Schreibweise geografische Namen
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Inhaltsverzeichnis
Überblick Schreibregeln einzelner Kategorien von geografischen Namen
Geografische Namen | Links | Besonderheiten in der Schreibweise | Zuständigkeit der Schreibweise |
Orts- und Lokalnamen | Schreibregeln | Anfangsbuchstaben: Ä/Ö/ Ü (wegen Übereinstimmung mit übrigen geografischen Namen z.T. auch Ae/Oe/Ue) | Landeskarte: Bundesamt für Landestopografie
Amtliche Vermessung: Kanton in Zusammenarbeit mit Gemeinden |
Strassennamen | - Schreibregeln D | Anfangsbuchstaben: meist Ae/Oe/Ue | Gemeinde (Kanton) |
Ortschaftsnamen | Schreibregeln | Anfangsbuchstaben: Ae/Oe/Ue
Kantonskürzel: ohne Klammern |
Kanton in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Post |
Gemeindenamen | Verzeichnis | Anfangsbuchstaben: Ae/Oe/Ue
Kantonskürzel: in Klammern |
Kanton in Zusammenarbeit mit Gemeinden |
Stationsnamen | Schreibregeln | Anfangsbuchstaben: Ae/Oe/Ue | Bundesamt für Verkehr |
Grundsätze
GeoNV = Verordnung über geografische Namen
Vertikale Harmonie
(vgl. GeoNV Art. 1)
- Geografische Namen sollen in Karten und Plänen aber auch Publikationen, Registern, Verzeichnissen, abgeleiteten Namen usw. einheitlich entsprechend der offiziellen Festsetzung geschrieben werden (selbst wenn die Namen den offiziellen Schreibregeln widersprechen). Leider existieren bei Orts- und Lokalnamen zum Teil unterschiedliche Schreibweisen in der amtlichen Vermessung und auf Landeskarten. Diese fallen mit der rasanten Verbreitung von GIS stark auf (vgl. Beispiele zu mangelnder vertikalen Harmonie).
- Es ist eine vordringliche Aufgabe für Bund, Kanton und Gemeinde, solche Unstimmigkeiten rasch zu bereinigen. Ein Hindernis bestand bisher in den unterschiedlichen Zuständigkeiten, unterschiedlichen Philosophien und Missachtung der bisherigen Schreibregeln. Mit dem eidgenössischen Geoinformationsgesetz (GeoIG) und insbesondere mit der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) werden Massnahmen festgelegt und allgemeine Regeln aufgestellt um den qualitativ hoch stehenden Anforderungen an geografische Namen als wichtige Geoinformation gerecht zu werden (vgl. rechtliche Grundlagen).
- Massnahmen:
- Geografische Namen werden für die Landeskarte aus der amtlichen Vermessung übernommen (damit wird die Vertikalität sichergestellt). Unstimmigkeiten zwischen der amtlichen Vermessung müssen zuvor ausgewiesen und dann bereinigt werden. In der amtlichen Vermessung existieren auch Unstimmigkeiten zwischen dem Grunddatensatz und dem Übersichtsplan.
- Reaktivieren der bisherigen Schreibregeln (Weisungen 1948) Details vgl. hier
- Allgemeine Regeln:
- Die Namen und deren Schreibweise soll nur aus öffentlichem Interesse geändert werden, insbesondere, wenn sie in amtlichen Informationsträgern (Pläne, Karten, Register) für dieselbe Örtlichkeit nicht einheitlich ist (damit soll sichergestellt werden, dass geografische Namen als stabile Identifikatoren verwendet werden können)
- Geografische Namen sollen einfach schreib- und lesbar sein sowie eine allgemeine Akzeptanz aufweisen.
- Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Schriftsprache formuliert.
- Massnahmen:
Geografische Namen nicht ändern
(vgl. GeoNV Art. 4, Abs. 3)
- Änderungen sind nur schwierig rückgängig zu machen, da eine einmal festgelegte Schreibweise sich rasch in Registern, Publikationen und in abgeleiteten Namen fortpflanzt. Daher müssen die Konsequenzen einer Änderung gründlich im Voraus überdacht werden und es muss sehr behutsam vorgegangen werden. Ansonsten kann ein grosses Chaos entstehen, wie dies in jüngster Zeit leider häufig beobachtet werden muss (vgl. Blog Hunger(-/s/sch)büel).
- Bei Änderungen der Dudenregeln ändert die Schreibweise von geografischen Namen nicht. Eine Änderung muss offiziell beschlossen und koordiniert werden. Für solche Änderungen ist jedoch grosse Zurückhaltung angebracht, da geografische Namen stabil bleiben sollen, auch wenn die Dudenregeln ändern (vgl. Blog Glattal oder Glatttal?).
- Näheres über die zahlreichen in letzter Zeit geänderten geografischen Namen vgl. hier
Einfache Schreib- und Lesbarkeit sowie allgemeine Akzeptanz
(vgl. GeoNV Art. 4 Abs. 1)
Geografische Namen sollen einfach schreib- und lesbar sein sowie eine allgemeine Akzeptanz aufweisen (Näheres zur allgemeinen Akzeptanz vgl. hier)
Standardsprache
(vgl. GeoNV Art. 4 Abs. 2)
- In der Schweiz ist es nicht zu vermeiden, dass geografische Namen sowohl in Anlehnung an die Standardsprache wie auch an die Mundart nebeneinander existieren müssen. 1948 wurden Schreibregeln etabliert, welche regeln, wann Orts- und Lokalnamen in Anlehnung an die Standardsprache und wann an die Mundart geschrieben werden sollen. Für die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen mit geringer und lokaler Bedeutung, welche mundartlich geschrieben werden sollen, wurden pragmatische Schreibregeln entwickelt, welche sich bei bekannten Namenwörtern an die Standardsprache anlehnt. Sehr viele Probleme in der Schreibweise von geografischen Namen ist auf die Mundartproblematik und dem Abweichen der 1948 aufgestellten Schreibregeln zurückzuführen (weitere Details vgl. hier).
- Die Mundartproblematik bei geografischen Namen hat sich in letzter Zeit speziell bei Orts- und Lokalnamen(Flurnamen) und bei der Gebäudeadressierung bemerkbar gemacht, wo in der Schweiz eine Kontroverse entstand, ob Orts- und Flurnamen auf offiziellen Karten und Plänen im Sinne der Namenforschung als thematische Ebene zu verstehen sind oder die diese Namen weiterhin die Funktion zur allgemeinen Orientierung und Verständigung über Örtlichkeiten beibehalten sollen. Mit dem GeoIG hat man sich klar für diesen zweiten Aspekt entschieden (Näheres vgl. hier).
Übereinstimmung von geografischen Namen aus verschiedenen Namenskategorien
(vgl. GeoNV Art. 27, Abs. 5).
- Die Schreibweise von geografischen Namen aus verschiedenen Namenskategorien (Orts- und Lokalnamen/Gemeinden/Ortschaften/Strassen/Stationen) soll nach Möglichkeit übereinstimmen (vgl. GeoNV Art. 27, Abs. 5).
- Weitergehende Betrachtungen: Zusammenspiel von Orts- und Lokalnamen mit Strassen- und Stationsnamen sowie Namen von Fachdaten
Allgemeine Schreibregeln für geografische Namen
Spezielle Hinweise
- Geografische Namen sollen bei der Festsetzung bestimmen formellen Schreibregeln entsprechen, damit geografische Namen auf allgemeine Akzeptanz stossen, einfach schreib- und lesbar sind, sich systematisch in Verzeichnissen sortieren lassen und einfach auffindbar sind.
- Für Behörden, welche die Schreibweise festsetzen, gelten für bestimmte Kategorien von geografischen Namen spezifische, formelle Schreibregeln (vgl. Überblick über Schreibregeln einzelner Kategorien von geografischen Namen).
- Leider widersprechen sich die Schreibregeln gewisser Kategorien in ein paar ganz wenigen Punkten und es stellt sich dann das Problem, dass für eine Örtlichkeit verschiedene Schreibweisen existieren oder dass in einer Kategorie die Schreibregeln durchbrochen werden.
Die Schreibregeln widersprechen sich neben uneinheitlichen Abkürzungen hauptsächlich in folgenden beiden Punkten:
- Umlaute am Wortanfang
- Ae, Oe, Ue
- Gemeindenamen
- Ortschaftsnamen
- Stationsnamen
- Sehr häufig in Strassennamen
- Ä, Ö, Ü
- Orts- und Lokalnamen
- Ae, Oe, Ue
- Kantonskürzel
- Ohne Klammern
- Ortschaftsnamen
- Stationsnamen
- Mit Klammern
- Gemeindenamen
- Ohne Klammern
Umlaute am Wortanfang
Aus historischen Dokumenten und Karten ist ersichtlich, dass die Darstellung der Umlaute bei geografischen Namen schon früher Probleme verursachten. Es betrifft nicht die Aussprache, sonder die Typgrafie. Mit typografischen Problemen, können aber auch Aussprachprobleme entstehen (Ist ein Ue ein Ü oder ein U-e ?).
Beispiel Wädenswil (Quelle Zürcher Ortsnamen, Hans Kläui und Viktor Schobinger):
- 1224 Wediswile
- 1254 Wadiswile
- 1255 Waediswile
Ein ae wurde auch als a mit einem e überschrieben, wobei dann das überschriebene e durch ä ersetzt wurde. Heute wird ae geschrieben bei Internet- und E-Mailadressen sowie in vielen Fällen beim Wortanfang von geografischen Namen.
- Darstellungsvarianten der gross geschriebenen Umlaute
- bis ins 19. Jh.:
- kleines "e" über A/O/U (Akzent)
- heute:
- Ä/Ö/Ü
- Ae/Oe/Ue
- bis ins 19. Jh.:
- Heutige und historische Schreibtraditionen
- Im Meyer-Weiss-Atlas 1802 findet man häufig Ä/Ö/Ü (z.B. Örliken).
- Auf der Dufourkarte (1833-1863) und Siegfriedkarte 1900 - 1992 sind häufig Ae/Oe/Ue zu finden(z.B. Oerlikon).
- Ende des 19. Jh. hat sich die Schreibmaschine verbreitet. In der Schweiz mussten Umlaute Ä/Ö/Ü am Wortanfang behelfsmässig als Ae/Oe/Ue geschrieben werden. Details dazu vgl. hier. Diese Entwicklung dürfte die Schreibweise von geografischen Namen mit beeinflusst haben.
- Obwohl bei Orts- und Lokalnamen seit 1948 standardmässig Umlaute am Wortanfang als Ä/Ö/Ü geschrieben werden, ist damit die im 19. Jh. entstandene Schreibtradition mit Wortanfang Ae/AO/Ue bei den übrigen geografischen Namen kaum beeinflusst worden.
- Der immense Aufwand für eine schweizweite Harmonisierung auf Ä/Ö/Ü sowie die Vorteile Ae/Oe/Ue im Internet und in der internationalen Kommunikation lassen eine schweizweite Vereinheitlichung der Umlaute auf Ä/Ö/Ü für alle Kategorien von geografischen Namen nicht zu.
- Gewisse Orts- und Lokalnamen werden für die Übereinstimmung mit anderen geografischen Namen entgegen den Regeln ausnahmsweise mit Ae/Oe/Ue anstelle Ä/Ö/Ü geschrieben (vgl. Blog Oedischwänd, Oedischwend oder Ödischwend, wo neben der Umlautproblematik zusätzlich die Mundartproblematik in Erscheinung tritt).
- Namen mit Ue
- Ueken
- Uerikon
- Uerkheim
- Uerschhausen
- Uerzlikon
- Uetendorf
- Uetikon
- Uetliberg (Üetliberg)
- Uetliburg
- Uettligen
- Uezwil
vgl. auch Aeugsterberg oder Aeugstertal
Beispiele
Oerlikon oder Örlikon?
Ehemaliger Gemeindename und heutiger Quartiername in der Stadt Zürich (vgl. auch Tagesanzeiger Regionalausgabe Stadt Zürich vom 11.12.2007)
- Örlikon wäre grundsätzlich die sprachlich richtige Schreibweise
- Quartier-, Strassen- und Stationsname werden jedoch als Oerlikon geschrieben.
Meyer-Weiss Atlas 1802: Örlikon | |
Dufour Karte 1833-1863: Oerlikon
(Diese Schreibweise hat sich bis heute durchgesetzt) |
Uetliberg oder Üetliberg vgl. hier
Ettenberg oder Ättenberg vgl. hier
Kantonskürzel
Für die schweizweit eindeutige Schreibweise von Ortschaften und Gemeindenamen wird zum Teil das Kantonskürzel verwendet und zwar bei Ortschaften ohne und bei Gemeindenamen mit Klammern. notwendig sind, wo bei dazu nicht immer die Kantonskürzel verwendet werden.
Abkürzungen
In Ortschafts- und Gemeindenamen werden z.T. unterschiedliche Abkürzungen verwendet. Innerhalb der Kategorie sind diese jedoch grundsätzlich einheitlich.
Beispiele auf GeografischeNamen.blogspot.com
vgl. Blog Weitere Beispiele auf GeografischeNamen.blogspot.com