Geschichte Schreibweise der Thurgauer Lokalnamen: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die Haltung der damaligen Vermessungsaufsicht deckt sich weitgehend mit den Erkenntnissen der 2009 eingesetzten Arbeitsgruppe im Kanton Thurgau: ''Entsprechend problematisch ist es, wenn kleine Weiler und Einzelhöfe ohne wirklich erkennbaren Grund umbenannt werden. Solche Ortsnamen sind mit einem Heimatgefühl verbunden, das sich die Bevölkerung ohne wichtige Gründe nicht nehmen lassen will. Bezeichnenderweise ist den Mitgliedern der Arbeitsgruppe in ihren langjährigen Tätigkeiten im Kanton oder in den Gemeinden nie der Wunsch der Bevölkerung nach einer Umbenennung der vertrauten Ortsnamen zu Ohren gekommen. Insofern traf die von der Nomenklaturkommission verfolgte Praxis wohl nicht die Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung'' | + | Die Haltung der damaligen Vermessungsaufsicht deckt sich weitgehend mit den Erkenntnissen der 2009 eingesetzten Arbeitsgruppe im Kanton Thurgau [http://www.lokalnamen.ch/bilder/20100323.pdf vgl. Bericht Kap. 4.3 vom 23. März 2010 der Artbeitsgruppe]: |
+ | *''Entsprechend problematisch ist es, wenn kleine Weiler und Einzelhöfe ohne wirklich erkennbaren Grund umbenannt werden. Solche Ortsnamen sind mit einem Heimatgefühl verbunden, das sich die Bevölkerung ohne wichtige Gründe nicht nehmen lassen will. Bezeichnenderweise ist den Mitgliedern der Arbeitsgruppe in ihren langjährigen Tätigkeiten im Kanton oder in den Gemeinden nie der Wunsch der Bevölkerung nach einer Umbenennung der vertrauten Ortsnamen zu Ohren gekommen. Insofern traf die von der Nomenklaturkommission verfolgte Praxis wohl nicht die Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung.'' | ||
+ | * ''Die Bevölkerung dürfte - nach den heute überwiegenden Reaktionen zu urteilen - primär an der Erhaltung der traditionellen und vertrauten Namen interessiert sein, ob diese nun mundartlich oder hochdeutsch geschrieben sind. Dabei weisen die Ortsnamen meist eine schriftsprachliche Form auf, während es bei den Flurnamen auch unzählige traditionelle Mundartformen gibt. Eine konsequente Umbenennung dieser Mundartnamen in Richtung Schriftsprache würde dabei wohl auch für viel Unmut sorgen.'' | ||
+ | * ''Die Sicherung der Mundart als Kulturgut ist zweifellos ein gewichtiger Aspekt bei der Erhebung der Namen. Wenn die Namen aber im Rahmen der amtlichen Vermessung erhoben werden, darf auch nicht vergessen werden, dass sie letztlich ihren Niederschlag in der Landeskarte finden. Karten dienen der Orientierung; und zwar nicht primär der Einheimischen, die ihre Gegend ohnehin schon kennen, sondern der Orientierung der Fremden. Dieses Anliegen - welches gut lesbare Formen besonders bei den für Fremde interessanten Objekten verlangt - wurde wenig berücksichtigt.'' | ||
Version vom 9. April 2011, 15:38 Uhr
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Überblick Geschichte Schreibung der Thurgauer Orts- und Lokalnamen
- 2 ° 2011 Artikel «Deutsch und deutlich» im Beobachter
- 3 Weiteres zur Geschichte der Schreibweise der Thurgauer Orts- und Lokalnamen
- 3.1 ° 2011 Rückänderungen der Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen im Kanton Thurgau
- 3.2 ° 2010 Ergebnisse der Arbeitsgruppe
- 3.3 ° 2010 «Aus Roopel wird wieder Rotbühl»
- 3.4 ° 2010 «Wellenberg» oder «Welebärg»?
- 3.5 ° 2010 Thurgauer Wanderkarte
- 3.6 ° 2010 «Namenstreit im Thurgau» Zeitschrift «SchweizerDeutsch»
- 3.7 ° 2007 «Schweiz stoppt Dialektwelle» Deutschlandradio
- 3.8 ° 2005 «Topografie: Wo Unsinn einen Namen hat» Beobachter
- 3.9 ° 2004 «Mundart versus Schriftsprache» Thurgauer Zeitung
- 3.10 ° ab etwa 1996-2010 Kantonale Nomenklaturkommission übernimmt Schreibweise des Thurgauer Namenbuchs
- 3.11 ° 1948-1958 Anwendungen der Weisungen 1948 im Kanton Thurgau
- 3.12 ° 1952 Oskar Bandle kündet Schreibung der Thurgauer Lokalnamen nach Weisungen 1948 an
- 3.13 ° 1948 Weisungen 1948
- 3.14 ° 1938 Bundesratsbeschluss vom 22.2.1938
- 4 Siehe auch
- 5 Weblinks
Überblick Geschichte Schreibung der Thurgauer Orts- und Lokalnamen
Statistik über die Orts- und Lokalnamen im Kanton Thurgau
Tingetschwiil wird ab 2016 in der Landeskarte wieder Dingetschwil geschrieben.
- Anzahl Flurnamen mit lokaler und regionaler Bedeutung: ca. 18'000
- Anzahl Flurnamen mit übergeordneten Bedeutung: ca. 30 vgl. hier
- Anzahl Siedlungsnamen: ca. 2400
Grafische Darstellung der Geschichte Schreibung der Thurgauer Orts- und Lokalnamen
Schreibweise auf Landeskarten.... | Schreibweise auf Ortstafeln und Strassenwegweiser........ |
° 2011 Artikel «Deutsch und deutlich» im Beobachter
Artikel «Deutsch und deutlich»
Artikel Deutsch und deutlich vom 4.3.2011 im Beobachter vgl. hier
Zitat aus obigem Artikel des Beobachters:
In den fünfziger Jahren kam eine entsprechende Anweisung vom Bundesrat. "Die haben allerdings nicht alle Kantone gleich interpretiert", erklärt Andreas Keller, Generalsekretär des Thurgauer Departements für Inneres und Volkswirtschaft. Der Thurgau jedenfalls nahm die Aufforderung ernst.
Kommentar zum Artikel «Deutsch und deutlich»
- Im oben erwähnten Artikel des Beobachters sind mit entsprechender Anweisung vom Bundesrat die Schreibregeln Weisungen 1948 des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements gemeint. Es trifft allerdings nicht zu, dass diese Anweisungen im Kanton Thurgau ernst genommen wurden. Es wurde im Gegenteil gerade eine stark abweichende Schreibweise verwendet wie zum Beispiel die Schreibweise Berg/Bärg, Wil/Wiil zeigen:
- Weisungen 1948 in der Regel wird auch mundartliche Namen immer Berg geschrieben. Ebenso wird gemäss Weisungen 1948 Wil mit einem -i geschrieben.
- Mundartschreibweise im Kanton Thurgau dagegen seit ca. 1996: Bärg und Wiil
- Bezug nehmend zu den Weisungen 1948 schreibt der Mitautor des Thurgauer Namenbuchs Oskar Bandle in einem Artikel der Thurgauer Zeitung im Jahr 1952 zur Schreibung der Lokalnamen im Kanton Thurgau: Wörter, die im Schweizerdeutschen durch eine Kleinigkeit, zum Beispiel eine Vokalnüance, vom Schriftdeutschen abweichen, dürfen ruhig schriftdeutsch wiedergegeben werden. Niemand wird sich einfallen lassen, ein mit offenem e gesprochenes Berg Bärg zu schreiben, das würde ja nur neue Verwirrung stiften. Die seit über 10 Jahren entstandenen Verwirrungen im Kanton Thurgau bezüglich Schreibung der Lokalnamen dürfte nicht auf die Befolgung der Anweisungen Weisungen 1948 zurückzuführen sein, sondern im Gegenteil eher auf deren Nichtbefolgung, da in allen Kantonen, in welchen die Weisungen 1948 bis heute angewendet wurden, gute Erfahrungen mit Weisungen 1948 gemacht wurden.
- Der Bundesrat hatte noch nie eine Mundartschreibweise für Lokalnamen beschlossen. Er sorgte im Gegenteil dafür, dass die Gebrauchsfähigkeit von Siedlungsnamen wegen der Mundart nicht zu stark strapaziert wurde, indem für die Änderungen der Schreibweise von Siedlungsnamen, welche im Gebrauch der Bundesverwaltung standen, eine Genehmigung durch den Bund bedurften. (vgl. RRB vom 22. Februar 1938)
- Die Schreibregeln Weisungen 1948 sahen für Lokalnamen von geringer, lokalen Bedeutung nicht irgendeine Mundartschreibweise vor, sondern forderten ausdrücklich eine gemässigte, pragmatische Schreibweise, welche das Schriftbild der traditionellen Schreibweise berücksichtigt (z.B. in der Regel soll immer Berg, nicht Bärg und auch Wil, nicht Wiil geschrieben werden.)
- In den Landeskarten wurde 1952 - 1992 für Flurnamen eine mundartliche Schreibweise gemäss Weisungen 1948 verwendet, welche kaum Verwirrung gestiftet hat. Einzig veränderte Siedlungsnamen (Weiler- und Hofnamen wurden in der Landeskarte ebenfalls in die Mundartschreibweise verändert (z.B. Fliegenegg in Flügenegg), welche sich aber auf Ortstafeln und Strassenwegweisen wie auch in den Adressen auch nach 50 Jahren keine Beachtung fanden (nur auf den Wanderwegweisern). Erst mit dem Thurgauer Namenbuch wurde eine von den Weisungen 1948 abweichende, Laut betonte und für Karten und Pläne ungeeignete Schreibweise eingeführt, welche dann von der kantonalen Nomenklaturkommission als offizielle Schreibweise beschlossen wurde.
Weiteres zur Geschichte der Schreibweise der Thurgauer Orts- und Lokalnamen
° 2011 Rückänderungen der Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen im Kanton Thurgau
° 2010 Ergebnisse der Arbeitsgruppe
Im Kanton Thurgau wurde eine Arbetisgruppe zur Überprüfung der Schreibweise der Orts- und Lokalnamen eingesetzt. Bericht vom 23. März 2010 der Artbeitsgruppe vgl. hier.
6.1 Empfehlungen für die Schreibweise der Orts- und Flurnamen
- Die Schreibweise der Ortsnamen (besiedelte Gebiete) soll sich nach der traditionellen Schreibweise richten. Auszugehen ist vom Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis der Dienststelle für Statistik.
Flurnamen, denen ein allgemeines Interesse oder eine über das Lokale hinausgehende Bedeutung zukommt, sollen ebenfalls nach der traditionellen Schreibweise benannt werden. Dazu gehören beispielsweise bekannte Ausflugsziele und Naherholungsgebiete mit touristischer Bedeutung.
- Die Schreibweise der übrigen Flurnamen (unbesiedelte Gebiete ohne besondere Bedeutung)
soll grundsätzlich in Mundart nach den bisher angewandten Schreibregeln erfolgen.
° 2010 «Aus Roopel wird wieder Rotbühl»
° 2010 «Wellenberg» oder «Welebärg»?
° 2010 Thurgauer Wanderkarte
° 2010 «Namenstreit im Thurgau» Zeitschrift «SchweizerDeutsch»
° 2007 «Schweiz stoppt Dialektwelle» Deutschlandradio
° 2005 «Topografie: Wo Unsinn einen Namen hat» Beobachter
° 2004 «Mundart versus Schriftsprache» Thurgauer Zeitung
- 02.09.2004 Mundart versus Schriftdeutsch Urs Müller
° ab etwa 1996-2010 Kantonale Nomenklaturkommission übernimmt Schreibweise des Thurgauer Namenbuchs
Die kantonale Nomenklaturkommission des Kantons Thurgau übernimmt ab ca. 1996 für die Schreibung der offiziellen Lokalnamen die extremmundartliche Schreibweisen des Thurgauer Namenbuchs. Detaillierte Geschichte über die Schreibung der Lokalnamen im Kanton Thurgau vgl. Lokalnamen.ch
° 1948-1958 Anwendungen der Weisungen 1948 im Kanton Thurgau
Weisungen 1948 stellen einen Kompromiss dar zwischen Anliegen der Namenforschung und den Benutzern von Karten und Plänen. Verschiedenen Benutzern gehen die Zugeständnisse an die Mundart in den Weisungen 1948 zu weit. Auch die kantonale Aufsichtsbehörde der amtliche Vermessung im Kanton Thurgau sah keinen Anlass, die eingebürgten und etablierte Schreibweise der Orts- und Lokalnamen im Kanton Thurgau zu ändern. Vor allem bei den Siedlungsnamen ist diese Opposition absolut berechtigt, wenn man die Geschichte der Schreibweise der Orts- und Lokalnamen im Kanton Thurgau betrachtet. Oskar Bandle schreibt in seinem Artikel von 1952 in der Thurgauerzeitung, dass Siedlungsnamen in der traditionellen Schreibweise belassen würden. In der Schweiz wie auch zwischen 1952-1958 auf der Landeskarte im Kanton Thurgau wurden zahlreiche Weiler- und Hofnamen ebenfalls von der traditionellen Schreibweise in eine mundartnahe Schreibweise geändert. Bei der Etablierung der neuen Landeskarten von 1952-1958 im Kanton Thurgau wurde die amtliche Vermessung, welche die Orts- und Flurnamen in der traditionellen Schreibweise belassen wollte, umgangen, indem der damalige Staatsarchivar geänderte Schreibweisen für die neuen Landeskarten geliefert hat (vgl. Zur Geschichte des Thurgauer Namenbuches, Thurgauer Namenbuch Band 1.1 Seite 41-44)
Die Haltung der damaligen Vermessungsaufsicht deckt sich weitgehend mit den Erkenntnissen der 2009 eingesetzten Arbeitsgruppe im Kanton Thurgau vgl. Bericht Kap. 4.3 vom 23. März 2010 der Artbeitsgruppe:
- Entsprechend problematisch ist es, wenn kleine Weiler und Einzelhöfe ohne wirklich erkennbaren Grund umbenannt werden. Solche Ortsnamen sind mit einem Heimatgefühl verbunden, das sich die Bevölkerung ohne wichtige Gründe nicht nehmen lassen will. Bezeichnenderweise ist den Mitgliedern der Arbeitsgruppe in ihren langjährigen Tätigkeiten im Kanton oder in den Gemeinden nie der Wunsch der Bevölkerung nach einer Umbenennung der vertrauten Ortsnamen zu Ohren gekommen. Insofern traf die von der Nomenklaturkommission verfolgte Praxis wohl nicht die Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung.
- Die Bevölkerung dürfte - nach den heute überwiegenden Reaktionen zu urteilen - primär an der Erhaltung der traditionellen und vertrauten Namen interessiert sein, ob diese nun mundartlich oder hochdeutsch geschrieben sind. Dabei weisen die Ortsnamen meist eine schriftsprachliche Form auf, während es bei den Flurnamen auch unzählige traditionelle Mundartformen gibt. Eine konsequente Umbenennung dieser Mundartnamen in Richtung Schriftsprache würde dabei wohl auch für viel Unmut sorgen.
- Die Sicherung der Mundart als Kulturgut ist zweifellos ein gewichtiger Aspekt bei der Erhebung der Namen. Wenn die Namen aber im Rahmen der amtlichen Vermessung erhoben werden, darf auch nicht vergessen werden, dass sie letztlich ihren Niederschlag in der Landeskarte finden. Karten dienen der Orientierung; und zwar nicht primär der Einheimischen, die ihre Gegend ohnehin schon kennen, sondern der Orientierung der Fremden. Dieses Anliegen - welches gut lesbare Formen besonders bei den für Fremde interessanten Objekten verlangt - wurde wenig berücksichtigt.
° 1952 Oskar Bandle kündet Schreibung der Thurgauer Lokalnamen nach Weisungen 1948 an
° 1948 Weisungen 1948
- Die Weisungen 1948 propagieren die Beibehaltung der traditionellen, vor allem schriftsprachlich ausgerichteten Schreibweise für Namen mit grosser Bedeutung, respektive lehnen sich an das Schriftbild der traditionellen, schriftsprachlich ausgerichteten Schreibweise der Namen an und erlauben eine pragmatische Schreibweise in gemässigter Mundart für Namen mit geringer, lokaler Bedeutung: Art. 7 Weisungen 1948: Die Schreibung der Namen von geringer, lokaler Bedeutung, für die nach Artikel 4 und 5 keine besondere Regelung vorgesehen ist, erfolgt in Anlehnung an die ortsübliche Aussprache nach den im Anhang zu diesen Weisungen entha1tenen Grundsätzen und Schreibregeln. Es ist nicht irgend eine Mundarschreibung vorgesehen, sondern eine gemässigte und normalisierte Schreibweise. Merkmale dieser mundartnahen (nicht mundartgetreuen) Schreibweise:
- Beibehaltung der Schreibweise von bekannten Namenwörtern wie «Berg», «Feld», «Horn» usw. Dadurch wird das von der Standardsprache gewohnte und vertraute Schriftbild auch bei diesen Namen gewahrt.
- Beibehaltung des in der Mundart nicht gesprochenen Endungs -n (z.B. «Bärenboden»). Dieses -n existiert z.B. in ca. 40% aller deutschsprachigen Gemeinde- und Ortschaftsnamen der Schweiz
- Durch diesen Kompromiss können sowohl die Anliegen betreffend unserer kulturellen Werte in der Schweiz, wie auch die irrtumsfreie Orientierung und Verständigung (Forderung einfache Schreib- und Lesbarkeit) als Hauptzweck der Orts- und Lokalnamen bestmöglich berücksichtigt werden.
° 1938 Bundesratsbeschluss vom 22.2.1938
Bundesratsbeschluss vom 22. Februar 1938 vgl. hier
Der Bundesrat ist in diesem Beschluss in keiner Weise auf die Mundartschreibung eingegangen. Bereits 1939 hat die Allgemeine Geschichtsforschende Gesellschaft der Schweiz für die Ausführungsbestiummungen dieses Bundesratsbeschluss folgenden Grundsatz verlangt: Für die Schreibweise der [...] Lokalnamen (nachstehend als Flurnamen bezeichnet) muss die im Volksmund lebende Sprechform massgebend sein Quelle Thurgauer Namenbuch Band 1.1 Seite 40. Ein solcher Freipass für die Mundartschreibweise ohne gewisse Einschränkungen zur Normalisierung konnte jedoch nicht gewährt werden. Es dauerte dann noch fast 10 Jahre, bis entsprechende Ausführungsbestimmungen (Weisungen 1948) mit einer Normalisierung der Mundarsschreibweise erlassen werden konnte (Siehe oben).
Siehe auch
Beispiele von veränderten Schreibweisen im Kanton Thurgau
- Unterschiedliche Schreibweisen Search.ch, GoogleMaps, Landeskarte und amtlicher Vermessung im Kanton Thurgau
- Beispiele von veränderten Lokalnamen im Kanton Thurgau
- Namenproblematik im Kanton TG
- Namenproblematik in Thurgauer Gemeinden
- Blogspot geografische Namen
- Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kanton TG
- Zur Geschichte des Thurgauer Namenbuches, Thurgauer Namenbuch Band 1.1 Seite 37-48
Schreibregeln
- Weisungen 2011
- Weisungen 1948
- Oskar Bandle - Weisungen 1948
- Erkenntnisse von Eduard Imhof zur Schreibung von geografischen Namen
Allgemeines zu Schreibweise von Orts- und Lokalnamen
- Rückänderungen der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen
- Geografische Namen in historischen Karten
- Orts- und Lokalnamen in Kürze