Ortsbuch der Schweiz 1928: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Vorwort === | === Vorwort === |
Version vom 8. September 2023, 22:56 Uhr
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Geografische Namen | Lokalnamen | Gebäudeadressen | Inhaltsverzeichnis+Übersicht | Aktuell |
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Inhaltsverzeichnis
Ortsbuch der Schweiz 1928
Allgemeines
Das Ortsbuch der Schweiz 1928 kann als PDF (leider mit etwas schlechten Qualität) online betrachtet und bei Bedarf auch heruntergeladen werden. Das Ortsbuch diente in erster Linie der internen Postverwaltung, wurde aber auch von der Öffentlichkeit breiot genutzt. Es diente zur Berechnung von Eilzustellungen aber auch als Adressverzeichnis. Es ist nicht bekannt, ob und wie viele Nachträge nach 1928 publiziert wurden (nebst dem 1. Nachtrag vom 1. September 1928 mit Änderungen während des Druckes). Es darf davon ausgegangen werden, dass ein enormer Aufwand hinter der Erarbeitung des Ortsbuches steckt und der grosse Aufwand auch ein Grund sein könnte, dass keine weiteren Auflagen mehr herausgegeben wurden. Das später erschiene Ortsverzeichnis mit nur ca. 6'000 Namen ist nicht mit dem damligen Ortsbuch vergleichbar und enthält lediglich grössere Orte wie Ortschaften und Stationen.
Vorwort
Originaltext
Das Ortsbuch der Schweiz ersetzt das von der Oberpostdirektion im Jahre 1896 herausgegebene Postlexikon der Schweiz sowie das von der Telegraphenverwaltung im Jahre 1889 veröffentlichte Verzeichnis der Expressgebühren für die Bestellung von Telegrammen im Innern der Schweiz.
Es ist nach Inhalt und Anlage dem Gebrauche bei Post, Telegraph und Telephon angepasst und enthält 84'880 Ortsnamen der Schweiz und im Anhange 133 Ortsnamen des Fürstentums Liechtenstein.
Die sorgfältige Sammlung und Sichtung der Namen geht bis auf die zeitweilig bewohnte Einzelsiedlung hinunter und stützt sich auf die neuesten amtlichen Quellen, hauptsächlich auf die Volkszählung, die neuesten Blätter des Siegfried Atlasses sowie die unmittelbare Befragung der Posthalter und Postboten. Auch die Gemeindebehörden haben die Verzeichnisse mitgeprüft. So wurden viele neue Namen aufgenommen, anderseits musste eine grosse Zahl heute nicht mehr gebräuchlicher, durch Zerstörung der Wohnstätten oder durch das Wachstum der Ortschaften untergegangener Namen gestrichen werden.
Die Änderungen während des Druckes sind auf den Seiten XIII / XVI bis 1. September 1928 nachgeführt. Die späteren Änderungen werden von Zeit zu Zeit durch Nachträge bekanntgegeben werden.
Bern, im September 1928. Die Generaldirektion der Post- und Telegraphenverwaltung
Zum Gebrauch des Ortsbuches
Originaltext
1. In der Darstellung
Augstholz, Hohenrain, Luzern. 574
- P Kleinwangen 1,4
- T Hochdorf (Luzern) 3.2+0.2
- bedeuten:
- Augstholz = Ort;
- Hohenrain = Gemeinde;
- Luzern = Kanton;
- 574 = Augstholz liegt 574 Meter ü. Meer;
- P Kleinwangen = Postzustellamt;
- 1.4 = Entfernung in km zwischen Kleinwangen und Augstholz;
- T Hochdorf (Luzern) = Telegrammzustellamt;
- (Luzern) = Zusatz zur Unterscheidung von vielen Hochdorf im Auslande;
- 3,2 = wirkliche Entfernung in km zwischen Hochdorf und Augstholz;
- +0.2 = Zuschlag in km für den Höhenunterschied zwischen Hochdorf und Augstholz; im Ganzen 3,4km für die Zustellung durch besonderen Boten.
- A b t w i l (Aargau), Sperrdruck = Gemeinde; (Aargau) = obligatorischer Zusatz zur Unterscheidung von Abtwil (St.Gallen).
- Altmatt, Rothenthurm, Schwyz
- PT Rothenturm (Schwyz)
- Die Beiwörter sind unter dem Hauptort zu suchen:
- — Station 920 3,4
- — Aeussere 920 3,4
- — Innere 919 0,3 bis 1,2
- — Mittlere 925 1,8
- PT Rothenturm (Schwyz)
2. Die Entfernungen sind nach dem kürzesten öffentlichen, während des ganzen Jahres gangbaren Weg auf den Siegfriedkarten gemessen. Als Ausgangspunkt der Messungen gilt in der Regel das Post- und Telegraphengebäude; liegt es abseits, so ist von einem zentral gelegenen Punkt aus gemessen worden.
3. Die Höhenzuschläge sind wie folgt berechnet:
bei Steigungen | bis 50‰ | kein Zuschlag | |
über 50 bis 75‰ | für 300m Höhenunterschied | 1000m Zuschlag | |
über 75 bis 100‰ | für 200m | 1000m | |
über 100‰ | für 100m | 1000m |
Wiesenthal - Wisental - Wiesental
Aus dem historischen Ortsbuch der Schweiz 1928 wurde als Beispiel der 65 Mal enthaltene Ortsname Wiesenthal mit der aktuellen Schreibweise Wisental und Wiesental in der untenstehenden Tabelle verglichen. Die Schreibweisen Wisental und Wiesental sind heute als Siedglunsnamen auf der Landeskarte etwa gleichermassen verbreitet. In den meisten Fällen entspricht die Gebäudeadresse der Schreibweise des Siedlungsnamens.
Hinweise zur Tabelle:
- Die Nr. entspricht der Reihenfolge im Ortsbuch
- Die Gemeindenamen haben z.T. geändert und sind aktualisiert
- Falls ein Dorfteil / Quartier angegeben ist, handelt es sich um einen Querverweis
- Zuverlässigkeit Lage: Wo heute die Namen nicht auf der Landeskarte kartiert oder in einem Namenbuch nicht enthalten sind, bestehen gewisse Unsicherheiten in der Lagebestimmung auf der Karte. Sogar gewisse historische Zeitungsartikel und die Bestimmung anhand der Höhenangabe und Distanz zum Hauptort können dann behilflich sein. Die Zuverlässigkeit der Lage ist demenstprechend mit hoch, mittel und niedrig angegeben. Alle Lagen stimmen bezüglich Höhenangabe und Distanz zum Hauptort mit den Angaben im Ortsbuch überein
- Name LK 1950-2015: die Schreibweisen entsprechen der Schreibweise auf der neuen Landeskarte nach Ablösung der Siegfriedkarte, resp. der Änderung von Siedlungsnamen ab 1996 im Kanton Thurgau.
Nr. | Ortsname Ortsbuch | Gemeinde Ortsbuch | Gemeinde aktuell | Kanton | Dorfteil /Quartier | Karte | Zuverl. Lage | Höhe m | Distanz km | Name LK 1950-2015 | Flurname LK | Ortsname LK | Namenbuch | Strassenbez. | Stationsbez. |
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1 | Wiesenthal | Bergdietikon | Bergdietikon | Aargau | Link | hoch | 418 | 0.3 | Wisental | Wiesental | Wisetal | Wiesentalstrasse | |||
2 | Wiesenthal | Gais | Gais | Appenzell | Link | hoch | 990 | 2.0 | Wisetal | ||||||
3 | Wiesenthal | Herisau | Herisau | Appenzell | Quartier von Herisau | Link | hoch | Wiesental | Wiesental | Wiesental | |||||
4 | Wiesenthal | Chur | Chur | Graubünden | Link | hoch | 585 | 1.5 | Wiesental | Wiesental | Wiesental | ||||
5 | Wiesenthal | Igis | Landquart | Graubünden | Link | hoch | 528 | 0.5 | Wisatal | Wiesentalweg | |||||
6 | Wiesenthal | Altstätten | Altstätten | St. Gallen | Quartier von Altstätten | Link | hoch | Wisental/Wiesental | Wisentalstrasse | ||||||
7 | Wiesenthal | Andwil | Andwil (SG) | St. Gallen | Dorfteil von Andwil | Link | hoch | Wiesental | Wiesental | Wisental-Waldeggstrase | |||||
8 | Wiesenthal | Bronschhofen | Will (SG) | St. Gallen | Link | hoch | 616 | 1.6 | Wisental | ||||||
9 | Wiesenthal | Grub | Eggersriet | St. Gallen | Dorfteil von Grub | Link | hoch | Wisental | Wisental | ||||||
10 | Wiesenthal | Flawil | Flawil | St. Gallen | Dorfteil von Flawil | Link | hoch | Wisental | Wisentalweg | ||||||
11 | Wiesenthal | Flums | Flums | St. Gallen | Link | hoch | 448 | 1.0 | Wisetal | Wiesental | |||||
12 | Wiesenthal | Goldach | Goldach | St. Gallen | Link | hoch | 442 | 1.4 | Wisental | Wiesental | Wiesentalstrasse | ||||
13 | Wiesenthal | Uzwil | Uzwil | St. Gallen | Dorfteil von Uzwil | Link | hoch | Wisental | Wiesentalstrasse | ||||||
14 | Wiesenthal | Kirchberg | Kirchberg (SG) | St. Gallen | Link | hoch | 731 | 0.8 | Wisental | Wisental | Wisental | ||||
15 | Wiesenthal | Mörschwil | Mörschwil | St. Gallen | Link | hoch | 610 | 1.6 | Wisental | Wisental | Wisental | ||||
16 | Wiesenthal | Muolen | Muolen | St. Gallen | Link | hoch | 489 | 0.7 | Wisental | Wisental | Wisental | Wisental | |||
17 | Wiesenthal | Niederhelferschwil | Niederhelferschwil | St. Gallen | Link | hoch | 538 | 0.7 | Wisental | Wisental | Wiesental | Wiesental | Wisental | Wiesental | |
18 | Wiesenthal b.Ebnat | Oberbüren | Oberbüren | St. Gallen | Link | hoch | 612 | 1.3 | Wisental | Wisental | Wisental | Wisental | |||
19 | Wiesenthal b.Thalwies | Oberbüren | Oberbüren | St. Gallen | Link | hoch | 622 | 1.3 | Wisental | Wisental | Wiesental | Wisental | Wiesental | ||
20 | Wiesenthal | Oberuzwil | Oberuzwil | St. Gallen | Dorfteil von Oberuzwil | Link | mittel | Wiesentalstrasse | |||||||
21 | Wiesenthal | Rorschacherberg | Rorschacherberg | St. Gallen | Link | hoch | 435 | 1.1 | Wisental | Wiesental | Wiesentalstrasse | ||||
22 | Wiesenthal | Schänis | Schänis | St. Gallen | Link | hoch | 450 | 1.6 | Wisental | Wiesental | Wisental | Wiesental | |||
23 | Wiesenthal | Steinach | Steinach | St. Gallen | Link | hoch | 403 | 1.3 | Wisental | Wisental | Wiesental | Wiesentalstrasse | |||
24 | Wiesenthal | Thal | Thal | St. Gallen | Link | hoch | 403 | 1.8 | Wisental | Wiesentalstrasse | |||||
25 | Wiesenthal | Uznach | Uznach | St. Gallen | Link | mittel | 420 | 1.5 | Wiesentalstrasse | ||||||
26 | Wiesenthal | Waldkirch | Waldkirch | St. Gallen | Link | hoch | 600 | 1.7 | Wisental | Wisental | Wisental | ||||
27 | Wiesenthal | Wallenstadt | Walenstadt | St. Gallen | Link | hoch | 428 | 0.6 | Wisetal | Wiesentalweg | |||||
28 | Wiesenthal | Wattwil | Wattwil | St. Gallen | Dorfteil von Wattwil | Link | hoch | Wisental | Wisentalstrasse | ||||||
29 | Wiesenthal b.Lichtensteig | Wattwil | Wattwil | St. Gallen | Link | mittel | 611 | 1.0 | |||||||
30 | Wiesenthal | Zuzwil | Zuzwil (SG) | St. Gallen | Link | niedrig | 528 | 1.0 | |||||||
31 | Wiesenthal | Beringen | Beringen | Schaffhausen | Link | hoch | 450 | 0.6 | Im Wisetaal | Wiesentalwegli | |||||
32 | Wiesenthal | Osterfingen | Wilchingen | Schaffhausen | Link | mittel | 421 | 0.7 | |||||||
33 | Wiesenthal | Schleitheim | Schleitheim | Schaffhausen | Link | mittel | 459 | 1.5 | Wisetaal | ||||||
34 | Wiesenthal | Altendorf | Altendorf | Schwyz | Link | hoch | 1145 | 6.9 | Wisital | Wisital | |||||
35 | Wiesenthal | Og. Anetswil, Mg. Wängi | Wängi | Thurgau | Link | hoch | 510 | 0.9 | Wisental | Wiesental | Wiesental | Wiesental | |||
36 | Wiesenthal | Egnach | Egnach | Thurgau | Link | hoch | 439 | 2.1 | Wisental, Wisetaal | Wiesental | Wiesental | ||||
37 | Wiesenthal | Og. Eschlikon | Eschlikon | Thurgau | Link | hoch | 559 | 0.7 | Wisental, Wisetaal | Wiesental | |||||
38 | Wiesenthal | Og. Guntershausen b.Aadorf, Mg. Aadorf | Aadorf | Thurgau | Link | hoch | 542 | 1.4 | Wisental, Wisetaal | Wiesental | Wiesental | ||||
39 | Wiesenthal | Hugelshofen | Kemmental | Thurgau | Link | hoch | 487 | 0.5 | Wisental, Wisetaal | Wiesental | Wiesental | ||||
40 | Wiesenthal | Romanshorn | Romanshorn | Thurgau | Link | mittel | 412 | 0.8 | Wiesentalstrasse | ||||||
41 | Wiesenthal | Mg. Neukirch a.d.Thur, OG Schönenberg | Kradolf-Schönenberg | Thurgau | Link | hoch | 470 | 0.1 | Wiesental | Wiesental-Haldenstrasse | |||||
42 | Wiesenthal | Sirnach | Sirnach | Thurgau | Link | niedrig | 535 | 0.5 | |||||||
43 | Wiesenthal | Wagenhausen | Wagenhausen | Thurgau | Link | hoch | 424 | 1.0 | Wiesental | Wiesental | Wiesentalstrasse | ||||
44 | Wiesenthal | Weinfelden | Weinfelden | Thurgau | Quartier von Weinfelden | Link | mittel | Wiesentalweg | |||||||
45 | Wiesenthal | Neuheim | Neuheim | Zug | Link | niedrig | 625 | 0.6 | |||||||
46 | Wiesenthal | Bassersdorf | Bassersdorf | Zürich | Link | mittel | 475 | 0.7 | Wisental | ||||||
47 | Wiesenthal | Bülach | Bülach | Zürich | Link | hoch | 420 | 0.7 | Wisental | Wisental | Wisentalstrasse | ||||
48 | Wiesenthal | Dürnten | Dürnten | Zürich | Link | mittel | 525 | 0.5 | Wisental | ||||||
49 | Wiesenthal | Gossau (Zürich) | Gossau (ZH) | Zürich | Link | hoch | 470 | 0.4 | Wisental | ||||||
50 | Wiesenthal | Andelfingen (Zürich) | Andelfingen | Zürich | Dorfteil von Andelfingen (Zürich) | Link | hoch | Flurname | Wisental | ||||||
51 | Wiesenthal | Grünigen | Grünigen | Zürich | Link | hoch | 516 | 1.2 | Wisental | Wisental | Wisental | ||||
52 | Wiesenthal | Hinwil | Hinwil | Zürich | Link | hoch | 565 | 1.1 | Wisental | ||||||
53 | Wiesenthal | Homrechtikon | Homrechtikon | Zürich | Link | hoch | 530 | 1.4 | Wisental | Wisental | Wisentalstrasse | Wisental | |||
54 | Wiesenthal | Ilnau | Illnau-Effretikon | Zürich | Link | hoch | 503 | 1.1 | Wisental | Wiesentalweg | |||||
55 | Wiesenthal | Küsnacht | Küsnacht (ZH) | Zürich | Link | hoch | 642 | 1.2 | Wisental | ||||||
56 | Wiesenthal | Meilen | Meilen | Zürich | Link | mittel | 428 | 1.1 | Wiesentalstrasse | ||||||
57 | Wiesenthal | Oetwil a.See | Oetwil am See | Zürich | Link | mittel | 528 | 0.5 | Wiesental | ||||||
58 | Wiesenthal | Rüti (Zürich) | Rüti (ZH) | Zürich | Quartier von Rüti (Zürich) | Link | mittel | Wisentalstrasse | |||||||
59 | Wiesenthal | Turbenthal | Turbenthal | Zürich | Link | niedrig | 610 | 0.2 | |||||||
60 | Wiesenthal | Waltalingen | Stammheim | Zürich | Link | niedrig | 437 | 0.4 | |||||||
61 | Wiesenthal | Wetzikon (Zürich) | Wetzikon (ZH) | Zürich | Link | hoch | 580 | 0.8 | Wisental | Wisental | Wisental | ||||
62 | Wiesenthal | Wiesendangen | Wiesendangen | Zürich | Link | hoch | 468 | 0.6 | Wisental | Wiesentalweg | |||||
63 | Wiesenthal | Wila | Wila | Zürich | Link | hoch | 566 | 1.1 | Wisental | Wisental | Wiesental | Wiesental | Wiesental | ||
64 | Wiesenthal | Winterthur | Winterthur | Zürich | Link | niedrig | 468 | 1.8 | |||||||
65 | Wiesenthal | Zumikon | Zumikon | Zürich | Link | hoch | 640 | 1.1 | Wisental | ||||||
64 | Wiesenthal | Winterthur | Winterthur | Zürich | Link | niedrig | |||||||||
65 | Wiesenthal | Zumikon | Zumikon | Zürich | Link | hoch | Wisental |
Kommentar
Verbesserung der Schreibweise
Guntram Saladin gilt als eigentlicher Verfasser der Schreibregeln Weisungen 1948, welche in den Weisungen 2011 übernommen wurden und hat damit die Schreibweise der Lokalnamen in der deutschsprachigen Schweiz wesentlich geprägt. Er trat für eine gemässigte, normierte Ortsnamen Orthografie ein und ging davon aus, dass die Schreibregeln vor allem für eine Verbesserung der Schreibung von Flurnamen zu Anwendung kommen, obschon dies aus Sicht der Namenforschung auch für Gemeinde- und Siedlungsnamen wünschenswert wäre. Vgl. Zitat aus dem 1935 im Bund erschienenen Artikel Zur Schreibung unserer Flurnamen
- Der Zustand, worin sich unser schweizerdeutsches Namengut befindet, bedeutet eine schwere Versündigung nicht nur gegen unsere Muttersprache, sondern auch gegen die Schriftsprache, die unser volkliches und geistiges Eigenleben mit dem großen deutschen Kulturkreis verbindet. Es drängt sich heute die Forderung auf, dieses unwürdigen Zustandes von neuem bewusst zu werden und nach Abhilfe zu trachten. Daher soll hier versucht werden, mit den, Werkzeug der Laut- und Wortbildungslehre in das Dickicht der Irrung und Verwirrung einige Pfade und Lichtungen zu hauen. Berücksichtigt werden nur die Ortsbezeichnungen mit vorwiegendem Flurnamencharakter. Nicht etwa, weil es um die Gemeinde- und Siedlungsnamen besser bestellt wäre, sondern weil die Flurnamen der Reinigung eher zugänglich sind als jene, die unter gesetzlichem Schutz stehen.
Auch der Namenforscher und Mitautor des Thurgauer Namenbuches Oskar Bandle äusserte sich ähnlich wie Guntram Saladin zu Missständen der bisherigen Schreibweise von Lokalnamen, ging aber ebenfalls davon aus, dass die Verbesserung der Schreibweise nur die Flurnamen und nicht die Ortsnamen (Siedlungsnamen) betrifft. Vgl. Zitat aus dem 1952 in der Thurgauer Artikel Die Schreibung unserer Flurnamen
- Es ist zwar begreiflich, wenn die neue Schreibweise heute noch - wie eben alles Neue - da und dort auf Widerstand stösst. Manch einer, der an die bisherige Schreibung gewohnt ist und sie täglich im amtlichen Verkehr braucht, mag die neue vielleicht trotz allem als allzu radikalen Bruch mit der Tradition empfinden. Zugegeben, die neuen Grundsätze und Regeln stellen gewisse Anforderungen an Umstellung und Gewöhnung. Aber erstens betreffen sie ja nur die Flurnamen, nicht aber die viel gebräuchlicheren Ortsnamen, und zweitens ist die Gewöhnung sicher nur eine Sache der Zeit.
Tatsächlich hat man sich in der deutschsprachigen Schweiz an die in gemässigter Mundart geschriebenen Flurnamen wie z.B. Acher, Büel und Wis gewöhnt und die mundartliche Schreibweise von Flurnamen steht nicht mehr zur Diskussion. Auch heute noch ergeben sich jedoch gewisse Probleme der Schreibweise in der Berührungszone und im Spannungsfeld zwischen Flur- und Siedlungsnamen. Dies hat auch einerseits damit zu tun, dass die Schreibweise von Siedlungsnamen bei der Bevölkerung eine nicht zu unterschätzende Beharrlichkeit besitzt (vgl. Äusserungen von Ruedi Schwarzenbach) vor allem wenn die Schreibweise in der bisherigen Gebäudeadresse verankert war. Andererseits stellt sich die Frage, wie weit Siedlungsnamen generell nicht nur eine geringe, lokale Bedeutung, sondern eine weit grössere Bedeutung aufweisen. Die Bedeutung von Siedlungsnamen geht über das Lokale, d.h. über das Gemeindegebiet hinaus. Aus diesem Gesichtspunkt hätten nach den Schreibregeln Weisungen 1948 eigentlich alle Siedlungsnamen grundsätzlich nicht mundartlich verändert werden dürfen.
Auch der ETH-Professor für Kartografie Eduard Imhof verschloss sich damals nicht gegen die verbesserte Schreibweise von Lokalnamen, nur hätte er generell die Schreibweise von Lokalnamen näher an die Schriftsprache angelehnt. So plädierte er beim Beispiel Wiesenthal wie die Sprachwissenschaftler für die Elimination des -h, bevorzugte jedoch generell die Schreibung Wiesental mit -ie gegenüber der Lösung der Weisungen 1948 mit an die Mundart ausgerichtete Schreibweise Wisental ohne -e für Lokalnamen mit geringer und lokaler Bedeutung. Vgl. Zitat aus dem 1945 in der Schweizerische Zeitschrift für Vermessungswesen und Kulturtechnik erschienenen Artikel Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Karten (Heft Nr. 9)
- Wenn hingegen das von der Schweiz. Post- und Telegraphenverwaltung herausgegebene Ortsbuch der Schweiz 65-mal Wiesenthal und kein einziges Mal Wiesental schreibt, so wollen und sollen wir solche Zöpfe, trotz ihres amtlichen Puders, in den Plänen und Karten schleunigst abschneiden. Auch unsere Amtsstellen werden sich auf die Dauer einer einfacheren und bessern Schreibform nicht verschließen können.
Zwar wurden auf der Landeskarte, wo Wiesenthal kartiert wurde, für die neue Landeskate ab 1950 einheitlich die Schreibweise Wisental verwendet. Diese neue Schreibweise konnte sich jedoch nicht überall durchsetzen, da es sich nicht einfach um einen Flurnamen handelt, sondern um einen Siedlungsnamen, dem mehr als nur geringe, lokale Bedeutung zukommt. So sind heute mindestens zwei Schreibweisen für geografischen Namen vorhanden.
Schutz der Siedlungsnamen
Da die Beibehaltung von eher schriftsprachlich ausgerichteten Siedlungsnamen der Bundeverwaltung ein grosses Anliegen war, wurde folgender Artikel in Art. 4 der Weisungen 1948 aufgenommen: Für die Schreibung der in Artikel 1, Absatz 2, lit. a und b erwähnten Namen (a. die Namen der bewohnten Orte, wie Städte, Dörfer, Weiler, Häusergruppen und einzelne Häuser; b. die Namen der Stationen der Eisenbahnen und anderer Transporteinrichtungen), die auch in der Bundesverwaltung im Gebrauch stehen (bewohnte Orte, Stationen der Eisenbahnen und anderer Transportanstalten, Poststellen, Telephon- und Telegraphenstationen) ist das Ortsverzeichnis des amtlichen Kursbuches (Post- und Eisenbahnausgabe) massgebend.
Da der Schutz gegenüber Änderungen von Siedlungsnamen in Bezug auf Beimessung von mehr als nur geringe, lokale Bedeutung nicht sehr griff war, erhoffe sich die Bundesverwaltung Abhilfe mit oben genannten Art. 4. Dies wäre vor allem der Fall gewesen, falls das Ortsbuch der Schweiz im Umfang von über 80'000 Namen weitergeführt worden wäre. Das dem Kursbuch beigelegt Ortsverzeichnis mit nur gerade ca. Ortsnamen war jedoch kein gleichwertiger Ersatz und dürfte erklären, warum in der deutschsprachigen Schweiz für die neue Landeskarte so viele Siedlungsnamen mundartlich geändert wurden. Teilweise konnte sich Schreibweise zwar etablieren und konnte auch für Strassen- und Stationsbezeichnungen Verwendung finden. In vielen Fällen war dies nicht der Fall und es wurde nach einer gewissen Zeit der Nichtbeachtung der neuen Schreibweise auf Landeskarten und Grundbuchplänen entweder die bisherige Schreibweise von Siedlungsnamen beibehalten oder diese wieder zurückgeändert. Dieser Prozess dürfte verstärkt worden sein, wenn Bezeichnungen von Strassen, Stationen, Gebäuden, Ortsschildern usw. breit verankert waren. Vgl. Zitat aus dem 1945 in der Schweizerische Zeitschrift für Vermessungswesen und Kulturtechnik erschienenen Artikel von Eduard Imhof Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Karten (Heft Nr. 6)
- In der Wahl der sprachlichen Form der Ortsnamen ist der Landkartenmacher nicht frei. Er kann diese Form zwar in vielen Fällen beeinflussen. Sehr oft soll er dies sogar. Er ist aber weitgehend an den schriftsprachlichen Schreibgebrauch gebunden. Entzöge er sich diesem, so würde er zwar nicht gerade die babylonische Sprachverwirrung heraufbeschwören, aber doch den Allgemeingebrauch der Karte erschweren und viel Unsicherheit schaffen. Die Schreibformen der Ortsnamen haben sich vielfach außerhalb der Karte und unabhängig von dieser entwickelt. Dieser „auswärtige" Bereich ist unvergleichlich weitschichtiger. Tausende von Ortsbezeichnungen sind in hunderttausenden von geschriebenen und gedruckten Texten und Aufschriften, in Verwaltungs-, Gerichts- und Grundbuchakten, in militärischen und technischen Dokumenten, in Firmen-, Gasthof- und Strassenbezeichnungen, in Namens- und Adressenverzeichnissen, in der Literatur und in gesetzlichen Erlassen verankert.
Mehrere Schreibweisen für eine Örtlichkeit
In der Sprachforschung steht ein Lokalname im Zentrum, der entweder ein Siedlungsname (bewohntes Gebiet) oder ein Flurname (unbewohntes Gebiet) existiert. Sobald ein Flurgebiet bewohnt wird, wird aus ihm ein Siedlungsname. Falls ein bewohntes Gebiet nicht mehr bewohnt wird, wechselt ein Siedlungsname zu einem Flurnamen. Es existiert in allen Fällen ein einziger Name. Es ist zu beachten, dass ein eher schriftsprachlicher Siedlungsname mundartlich geschrieben wird, wenn aus ihm ein Flurname wird. Umgekehrt kann beobachtet werden, dass ein Flurname (z.B. Niderfeld in Winterthur) an die Standardsprache ausgerichtet wird (Niederfeld), falls aus dem Gebiet ein Siedlungsname wird. In der Geoinformation steht ein Flächenobjekt im Vordergrund, welches einen Namen trägt. Ein Siedlungsname umschliesst lediglich die Siedlung selber und nicht das umliegende Flurgebiet. Es wäre naheliegend, dass in diesem Fall naheliegend, dass ein Siedlungsname und ein Flurname einer betreffenden Örtlichkeit denselben Namen tragen, was aber heute nicht immer der Fall ist. Da es heute üblich ist, auf Karten und Plänen nebst Lokalnamen und Stationsnamen auch Strassenbezeichnung (welche häufig mit dem Lokalnamen übereinstimmen) zu kartieren, kann es vorkommen, dass für eine bestimmte Örtlichkeit vier geografische Namen existieren. Bei Nutzenden von Karten und Plänen stossen unterschiedlich geschrieben Namen für eine einzige Örtlichkeit auf Unverständnis und es wird eine Harmonisierung der Schreibweisen gefordert. Vgl. dazu auch Art. 4 in den Weisungen 2011: Die Schreibweise der Lokalnamen und die Schreibweise anderer geografischen Namen sollen nach Möglichkeit harmonisiert werden.
Schlussfolgerungen zur Schreibweise von Wisental und Wiesental
- Einheitliche Schreibweisen im Sinne einer horizontalen Harmonie sind heute kaum mehr möglich. Die historische Schreibweise Wiesenthal ist eliminiert. Hauptsächlich ist die Schreibweise Wisental und Wiesental verbreitet. Es existieren auch ein Name Wisental und Wisital. Im Kanton Thurgau wurde die Schreibweise Wisetaal teilweise durch Wiesental ersetzt, es finden sich aber heute im Kanton Thurgau wie auch im Kanton Schaffhausen Schreibweisen Wisetaal. Im Kanton Zürich existiert als einzelnes Extrembeispiel auch ein Siedlungsname Weissenbach, ein Flurname Wisental und die Station Weissenthal (vgl. hier).
- Was heute gefordert wird sind einheitliche Schreibweisen für ein und dieselbe Örtlichkeit von von Lokalnamen (Siedlungs- und Flurname), sowie Strassen- und Stationsbezeichnungen (vertikale Harmonie). Diese Forderung ist gemäss obiger Vergleichstabelle in den meisten Fällen erfüllt.
Weitere Zitate
Guntram Saladin
Quelle: Guntram Saladin, Zur Schreibung unserer Flurnamen
- Wer seine Augen über die Blätter unseres topographischen Atlasses schweifen lässt, um sich über Form und Art der Heimatlichen Landschaft vertiefte Kenntnis zu verschaffen, wobei naturgemäß unfern Orts- und Flurnamen eine wesentliche Bedeutung zukommt, der kann sich kaum einer unangenehmen Beobachtung entziehen, auch wenn er nicht gerade mit dem geschärften Auge des Sprachkundigen sieht: Es herrscht in der Schreibung unserer Namen eine heillose Unsicherheit und Verwirrung. Von den eigensinnigsten, ausgeprägtesten Mundartformen bis zur völligen Unterwerfung unter das Schriftdeutsche, vom echtesten Heimatklang bis zur kleinlichen Buchstabenklauberei und sinnlosen Verhunzung finden sich alle möglichen Mischungen und Schattierungen. Noch greifbarer und störender treten diese Mängel beim Durchblättern des amtlichen Ortsbuches der Schweiz zutage.
- Denn das Namengut ist doch nicht nur ein wesentlicher Bestandteil dieser köstlichen Bilder unserer Heimat, sondern über- Haupt ein wertvolles geistiges Ahnenerbe, in gewissem Sinne noch bedeutsamer als unsere Sprache selbst. Unsere Orts- und Flurnamen sind bekanntlich eine Geschichtsquelle ersten Ranges.
- Den Beamten des Vermessungs- und Verwaltungswesens daraus einen besonderen Vorwurf zu machen, wäre ungerecht. Ein richtiges Erfassen der Lauterscheinungen und Bildungsformen unserer Namen geht aber weit über das hinaus, was man einem Laien mit guter Durchschnittsbildung zumuten darf. Ohne Mitwirkung der schweizerischen Sprachforschung konnte dieses Ziel nicht erreicht werden.
- Das schweizerische Ortsbuch verzeichnet keine Namen mit Chue, Chalb, Chäs, Chabis, Chräje, Chlee, Chlaus usw. Nur ein Chrutzi, ein Chilchli, eine Chapellen (!), ein Chueret, ein paar Chuderhüsli und einige wenige andere zeigen sich schüchtern in ihrer Schweizertracht. Dagegen ziehen 30 Seiten lang die schriftdeutschen K daher, die natürlich im Munde des Gemeindeschreibers X erst recht urschweizerisch kratzen und krachen.
- So hat die Mundart dem oberflächlichen Verschriftdeutschen der Namen zahllose Fußangeln gelegt. Immer wieder drängt sich die Erkenntnis auf: Es ist unsinnig, zum großen Teil unmöglich unsere Flurnamen, die seit einem halben Jahrtausend und länger im Munde unseres Volkes leben nach einer Schriftsprache, die vor zwei, drei Jahr- Hunderten langsam unsere Kanzleien erobert hat, zurecht schniegeln und striegeln zu wollen. Es scheint nicht überflüssig, drei Forderungen wieder einmal einzuprägen: Mehr Achtung vor der Sprache unseres bodenständigen Bauernvolkes; mehr gesunden Menschenverstand, größere Sorgfalt in der Beobachtung der sprachlichen und örtlichen Tatsachen; weniger ängstliche, am Papierdeutschen klebende Buchstabengläubigkeit.
- Der alte Zopf der th-Schreibung, Vokaldehnung durch Doppelschreibung und mit h-, die ie-Dehnung, y für langes und selbst kurzes i, unnütze Verdoppelung von Konsonanten nach kurzem Vokal, dt teilen sich hauptsächlich in die Schuld am Wirrwarr. Man ist einfach hilflos, weil man auf der einen Seite an Äusserlichkeiten der Schriftsprache klebt, auf der andern an den Tücken der Mundart scheitert. Daher das ständige Schwanken von einem Extrem zum andern
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