008'''
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===[[%C3%84nderungen_von_Lokalnamen_in_einzelnen_NW_Gemeinden#.C3.84nderungen_von_Lokalnamen_in_der_Gemeinde_Wolfenschiessen | Änderungen von Lokalnamen in der Gemeinde Wolfenschiessen]]===
  
  
Zwischen der zitierten [http://www.navigator.ch/nw/lpext.dll?f=templates&fn=main-hit-h.htm&2.0 Verordnung über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen (Nomenklaturverordnung) Erlasssuche 214.21] und dem Text der öffentlichen Auflage bestehen wesentliche Differenzen:
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===[[%C3%84nderungen_von_Lokalnamen_in_einzelnen_NW_Gemeinden#.C3.84nderungen_von_Lokalnamen_in_der_Gemeinde_Ennetmoos | Änderungen von Lokalnamen in der Gemeinde Ennetmoos]]===
* In der Nomenklaturverordnung ist unter § 6 das '''Verzeichnis der Lokalnamen''' aufgeführt. Gemäss § 7 müssen '''Veränderungen''' an diesem Verzeichnis dem Gemeinderat eröffnet und öffentlich aufgelegt werden [http://www.museum-schleitheim.ch/historie/Flurnamenliste.pdf (Beispiel der Gemeinde Schleitheim, wie die '''Änderungen von Lokalnamen''' dokumentiert werden können)]. Im vorliegenden Fall wurde nur das geänderte Verzeichnis ohne Angaben, was geändert hat, aufgelegt.
 
* Auch das in der öffentlichen Auflage beschriebene Rechtsmittel entspricht nicht der Nomenklaturverordnung (vgl. § 9) und es stellt sich die Frage, um was für ein Verfahren es sich bei der öffentlichen Auflage überhaupt handelt.
 
  
{|border="1"
 
|[http://www.navigator.ch/nw/lpext.dll?f=templates&fn=main-hit-h.htm&2.0 '''Nomenklaturverordnung''' Erlasssuche 214.21]
 
|'''Text der effektiv erfolgten öffentliche Auflage'''
 
|-
 
|'''§ 7 Mitteilung'''
 
  
1 '''Jede Änderung des Verzeichnisses der Lokalnamen''' ist der Justizdirektion, dem Grundbuchamt, dem Grundbuchgeometer und dem Gemeinderat am Ort der gelegenen Sache zu eröffnen.
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===[[%C3%84nderungen_von_Lokalnamen_in_einzelnen_NW_Gemeinden#.C3.84nderungen_von_Lokalnamen_in_der_Gemeinde_Ennetbürgen | Änderungen von Lokalnamen in der Gemeinde Ennetbürgen]]===
 
 
 
 
2 Die Nomenklaturkommission veröffentlicht im Amtsblatt die Mitteilung, dass '''diese Änderung''' auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme aufliegt.
 
|
 
Im Sinne von § 7 Abs. 2 der kantonalen Verordnung über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen (Nomenklaturverordnung) liegt ab Montag, 3. März 2008, das '''Verzeichnis der Schreibweise der Lokalnamen''' in der Gemeinde Wolfenschiessen während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung, Gemeindekanzlei, Wolfenschiessen, sowie im Staatsarchiv Nidwalden, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
 
|-
 
|'''§  9 Rechtsmittel'''
 
 
 
1 Verfügungen der Nomenklaturkommission gemäss § 3 Abs. 2 Ziff. 1 und 2 können durch den Gemeinderat und Personen, die ein rechtliches oder tatsächliches, schutzwürdiges Interesse haben, binnen 20 Tagen nach erfolgter Mitteilung gemäss § 7 '''mit Beschwerde beim Regierungsrat angefochten werden''', der endgültig entscheidet.
 
|Allfällige Einsprachen sind innert der öffentlichen Auflagefrist schriftlich und begründet zu richten an die '''Nomenklaturkommission Nidwalden'''
 
|-
 
|}
 
 
 
 
 
=== Offene Fragen ===
 
* [http://www.lokalnamen.ch/#20080422 Offene Fragen bezüglich Änderung der Nomenklatur in Wolfenschiessen]
 
 
 
 
 
=== Medienberichte ===
 
* [http://gis.hsr.ch/wiki/Geografische_Namen_in_den_Medien#NW Medienberichte]
 
 
 
 
 
=== Interpellation im Landrat ===
 
[http://www.nw.ch/de/politik/landratmain/sitzung/?action=showevent&event_id=1248 Landratssitzung 28. Mai 2008]
 
Traktandum 03: Interpellation von Landrat Sepp Barmettler, Buochs, und Mitunterzeichnende betreffend die Arbeit der Nomenklaturkommission; Beschluss über die Dringlicherklärung;[http://www.nw.ch/dl.php/de/4823fe7b47a9a/nomenklatur_dringlich-barmettler.pdf Interpellation Nomenklatur]
 
 
 
[http://www.drs1.ch/www/de/drs1/sendungen/regionaljournal-zentralschweiz/2748.sh10034469.html vgl. auch Radio DRS1 29.05.2008 '''Ärger in Nidwalen - Bannalp mit einem oder zwei -n?''' Im Nidwaldner Parlament gibt die Schreibweise von Ortsnamen zu reden.]
 
 
 
 
== Änderungen von Orts- und Lokalnamen in der Gemeinde Ennetmoos ==
 
* [http://www.lokalnamen.ch/#40 Ennetmoos: Schreibweise der Lokalnamen nicht ändern!]
 
  
  
 
== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==
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* [[Weisungen 2011]]
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* [[Weisungen 1948]]
 
* [[Lokalnamen_in_Chur | Die Stadt Chur spricht sich gegen die Änderung der Schreibweise ihrer Flurnamen aus]]
 
* [[Lokalnamen_in_Chur | Die Stadt Chur spricht sich gegen die Änderung der Schreibweise ihrer Flurnamen aus]]
* [[Allgemeine_Akzeptanz_Schreibweise_Orts-_und_Lokalnamen#Gemeinden_im_Kt._St._Gallen_haben_kein_Geh.C3.B6r_f.C3.BCr_neue_Name|Gemeinden im Kt. St.Gallen haben kein Gehör für neue Namen]]
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* [[Allgemeine_Akzeptanz_Schreibweise_Lokalnamen#Gemeinden_im_Kt._St._Gallen_haben_kein_Geh.C3.B6r_f.C3.BCr_neue_Namen|Gemeinden im Kt. St.Gallen haben kein Gehör für neue Namen]]
 
 
 
 
== Weblinks ==
 
* [[Geografische_Namen | Geografische Namen]]
 
* [[lokalnamen.ch | Orts- und Lokalnamen]]
 
  
  
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{{Trailer geografische Namen}}
  
 
<!-- Kategorien und ev. Koordinaten -->
 
<!-- Kategorien und ev. Koordinaten -->
 
[[Kategorie:Geografische Namen]]
 
[[Kategorie:Geografische Namen]]

Aktuelle Version vom 20. August 2023, 12:08 Uhr

Geografische Namen Lokalnamen Gebäudeadressen Inhaltsverzeichnis+Übersicht Aktuell

Wolfenschiessen LK100000.jpg

Im Kanton Nidwalden will die Nomenklaturkommission diverse Namen ändern, wie zum Beispiel in der Gemeinde Wolfenschiessen. Gegen dieses Vorhaben ist jedoch eine grosse Opposition entstanden und die geplanten Änderungen sind zu einem politischen Thema geworden.




Änderung der Schreibweisen von Lokalnamen im Kanton Nidwalden

Wappen Nidwalden.png

Nomenklatur im Kanton Nidwalden

Die nachfolgenden Beispiele in Wolfenschiessen zeigen, dass Änderungen der herkömmlichen Schreibweisen von Lokalnamen generell bei Gemeinden nicht auf Akzeptanz stossen:

  • Bestehende Namen sind längst eingebürgert und zur Schreibtradition geworden. Sie sind in sehr vielen Registern, Erlassen und Beschriftungen usw. verankert und erscheinen häufig auch in Strassennamen. Bei vielen Stellen müssen Anpassungen gemacht werden, was mit hohen Kosten verbunden ist, in der Übergangsphase zu Unsicherheiten und Missverständnissen führt und die Rechtssicherheit beeinträchtigt. Es gilt daher, Lokalnamen grundsätzlich nicht zu ändern, höchstens in Einzelfällen, wenn ein öffentliches Interesse besteht.
  • Namenbücher sind heute beliebt, da sie über die Herkunft und Bedeutung Auskunft geben. Die Nomenklaturkommission kann sich auf das Namenbuch abstützen. Die Schreibweisen im Namenbuch sind jedoch amtlich nicht verbindlich und es besteht kein Zwang, geänderte Schreibweisen für die amtliche Vermessung zu übernehmen. Dies gilt insbesondere, wenn geänderte Schreibweisen nicht auf allgemeine Akzeptanz bei der Gemeinde stossen. Die Verantwortung für die Festsetzung der Schreibweise von Lokalnamen trägt die Nomenklaturkommission. Um eine allgemeine Akzeptanz bei der Schreibweise zu erzielen, ist eine enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden wichtig, wie dies im Kanton Obwalden der Fall ist.
  • Bezüglich der Schreibweise von Lokalnamen in amtlichen Karten und Plänen und dem Namenbuch bestehen Interessenskonflikte zwischen den praktischen Bedürfnissen der Gemeinde und der Namenforschung. Lokalnamen werden im Namenbuch Kanton Nidwalden grundsätzlich nach Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011 geschrieben. Allerdings müsste sich die Entscheidung, welche Namen überhaupt verändert werden, konsequent an die Weisungen 1948 anlehnen.
    • Die Schreibung nach ortsüblicher Sprechweise gemäss Weisungen 1948 (z.B. Banalp anstelle Bannalp) gilt grundsätzlich nur für Namen mit geringer, lokalen Bedeutung (vgl. auch Pfannenstiel oder Pfannenstil?)Selbst bei geringer, lokalen Bedeutung werden gemäss Weisungen 1948 allgemein vertraute, häufig vorkommende Namenwörter, die in gleicher Form in schweizerdeutsch sind, in der Regel in der schriftsprachlichen Form belassen.
    • Aus heutiger, praktischer Sicht und in Hinblick auf die neue Geoinformationsgesetzgebung müsste bei der Änderung bestehender Schreibweisen sogar eine stärkere Zurückhaltung als 1948 ausgeübt werden resp. es müsste auf Änderungen ganz verzichtet werden.


Interpellation im Landrat

Landratssitzung 28. Mai 2008 Traktandum 03: Interpellation von Landrat Sepp Barmettler, Buochs, und Mitunterzeichnende betreffend die Arbeit der Nomenklaturkommission; Beschluss über die Dringlicherklärung;Interpellation Nomenklatur

vgl. auch Radio DRS1 29.05.2008 Ärger in Nidwalden - Bannalp mit einem oder zwei -n? Im Nidwaldner Parlament gibt die Schreibweise von Ortsnamen zu reden.


Die Reform der Flurnamen ist aufgeschoben

Neue Nidwaldner Zeitung Neue Nidwaldner Zeitung 30.06.2008.jpg

30.06.2008 Nidwaldner Zeitung: Die Reform der Flurnamen ist aufgeschoben PDF



Zitate aus der Online-Fassung dieses Zeitungsartikels:

  • Die Vereinheitlichung der Flurnamen hätte nach dem Zeitplan des Regierungsrates 2009 vollzogen sein sollen. Denn 2010 folgt unaufschiebbar die Volkszählung, die sich erstmals schweizweit auf digitalen Daten abstützen wird. Das heisst: Jeder Person soll bis dann mittels Computer eine Adresse zugeordnet werden.
  • Die stockende Reform der Flurnamen mit der anstehenden Volkszählung zu koordinieren, war dem Justiz- und Sicherheitsdirektor Beat Fuchs zu riskant. «Für die Volkszählung werden wir noch die bisherige Schreibweise der Flurnamen verwenden», erklärt er das Verfahren. Die von der Regierung eingesetzte Nomenklaturkommission soll indessen mit ihrer Arbeit wie bisher fortfahren. «Wir versuchten in unserer bisherigen Arbeit eine einheitliche Linie in die Reform der Schreibweise der Flurnamen zu bringen.» Das nach wissenschaftlichen Kriterien erstellte Lexikon der «Nidwaldner Orts- und Flurnamen» sei die richtige Grundlage dazu.


Beschluss der Regierung Nr. 269 vom 22. April 2008

  1. Die Bereinigung der Nomenklatur für Flur- und Ortsnamen ist im bisherigen Rahmen weiterzuführen. Nach dem Inkrafttreten wird die Nomenklatur behördenverbindlich. Alle amtlichen Register inklusive Swisstopo, LIS etc. sind entsprechend zu ändern.
  2. Die Registerharmonisierung ist auf der Basis aktuellen, rechtlich genehmigten Nomenklatur aufzubauen. Zum Zeitpunkt der rechtlichen Genehmigungen von geänderten Nomenklaturen sind die Harmonisierungs-Register anzupassen.
  3. Die Wanderwegweiser sind an die geänderte Schreibweise der Orts- und Flurnamen anzupassen. Die Anpassung soll zum Zeitpunkt des Ersatzes- oder einer allgemeinen Neubeschilderung erfolgen.
  4. Die Strassennamen werden vorerst aus der Nomenklatur ausgeklammert. Das weitere Vorgehen wird festgelegt, wenn der Bund die Verordnung über das Geoinformationsgesetz erlassen hat.


Antwort der Regierung auf die Interpellation im Landrat

Nomenklaturkommission: Regierung stoppt Inkraftsetzungsverfahren

Die Nidwaldner Regierung beantwortet die dringliche Interpellation von Landrat Sepp Barmettler, Buochs, und Mitunterzeichnenden zur Arbeit der Nomenklaturkommission. Deren Hauptaufgabe besteht aus der Festsetzung der Schreibweise von Lokalnamen. Weil der Bund seit diesem Sommer die rechtlichen Grundlagen überarbeitet, werden die laufenden Inkraftsetzungsverfahren in den Gemeinden ausgesetzt, bis neue Weisungen vorliegen.

Kommentar zur Antwort der Regierung auf die Interpellation im Landrat

  • Stopp der Inkraftsetzungsverfahren der Nomenklatur: Was heisst das eigentlich?
    • Es ist zwar grundsätzlich zu begrüssen, dass gemäss Medieninformation vom 4. September 2008 die Nidwaldner Regierung die laufenden Inkraftsetzungsverfahren der Nomenklatur in den Gemeinden aussetzt, bis neue Weisungen des Bundes über die Schreibweise von Lokalnamen vorliegen. Dieser Stopp darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Reform der Flurnamen nach wie vor weitergführt wird und nicht gestoppt worden ist: Die Bereinigung der Nomenklatur für Flur- und Ortsnamen ist im bisherigen Rahmen weiterzuführen vgl. Regierungsratsbeschluss vom 22. April 2008
    • Die seit 1.7.2008 in Kraft getretene Verordnung über geografische Namen (GeoNV) verlangt, dass geografische Namen, zu denen auch Lokalnamen gehören, nicht geändert werden (nur aus öffentlichen Interesse) und auf allgemeine Akzeptanz stossen müssen.
      • Die GeoNV ist bereits heute verbindlich, unabhängig ob revidierte Weisungen 1948 (vgl. Weisungen 2011) bereits erlassen wurden oder nicht.
      • Die GeoNV fordert klar kein wissenschaftlich korrekt geschriebener Lokalname, sondern von der Gemeinde und Bevölkerung akzeptiere Namen. Werden die Namen gemäss bisheriger Praxis weiterhin verändert und in Kraft gesetzt, verstösst dies gegen die GeoNV, da meist Änderungen ohne öffentliches Interesse erfolgten und bei den Gemeinden und der Bevölkerung nicht auf allgemeine Akzeptanz stossen. Es müsste dabei damit gerechnet werden, dass die Änderungen in den Gemeinden gar nicht umgesetzt werden und dass künftig zwei unterschiedliche Schreibweisen existieren würden.
      • Aus diesen Gründen drängt sich auf, nicht nur das Inkraftsetzungsverfahren, sondern umgehend auch der ganze Revisionsprozess zu stoppen und zu überdenken.
    • Behördenverbindlich in Kraft gesetzt sind gemäss Antwortschreiben vom 26. August 2008 lediglich die überarbeitete Schreibweise der Lokalnamen in den Gemeinden Oberdorf, Dallenwil sowie in Stans.
  • Um was geht es bei den Weisungen 1948?
    • Hintergrund der Weisungen 1948 ist nicht einfach ein Kompromiss zwischen Standardsprache und Mundart, sondern auch die Erkenntnis, dass in unseren amtlichen Karten und Plänen immer auch standardsprachliche Schreibweisen vorhanden sind. Diese passen weit besser zu mundartnahen Schreibweisen als zu mundartgetreuen Schreibweisen.
    • Es ist zu begrüssen, dass im Kanton Nidwalden grundsätzlich die Weisungen 1948 angewendet werden. Zur Art der Anwendung muss jedoch in Hinblick auf die heutige Verwendung der Lokalnamen als Geoinformation Kritik geäussert werden. Die Weisungen 1948 enthalten nicht nur pragmatische Regeln zur mundartnahen Schreibweise von Lokalnamen, sondern regeln auch, wann Namen mundartnah zu schreiben sind (nur falls Namen lediglich geringe, lokalen Bedeutung haben) und wann die herkömmliche Schreibweise zu belassen ist (insbesondere bei Namen aus Registern (bewohnte Orte, welche unseren Strassennamen nahe kommen), Stationsnamen und historisch bedeutsame Namen wie Bannalp, Wellenberg usw.) Details vgl. hier.
    • Es fragt sich, ob der in der Nomenklaturverordnung NW §5 festgehaltene Nebensatz, wobei von der ortsüblichen Sprechform der Lokalnamen auszugehen ist absolut zu verstehen ist oder im Sinne der Weisungen 1948 interpretiert werden müsste. Aus der bisherigen Praxis der Nomenklaturkommission Kt NW muss davon ausgegangen werden, dass diese Regelung absolut für alle Lokalnamen im Kanton Nidwalden interpretiert wird. Aus Sicht der Lokalnamen als Geoinformation wird mit dieser sehr extremen Anwendung der Weisungen 1948 weit über das Ziel hinaus geschossen vgl. auch Geoinformation und Lokalnamen.
    • Während man in NW wesentlich mehr Namen ändert als nach Weisungen 1948 vorgesehen sind, könnte man mit Weisungen 1948 ebenso gut argumentieren, dass keine Lokalnamen geändert werden und alle Namen in der herkömmlichen Art belassen werden müssen, da es heute im Zeitalter des Internets kaum mehr Lokalnamen gibt, welche nur eine geringe, lokale Bedeutung aufweisen. Lokalnamen spielen für die Gebäudeadressierung eine sehr zentrale Rolle und spielen ausserhalb des Baugebietes eine ähnliche Rolle wie Gebäudeadressen. In der Antwort der Regierung wird der Aufwand für die Änderung von Gebäudeadressen herunter gespielt. Für alle Stellen, welche sich mit Gebäudeadressen befassen, ist jede einzelne Änderung einer Gebäudeadresse ein grosses Ärgernis, da auch im Zeitalter der Informatik längst nicht alles automatisiert werden kann und Änderungen immer mit viel Aufwand verbunden sind.
    • Die Weisungen 1948 entsprechen grundsätzlich der Forderung der GeoNV, Namen wenn sinnvoll und möglich in Anlehnung an die Standardsprache zu schreiben, lassen aber diesbezüglich einen grossen Spielraum offen. Es scheint, dass im Kanton NW dieser Spielraum in Zweifelsfällen mehr Richtung Mundartschreibung ausgenutzt wird wenn z.B. ein Lokalname Rohren (welcher auch für ein Stationsname verwendet wird) in Roren geändert werden sollte.
  • Bedeutung des Namenbuches im Kanton Nidwalden
    • Im Kanton Nidwalden dient das auf wissenschaftlicher Basis erstellte Namenbuch als Grundlage für die Nomenklatur. Zielsetzungen dabei waren homogene Schreibweisen über den ganzen Kanton (horizontale Harmonie) sowie sprachliche Reinheit (es wurde grosses Gewicht auf die genaue Aussprache von 56 Gewährsleuten gelegt). Die Anliegen der Namenforschung und die allgemeinen Anliegen der Benutzer wurden bereits 1945 diskutiert. Es ist schade, dass man sich in der Vergangenheit um diese Erkenntnisse nicht weiter gekümmert hat (vgl. hier).
    • Um dieses Ziel zu erreichen, müssen im Kanton Nidwalden zahlreiche, auch sehr bedeutende Namen wie z.B. Bannalp, Wellenberg und Hammetschwand geändert werden. Dabei entsteht eine Diskrepanz mit einer riesigen Zahl von in Gebrauch stehenden Namen in Registern, Verzeichnissen, Dokumentationen, Beschriftungen und abgeleiteten Namen wie z.B. Strassennamen. Die vertikale Harmonie wird dabei in massiver Art zerstört und es dürfte selbst mit immensem Aufwand kaum je gelingen, die vertikale Harmonie wieder herzustellen. Änderungen von geografischen Namen erzeugen immer irreparable Schäden. Im Kanton Zürich tauchen auch heute, 50 Jahren nach Revision der Nomenklatur immer wieder Namen auf, welche in die ursprüngliche Schreibweise zurückmutiert werden müssen (vgl. Pfannenstiel oder Pfannenstil ?)
  • «Vertikale Harmonie» versus «horizontale Harmonie», Namen nicht ändern
    • Die Verordnung über geografische Namen (GeoNV) fordert wegen der grossen Bedeutung der Lokalnamen als Geoinformation vertikale Harmonie. Die vertikale Harmonie wird viel stärker gewichtet als die horizontale Harmonie. Unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses sind Änderungen von Lokalnamen nur zur Erreichung der vertikalen Harmonie gefordert und begründbar. Die Ziele des Namenbuches Kanton NW und Forderungen der GeoNV stehen daher konträr gegenüber (Paradigmawechsel). Es geht hier um die Abwägung eines Interessenskonfliktes vgl. Tagung Arbeitskreis Namenforschung in Berlin
  • Allgemeine Akzeptanz
    • Die Antwort der Regierung auf die Interpellation weckt den Anschein, dass die Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger optimal in das Festsetzungsverfahren einbezogen werden:
      • Anschliessend veröffentlicht die Nomenklaturkommission die Mitteilung, dass die Listen der Lokalnamen samt Plan auf der Gemeindekanzlei und im Staatsarchiv öffentlich zur Einsichtnahme aufliegen (§ 7 Nomenklaturverordnung). Im Sinne eines Mitberichtsverfahrens können sich die Bürgerinnen und Bürger zu den Schreibweisen äussern.
    • §7 der Nomenklaturverordnung wird falsch zitiert. Es heisst dort wörtlich:
      • 1 Jede Änderung des Verzeichnisses der Lokalnamen ist der Justizdirektion, dem Grundbuchamt, dem Grundbuchgeometer und dem Gemeinderat am Ort der gelegenen Sache zu eröffnen.
      • 2 Die Nomenklaturkommission veröffentlicht im Amtsblatt die Mitteilung, dass diese Änderung auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme aufliegt.
    • In der Praxis werden in der Gemeinde nicht wie in der Schweiz sonst üblich Änderungslisten aufgelegt (Liste mit Namen alt, Namen neu), sondern lediglich eine Liste mit neuen Namen. Will man so erreichen, dass man auf weniger Opposition bei den Gemeinden und Bevölkerung stösst, als wenn auf transparente Art über die geänderten Schreibweisen über Lokalnamen informiert wird? Einzelne Gemeindeglieder (Gewährsleute) waren bei der Erstellung des Namenbuches einbezogen, um eine mögliche Sprechweise festzulegen. Die Gemeinden waren jedoch bei der Erstellung des Namenbuches bei der Festlegung der Schreibweise nicht einbezogen und daher konnte der Aspekt der allgemeinen Akzeptanz, wie ihn die Verordnung über geografische Namen verlangt, nicht berücksichtigt werden.
    • Änderungen der Schreibweisen von Lokalnamen stossen bei der Bevölkerung und Gemeinden generell nicht auf allgemeine Akzeptanz, da die herkömmlichen Schreibweisen bei der Bevölkerung verwurzelt sind. Auch die in der Verordnung über geografische Namen geforderte allgemeine Akzeptanz für Lokalnamen steht in Widerspruch mit den Zielen des Namenbuches Kanton NW, welches sprachliche Reinheit und exakte Sprechweise bisher mehr gewichtet hat als praktische Bedürfnisse und allgemeine Akzeptanz der Gemeinde und der Bevölkerung. Dass die Schreibweise der neuen Lokalnamen in Wolfenschiessen und Ennetmoos auf Opposition gestossen sind, erstaunt aus diesem Hintergrund nicht.


Auch wenn davon ausgegangen werden darf, dass die neuen Weisungen 1948 nur leicht revidiert werden sollen, wird die heute zulässige Bandbreite der Weisungen 1948 bei der Frage, welche Lokalnamen überhaupt geändert werden sollen (in einem Extremfall alle, im andern Extremfall überhaupt keine) an die seit 1.7.2008 in Kraft getretene Verordnung über geografische Namen (GeoNV) wesentlich angepasst werden müssen.

Änderungen von Lokalnamen in einzelnen NW Gemeinden

Änderungen von Lokalnamen in der Gemeinde Wolfenschiessen

Änderungen von Lokalnamen in der Gemeinde Ennetmoos

Änderungen von Lokalnamen in der Gemeinde Ennetbürgen

Siehe auch


Geografische Namen Lokalnamen Gebäudeadressen Inhaltsverzeichnis+Übersicht Aktuell