Flurname
Inhaltsverzeichnis
Orts- und Ortschaftsnamen
Begriffe
Orts- und Ortschaftsnamen sind eng verwandt und vielfach identisch geschrieben. Trotdem sind Orte und postalische Ortschaften jedoch recht unterschiedliche Objekte und dürfen nicht miteinander vermischt werden. Es herrscht allgemein eine grosse Unsicherheit bei der Definition der Begriffe.
Es werden hier folgende Begriffe verwendet:
Nr | Bezeichnung | Definition | Inhalt | PLZ | Anzahl CH | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | (postalische) Ortschaft | SNV Entwurf GeoNV | Gebietsaufteilung mit einem oder mehreren Orten (Stadt, Dorf, z.T. grössere Weiler) | Ja | ca. 4000 | in Adressformularen wird Begriff Ort verwendet PLZ-Vereichnis plus P1 (PLZ-Typ 10/20) |
2 | (popläre) Ortschaft | keine exakte Definition vorhanden | Stadt, Dorf, Quartier, grössere Weiler | Nein | ca. 6000 | Ortschaftenvereichnis BFS |
3 | Ort | keine Definition vorhanden | Vorschlag: Stadt, Dorf, Quartier, Weiler | Nein | >15'000 | Amtliche Vermessung (Nomenklatur, Ortsnamen) |
4 | bewohnte Orte | Verordnung über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen | Stadt, Dorf, Quartier, Weiler, Gebäudegruppen, Einzelhöfe | Nein | >80'000 | vgl. auch Ortsverzeichnis 1928 |
5 | Ortsnamen(Lokalnamen) | Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen | bewohnte Orte, übrige Orte | Nein | >350'000 | Inhalt entspricht den topografischen Elemente Entwurf GeoNV |
6 | Geografische Namen der amtlichen Vermessung und der Landesvermessung | Entwurf Verordnung über die Geografische Namen (GeoNV) | topografische Objekte | Nein | >350'000 | vgl. Verbesserungsvorschlag unten |
Verbesserungsvorschlag GeoNV
- Ortsnamen definieren als Stadt, Dorf, Quartier und Weiler
- Anstellte geografische Namen der amtlichen Namen der amtlichen Vermessung und des Landesvermessung: Orst- und Lokalnamen Details vgl. Definition Orts- und Lokalnamen
Vorschlag Orts- und Lokalnamen in der amtlichen Vermessung
Namengruppe | Elemente | Nomenklatur Ortsnamen | Nomenklatur Flur- und Geländenamen | Bodenbeckung, Einzelobjekte |
---|---|---|---|---|
Ortsnamen | ||||
Ort | Stadt, Dorf, Quartier, Weiler | X | . | . |
Lokalnamen | ||||
Einzelhöfe | . | . | X | X |
Landschaften | Fluren, Wälder, Gebiete, Täler, Alpen | . | X | . |
Gewässer | Flüsse, Weiher, Seen | . | X | . |
. | Bäche,Wasserfälle, Quellen | . | . | X |
Gletscher | . | . | X | . |
Gelände | Berge, Hügel | . | X | . |
Kulturelle Objekte | Burgen, Schlösser, Klöster, Kirchen, Kapellen, usw. | . | . | X |
Öffentliche Bauten | Schulhäuser, Spitäler, Sägereien, Mühlen, usw. | . | . | X |
Besondere Objekte von Verkehrsverbindungen | Brücken, Pässe, Tunnels, Flugplätze usw. | . | . | X |
Vergleich Orte- und Ortschaften
Kriterium | Ort | Ortschaft |
---|---|---|
Postleitzahl | Nein | Ja |
Verwendungszweck | Orientierung | Gebäudeadressierung |
Anzahl Orte | 1 | 1 oder mehrere |
Fläche | Siedlungsumrandung | künstliche Fläche |
Topologie | Einzelflächen | Gebietseinteilung |
Signalisation | Ortstafeln | Nein |
Hirarchiebildungungen | möglich | nein |
Namen | einfache Namen | z.T. mit Zusatz |
eindeutige Namen | Nein | Ja |
Verwendung für Stationsnamen | meist Nein | meist Ja |
Amtliche Vermessung | Nomenklatur (Ortsnamen) | Gebäudeadressierung (PLZOrtschaften) |
Namen von Orten und Ortschaften
Ort | postalische Ortschaft |
---|---|
Aadorf | 8355 Aadorf |
Aathal und Seegräben | 8607 Aathal-Seegräben |
Aesch | 8412 Aesch b. Neftenbach |
Aesch | 4147 Aesch BL |
Aesch | 6287 Aesch LU |
Aesch | 8904 Aesch ZH |
Egg | 9231 Egg (Flawil) |
Egg | 8132 Egg b. Zürich |
Egg | 8847 Egg SZ |
Montet | 1483 Montet (Broye) |
Montet | 1674 Montet (Glâne) |
Mühledorf | 3116 Mühledorf BE |
Mühledorf | 4583 Mühledorf SO |
St-Sulpice | 2123 St-Sulpice NE |
St-Sulpice | 1025 St-Sulpice VD |
Sutz | 2572 Sutz |
Ortsnamen werden gemäss Weisugen 1948 geschrieben. Ortschaftsnamen werden daraus abgeleitet.
Um Schweizweit eindeutige Namen zu kreieren, werden zu den klassischen Ortsnamen sogeannten Zusätze gebildet.
- NE , SO, BE Kantonskürzel werden verwendet(analog Gemeinde Namen, bei Gemeindenamen werden jedoch die Kantonskürzel in Klammern gesetzt, im Gegensatz zu den postalischen Ortschaften. Da die postalischen Ortschaften für die Bildng von Haltestellennamen verwendet werden, stehen Kantonskürzel bei Haltestellennamen ebenfalls ohne Kantonskürzel.
- b. Neftenbach Diese b. wirken heute z.T. etwas störend und werden sofern möglich z.T. durch Kanonskürzel ersetzt
- (Flawil) Gemeindenamen werden in Klammern gesetzt (zum Teil werden bei unbedeutenden postalischen Ortschaften die Gemeindenamen ebenfalls angefügt auch wenn sie zu schweizweiten Eindeutigleit nicht notwendig wären).
- Ae, OE, Ue Umlaute am Anfang der Namen
Hintergrund
Ortsbuch der Schweiz 1928
Ursprünglich existierten Ortsnamen im Sinne von bewohnten Orten (Städte, Dörfer,Quartiere, Weiler, Häusergruppen und Einzelhöfe). Das Ortsbuch der Schweiz aus dem Jahre 1928 beinhaltet ca. 85'000 Ortsnamen, als Zieladressen für die Zustellung von Post und Telgramme. Schon damals existierten für die Post und Telegrafie logistische Verteilzentren (Städte, Dörfer), welche 1964 mit der Postleitzahlen versehen wurden.
SN Norm 612040 Gebäudeadressen
In einer Arbeitsgruppe der Schweizerischen Normenvereinigung SNV musste für die Gebäudeadresse ein Hauptindentifikator gesucht werden. Da die bisherigen Namen der Postleitzahlen und deren Geltungsbereich aus logistischen Überlegungen entstand, wurde eine Lösung angestrebt, wo weniger postlogistische Überlegunen im Vordergrund standen, sondern geografische Aspekte im Sinne der Identität der Bevölkerung: «ich wohne in xxxx.» Als Hauptidentifikation der Gebäudeadresse wurde der Begriff Orschaft wie folgt definiert:
«Ortschaften sind geografische Gebiete, deren Bezeichnung landesweit von Bedeutung ist und als Folge z.B. auf einer Karte 1:200'000 aufgeführt ist. Die Besiedlungsdichte kann dabei sehr unterschiedlich sein (Städte und Streubausiedlungen als Extreme). In sehr dünn besiedelten Gebieten gilt eine Gebäudegruppe vielleicht als Ortschaft, während eine gleich grosse Gruppierung von Gebäuden in dichter überbautem Gebiet nicht als Ortschaft, sondern als Weiler (vgl. benanntes Gebiet) empfunden wird. Gehört eine Gebäudegruppe zu einer gleichnamigen politischen Gemeinde, spricht man fast sicher von einer Ortschaft. Auch die Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Name der Bahnhöfe bzw. Stationen bzw. Haltestellen) und mit Hauptstrassen kann dazu führen, dass auch eine kleine Gebäudegruppe als Ortschaft gilt. Die Flächen von realen Ortschaften, d.h. von Ortschaften, die zum gegebenen Zeitpunkt exisiteren, dürfen einander nicht überlappen. Die Fläche umfasst nicht nur das eng abgegrenzte Siedlungsgebiet sondern auch das Umland mit Einzelhöfen, Weilern, Ausflugsorten. Damit Ortschaften zum populären grossräumigen Koordinatensystem werden können, soll die Abgrenzung nach dem ortsüblichen Sprachgebrauch und nicht nach den politischen oder postalischen Grenzen gewählt werden, obwohl auch diese Gesichtspunkte die Abgrenzung beeinflussen können.»
Vorteile der SN Norm Gebäudeadressierung bezüglich Ortschaften
- Zusammenarbeit Kanton, Post, Gemeinde
- Es existiert ein Datenmodell
- Ortschaften sind unabhänig von Poststellen. Es können Ortschaften existieren ohne Poststelle. Bei Schliessung Poststelle bleibt Ortschaft erhalten.
Probleme der SN Norm Gebäudeadressierung bezüglich Ortschaften
- Begriff Ortschaft ist bei der Bevölkerung und Behörden verwirrlich, da der gleiche Begriff populär gebraucht wird und eine andere Bedeutung hat. Ausweg, postalische Ortschat
- Auch wenn man auf der grünen Wiese hätte beginnen können, ohne an die Anlehnung die bisherige Logistik der Post, könnte vielleicht die eine odere Unschönheit behoben werden. Im grossen Ganzen nicht viel ändern
- Die pragmatische Verwendung der bisherigen Postlogistik dürfte in den meisten Fällen die diversen Bedürfnisse abdecken. Änderungen von postalischen Ortschaften generiert einen nicht zu unterschätzenden Umstellungsaufwand bei sehr vielen Stellen.