Topografische Objekte: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 5. März 2016, 17:04 Uhr
Geografische Namen | Lokalnamen | Gebäudeadressen | Inhaltsverzeichnis+Übersicht | Aktuell |
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Inhaltsverzeichnis
Definition topografische Objekte
Unter «Topografischen Objekten» werden gemäss Verordnung über geografische Namen Art. 3 Abs. h GeoNV folgende Elemente verstanden:
- Siedlungen (Stadt, Dorf, Quartier, Weiler, Einzelhöfe)
- Landschaften (z.B. Fluren, Wälder, Gebiete, Täler, Alpen)
- Gewässer (z.B. Bäche, Flüsse, Seen, Weiher, Wasserfälle, Quellen)
- Gletscher
- Gelände (z.B. Berge und Hügel)
- Kulturelle Objekte (z.B. Burgen, Schlösser, Klöster, Kirchen, Kapellen)
- Öffentlichen Bauten (z.B. Schulhäuser, Spitäler, Berghütten)
- Besondere Objekte von Verkehrsverbindungen (z.B. Brücken, Pässe, Tunnels, Flugplätze)
Namen von topografischen Objekten (Lokalnamen)
Als Bezeichnung für Namen von topografischen Objekten existieren folgende Begriffe:
- Lokalnamen (gemäss Weisungen 2011)
- geografische Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung (Art. 3 Bst. b und c GeoNV)
- Orts- und Flurnamen
- Toponym
- Ortsbezeichnung
- Ortseigenname
- Ortsname
- Örtlichkeitsbezeichnung
- Örtlichkeitsname
Topografische Objekte - Örtlichkeit
- Namen von topografischen Objekten können sich auch auf dieselbe Örtlichkeit beziehen. Zum Beispiel kann der Name eines Weilers oder eines Hofes denselben Namen wie ein umliegendes Flurgebiet tragen. Für Namen von Örtlichkeiten wird die Bezeichnung Lokalnamen verwendet, es spielt dabei keine Rolle, ob es sich dabei um eine Siedlung oder ein Flurname oder beides handelt.
- Als Synonym zu "Lokalnamen" wurde in der Schweiz früher auch der Begriff Ortsnamen im Sinne von Örtlichkeitsnamen verwendet. Der Begriff Ortsname hat sich dann mit der Zeit auf eine Teilmenge der topografischen Objekte reduziert, nämlich auf die Siedlungsnamen (z.B. in der amtlichen Vermessung, Signalisationsverordnung, Ortstafeln, Postadressen usw.) vgl. dazu auch Bemerkungen zu Ortsnamen.
Schreibweise und Kartierung von Namen topografischer Objekte
- Es ist heute im Zeitalter von GPS unverständlich, wenn die Namen topografischer Objekte derselben Örtlichkeit unterschiedlich geschrieben werden.
- Siedlungsnamen und Gebäudeadressierung hangen stark zusammen. Deren Schreibweise ist eher traditionell ausgerichtet, während die Schreibweise von Flurnamen von lokaler Bedeutung eher mundartlich ausgerichtet ist. Für eine harmonisierte und einheitliche Schreibweise sind Kompromisse notwendig indem sich die Schreibweisen generell möglichst an das Schriftbild der Standardsprache anlehnen sollten (vgl. GeoNV und Weisungen 2011.).
- Im Kanton Thurgau versuchte man eine möglichst identische Schreibweise von Siedlungsnamen und Flurnamen zu erreichen. Die Änderungen auf eine extrem mundartlich wirkende Schreibweise fand jedoch insbesondere bei den Siedlungsnamen keine allgemeine Akzeptanz. Die veränderten Schreibweisen der Siedlungsnamen müssen daher rückmutiert werden (vgl. hier).
- Je nach Kartenmassstab ist es nicht immer möglich, mehrere Namen von topografischen Objekten derselben Örtlichkeit einzeln zu kartieren und es wird in diesen Fällen der Name der Örtlichkeit als generalisierter Name verwendet.
- Bei unterschiedlicher Schreibweise kann nur eine einzige Schreibweise verwendet werden. Konflikte tauchen vielfach dort auf, wo Schreibweisen von Lokalnamen geändert wurden resp. zu wenig auf allgemein gültige Schreibweisen geachtet wurde. Beispiel:
Ortsname: Kaltenstein | Flurname: Chaltenstein amtliche Vermessung und Landeskarte |
Anwendungen
Kanton Thurgau
Handbuch Amtliche Vermessung Kt. TG 3.9.2 Ortsnamen
Ein Ortsname wird in der AV eingeführt, sofern er:
- mehr als ein Flurnamengebiet betrifft,
- von der Gemeinde ausdrücklich ausgeschieden ist oder
- eine Häusergruppe von mehr als fünf Gebäuden umfasst.
Lautet ein Flurname gleich wie der Ortsname, ist er in der Schreibweise anzupassen.
Siehe auch
Geografische Namen | Lokalnamen | Gebäudeadressen | Inhaltsverzeichnis+Übersicht | Aktuell |
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