Eduard Imhof

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Prof. Eduard Imhof (1895-1986), ETH-Professor für Kartografie, hat sich für eine benutzer- und kartengerechte Schreibweise von Orts- und Lokalnamen (Flurnamen)eingesetzt. Seine unten aufgeführten Empfehlungen zur Schreibweise von Orts- und Lokalnamen beinhalten dabei einen weniger grossen Raum für Mundart ein, als dies bei den Schreibregeln Weisungen 1948 der Fall ist. Weisungen 1948 stellen einen Kompromiss dar zwischen dem Zweck der Orientierung auf Karten und Plänen und den Anliegen der Namen- und Mundartforschung.


Eduard Imhof


Publikationen zum Thema Schreibweise von Orts- und Lokalnamen (Flurnamen):

  • Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Karten, von Prof. Ed. Imhof. Sonderabdruck aus der "Schweizerischen Zeitschrift für Vermessungswesen und Kulturtechnik". Hefte Nr. 5, 6, 7, 8 und 9, Jahrgang 1945
    • Kap. I Mundartliche oder schriftsprachliche Schreibweise.
    • Kap. II-IV II. Fehlerberichtigungen und massgebende Quellen, III. Rechtslage und behördliche Regelungen IV. Einige Beiträge zu eidgenössischen Nomenklatur-Grundsätzen.
  • Mein Standpunkt in der Ortsnamenfrage, von Eduard Imhof. In: Geographica Helvetica. Bern. Jg. 3, 1948. S. 107-109


Weisungen 1948

Zitat aus "Mein Standpunkt in der Ortsnamenfrage":

Sprachliche Einheitlichkeit wird durch meine Vorschläge nicht erreicht. Dieses Mangels bin ich mir bewusst. Jede Vermischung von Mundarten und Schriftsprache muss den sprachlich geschulten Kartenbenützer unsympathisch sein. Es wäre jedoch ein tragischer Irrtum, zu glauben, sprachliche Einheitlichkeit sei in der Plan- und Kartenbeschriftung der deutschen Schweiz überhaupt erreichbar. Eine kompromissfreie Lösung wäre nur in einer mundartlichen Spezialkarte mit phonetischen Lautzeichen möglich. Hoffen wir, dass auch eine solche nicht allzu lange auf sich warten lässt.


Anstelle von Spezialkarte mit phonetischen Lautzeichen, stehen heute Multimedia-Anwendungen im Fordergrund vgl. Online-Lexion Südtirol

Die Etabblierung neuer Schreibregeln wie Toponymische Richtlinien und Leitfaden Toponymie wurden damit begründet, da die Weisungen 1948 anscheinend Mängel und Widersprüche aufweisen. Die ist jedoch aus Sicht der Benutzer nicht der Fall. In gewissen Nomenklaturkreisen besteht das Interesse, die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen vom pragmatischen Ansatz von Eduard Imhof zum wissenschaftlichen Ansatz (lautnahe, wissenschaftliche Schreibeweise, Namenbuch) zu ändern. Details vgl. hier. Man unterstellt dabei, dass die Weisungen 1948 Mängel und Widersprüche aufweisen. Aus obigem Zitat von Eduart Imhof «Jede Vermischung von Mundarten und Schriftsprache muss den sprachlich geschulten Kartenbenützer unsympathisch sein» dürfte eher davon ausgegangen werden, dass die pragmatische Schreibeweise der Weisungen 1948, gewissen Sprachwissenschaftern einfach unsympathisch sind.


Mit Weisungen 1948 konnte im Sinne eines Kompromisses nicht alle Forderungen von Eduard Imhof als Vertreter der Benutzer berücksichtigt werden. Weisungen 1948 lassen wesentlich mehr Mundart zu, als Eduard Imhof propagiert hat. Die Forderungen von Eudard Imhof decken sich mit den Forderungen von geografischen Namen als Geoinformation. Leider wurde bis ca. 2005 die Schreibung von Orts- und Lokalnamen viel zu fest als rein sprachliche Angelegenheit betrachtet und die Anliegen aus Sicht der Geoinformation wurden zu wenig stark vertreten. Die damalige eidgenössische Landestopografie konnte nicht verhindern, dass sich einige Nomenklaturkommissionen immer weniger an die Weisungen 1948 hielten.



eute mit elektroinischer Suche auf digitalen Karten und



Empfehlungen Eduard Imhof zur Schreibung von Orts- und Lokalnamen (Flurnamen)

Grundsätze

Eudard Imhof hatte bereits 1945 einige Beiträge für eidgenössische Nomenklatur-Grundsätze geliefert. Vgl. "Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Karten)

Kap. IV Einige Beiträge zu eidgenössischen Nomenklatur-Grundsätzen (Seite 21)

  1. Geltungsbereich: Die eidgenössischen Nomenklaturgrunsätze sollen Gölltigkeit besitzen sowohl für die Planwerke der Grundbuchvermessung, wie für die amtlichen Landeskarten. Die kantonalen Erlasse sind ihnen anzupassen.
  2. Grundlegende Bestimmungen: Die Schreibweise der Plan- und Kartenbeschriftung soll so weit wie möglich nach den für den übrigen schriftsprachlichen Verkehr gültigen amtlichen Regeln erfolgen. (Die amtliche Rechtschreibung der deutschen Schweiz ist durch den "Duden" festgelegte Hochdeutsch.) Anderseits sollten die Mundartformen erhalten bleiben, da wo ihre Übertragung in die Schriftsprache unzweckmässig erscheint. Massgebend sind die heute gebräuchlichen oder vorherrschenden Namenformen. Ein Wiederherstellen erloschener Formen ist zu unterlassen.
  3. Feststehender Schreibgebrauch: ...
  4. Fehlender oder nicht starrer Schreibgebrauch:
  5. Orthografische und grammatikalische Regelung: ... Mundartliche Formen kennen bis heute keine allgemein gültigen Schreibregeln. Rein phonetische Schreibweise oder strenge Anpassung an alle lokalen Varationen kommt auch nach der Ansicht der einsichtigen Sprachleute für uns nicht in Frage. ...
  6. Weitere Regelungen: ....
  7. Ein lehrreiches Experiment:
  8. Schlusswort


Beispiele

Eduard Imhof sprach sich wie auch andere Kartografen, namhafte Sprachwissenschafter und viele Kantone gegen die extrem Mundart im Entwurf des Bundes von 1947 aus und empfahl z.B. unten aufgeführte Lokalnamen wie folgt zu schreiben: Quelle «Mein Standpunkt»:

  • Berg nicht Bärg
  • Kopf nicht Chopf
  • Kreuz nicht Chrüz oder Chritz
  • Lücke nicht Lugge
  • Schlucht nicht Schluecht
  • Moos nicht Mos
  • Rohr nicht Ror
  • Weiher nicht Weier
  • Stein nicht Stei, Stai, Stää oder Staa
  • Horn nicht Hore
  • klein nicht chli, chlei oder glei
  • hinter nicht hinder oder hinger
  • nieder nicht nider
  • ausser nicht usser

Mundartformen dagegen bestehen lassen z.B. in:

  • Egg
  • Spitz
  • Plangge
  • Hueb
  • Gmür
  • Bungert
  • Ifang
  • Luegeten
  • Sedel
  • Ebni
  • Breiti
  • Witi
  • Täli
  • Flüeli
  • Hüsli


Siehe auch


Weblinks