Orts- und Ortschaftstafel: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 20: | Zeile 20: | ||
{| border="1" | {| border="1" | ||
|- | |- | ||
− | |Width="50%"|'''Ortschaft''' | + | |Width="50%"| |
+ | [http://www.admin.ch/ch/d/sr/c510_625.html Verordnung über geografische Namen (GeoNV)] | ||
+ | | | ||
+ | * [http://www.admin.ch/ch/d/sr/c741_21.html Signalisationsverordnung (SSV)] | ||
+ | * [http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.11.de.pdf Verkehrsregelnverordnung (VRV)] | ||
+ | * [http://www.admin.ch/ch/d/sr/c741_031.html Ordnungsbussenverordnung (OBV)] | ||
+ | |- | ||
+ | |'''Ortschaft''' | ||
| | | | ||
* = «innerorts» Bereich + «ausserorts» Bereich | * = «innerorts» Bereich + «ausserorts» Bereich | ||
Zeile 34: | Zeile 41: | ||
|Bei Namen von grösseren Orten (Städte, grössere Dörfer) stimmt der Ortsname auf der Ortstafel meist mit dem Namen der (postalischen) Ortschaft überein. Das Signalisieren von postalischen Ortschaften anstelle von Orten entspricht nicht den Regelungen der Signalisationsverordnung (SSV). | |Bei Namen von grösseren Orten (Städte, grössere Dörfer) stimmt der Ortsname auf der Ortstafel meist mit dem Namen der (postalischen) Ortschaft überein. Das Signalisieren von postalischen Ortschaften anstelle von Orten entspricht nicht den Regelungen der Signalisationsverordnung (SSV). | ||
|Ortschaftstafel (SSV) = Ortstafel | |Ortschaftstafel (SSV) = Ortstafel | ||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
|- | |- | ||
|} | |} | ||
+ | |||
Version vom 24. Januar 2010, 19:24 Uhr
Zurück zu den Weblinks Orts- und Lokalnamen
Ortstafel Herrlisberg (pol. Gemeinde Wädenswil) in der postalischen Ortschaft Wädenswil
Ortstafeln signalisieren Orte (Ortsbeginn und Ortsende, d.h. Beginn und Ende von Siedlungen) jedoch keine postalischen Ortschaften, obschon Ortstafeln in der Signalisationsverordnung (SSV) Ortschaftstafeln genannt werden. Ortstafeln sind für die Höchstgeschwindigkeit nicht direkt massgebend. Ortstafeln unterteilen jedoch «innerorts» und «ausserorts» Gebiete, welche z.B. eine Voraussetzung für das Anbringen der «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» ist (Details vgl. hier)
Ortschaft |
|
|
|
Bei Namen von grösseren Orten (Städte, grössere Dörfer) stimmt der Ortsname auf der Ortstafel meist mit dem Namen der (postalischen) Ortschaft überein. Das Signalisieren von postalischen Ortschaften anstelle von Orten entspricht nicht den Regelungen der Signalisationsverordnung (SSV). | Ortschaftstafel (SSV) = Ortstafel |
Inhaltsverzeichnis
Zweck von Ortstafeln
- Ortsnamen dienen den Benutzern des Strassenverkehrsnetzes zur Navigation. Ortsnamen werden als Bezeichnung der Strassenknotenpunkte verwendet.
- Orte werden mit Wegweisern und Ortstafeln signalisiert.
- Ortstafeln dienen nicht nur der Navigation, sondern auch zur Unterteilung von «innerorts» und «ausserorts» Bereichen.
- Gemäss Art. 50 Signalisationsverordnung (SSV) werden die Signale «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» und «Ortsbeginn auf Nebenstrassen» aufgestellt, wo das locker überbaute Ortsgebiet beginnt (die Knotenpunkte selber werden nicht signalisiert).
- Nicht alle in amtlichen Karten und Plänen kartierten Ortsnamen werden signalisiert, sondern nur solche, welche für den Strassenverkehr zweckmässig sind.
- Mit Ortstafeln werden Orte und nicht postalische Ortschaften signalisiert, obschon Ortstafeln in der Signalisationsverordnung (SSV) als Ortschaftstafeln bezeichnet werden, da in der Signalisationsverordnung Ort und Ortschaft resp. Ortsnamen und Ortschafen als Synonyme bezeichnet werden. Mit Ortschaftstafeln könne auch Passhöhen signalisiert werden.
Begriffe «Ort und Ortschaft»
Verordnung über geografische Namen (GeoNV)
Ort
GeoNV:
Topografisches Objekt gemäss Art. 3 Lit. h GeoNV als Bezeichnung für Siedlungen wie
- Stadt
- Dorf
- Ortschaft im umgangssprachlichen Sinn für grössere Orte wie Stadt und Dorf
- Quartier
- Stadtteil
- Ortsteil
- Weiler (ohne Einzelhöfe).
Details über Ort/Ortsnamen vgl. hier
Ortschaft
GeoNV:
- Ortschaften im postalischen Sinn (localités/località postale) gemäss Art. 3 Lit. e GeoNV sind als schweizweite Gebietsaufteilung für adressalische und postalische Zwecke entsprechend der im Jahr 2004 publizierten SN-Norm 612040 Gebäudeadressierung definiert.
- Ortschaft und Orte sind unterschiedliche Objekte vgl. hier.
Signalisationsverordnung (SSV)
Ort und Ortschaft
- Die Begriffe Orte und Ortschaft werden in der SSV in der deutschen Version als Synonyme verwendet. In der französischen und italienischen Version existiert dagegen ein einheitlicher Begriff, wobei in der französischen Version der Begriff Ortschaft, in der italienischen Version der Begriff Ort verwendet wird. Der Begriff Ortstafel wird in der SSV nicht verwendet, in der Praxis wird der Begriff Ortstafel jedoch als Synonym für Ortschaftstafel verwendet vgl. diverse Bundesgerichtsentscheide z.B. BGE IV 229.
- Die SSV unterscheidet zwischen Ortschaften (im umgangssprachlichen Sinn für Städte und Dörfer) und Ortsteilen (Weiler, von der grossen Ortschaft abgetrennte Siedlungen). Vgl. Art. 22 Abs. 4: Die Signale, die Beginn und Ende der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h anzeigen, können auf unbedeutenden Nebenstrassen fehlen (wie Strassen, die nicht Ortschaften oder Ortsteile direkt verbinden, landwirtschaftliche Erschliessungsstrassen, Waldwege u. dgl.; Art. 4a Abs. 2 VRV).61
Ortstafel
Ortstafel: Synonym für Ortschaftstafel Art. 50 SSV als Signalisation für einen Ort. Bei Namen von grösseren Orten (Städte, grössere Dörfer) stimmt der Ortsname auf der Ortstafel meist mit dem Namen der (postalischen) Ortschaft überein.
In der Signalisationsverordnung (SSV) werden folgende Begriffe verwendet (kursiv die französischen und italienischen Begriffe aus der entsprechenden Sprachversion der Verordnung):
- Ort (SSV)
- Signal «Ortsbeginn» (4.27+4.29) signal «Début de localité»/«segnale Inizio della località», Signal «Ortsende» (4.28+4.30) signal «Fin de localité»/«segnale Fine della località» (Art. 1 Abs. 4 SSV)
- innerorts dans les localités/nelle località, ausserorts hors des localités/fuori delle località (Art. 1 Abs. 4 SSV)
- Ortszentrum centre d’une localité/centri urbani (Art. 2a19 Abs. 6 SSV)
- Ortsteil quartiers extérieurs/quartieri esterni (Art. 22 Abs. 4 SSV)
- Stadtteil quartier quartiere (Art. 86 Abs. 1 SSV)
- Ortsnamen noms des localités/nomi di località (Art. 49 Abs. 1 SSV)
- Ortschaft (SSV) Synonym für grössere Orte (Dörfer und Städte)
- Ortschaften localité/località (Art. 50 SSV)
- Ortschaftstafeln panneaux de localité/cartelli di località (Art. 50 SSV)
- Ortschaftsnamen noms des localités/nomi di località (Art. 49 Abs. 1 SSV)
- Die Ortschaftstafel wird im Anhang 1 beschrieben unter IV Hinweissignale, B Wegweisung auf Haupt- und Nebenstrassen.
- Ortschaftstafeln
- Wegweiser
- Vorwegweiser usw.
Beim Begriff Ortschaftstafel handelt es sich um den Typ einer Tafel. Eine Ortschaftstafel kann auch auf einer Passhöhe stehen, wo sich weit und breit keine Ortschaft befindet und heisst als Typ trotzdem Ortschaftstafel (vgl. Art 50 Abs. 6 SSV: Zur Angabe von Passhöhen dienen Ortschaftstafeln, auf denen beidseitig der Name des Passes aufgeführt ist, allenfalls ergänzt mit dem Zusatz «Passhöhe» und der Höhenangabe.). Die Ortschaftstafel ist Träger des Signals Ortsbeginn und Ortsende (Art. 50 Abs. 2 und 3). Beim Ort kann es sich um eine Ortschaft im umgangssprachlichen (Stadt, Dorf) handeln oder auch um einen Ortsteil (Weiler, Siedlungsgebiet).
Ortstafel und Anzeige der Höchstgeschwindigkeit
Ortstafeln sind für die Höchstgeschwindigkeit nicht direkt massgebend. Es existieren Ortstafel mit und ohne Signalisation der Höchstgeschwindigkeit. Das Signal "50 generell" soll von den Verkehrsteilnehmern verstanden und akzeptiert werden und soll deshalb in einem engen Zusammenhang mit dem Erscheinungsbild der Strasse stehen. Aus diesem Grund werden die Signale "50 generell" unmittelbar vor der einseitig dichten Bebauung platziert. Vielfach werden Signal "50 generell" zusammen mit Ortstafeln aufgestellt. Ortstafeln dürfen gemäss SSV nicht hinter dem Signal "50 generell" platziert werden. Falls vor dem dicht überbauten Siedlungsgebiet ein locker überbautes Gebiet existiert, wird die Ortstafel schon vor dem Signal "50 generell" aufgestellt um ein «innerorts» Gebiet anzuzeigen. Das Aufstellen ein Ortstafel vor oder bei der Signalisation "50 generell" ist immer erforderlich (Details vgl. hier). Ortstafeln stehen daher in einem indirekten Zusammenhang mit der Signalisation der Höchstgeschwindigkeit. Auch in Orten, welche keine postalischen Ortschaften sind, müssen Ortstafeln angebracht werden können.
Verkehrsregelnverordnung (VRV)
Ortschaft
Art. 4a30 Allgemeine Höchstgeschwindigkeiten; Grundregel (Abs. 32 Abs. 2 SVG)
- 1 Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt unter günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen:
- a. 50 km/h in Ortschaften;
- b. 80 km/h ausserhalb von Ortschaften, ausgenommen auf Autobahnen;
- c. 100 km/h auf Autostrassen;
- d. 120 km/h auf Autobahnen.31
Art. 31100 Verwendung der Lichter bei Motorfahrzeugen
- 2 Beim Fahren sind zu verwenden:
- a. die Fern- oder Abblendlichter; in Ortschaften wird jedoch nach Möglichkeit auf die Fernlichter verzichtet;
Auch in der aus dem Jahr 1962 stammenden Verkehrsregelnverordnung wird der Begriff Ortschaft wie in der Signalisationsverordnung im Sinne von Ort verwendet.
In der GeoNV wurde unter Ortschaft ein anderer Begriff definiert (postalische Ortschaft), als er in der bisherigen Gesetzgebung bereits verankert war (in der SSV und VRV bedeuten Ortschaft ein Ort und nicht eine postalische Ortschaft wie in der GeoNV).
Ortstafel als Festlegung von «innerorts» und «ausserorts» Bereichen
Wo werden Ortstafeln aufgestellt?
- Art. 1 Inhalt, Abkürzungen und Begriffe SSV
- 4 Der Bereich «innerorts» beginnt beim Signal «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» (4.27) oder «Ortsbeginn auf Nebenstrassen» (4.29) und endet beim Signal «Ortsende auf Hauptstrassen» (4.28) oder «Ortsende auf Nebenstrassen» (4.30). Der Bereich «ausserorts» beginnt beim Signal «Ortsende auf Hauptstrassen» oder «Ortsende auf Nebenstrassen» und endet beim Signal «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» oder «Ortsbeginn auf Nebenstrassen».
- Art. 50 SSV Ortschaftstafeln
- 4 Die Signale «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» und «Ortsbeginn auf Nebenstrassen» werden aufgestellt, wo das locker überbaute Ortsgebiet beginnt (es heisst nicht Ortschaftsgebiet); sie dürfen nicht nach dem Signal stehen, das die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerorts anzeigt (Art. 22 Abs. 3).
- 5 Wo sich zwei Ortschaften berühren, zeigt die Ortschaftstafel auf beiden Seiten das Signal «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» oder «Ortsbeginn auf Nebenstrassen».
- 6 Zur Angabe von Passhöhen dienen Ortschaftstafeln, auf denen beidseitig der Name des Passes aufgeführt ist, allenfalls ergänzt mit dem Zusatz «Passhöhe» und der Höhenangabe.
Auswirkungen «innerorts» / «ausserorts» Bereiche
Ob mit Ortschaftstafel Art. 50 SSV Orte oder (postalische) Ortschaften signalisiert werden, hat erhebliche Auswirkungen auf die Abgrenzung des «innerorts» resp. «ausserorts» Bereiches und dadurch auf die gesetzlichen Bestimmungen der SSV und auch auf die Ordnungsbussenverordnung (OBV).
Signalisationsverordnung (SSV)
Auch wenn die Höchstgeschwindigkeit separat signalisiert wird, hat in der SSV die Abgrenzung «innerorts» und «ausserorts» Auswirkungen z.B. auf folgende gesetzlichen Bestimmungen:
- Begriffe und Geltungsbereich: Begriffe (Art. 1 SSV), Zonensignalisation (Art. 2)
- Gefahrensignale: Grundsätze (Art.3), Kurven (Art. 4), Lichtsignale, Flugzeuge, Seitenwind, (Stau Art 14)
- Vorschriftssignale: Teilfahrverbote, Fussgängerverbot (Art. 19)
- Vortrittssignale: Signale «Stop» und «Kein Vortritt» (Art. 36), Hauptstrasse (Art. 37), Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt (Art. 39)
- Hinweissignale: Grundsätze Verhaltenshinweise (Art. 44 und Art. 47), Ortschaftstafeln (Art. 50), Vorwegweiser (Art. 52), Grundsätze (Art. 57)
- Markierungen: Doppel- und Vorwarnlinien (Art. 73),
- Bahnübergänge: Vorsignale (Art. 92), Bewilligungspflicht (Art. 99)
- Allgemeine Anforderungen an die Strassensignalisation: Grundsätze (Art. 101), Ausgestaltung der Signale (Art. 102), Standort der Signale (Art. 103)
- Verkehrsanordnungen und Verkehrsbeschränkungen: Abweichungen von den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten (Art. 108)
Ordnungsbussenverordnung (OBV)
Die Ortschaftstafeln Art. 50 SSV legen «innerorts» und «ausserorts»-Bereiche fest und haben Auswirkungen auf die Bussen bei Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit.
Beispiel 303:
- 1. Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit innerorts (Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1, 22a, 22b Abs. 2 und 22c Abs. 1 SSV)
- a. um 1–5 km/h 40
- b. um 6–10 km/h 120
- c. um 11–15 km/h 250
- 2. Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit ausserorts und auf Autostrassen (Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1 SSV)
- a. um 1–5 km/h 40
- b. um 6–10 km/h 100
- c. um 11–15 km/h 160
- d. um 16–20 km/h 240
Beschriftung der Ortstafeln
- Ortstafeln sind mit dem Ortsnamen beschriftet, welcher sich z.T. vom schweizweit eindeutigen Ortschaftsnamen unterscheiden.
- Bei Ortsnamen, welche anders lauten als die zugehörigen Gemeindenamen, werden diese z.T. in Klammern geschrieben.
Art. 49 SSV Grundsätze:
- 1 Ortsnamen werden auf Ortschaftstafeln, Wegweisern, Vorwegweisern und Einspurtafeln(Art. 50–53) in der Sprache geschrieben, die am bezeichneten Ort gesprochen wird, für gemischte Orte in der Sprache der Mehrheit der Einwohner. Wird eine Ortschaft in zwei Sprachen verschieden geschrieben, trägt die Vorderseite der Ortschaftstafel beide Schreibweisen, wenn die kleinere Sprachgruppe wenigstens 30 Prozent der Einwohner umfasst.
Auch da Ortsnamen auf Ortstafeln geschrieben werden und nicht Namen von postalischen Ortschaften, handelt es sich bei Ortstafeln um Tafeln, welche Orte signalisieren und nicht postalische Ortschaften.
Ortstafel Au |
Ortstafel Au (Wädenswil) |
Ortschaftstafel Au ZH |
Stationstafel Au ZH |
Warum Ortstafeln Orte und nicht postalische Ortschaften signalisieren
Aus folgenden Gründen signalisieren Ortschaftstafeln (SSV) grundsätzlich Orte und nicht (postalische) Ortschaften:
- Die Signalisationsverordnung SSV stammt aus dem Jahre 1979, wo die Begriffe Ort und Ortschaftsname im umgangssprachliche Sinn als Synonym verwendet wurden. Der Begriff Ortschaft im postalischen Sinn existiert erst seit dem Jahr 2004.
- Die Ortstafeln enthalten Ortsnamen und nicht Namen von postalischen Ortschaften
- Die Platzierung der Ortschaftstafel SSV richtet sich nach verkehrspolizeilichen Aspekten. Dabei spielt die Siedlungsdichte eine wichtige Rolle: Ortschaftstafeln werden grundsätzlich auf Haupt- und Nebenstrassen platziert, wo das locker überbaute Ortsgebiet (Stadt, Dorf, ausserhalb des Zentrum liegender Ortsteil, Weiler) beginnt und sich eine Unterteilung in «innerorts» und «ausserorts» aufdrängt. Alleinstehende Einzelgebäude ausserhalb des Siedlungsgebietes gehören zu postalischen Ortschaften im Sinn der GeoNV, können liegen jedoch im «ausserorts» Bereich.
Bedeutung der Ortstafeln
Bedeutung der Ortstafeln für die Wegweisung des Strassenverkehrs und Unterteilung «innerorts» und «ausserorts» Bereich
- Ortstafeln unterteilen in «innerorts» und «ausserorts» Bereich und haben daher eine grosse rechtliche Bedeutung.
- Die Ortstafel ist Bestandteil der Strassenwegweisung. Ein Ort als topografisches Objekt wird im Strassennetz mit Wegweisern signalisiert, damit der Strassenbenutzer die richtige Strasse wählt. Erreicht ein Strassenbenutzer den entsprechenden Orte, so ist die Ortstafel/Ortststafel eine Bestätigung dafür, dass das Ziel erreicht ist. In der zersiedelten Schweiz spielt die Wegweisung der Orte im Strassenverkehr eine ganz wichtige Rolle.
Bedeutung der Ortstafeln für Rettungsdienste und Gebäudeadressierung
- Die Rettungsdienste verfügen heute über elektronische Karten, wo Gebäudeadressen rasch auf Katen und Plänen lokalisiert werden können. Die Rettungsdienste sind darauf angewiesen, Knotenpunkte im Strassenverkehrsnetz rasch zu erreichen.
- In vielen Fällen ist es nicht möglich, die genaue Adresse im Gelände allein aus den Angaben einer Adresse zu finden. Mit der schweizweit eindeutigen Adresse ist es jedoch sehr einfach möglich, die Position einer Adresse in einem GPS, auf einer elektronischen Karte (Google) oder einem Ortsplan zu lokalisieren.
- Für das Auffinden einer Adresse im Gelände bestehen grundsätzlich 3 Navigationsstufen:
- Grob-Navigation zur postalischen Ortschaft: Die postalische Ortschaft einer Gebäudeadresse dient zur groben Lokalisierung der Adresse in der ganzen Schweiz. Ortschaften müssen eine landesweite Bedeutung aufweisen und der entsprechende Ortsname sollte mindestens in einer Karte 1:200'000 gefunden werden können.
- Navigation zum entsprechenden Ort: In der Schweiz existieren ca. 4100 postalische Ortschaften mit ca. 20'000 Orten, was im Durchschnitt ca. 5 Orte pro postalische Ortschaft ergibt. Auf einer detaillierten Karte sollten auch diese Orte erscheinen und die gesuchte Adresse kann in Relationen zu diesen Orten angezeigt werden. Die gewünschte Adresse liegt entweder in einem solchen Ort oder ausserhalb davon. Für die Navigation auf dieser mittleren Stufe ist es sehr hilfreich, wenn die Orte mit Ortstafeln signalisiert werden und eine Übereinstimmung mit der Karte und Position im Gelände besteht. Es ist jedoch zu beachten, dass längst nicht alle Orte signalisiert werden, sondern nur diejenigen an einer Haupt- oder Nebenstrasse und falls aus verkehrspolizeilicher Sicht ein Bedarf zur Signalisation besteht.
- Navigation zur einzelnen Adresse: Liegt eine Adresse in einem Ort, erfolgt die Feinnavigation anhand eines Strassenplans. Die signalisierten Strassen sind dabei eine wesentliche Hilfe.
- Eine Signalisation der Orte und neu auch der postalischen Ortschaften würde zu grossen Verwirrungen führen und es ist eine Beschränkung entweder auf die bisherige Signalisation der Orte oder neu Signalisation ausschliesslich der postalischen Ortschaften zu beschränken.
- Würden neu Ortschaften (GeoNV) anstelle Orte signalisiert, müsste auf die Kartierung von Orten z.B. in Landeskarten verzichtet werden, da sonst ein Widerspruch zwischen Karte und Beschilderung bestehen würde.
- Aus Sicht der Gebäudeadressierung wäre es problematisch, die bisherige Praxis der Signalisation der Orte zu verzichten und neu anstelle davon, die postalischen Ortschaften zu signalisieren.
Bedeutung der Ortstafeln für die Identität der Bevölkerung
Ortstafeln haben als Nebeneffekt auch eine wichtige Bedeutung für die Identität der Bevölkerung. Zu Ortsnamen gehören auch Quartiernamen. Da auf Ortstafeln Orte und nicht Ortschaften im postalischen Sinne signalisiert werden, können Orts- /Ortschaftstafeln durchaus auch Quartiernamen enthalten, sofern aus verkehrstechnischen Aspekten nichts dagegen spricht.
In der Praxis werden Quartiernamen für verkehrstechnische Belange verwendet und nicht als Bedürfnis der Bevölkerung für die Identität. Quartiernamen werden häufig für Autobahnausfahrten für grössere Orte mit mehreren Ausfahrten verwendet.
Beispiel Autobahnausfahrt Wollishofen in der Stadt Zürich
Wegweiser zum Quartier Wollishofen
Der Ortsname Wollishofen als Quartiername erscheint wie ein Ortsname Zug oder Adliswil
Auf der Ortstafel erscheint nicht Wollishofen, sondern der übergeordnete Ort Zürich
Siehe auch
- Signalisation von Ortschaften im Kanton Aargau
- Orts- und Ortschaftsnamen
- Alles über Ortsnamen
- Ortstafeln, Ortsschilder (Wikipedia de)
- Gebäudeadressierung
- Strassennamenschilder
- T-Shirt mit Ortsnamen hier bestellen