Singenberg - Singebärg - Singenberg

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Betrachtung der historischen Schreibweisen und Hintergründe

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Singenberg LK1984.jpg

Landeskarte 1984 mit Schreibweise Singenberg (Quelle Thurgis, Historische Karten)

Aktuelle Landeskarte mit Schreibweise Singebärg Online Zugriff


Singenberg Wanderkarte TG.jpg

Wanderkarte des Kantons Thurgau mit künftiger Bezeichnung Singenberg (grüne Textfarbe)entsprechend der seit 1386 traditioneller Bezeichnung Singenberg.


Historische Schreibweisen von Singenberg

Quelle Ortsnamen.ch resp. Thurgauer Namenbuch

  • 1386 Singenberg
  • 1413 Singenberg
  • 1487 Zinggenberg
  • 1500 Singenberg
  • 1505 singenberg
  • 1517 Singenberg
  • 1575 Singenberg
  • 1637 Singenberg
  • 1676 Singenberg
  • 1689 Singenberg
  • 1832 Sinnenberg
  • 1887 Singenberg


Mundartschreibweise zur Erhaltung eines bedeutendes Kulturgutes

Am 2. September 2009 konnte im Tages Anzeiger Seite 2 unter den Titel «Wenn die Dialektwelle die Feuerwehr in die Irre führt» war eine Antwort gefunden werden, warum im Kanton Thurgau z.B. die Bezeichnung Singenberg auf Singebärg geändert wurde, es kann damit anscheinend ein bedeutendes Kulturgut erhalten werden:

«Wichtiges Kulturgut erhalten»

Rund 10'000 Orts- und Flurnamen hat der Thurgau bereits mundartsnah angepasst. So wurde «Nollen» zu «Nolen», «Rotbühl» zu «Roopel» und – eines der skurrilsten Beispiele – «Matzenrein» zu «Maazerooa». Mit dem Rückgriff auf uralte Mundartbezeichnungen werde «ein wichtiges Kulturgut erhalten», begründet der zuständige Regierungsrat Kaspar Schläpfer die namenkundliche Radikalkur.


Nicht nur bei Singenberg, sondern bei den meisten anderen Flurnamen im Kanton Thurgau sind jedoch die neuen Mundartbezeichnungen nicht unter den historischen Bezeichnungen zu finden.


Die Arbeitsgruppe, welche nach der parlamentarischen Opposition gegen die Änderungen der Schreibweisen die Angeleitet untersuchte kam zu folgender Schlussfolgerung: Ziel der Erfassung der Orts- und Flurnamen in mundartnaher Schreibweise ist, die Kenntnisse über diese Namen und ihre lokale Aussprache als Kulturgut zu bewahren, bevor sie gänzlich in Vergessenheit geraten. Diese Erfassung und Sicherung des Kulturgutes in wissenschaftlicher Form - insbesondere im Thurgauer Namenbuch - ist in Politik und Bevölkerung praktisch unbestritten Bericht Seite 3.


Mundartschreibweisen auf amtlichen Katen und Schreibweise

Wie oben erwähnte Arbeitsgruppe treffend feststellt «insbesondere im Thurgauer Namenbuch», ist nichts gegen eine mundartnahe Schreibweise in einem Namenbuch etwas einzuwenden. Traditionell eingebürgerte Bezeichnungen sollten ohnehin nicht geändert werden. Wenn mundartliche Bezeichnungen verwendet werden, sollte diese dem Verwendungszweck der Orientierung auf Karten und Plänen möglichst einfach schreib- und lesbar geschrieben werden. Dies kann mit einer Mundarschreibweise am besten gewährleistet werden, welche sich nach Möglichkeit an das Schriftbild der Standartsprache anlehnt. Eine solche kartengerechte Schreibweise wurde mit den Schreibregeln Weisungen 1948 entwickelt und wurde auch vom Mitautor des Thurgauer Namenbuches Oskar_Bandle_-_Weisungen_1948 Oskar Bandle propagiert. Gemäss diesen Schreibregeln, welche praktisch unverändert als Weisungen 2011 übernommen wurden, wird «Berg» in der Regel immer als «Berg» und nicht als «Bärg» geschrieben und das Endungs -n belassen. Die Bezeichnung Singenberg bleibt gemäss Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011 auch in Mundartform gegenüber der traditionellen Schreibweise unverändert.


Siehe auch




Weblinks