Flurname: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 8. Februar 2007, 15:16 Uhr

Begriffe

Orts- und Ortschaftsnamen sind eng verwandt und vielfach identisch geschrieben. Trotzdem sind Orte und postalische Ortschaften jedoch recht unterschiedliche Objekte und dürfen nicht miteinander vermischt werden. Es herrscht allgemein eine grosse Unsicherheit bei der Definition der Begriffe.

Es werden hier folgende Begriffe verwendet:

. Bezeichnung Definition Inhalt PLZ Anzahl CH Bemerkungen
0 (postalische) Ortschaft SNV Entwurf GeoNV Gebietsaufteilung mit einem oder mehreren Orten wie Stadt, Dorf, teilweise grössere Weiler) Ja ca. 4000 in Adressformularen wird Begriff Ort verwendet

Amtliche Vermessung Gebäudeadressierung (PLZOrtschaften)

vgl. PLZ-Verzeichnis

(Datei PLZ light PLZ-Typ 10,20)

1a (populäre) Ortschaft keine exakte Definition vorhanden, landläufig Synonym für Stadt und Dorf Orte wie Stadt, Dorf, Quartier und grössere Weiler Nein ca. 6000 Ortschaftenverzeichnis BFS(enthält auch Quartiere)
1b Ort keine Definition vorhanden weder in GeoNV als auch amtliche Vermessung Vorschlag: Stadt, Dorf, Quartier, Weiler Nein >15'000 Amtliche Vermessung (Nomenklatur, Ortsnamen)
1c bewohnte Orte, Siedlung Verordnung über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen Stadt, Dorf, Quartier, Weiler, Gebäudegruppen, Einzelhöfe Nein >80'000 Siedlung als Ortschaft, Weiler, Hof
2a Ortsnamen(Lokalnamen) bisher: Verordnung über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen bewohnte Orte, übrige Orte Nein >350'000 Inhalt entspricht den topografischen Elemente Entwurf GeoNV
2b Geografische Namen der amtlichen Vermessung und der Landesvermessung neu: Entwurf Verordnung über die Geografische Namen (GeoNV) topografische Objekte Nein >350'000 vgl. Verbesserungsvorschlag unten


Verbesserungsvorschlag GeoNV

Vorschlag Orts- und Lokalnamen in der amtlichen Vermessung

Namengruppe Elemente Nomenklatur Ortsnamen Nomenklatur Flur- und Geländenamen Bodenbedeckung, Einzelobjekte
Ortsnamen
Orte Stadt, Dorf, Quartier, Weiler X . .
Lokalnamen
Höfe Einzelhöfe . (X) X
Landschaften Fluren, Wälder, Gebiete, Täler, Alpen . X .
Gewässer Flüsse, Weiher, Seen . X .
. Bäche, Wasserfälle, Quellen . . X
Gletscher . . X .
Gelände Berge, Hügel . X .
Kulturelle Objekte Burgen, Schlösser, Klöster, Kirchen, Kapellen, usw. . . X
Öffentliche Bauten Schulhäuser, Spitäler, Sägereien, Mühlen, usw. . . X
Besondere Objekte von Verkehrsverbindungen Brücken, Pässe, Tunnels, Flugplätze usw. . . X


Vergleich Orte- und Ortschaften

Kriterium Ort (postalische) Ortschaft
Amtliche Vermessung Nomenklatur (Ortsnamen) Gebäudeadressierung (PLZOrtschaften)
Postleitzahl Nein Ja
Verwendungszweck Orientierung Gebäudeadressierung
Anzahl Orte 1 1 oder mehrere
Topologie Siedlungsumrandung, Einzelflächen Gebietseinteilung (Umgrenzendes Gebiet inkl. Weiler)
Hierarchiebildungen möglich nein
Kartierung auf Karten und Plänen Ja Nein
Signalisation Ortstafeln Nein
Namen einfache Namen (schweizweit nicht eindeutig) z.T. mit Zusatz damit schweizweit eindeutig (analog Gemeindenamen)
Verwendung für Stationsnamen Nein Ja


Vergleich Ort- und Ortschaftsnamen

Ort . PLZ postalische Ortschaft
Aadorf . 8355 Aadorf
Aathal und Seegräben . 8607 Aathal-Seegräben
Aesch . 8412 Aesch b. Neftenbach
Aesch . 4147 Aesch BL
Aesch . 6287 Aesch LU
Aesch . 8904 Aesch ZH
Egg . 9231 Egg (Flawil)
Egg . 8132 Egg b. Zürich
Egg . 8847 Egg SZ
Montet . 1483 Montet (Broye)
Montet . 1674 Montet (Glâne)
Mühledorf . 3116 Mühledorf BE
Mühledorf . 4583 Mühledorf SO
St-Sulpice . 2123 St-Sulpice NE
St-Sulpice . 1025 St-Sulpice VD
Sutz . 2572 Sutz

Ortsnamen werden gemäss Weisungen 1948 geschrieben. Ortschaftsnamen werden daraus abgeleitet.

Um Schweizweit eindeutige Namen zu kreieren, werden zu den klassischen Ortsnamen so genannte Zusätze gebildet.

  • NE , SO, BE Kantonskürzel werden verwendet(analog Gemeinde Namen, bei Gemeindenamen werden jedoch die Kantonskürzel in Klammern gesetzt, im Gegensatz zu den postalischen Ortschaften. Da die postalischen Ortschaften für die Bildung von Haltestellennamen verwendet werden, stehen Kantonskürzel bei Haltestellennamen ebenfalls ohne Kantonskürzel.
  • b. Neftenbach Diese b. wirken heute z.T. etwas störend und werden sofern möglich z.T. durch Kantonskürzel ersetzt
  • (Flawil) Gemeindenamen werden in Klammern gesetzt (zum Teil werden bei unbedeutenden postalischen Ortschaften die Gemeindenamen ebenfalls angefügt auch wenn sie zu schweizweiten Eindeutigkeit nicht notwendig wären).


Hintergrund

Orte gemäss Ortsbuch der Schweiz 1928

Ursprünglich existierten Ortsnamen im Sinne von bewohnten Orten (Städte, Dörfer, Quartiere, Weiler, Häusergruppen und Einzelhöfe). Das Ortsbuch der Schweiz aus dem Jahre 1928 beinhaltet ca. 85'000 Ortsnamen, als Zieladressen für die Zustellung von Post und Telgramme. Schon damals existierten für die Post und Telegrafie logistische Verteilzentren (Städte, Dörfer), welche 1964 mit den Postleitzahlen versehen wurden.


Postalische Ortschaften gmäss SN Norm 612040 Gebäudeadressen

In einer Arbeitsgruppe der Schweizerischen Normenvereinigung SNV musste für die Gebäudeadresse ein Hauptidentifikator gesucht werden. Da die bisherigen Namen der Postleitzahlen und deren Geltungsbereich aus logistischen Überlegungen entstand, wurde eine Lösung angestrebt, wo weniger postlogistische Überlegungen im Vordergrund standen, sondern geografische Aspekte im Sinne der Identität der Bevölkerung: «ich wohne in xxxx.» Als Hauptidentifikation der Gebäudeadresse wurde der Begriff Ortschaft wie folgt definiert:

«Ortschaften sind geografische Gebiete, deren Bezeichnung landesweit von Bedeutung ist und als Folge z.B. auf einer Karte 1:200'000 aufgeführt ist. Die Besiedlungsdichte kann dabei sehr unterschiedlich sein (Städte und Streubausiedlungen als Extreme). In sehr dünn besiedelten Gebieten gilt eine Gebäudegruppe vielleicht als Ortschaft, während eine gleich grosse Gruppierung von Gebäuden in dichter überbautem Gebiet nicht als Ortschaft, sondern als Weiler (vgl. benanntes Gebiet) empfunden wird. Gehört eine Gebäudegruppe zu einer gleichnamigen politischen Gemeinde, spricht man fast sicher von einer Ortschaft. Auch die Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Name der Bahnhöfe bzw. Stationen bzw. Haltestellen) und mit Hauptstrassen kann dazu führen, dass auch eine kleine Gebäudegruppe als Ortschaft gilt. Die Flächen von realen Ortschaften, d.h. von Ortschaften, die zum gegebenen Zeitpunkt existieren, dürfen einander nicht überlappen. Die Fläche umfasst nicht nur das eng abgegrenzte Siedlungsgebiet sondern auch das Umland mit Einzelhöfen, Weilern, Ausflugsorten. Damit Ortschaften zum populären grossräumigen Koordinatensystem werden können, soll die Abgrenzung nach dem ortsüblichen Sprachgebrauch und nicht nach den politischen oder postalischen Grenzen gewählt werden, obwohl auch diese Gesichtspunkte die Abgrenzung beeinflussen können.»

Vorteile der SN Norm Gebäudeadressierung bezüglich Ortschaften

  • Regelung der Organisation (Zusammenarbeit Kanton, Post, Gemeinde)
  • Es existierten Datenmodell und Definitionen
  • Ortschaften sind unabhängig von Poststellen. Es können Ortschaften existieren ohne Poststelle. Bei Schliessung Poststelle bleibt Ortschaft erhalten.

Probleme der SN Norm Gebäudeadressierung bezüglich Ortschaften

  • Begriff Ortschaft ist bei der Bevölkerung und Behörden verwirrend, da der gleiche Begriff populär gebraucht als Ort wie Stadt und Dorf wird und eine andere Bedeutung hat. Ausweg, postalische Ortschaft (in der amtlichen Vermessung als PLZOrtschaft verwaltet)
  • Auch wenn man auf der grünen Wiese hätte beginnen können, ohne an die Anlehnung die bisherige Logistik der Post, könnte vielleicht die eine oder Unschönheit behoben werden. Im grossen Ganzen dürfte sich wahrscheinlich nicht viel ändern gegenüber dem heutigen Zustand
  • Problematik postalische Ortschaft und Weiler (vgl. unten)


Problematik Weiler und postalische Ortschaften

Kriterien zur Bildung von postalischen Ortschaften

[Orts- und Ortschaftsnamen]