Geschichte Schreibweise der Thurgauer Lokalnamen

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Erdhausen Ärdhuuse 2.jpg


Überblick Geschichte Schreibweise der Thurgauer Orts- und Lokalnamen

Statistik über die Orts- und Lokalnamen im Kanton Thurgau:

  • Anzahl Flurnamen mit lokaler und regionaler Bedeutung: ca. 18'000
  • Anzahl Flurnamen mit übergeordneten Bedeutung: ca. 30 vgl. hier
  • Anzahl Siedlungsnamen: ca. 2400
Jahr 1855-1945 1957-1992 1998-2010 2016-
Karten Dufour-/Siegfriedkarte Landeskarte Landeskarte Landeskarte
Flurnamen mit lokaler Bedeutung Abc gelb.jpg Abc orange.jpg Abc rot.jpg Abc rot.jpg
Flurnamen mit übergeordneter Bedeutung Abc Weiss.jpgAbc Tafel.jpg Abc Weiss.jpgAbc Tafel.jpg Abc rot.jpgAbc Tafel.jpg Abc Weiss.jpgAbc Tafel.jpg
Siedlungsnamen:Weiler- und Hofnamen Abc Weiss.jpgAbc Tafel.jpg Abc orange.jpgAbc Tafel.jpg Abc rot.jpgAbc Tafel.jpg Abc Weiss.jpgAbc Tafel.jpg
Siedlungsnamen:Städte und Dörfer Abc Weiss.jpgAbc Tafel.jpg Abc Weiss.jpgAbc Tafel.jpg Abc Weiss.jpgAbc Tafel.jpg Abc Weiss.jpgAbc Tafel.jpg
Abc Weiss.jpgAbc gelb.jpgAbc orange.jpgAbc rot.jpg Landeskarten . Abc Tafel.jpg Ortstafeln und Strassenwegweiser
Abc Weiss.jpgAbc Tafel.jpg Traditionelle, schriftsprachlich ausgerichtete Schreibweise
Abc gelb.jpg Vor 1948: Mundartliche Schreibweise mit Anlehnung an das Schriftbild der Schriftsprache, ohne Schreibregeln
Abc orange.jpg Nach 1948: Mundartliche Schreibweise mit Anlehnung an das Schriftbild der Schriftsprache, mit Schreibregeln 1948
Abc rot.jpg Extremmundartliche Schreibweise, von Schreibregeln 1948 abweichend


Weitere Infos zur Geschichte der Schreibweise der Thurgauer Orts- und Lokalnamen vgl. hier


Artikel «Deutsch und deutlich» im Beobachter

Artikel «Deutsch und deutlich» vom 4.3.2011 im Beobachter

Artikel Deutsch und deutlich vom 4.3.2011 im Beobachter vgl. hier


Zitat aus obigen Aritel des Beobachters: In den fünfziger Jahren kam eine entsprechende Anweisung vom Bundesrat. "Die haben allerdings nicht alle Kantone gleich interpretiert", erklärt Andreas Keller, Generalsekretär des Thurgauer Departements für Inneres und Volkswirtschaft. Der Thurgau jedenfalls nahm die Aufforderung ernst.


Kommentar zum Artikel «Deutsch und deutlich»

  • Im oben erwähnten Artikel des Beobachters ist mit entsprechender Anweisung vom Bundesrat sind die Schreibregeln Weisungen 1948 des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements gemeint. Es trifft allerdings nicht zu, dass diese Anweisungen im Kanton Thurgau ernst genommen wurden. Es wurde im Gegenteil gerade eine stark abweichende Schreibweise verwendet. Beispiel Berg/Bärg:
    • Weisungen 1948 in der Regel wird auch mundartliche Namen immer Berg geschrieben. Ebenso wird gemäss Weisungen 1948 Wil mit einem -i geschrieben.
    • Mundartschreibweise im Kanton Thurgau dagegen seit ca. 1992: Bärg, Wiil
  • Bezugnehmend zu den Weisungen 1948 schreibt Oskar Bandle, Mitautor des Thurgauer Namenbuch, im Artikel der Thurgauer Zeitung aus dem Jahr 1952 zur Schreibung der Lokalnamen im Kanton Thurgau: Wörter, die im Schweizerdeutschen durch eine Kleinigkeit, zum Beispiel eine Vokalnüance, vom Schriftdeutschen abweichen, dürfen ruhig schriftdeutsch wiedergegeben werden. Niemand wird sich einfallen lassen, ein mit offenem e gesprochenes Berg Bärg zu schreiben, das würde ja nur neue Verwirrung stiften. Die Verwirrung im Kanton Thurgau ist nicht wegen der Befolgung der Anweisungen Weisungen 1948 enstanden, sondern wegen deren Nichtbefolgung. In allen Kantonen, in welchen die Weisungen 1948 bis heute angewendet wurden, wurde damit gute Erfahrungen gemacht.
  • Der Bundesrat hatte nie eine Mundartschreibweise für Lokalnamen beschlossen. Er sorgte im Gegenteil dafür, dass die Gebrauchsfähigkeit von Siedlungsnamen wegen der Mundart nicht zu stark strapaziert wurde, indem für die Änderungen der Schreibweise von Siedlungsnamen, welche im Gebrauch der Bundesverwaltung standen, eine Genehmigung durch den Bund bedurften. (vgl. RRB vom 22. Februar 1938)
  • Die Schreibregeln Weisungen 1948 sahen für Lokalnamen von geringer, lokalen Bedeutung nicht irgendeine Mundartschreibweise vor, sondern ausdrücklich eine gemässigte, pragmatische Schreibweise, welche das Schriftbild der traditionellen Schreibweise berücksichtigt (z.B. in der Regel soll immer Berg, nicht Bärg geschrieben werden, auch soll Wil und nicht Wiil geschrieben werden.)
  • In den Landeskarten wurde 1957 - 1992 eine mundartliche Schreibweise gemäss Weisungen 1948 verwendet. Erst mit dem Thurgauer Namenbuch wurde eine von den Weisungen 1948 abweichende, lautbetonte und für amtliche Karten und Pläne ungeeignete Schreibweise eingeführt, welche dann von der Nomenklaturkommission als offizielle Schreibweise eingeführt wurde.


Weiteres zur Geschichte der Schreibweise der Thurgauer Orts- und Lokalnamen =


Siehe auch

Schreibregeln


Allgemeines zu Schreibweise von Orts- und Lokalnamen


Zugriff auf die Orts- und Lokalnamen im Kanton Thurgau




Weblinks