Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kanton Thurgau 2012: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 13. Mai 2013, 05:51 Uhr

Geografische Namen Lokalnamen Gebäudeadressen Inhaltsverzeichnis+Übersicht Aktuell

Siedlungsverzeichnis TG 2012.JPG


Publikation Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kanton Thurgau 2012

Homepage Kanton Thurgau zu Ortschaften und Siedlungen


Das Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis wurde als Folge des Streits um die Schreibweise der Thurgauer Lokalnamen komplett überarbeitet. Nach den Rückmutationen der Schreibweise der Orts- und Flurnamen im Kanton Thurgau, verwendet das Siedlungsverzeichnis 2012 wieder die ursprüngliche Schreibweisen der Siedlungsnamen. Hinweis: Die Schreibweise der Ortschafts- und Siedlungsnamen gilt als provisorischer Stand. Bis Ende 2014 läuft ein Auflageverfahren, bei dem die betroffenen Personen und die Gemeinden zur Namensschreibweise Stellung nehmen können.

vgl. St. Galler Tagblatt 21.12.2012 Wie die Thurgauer Orte heissen von Christof Widmer

Dass der Kanton das Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis komplett überarbeitet hat, ist eine Folge des Streits um die Schreibweise der Thurgauer Lokalnamen. Um ihn zu lösen, hat der Regierungsrat 2010 angeordnet, dass die Siedlungsnamen nur noch in der traditionellen schriftsprachlichen Version erfasst werden dürfen. Zuvor hatte die kantonale Nomenklaturkommission die meisten Thurgauer Lokalnamen schon in einer extremen Mundartschreibweise festgelegt. Als die Thurgauer Zeitung 2009 begann drüber zu berichten, löste das eine Welle der Empörung aus. Vgl. auch Lokalnamen.ch


Das Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis 2012 kann als Druckpublikation bei der Büromaterial-, Drucksachen- und Lehrmittelzentrale des Kantons Thurgau zum Preis von Fr. 15.- (zuzüglich Versandkosten) bestellt werden. Elektronische Versionen als PDF-Dokument bzw. als Excel Datei stehen weiter unten auf dieser Seite zum Herunterladen bereit.


Geschichte der Siedlungsnamen Kt. Thurgau

Oskar Bandle, Mitautor des Thurgauer Namenbuches, vermittelt in einem speziellen Kapitel in diesem Werk einen Überblick über die Geschichte der Siedlungsnamen im Kanton Thurgau. vgl. dazu Ortsname und Siedlungsgeschichte - Zur Schichtung der thurgauischen Ortsnamen


Siedlungsnamen als spezielle Lokalnamen

  • «Orts- und Flurnamen», die gemäss Weisungen 2011 «Lokalnamen» genannt werden, bezeichnen Örtlichkeiten (lat. locus), unabhängig, ob diese bewohnt (bewohnte Orte) oder unbewohnt sind. «Lokalnamen» sind grundsätzlich Synonym für «Ortsnamen», wobei heute der Begriff «Ortsnamen» hauptsächlich für bewohnte Orte (Siedlungen) verwendet wird.
  • Mit der zunehmenden Zersiedelung der Schweiz (in den 50 Jahren zwischen 1950 und 2000 wurde mehr verbaut, als je zu vor), werden immer mehr Lokalnamen, welche früher als Flurnamen ausschliesslich nicht bewohnte Gebiete (Kulturland) bezeichnet haben als Namensgeber für Siedlungen verwendet. Solche Lokalnamen werden dabei auch als Elemente von Gebäudeadressen (postalische Ortschaften, Strassenbezeichnungen) sowie Stationsnamen verwendet und bleiben auch dann erhalten, wenn wegen der zunehmenden Siedlungsdichte zu wenig Platz für deren Kartierung auf amtlichen Karten und Plänen besteht.


Beispiel eines Namens aus dem Siedlungsverzeichnis 2012, welcher von einem Flurnamen (Kulturland) zu einem Siedlungsname wurde:

Alt Kloster.JPG

Flurname Alt Kloster Gemeinde Aadorf in der Siegfriedkarte 1938

  1. 1938 Alt Kloster Flurname
  2. 1957 Im alten Chloster gemässigt mundartliche Schreibweise nach Weisungen 1948 für Namen von nur lokalen Bedeutung beim Übergang von der Siegfriedkarte auf die neue Landeskarte
  3. 1972 Alt Kloster aus einem Flurnamen wurde ein Siedlungsname; Schreibung in der herkömmlichen, traditionellen Form, da grössere als nur lokale Bedeutung
  4. 1996 Alts Chlooschter extremmundartliche Schreibweise
  5. 2002 Alts Chlooster Leichte Angleichung des Schriftbildes an die Standardsprache
  6. 2008 Altchlooster weitere Anpassungen
  7. 2012 Altkloster Siedlungsverzeichnis 2012


Es existieren in der Schweiz auch Lokalnamen, welche auf einer Karte als Flurnamen und als Siedlungsnamen koexistieren wie z.B. der Flurname «Niderfeld» (ohne ie) und der Quartiername Niederfeld (mit ie) in der Stadt Winterthur. Die Verwendung von zwei unterschiedlichen Schreibweisen für ein und dieselbe Örtlichkeit ist ungeeignet.

Niderfeld-Niderfeld.jpg

Details zur Örtlichkeit Niderfeld/Niederfeld vgl. hier


Lokalnamen als Namensgeber für Siedlungsgebiete der Statistik

Zum ersten Mal wurde ein über das ganze Kantonsgebiet einheitlicher Siedlungsbegriff definiert und angewandt. Dabei werden in der Regel Wohngebäude jeweils zu einer Siedlung zusammengefasst, wenn sie weniger als 100 bis 150 Meter voneinander entfernt liegen. Als trennende Elemente werden zudem Höhenunterschiede, Wasserläufe, Bahngeleise oder Strassen berücksichtigt; als verbindende Elemente gelten Verkehrsmöglichkeiten wie Brücken oder Unterführungen (Quelle: PDF-Dokument der Publikation)


  • So wie Lokalnamen Namensgeber für andere geografische Namen wie postalische Ortschaften, Strassenbezeichnungen und Stationsnamen sind, werden Lokalnamen auch zur Bezeichnung von Siedlungsgebieten der Statistik verwendet.
  • Diese müssen bezüglich Auswahl, Geltungsbereich und Schreibweise grundsätzlich nicht mit den amtlichen Lokalnamen übereinstimmen. Trotzdem macht es Sinn, dass Namen von Siedlungen der Statistik bezüglich oben genannten Aspekten möglichst mit den amtlichen Lokalnamen übereinstimmen.
  • Je besser sich das Schriftbild von Lokalnamen an die Standardsprache anlehnt und als Gebrauchsnahmen eingebürgert ist, desto leichter fällt es, diese für die Übernahme für Namen für die Bezeichnung von Siedlungsgebieten der Statistik, postalische Ortschaften, Strassen und Station zu übernehmen.
  • Die Statistik TG weigerte sich, die neuen, seit 1996 auf der Landeskarte kartierten extremmundartlichen Schreibweisen der Lokalnamen in das Siedlungsverzeichnis 2005 zu übernehmen. Man einigte sich dagegen, den traditionellen Gebrauchsnamen zu belassen und mit der neuen Schreibweise in Klammern zu ergänzen. Der Siedlungsname «Altkloster» resp. «Alt Kloster» war im Siedlungsverzeichnis TG 2005 noch nicht enthalten, sonst wäre er vermutlich im Siedlungsverzeichnis 2005 als «Altkloster (Alts Chlooschter)» geschrieben worden.


Schreibweise von Siedlungsnamen

Schreibung von Siedlungsnamen nicht ändern

  • Gemäss den Grundsätzen der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) dürfen geografische Namen und ihre Schreibweise nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.
  • Der Redaktor Ruedi Schwarzenbach weisst in der Zeitschrift SchweizerDeutsch Namenstreit im Thurgau auf zwei Wichtige Aspekte zur Änderung der Schreibweise von Siedlungsnamen hin:
    • Das Beharrungsvermögen der Namen, das sich aus ihrer Einmaligkeit ergibt. Ein Name ist nicht ein beliebig verwendbares Wort mit seiner Bedeutung (ein Appellativ), sondern ein Wort, das als Name einen Ort – und nur diesen Ort – meint, und zwar so lange, als man etwas von ihm wissen will.
    • Die starke Bindung der Bevölkerung an die Namen, die sie kennt, braucht und in ihre ‹Welt› aufgenommen hat. Er mag noch so schriftdeutsch oder noch so mundartlich geschrieben sein: So, wie sie ihn kennen und brauchen gelernt habe, so soll er bleiben. Wie der Pfannenstiel am Zürichsee, für den sich die Schreibung Pfannenstil der Landeskarte nicht durchgesetzt hat.
  • Der damalige Kantonsgeometer des Kantons Thurgaus, weigerte sich Anfangs der 50er Jahre im Rahmen des Übergangs von der Siegfriedkarte in die neue Landeskarte die Schreibweise der Siedlungsnamen in der amtlichen Vermessung zu ändern.
  • Oskar Bandle, Mitautor des Thurgauer Flurnamenbuchs, propagierte 1952 in der Thurgauer Zeitung die Anwendung der neuen Schreibregeln Weisungen 1948, ging jedoch davon aus, dass die Siedlungsnamen nicht geändert werden.


Statistische Angaben zu Änderungen der Siedlungsnamen TG

  1. Generation Schreibweise auf der Siegfriedkarte 1938 bis ca. 1955
  2. Generation Schreibweise auf der neuen Landeskarte ca. 1955
  3. Generation Schreibweise auf der Landeskarte, welche seit 1996 z.T. extremmundartlich geändert wurden
  4. Generation Schreibweise gemäss Siedlungsverzeichnis TG 2012


  • Im Übergang von der Siegfriedkarte (1. Generation) zur neuen Landeskarte (2. Generation) wurden auf Grund einer Analyse der Zeitreise swisstopo von 1689 Siedlungsnamen auf der Siegfriedkarte 762 Namen geändert (45%).
  • Ab 1966 bis 2011 wurden von 1681 Namen bezüglich Stand der neuen Landeskarte 929 Namen geändert (55%). Die Änderungen betrafen nicht Rückmutationen der 2. Generation auf die Schreibweise der Siedlungsnamen in der Siegfriedkarte (1.Generation), sondern eine über Weisungen 1948 hinausgehende, extremmundartliche Schreibweise (3. Generation). Die Schreibweise der 3. Generation ist bei 1562 Siedlungsnamen um 1008 Namen gegenüber der 1. Generation geändert worden (65%).


  • Bei 1689 Siedlungsnamen aus dem Siedlungsverzeichnis TG 2012, welche bereits in den Siegfriedkarte existierten, stimmen 1322 Namen mit der Schreibweise auf der Siegfriedkarte überein (78%).
  • Bei 1758 Siedlungsnamen aus dem Siedlungsverzeichnis TG 2012, welche bereits in der neuen Landeskarte ca. 1955 existieren, stimmen 1112 Namen mit der Schreibweise auf der neuen Landeskarte überein (63%).


Entsprechend obiger Statistik ist zu schliessen, dass mit der Schreibweise gemäss Siedlungsverzeichnis TG 2012 (4. Generation) eine stärkere Rückänderung zur Schreibweise der Siegfriedkarte (1. Generation) anstelle der Schreibweise der neuen Landeskarte (2. Generation) stattfindet.



Übereinstimmende Schreibweise von Siedlungsnamen und Flurnamen

  • Da Siedlungsnamen und Flurnamen nicht strikte voneinander getrennt werden können und auch das Schriftbild in amtlichen Karten und Plänen von Siedlungs- und Flurnamen eine Einheit bilden sollten, drängt es sich grundsätzlich auf, eine gleichartige Schreibung für Siedlungs- und Flurnamen zu verwenden.
  • Obige Anforderung ist wahrscheinlich auch der Grund, dass im Kanton Thurgau in der Schreibweise nach 1996 für Lokalnamen kein Unterschied zwischen reinen Flurnamen und Namen von kleineren Ortschaften, Weilern, Häusergruppen und Höfen gemacht wurden. Diese wurden im Kanton Thurgau ab 1996 in amtlichen Karten und Plänen in einer für solche Werke ungewohnt extremen Mundarschreibweise geschrieben.


Unterschiedliche Schreibweise von Siedlungsnamen und Flurnamen

  • Gemäss Schreibregeln Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011, werden Lokalnamen mit nur lokalen Bedeutung mundartnah geschrieben, die übrigen Lokalnamen mit mehr als nur lokalen Bedeutung, werden in der traditionellen, herkömmlichen Schreibung vor 1948 belassen werden. Diese Schreibung zeichnet, durch eine hohe Anlehnung an das Schriftbild der Standardsprache aus, beinhaltet jedoch aus Mundartschreibweisen.
  • Da Siedlungsnamen grundsätzlich eine Bedeutung zukommt, die über das Lokale hinausgeht, sollten sie in der herkömmlichen, traditionellen Schreibweise belassen werden. Bei der Schreibung von Siedlungsnamen, insbesondere für kleinere Siedlungsnamen entsteht ein Konflikt in der Art der Schreibweise.
  • Sollen nun Siedlungsnamen kleinerer Siedlungen nun mundartlich geschrieben werden, wie dies ab 1996 im Kanton Thurgau geschehen ist, oder soll dazu eine an stark an die Standardsprache anlehnende Schreibung verwendet werden, wie man sie im Siedlungsverzeichnis TG 2012 findet?


Schreibung der Namen kleinerer Siedlungen seit 1948

Im Übergang der Schreibung der Siegfriedkarte in die neue Landeskarte in der deutschsprachigen Schweiz gemäss Weisungen 1948 wurde nicht eine strickte Trennung gemacht, in mundartliche Flurnamen und Belassung aller Siedlungsnamen in der traditionellen Schreibweise. Diverse Namen kleinerer Siedlungen wurden damals auch in eine (gemässigte) Mundartschreibweise geändert, wie folgendes Beispiel zeigt:


Buchhof Siegfriedkarte 1953.JPG

Siegfriedkarte 1953


Buechhof Landeskarte 1954.JPG

Landeskarte/Siegfriedkarte 1954


Buechhof Landeskarte 2011.JPG

Landeskarte 2011

Änderungen der Schreibweise von Siedlungsnamen im Übergang von der Siegfriedkarte in die neue Landeskarte, welche bis heute geblieben sind: Buchhof > Buechhof Mugern > Mugeren Schlauchthal > Schluchtal

keine Änderungen erfolgten bei folgenden Namen:

  • Gisenrüti
  • Gisibach
  • Moos
  • Hochwacht
  • Neumatt

Das Dilemma der Schreibweise von Namen kleineren Siedlungen und Flurnamen wurde mit den Schreibregeln Weisungen 1948 dadurch entschärft, dass für Mundartschreibungen nicht irgend eine beliebige Mundartschreibung zugelassen wurde, sondern gemäss Anhang eine normalisierte, gemässigte, für das Schriftbild von Karten und Plänen optimierte Schreibweise. Dies lehnt sich möglichst an das gewohnte Schriftbild der Standartsprache an und belässt gewisse Schreibtraditionen (wie z.B. das Endungs –n). Kantone, welche diese Schreibregeln bis heute anwenden, haben kaum Probleme mit der Diskrepanz zwischen der Schreibung von Siedlungs- und Flurnamen.

Typische Schreibungen der Weisungen 1948

  • Büel (standardsprachlich Bühl)
  • Buech (standardsprachlich Buch
  • Chöll (standardsprachlich Köll)
  • Müli (standardsprachlich Mühle)
  • Zollershus (standardsprachlich Zollershaus)


Wichtiger Grundsatz der Weisungen 1948 / Weisungen 201100:

In der schriftsprachlichen Form sind in der Regel zu belassen: allgemein vertraute, häufig vorkommende Namenwörter, die in gleicher Form auch schweizerdeutsch sind, z.B. Berg, Feld, Weg, Grat (nicht Bärg, Fäld, Wäg, Grot).


  • Im Siedlungsverzeichnis TG 2012 sind von 2266 Siedlungsnamen 232 Mundarschreibweisen enthalten (10%).

Von diesen Mundartschreibweisen entsprechen 191 Namen (82%) der Schreibung um ca. 1955 gemäss Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011 vgl. Beispiele hier..

  • Lediglich 41 Schreibweisen weisen eine eher extremmundartliche Schreibung auf (18% der Mundartschreibweisen, 2% aller Siedlungsnamen).


Lokalnamen und Schreibung in Namenbüchern

Siedlungsnamen in der Schweiz sollten generell in der traditionellen Schreibweise belassen werden, wie es auch 2010 der Regierungsrat des Kantons Thurgaus angeordnet hat. Mit dem Übergang von der Siegfriedkarte zur Landeskarte wurden diverse Namen von kleineren Siedlungen in den amtlichen Karten und Plänen eine mundartliche Schreibweise geändert, haben jedoch auch nach langer Zeit die traditionelle Schreibung im Gebrauch beibehalten (wie z.B. Rotbühl). Im Kanton Thurgau wurden solche Namen nicht wie an anderen Orten in der Schweiz nicht rückmutiert, sondern es erfolgte eine Übernahme der Schreibweisen des Namenbuchs in die amtlichen Karten und Plänen. Einer der wenigen Schreibweisen, welche zwar aus dem Namenbuch in einen Namen des Siedlungsverzeichnisses 2005, jedoch nicht in die amtlichen Karten und Plänen übernommen wurden ist der Siedlungsnamen Häuslenen.

  • 1938 – 2011 Häuslenen
  • 2005 Häuslenen (Hüüslene, Hüüsli) Siedlungsverzeichnis 2005
  • 2012 Häuslenen Siedlungsverzeichnis 2012

Der Lokalname wurde auf der Landeskarte nie geändert. Im Siedlungsverzeichnis ist der Zusatz (Hüüslene, Hüüsli) nicht mehr notwendig.


Siehe auch


Geografische Namen Lokalnamen Gebäudeadressen Inhaltsverzeichnis+Übersicht Aktuell