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Orts- und Lokalnamen sind die meist verbreiteten geografischen Namen (schweizweit ca. 150'000 auf Landeskarten, über 350'000 Namen in der amtlichen Vermessung, effektiv über 1 Mio. Namen). Sie spielen heute eine wichtige Rolle als Geoinformationen insbesondere
- als Ortsnamen
- als Lokalnamen (Gebietsbezeichnungen) ausserorts wo keine Gebäudeadressen existieren
- sowie als Bestandteil von Gebäudeadressen, zur Navigation innerhalb grösserer Orte (innerorts)
Inhaltsverzeichnis
Über die Seite «Weblinks Orts- und Lokalnamen»
Die Inhaltsübersicht Weblink Orts- und Lokalnamen enthält thematisch geordnete Weblinks zu verschiedenen, auf separaten Wiki-Seiten aufgeführten Aspekten von geografischen Namen. Diese Wiki-Seiten enthalten zuoberst diese Weblinks um wieder in vorliegende Hauptnavigationsseite zu gelangen.
Es geht hier insbesondere um:
- Orts- und Lokalnamen (Flurnamen), einer wichtigen Untereinheit von geografischen Namen, zu denen gemäss Verordnung über geografische Namen (GeoNV) auch Namen von Gemeinden, postalische Ortschaften, Strassen und Stationen (Bahnstationen, Bushaltestellen usw.) gehören.
Ortsnamen | Lokalnamen (Flurnamen) |
Orts- und Lokalnamen (Flurnamen) bilden einen wesentlichen, jedoch in ihren Formen auch in der Vergangenheit heftig umstrittenen Inhaltsteil unserer amtlichen Pläne und Karten. Gegen die in der Schweiz vor ein paar Jahren aufkommenden Bestrebungen, die bisherige Schreibweise zahlreicher Orts- und Lokalnamen zu ändern, haben die Benutzer erfolgreich opponiert. |
- sowie Gebäudeadressierung
Anforderungen an Orts- und Lokalnamen aus Sicht der Benutzer
Vertikale Übereinstimmung der Schreibweisen
- Geografische Namen wie Orts- und Lokalnamen, postalische Ortschaften, Strassennamen und Stationsnamen sollten für eine bestimmte Örtlichkeit in allen Informationsträgern (Plan für das Grundbuch, Übersichtsplänen, Landeskarten, weiteren Karten und Plänen (wie z.B. touristische Karten usw.) sowie auf der Beschilderung und Referenzierung im Grundbuch, Verordnungen, div. Registern usw. einheitlich geschrieben werden. Es geht nicht darum, dass ein geografischer Namen in der ganzen Schweiz immer gleich geschrieben wird (horizontale Übereinstimmung der Schreibweisen), obschon dies aus Sicht der Benutzer vorteilhaft wäre ( dies würde auch dem Grundsatz der GeoNV widersprechen, dass geografische Namen nur bei einem öffentlichen Interesse geändert werden dürfen). Es geht nicht darum, dass z.B. die Schreibweisen Ried, Riet und Riedt in der Schweiz harmonisiert werden. Wenn von Standardisierung und Normierung die Rede ist, geht es um die Normalisierung der geschriebenen Sprache im sprachwissenschaftlichen Sinn.
- Der Benutzer muss sich insbesondere auf eine einheitliche, amtliche Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen verlassen können (z.B. für die Verwendung des Namens für Planungszonen) und sollte sich nicht darum kümmern müssen, ob allfällige Diskrepanzen bestehen und welche Schreibweise bei Widersprüchen die "amtlichste" ist.
- Weitergehende Betrachtungen: mangelnde vertikale Übereinstimmung
- Die vertikale Übereinstimmung von geografischen Namen der gleichen Klasse stellt eine Mussanforderung dar. Die Übereinstimmung von geografischen Namen unterschiedlicher Klassen (Orts- und Lokalnamen, Strassennamen usw.) einer bestimmten Örtlichkeit entspricht einem wichtigen Bedürfnis der Benutzer und soll gemäss Verordnung über geografische Namen (GeoNV) nach Möglichkeit erreicht werden. Davon abgewichen wird, falls sich eine allzu extreme Schreibweise von Orts- und Lokalnamen nicht für eine Strassenbezeichnung eignet. Dies kann weitgehend verhindert werden, wenn Orts- und Lokalnamen möglichst moderat und nicht zu extremmundartlich geschrieben werden. Sehr unschön ist z.B. die unterschiedliche Schreibweise von Orts- und Lokalnamen und benannten Gebieten als Strassenbezeichnungen. Diese Diskrepanzen entstehen, wenn die Schreibweise eingebürgerter Orts- und Lokalnamen geändert werden. Beispiel:
- Lokalname Ottenegg wurde geändert in Ootenegg
- Die Adressbezeichnung Ottenegg (benanntes Gebiet) ist eingebürgert und vertraut. Weder die Einwohner noch die Gemeinde haben ein Interesse, eine Adressänderung in die ungewohnte Bezeichnung Ootenegg vorzunehmen. Ottenegg hat mehr als nur lokale Bedeutung, da der Name als schweizweit gültige Adresse verwendet wird und hätte deshalb nicht verändert werden dürfen.
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... | Ausschnitt aus map.geo.admin.ch |
Heutige Schreibweise von Orts- und Lokalnamen unverändert belassen
- Orts- und Lokalnamen sind Raumreferenzen, welche als Namen für eine Örtlichkeit stabil bleiben müssen. Sie dürfen nur geändert werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht, beispielsweise, wenn die Schreibweise in der amtlichen Vermessung und der Landeskarte unterschiedlich sind. Zudem muss eine geänderte Schreibweise auf allgemeine Akzeptanz stossen. Rechtliche Grundlage: Verordnung über geografische Namen (GeoNV) Art. 4, gültig ab 1.7.2008
- Auch Bundesrat Schmid spricht sich für die Beibehaltung der bisherigen Schreibweisen aus (vgl. hier)
Im Artikel Namenstreit im Thurgau der Publikation SchweizerDeutsch 2009/02 werden 2 wichtige Aspekte hervorgehoben, welche für die allgemeine Akzeptanz wichtig sind:
- Beharrungsvermögen der Namen, das sich aus ihrer Einmaligkeit ergibt. Ein Name ist nicht ein beliebig verwendbares Wort mit seiner Bedeutung (ein Appellativ), sondern ein Wort, das als Name einen Ort – und nur diesen Ort – meint, und zwar so lange, als man etwas von ihm wissen will.
- Starke Bindung der Bevölkerung an die Namen, die sie kennt, braucht und in ihre ‹Welt› aufgenommen hat. Er mag noch so schriftdeutsch oder noch so mundartlich geschrieben sein: So, wie sie ihn kennen und brauchen gelernt habe, so soll er bleiben.
Weisungen 1948
- Die Weisungen 1948 lehnen sich an die traditionelle herkömmliche, allgemeingültige Schreibweise der Namen an und erlauben eine pragmatische Schreibweise in gemässigter Mundart für Namen mit geringer, lokaler Bedeutung. Merkmale dieser mundartnahen (nicht mundartgetreuen) Schreibweise:
- Beibehaltung der Schreibweise von bekannten Namenwörtern wie «Berg», «Feld», «Horn» usw. Dadurch wird das von der Standardsprache gewohnte und vertraute Schriftbild auch bei diesen Namen gewahrt.
- Beibehaltung des in der Mundart nicht gesprochenen Endungs -n (z.B. «Bärenboden»). Dieses -n existiert z.B. in ca. 40% aller deutschsprachigen Gemeinde- und Ortschaftsnamen der Schweiz
- Durch diesen Kompromiss können sowohl die Anliegen betreffend unserer kulturellen Werte in der Schweiz, wie auch die irrtumsfreie Orientierung und Verständigung (Forderung einfache Schreib- und Lesbarkeit) als Hauptzweck der Orts- und Lokalnamen bestmöglich berücksichtigt werden.
Neue Schreibregeln
- Die Benutzer stellten sich erfolgreich gegen neue Schreibregeln des Bundesamtes für Landestopografie, welche lautnahe Mundart zulassen.
- In der Kontroverse Leitfaden Toponymie und Weisungen 1948 konnte eine Einigung erzielt werden vgl. Kreisschreiben des Bundesamtes für Landestopografie «Leitfaden Toponymie - Weisungen 1948».
Nachteile der ausgeprägt lautnahen Schreibweise von Orts- und Lokalnamen
- Einfache Schreib- und Lesbarkeit für Gebietsbezeichnungen wird erschwert
- Verwendbarkeit für Gebäudeadressen, Haltestellennamen usw. wird stark eingeschränkt
- Grosse Diskrepanz zwischen nebeneinander auftretenden Namen in traditioneller und mundartlichen Schreibweise
- ausgeprägt lautnahe Schreibweise ohne die Verwendung von phonetischen Zeichen wirkt zum Teil mangelhaft oder gar lächerlich (z.B. «Steerebärg», «Tingetschwiil»)
- Die vielen veränderten Namen in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen stossen nicht auf eine allgemeine Akzeptanz.
- Zusammenarbeit mit den Gemeinden kann erschwert werden. Bei Abkehr von der lautnahen Schreibweise kann die Zusammenarbeit verbessert werden (vgl. Kanton Obwalden).
Kulturhistorische Bedeutung, Namenbuch
- Mit einer ausgeprägten lautnahen Schreibweise wurde bisher in einigen Kantonen versucht, im Sinne der unbestritten grossen kulturhistorischen Bedeutung der Flurnamen den Aspekt Bodenständigkeit und Identität hervorzuheben.
- Die Erkennbarkeit der kulturhistorischen Bedeutung nimmt paradoxerweise bei mundarttreuen Schreibweise gegenüber einer stärkeren Ausrichtung an die konventionelle Schreibweise nicht zu, sondern ab.
- In Anlehnung an die Standardsprache geschriebene Orts- und Lokalnamen haben eine ebenso grosse kulturelle Bedeutung wie mundartlich geschriebene Namen. Auch Strassennamen, deren Schreibweise sich stark an das vertraute Schriftbild der Standardsprache ausgerichtet ist, kommt eine grosse kulturhistorische Bedeutung zu. (Details vgl. hier).
- Pläne und Karten dürfen nicht für die Darstellung der Ergebnisse der Namenforschung missbraucht werden, dazu sind eigenständige thematische Ebenen zweckmässiger.
Rechtliche Grundlagen
- Geografische Namen und insbesondere Orts- und Lokalnamen besitzen seit 1.7.2008 mit dem Eidgen. Geoinformationsgesetz und der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) eine rechtliche Grundlage, welche der hohen Bedeutung von geografischen Namen als Geoinformation Rechnung trägt.
- Wichtige Grundsätze aus der GeoNV
- Art. 1 Zweck
- Geografische Namen sollen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden.
- Art. 4 Grundsätze
- Art. 1 Zweck
- Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
- Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
- Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.
Siehe auch
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