Strassennamenschilder: Unterschied zwischen den Versionen

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Offizielle Wegweisung entsprechend der Signalisationsverordnung, welche auch für Strassennamen sinngemäss verwendet werden kann.
 
Offizielle Wegweisung entsprechend der Signalisationsverordnung, welche auch für Strassennamen sinngemäss verwendet werden kann.
  
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Version vom 6. Dezember 2009, 10:05 Uhr

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Via Fanaus.jpgBüelemweg.jpg


Signalisation von Strassen

  • Strassenbezeichnungen spielen als Bestandteil der Gebäudeadresse eine sehr wichtige Rolle. In der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) besteht gemäss Art. 25 folgender Grundsatz:
    • Abs. 1 Alle Strassen in Ortschaften und anderen bewohnten Siedlungen werden benannt.
    • Gemäss diesem Grundsatz werden Strassen überall dort benannt, wo sie für die Gebäudeadressierung benötigt werden. Der Begriff «Ortschaft» wird hier analog der Signalisationsverordnung im umgangssprachlichen und nicht im postalischen Sinn wie in der übrigen GeoNV verwendet (vgl. dazu auch Orts- und Ortschaftstafeln).
  • Während die Benennung von Strassen im besiedelten Gebiet (nicht z.B. in Wäldern und Alpen) bundesrechtlich vorgeschrieben ist, fehlt eine entsprechende eidgenössische Vorschrift zur Signalisation der Strassen.
  • Dank elektronischen Karten mit Adresssuche, kann in der Schweiz jede Adresse in der Schweiz lokalisiert werden, auch wenn die Strassen im Gelände nicht signalisiert sind. Trotzdem ist die Beschilderung von Strassen eine wesentliche Hilfe zum Aufsuchen von Gebäudeadressen. Gerade für Rettungsdienst, welche eine Adresse rasch finden müssen, kann eine sinnvolle Beschilderung der Strassen beeinflussen, ob eine Person rechtzeitig gefunden werden kann oder nicht.
  • Die Beschilderung von Strassen dient nicht nur dem Auffinden einer bestimmten Strasse selber, sondern dient als populäres Koordinatensystem zur relativen Navigation, ähnlich den Hausnummern.


Die Signalisation von Strassen kann ähnlich der Signalisation von Orten in 2 Stufen geteilt werden

  1. Beschilderung der Strasse selbst. Beschilderung der Strasse mit einem Strassennamenschild ähnlich wie ein Ort mit einerOrts- und Ortschaftstafeln). am Ortsbeginn und Ortsende beschildert wird. Diese Art der Beschilderung der Strasse ist die weit aus gebräuchlichster Form der Signalisation.
  2. Wegweiser
    1. Wegweisung zu einer Strasse in der Nähe des Standortes Diese Art der Signalisation ist eher selten anzutreffen und kommt in der Praxis nur bei unübersichtlichen Situationen zur Anwendung. Signalisation häufig mit Strassennamenschilder mit Pfeilen.
    2. Wegweisung zu bestimmten Strassen in der weiteren Umgebung Auch diese Art der Signalisation ist in der Praxis eher unüblich und kommt vor allem in dicht besiedelten Gebieten zur Signalisation einzelner bestimmen, wichtigen Strassen zur Anwendung. Signalisation häufig analog der Wegweisung gemäss Signalisationsverordnung.


Strassennamenschilder

  • Üblicherweise werden Strassennamenschilder bei Strassenkreuzungen und -abzweigungen angebracht. Die Strassennamenschilder stehen meist unmittelbar an der Strasse selber.
  • Hinweise zur Beschilderung vgl. Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen.
  • Das Anbringen der Strassenschilder ist meist kommunal geregelt

Schönenbergstrasse.jpg


Wegweisung

Allgemeines

Wegweiser sind Tafeln, welche den Weg zu einer Örtlichkeit signalisieren. Eine Örtlichkeit kann auch eine Strasse sein. Wegweiser weisen meist einen Pfeil auf, welche die Richtung der Örtlichkeit anzeigt. Als Wegweiser werden Pfeilschilder verwendet oder es werden auf den Schildern Pfeile angebracht.

Es gilt zu unterscheiden zwischen Wegweiser für Strassennamen als Örtlichkeiten auf Haupt- und Nebenstrassen im Sinne der Signalisationsverordnung (SSV) Art. 49 Grundsätze Abs. 2 Wegweiser, Vorwegweiser und Einspurtafeln nennen in erster Linie Ortschaften; nötigenfalls werden auch wichtige örtliche Verkehrspunkte (z. B. Bahnhof, Zentrum, Spital) angegeben und der lokalen Wegweisung für Strassen in unmittelbarer Nähe.

Offizielle Wegweisung entsprechend der Signalisationsverordnung, welche auch für Strassennamen sinngemäss verwendet werden kann.

Wegweiser für Nebenstrassen.jpg Vorwegweiser auf Nebenstrassen.jpg


Da es sich meistens um Wegweisung via Nebenstrassen handelt, kommt vor allem eine Signalisation von schwarzem Text auf weissen Hintergrund zur Anwendung. In unmittelbarer Nähe vom Wegweiser zur betreffenden Strasse, wird üblicherweise für den Wegweiser die entsprechende Farbei wie beim Strassennamenschild gewählt.


Beispiel Niederteufen

Niederteufen AR 1.jpg

In Niederteufen findet man diese Strassentafeln an der Abzweigung der Hauptstrasse in die Rütihofstrasse. Neben der Rütihofstrasse sind die

  • Oberbodenstrasse
  • Hinterbodenstrasse
  • Cholgadenstrasse und
  • Gstaldenstrasse

in der gleichen Art wie Strassen signalisiert obschon es sich um eine Wegweisung handelt.


Eine bessere Möglichkeit für ein Wegweisung vgl. folgende Abbildung:

Niederteufen AR 2.jpg


Beispiele Wädenswil

Anstelle einer Wegweisung mit Pfeilen ist es auch möglich, eine Tafel mit dem Hinweis der Zufahrt zu einer oder mehreren Strassen zu montieren.

Büelemweg.jpgIm Gwad.jpg

  • Bild links (Büelenstrasse /Büelenweg)
    • Büelenstrasse und Büelenweg: Lokale Strassennamenschilder
    • Stoffelweg: Farbe des Strassennamenschildes, da entsprechende Strasse in unmittelbarer Nähe
    • Fuhrweg: schwarz-weiss als Wegweiser
  • Bild rechts (Im Gwad)
    • Im Gwad: Lokales Strassennamenschild
    • Gwadweg: Farbe des Strassennamenschildes, da entsprechende Strasse in unmittelbarer Nähe
    • Quellenstrasse: Hinweis als Wegweiser



Siehe auch


Weblinks