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== Anforderungen an Orts- und Lokalnamen aus Sicht der Benutzer ==
 
Die Anforderungen an Orts- und Lokalnamen entsprechen den [[Geografische_Namen#Anforderungen_an_geografische_Namen |'''Anforderungen an geografische Namen'''.]]
 
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'''Vertikale Übereinstimmung der Schreibweisen'''
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=== Vertikale Übereinstimmung der Schreibweisen ===
 
* Geografische Namen wie Orts- und Lokalnamen, Ortschaften, Strassennamen usw. sollten in allen Informationsträgern (Plan für das Grundbuch, Übersichtsplänen, Landeskarten, weiteren Karten und Plänen (wie z.B. touristische Karten usw.) sowie auf der Beschilderung und Referenzierung im Grundbuch, Verordnungen, div. Registern usw. einheitlich geschrieben werden.
 
* Geografische Namen wie Orts- und Lokalnamen, Ortschaften, Strassennamen usw. sollten in allen Informationsträgern (Plan für das Grundbuch, Übersichtsplänen, Landeskarten, weiteren Karten und Plänen (wie z.B. touristische Karten usw.) sowie auf der Beschilderung und Referenzierung im Grundbuch, Verordnungen, div. Registern usw. einheitlich geschrieben werden.
 
* Der Benutzer muss sich insbesondere auf eine einheitliche, amtliche Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen verlassen können (z.B. für die Verwendung des Namens für Planungszonen) und sollte sich nicht darum kümmern müssen, ob allfällige Diskrepanzen bestehen und welche Schreibweise bei Widersprüchen die "amtlichste" ist.
 
* Der Benutzer muss sich insbesondere auf eine einheitliche, amtliche Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen verlassen können (z.B. für die Verwendung des Namens für Planungszonen) und sollte sich nicht darum kümmern müssen, ob allfällige Diskrepanzen bestehen und welche Schreibweise bei Widersprüchen die "amtlichste" ist.
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'''Heutige Schreibweise von Orts- und Lokalnamen unverändert belassen'''
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=== Heutige Schreibweise von Orts- und Lokalnamen unverändert belassen ===
 
* Orts- und Lokalnamen sind Raumreferenzen, welche stabil bleiben müssen. Sie dürfen nur geändert werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht, beispielsweise, wenn die Schreibweise in der amtlichen Vermessung und der Landeskarte unterschiedlich sind. Zudem muss eine geänderte Schreibweise auf allgemeine Akzeptanz stossen. Rechtliche Grundlage: [[Chronologie_Schreibweise_von_Orts-_und_Lokalnamen#21.5.2008_Verordnung_.C3.BCber_geografische_Namen_.28GeoNV.29 |Verordnung über geografische Namen (GeoNV)]] Art. 4], gültig ab 1.7.2008
 
* Orts- und Lokalnamen sind Raumreferenzen, welche stabil bleiben müssen. Sie dürfen nur geändert werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht, beispielsweise, wenn die Schreibweise in der amtlichen Vermessung und der Landeskarte unterschiedlich sind. Zudem muss eine geänderte Schreibweise auf allgemeine Akzeptanz stossen. Rechtliche Grundlage: [[Chronologie_Schreibweise_von_Orts-_und_Lokalnamen#21.5.2008_Verordnung_.C3.BCber_geografische_Namen_.28GeoNV.29 |Verordnung über geografische Namen (GeoNV)]] Art. 4], gültig ab 1.7.2008
 
* Auch Bundesrat Schmid spricht sich für die Beibehaltung der bisherigen Schreibweisen aus [http://www.lokalnamen.ch/#31_5 (vgl. hier)]
 
* Auch Bundesrat Schmid spricht sich für die Beibehaltung der bisherigen Schreibweisen aus [http://www.lokalnamen.ch/#31_5 (vgl. hier)]
  
  
'''Weisungen 1948'''
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=== Weisungen 1948 ===
 
* Die Weisungen 1948 lehnen sich an die herkömmliche, allgemeingültige Schreibweise der Namen an und erlauben eine '''[[Standardsprache_und_Dialekt#Schreibung_von_Orts-_und_Lokalnamen_in_gem.C3.A4ssigter_Mundart|pragmatische Schreibweise in gemässigter Mundart]]''' für '''Namen mit geringer, lokaler Bedeutung.''' Merkmale dieser mundartnahen (nicht mundartgetreuen) Schreibweise:
 
* Die Weisungen 1948 lehnen sich an die herkömmliche, allgemeingültige Schreibweise der Namen an und erlauben eine '''[[Standardsprache_und_Dialekt#Schreibung_von_Orts-_und_Lokalnamen_in_gem.C3.A4ssigter_Mundart|pragmatische Schreibweise in gemässigter Mundart]]''' für '''Namen mit geringer, lokaler Bedeutung.''' Merkmale dieser mundartnahen (nicht mundartgetreuen) Schreibweise:
 
** Beibehaltung der Schreibweise von bekannten Namenwörtern wie «Berg», «Feld», «Horn» usw. Dadurch wird das von der Standardsprache gewohnte und vertraute Schriftbild auch bei diesen Namen gewahrt.
 
** Beibehaltung der Schreibweise von bekannten Namenwörtern wie «Berg», «Feld», «Horn» usw. Dadurch wird das von der Standardsprache gewohnte und vertraute Schriftbild auch bei diesen Namen gewahrt.
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'''Neue Schreibregeln'''
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=== Neue Schreibregeln ===
 
* Die [[Stellungnahmen_Schreibweise_Orts-_und_Lokalnamen|'''Benutzer stellten sich erfolgreich gegen neue Schreibregeln des Bundesamtes für Landestopografie''']], welche '''[[Standardsprache_und_Dialekt#Schreibung_von_Orts-_und_Lokalnamen_in_lautnaher_Mundart | lautnahe Mundart]]''' zulassen.
 
* Die [[Stellungnahmen_Schreibweise_Orts-_und_Lokalnamen|'''Benutzer stellten sich erfolgreich gegen neue Schreibregeln des Bundesamtes für Landestopografie''']], welche '''[[Standardsprache_und_Dialekt#Schreibung_von_Orts-_und_Lokalnamen_in_lautnaher_Mundart | lautnahe Mundart]]''' zulassen.
 
* In der Kontroverse Leitfaden Toponymie und Weisungen 1948 konnte eine Einigung erzielt werden '''[[Schreibweise_Orts-_und_Lokalnamen#Kreisschreiben_Bundesamt_f.C3.BCr_Landestopografie_.C2.ABLeitfaden_Toponymie_-_Weisungen_1948.C2.BB | vgl. Kreisschreiben des Bundesamtes für Landestopografie «Leitfaden Toponymie - Weisungen 1948».]]'''  
 
* In der Kontroverse Leitfaden Toponymie und Weisungen 1948 konnte eine Einigung erzielt werden '''[[Schreibweise_Orts-_und_Lokalnamen#Kreisschreiben_Bundesamt_f.C3.BCr_Landestopografie_.C2.ABLeitfaden_Toponymie_-_Weisungen_1948.C2.BB | vgl. Kreisschreiben des Bundesamtes für Landestopografie «Leitfaden Toponymie - Weisungen 1948».]]'''  
  
  
'''Nachteile der ausgeprägt lautnahen Schreibweise von Orts- und Lokalnamen'''
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=== Nachteile der ausgeprägt lautnahen Schreibweise von Orts- und Lokalnamen ===
 
* Einfache Schreib- und Lesbarkeit für Gebietsbezeichnungen wird erschwert
 
* Einfache Schreib- und Lesbarkeit für Gebietsbezeichnungen wird erschwert
 
* Verwendbarkeit für Gebäudeadressen, Haltestellennamen usw. wird stark eingeschränkt
 
* Verwendbarkeit für Gebäudeadressen, Haltestellennamen usw. wird stark eingeschränkt
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* [[%C3%84nderungen_Schreibweise_Lokalnamen |'''Die vielen veränderten Namen in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen''']] stossen nicht auf eine [[Allgemeine_Akzeptanz_Schreibweise_Orts-_und_Lokalnamen |'''allgemeine Akzeptanz.''']]
 
* [[%C3%84nderungen_Schreibweise_Lokalnamen |'''Die vielen veränderten Namen in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen''']] stossen nicht auf eine [[Allgemeine_Akzeptanz_Schreibweise_Orts-_und_Lokalnamen |'''allgemeine Akzeptanz.''']]
 
* Zusammenarbeit mit den Gemeinden kann erschwert werden. Bei Abkehr von der lautnahen Schreibweise kann die Zusammenarbeit verbessert werden [http://www.zisch.ch/navigation/top_main_nav/nachrichten/zentralschweiz/obwalden/detail.htm?client_request_className=NewsItem&client_request_contentOID=269738 '''(vgl. Kanton Obwalden).''']
 
* Zusammenarbeit mit den Gemeinden kann erschwert werden. Bei Abkehr von der lautnahen Schreibweise kann die Zusammenarbeit verbessert werden [http://www.zisch.ch/navigation/top_main_nav/nachrichten/zentralschweiz/obwalden/detail.htm?client_request_className=NewsItem&client_request_contentOID=269738 '''(vgl. Kanton Obwalden).''']
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== Kulturhistorische Bedeutung, Namenbuch ==
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* Mit einer ausgeprägten lautnahen Schreibweise wurde bisher in einigen Kantonen versucht, im Sinne der unbestritten grossen [[Geografische_Namen#Bedeutung_von_Orts-_und_Lokalnamen |'''kulturhistorischen Bedeutung der Flurnamen''']] den Aspekt '''Bodenständigkeit''' und '''Identität''' hervorzuheben.
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* Die Erkennbarkeit der [[Standpunkt_der_Benutzer_zur_Schreibweise_von_Orts-_und_Lokalnamen#Kulturgeschichte_und_Sprachwissenschaft |'''kulturhistorischen Bedeutung nimmt paradoxerweise gegenüber einer stärkeren Ausrichtung an die konventionelle Schreibweise nicht zu, sondern ab''']].
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* In Anlehunung an die Standardsprache geschriebene Orts- und Lokalnamen haben eine ebenso grosse kulturelle Bedeutung wie mundartlich geschriebene Namen. Auch Strassennamen, deren Schreibweise sich stark an das vertraute Schriftbild der Standardsprache ausgerichtet ist,  kommt eine grosse kulturhistorische Bedeutung zu. [[Geografische_Namen#Bedeutung_von_Strassennamen| (Details vgl. hier).]]
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* Pläne und Karten dürfen nicht für die Darstellung der Ergebnisse der [[Namenbuch_und_Flurnamenforschung |'''Namenforschung''']] missbraucht werden, dazu sind eigenständige thematische Ebenen zweckmässiger.
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== Rechtliche Grundlagen ==
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* Geografische Namen und insbesondere Orts- und Lokalnamen besitzen seit 1.7.2008 mit dem [[Geografische_Namen#Rechtliche_Grundlagen| Eidgen. Geoinformationsgesetz und der Verordnung über geografische Namen (GeoNV)]] eine rechtliche Grundlage, welche der hohen Bedeutung von [[Geografische_Namen |geografischen Namen]] als [[Geografische_Namen#Geografische_Namen_als_Geoinformation |Geoinformation]] Rechnung trägt.
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* Wichtige Grundsätze aus der GeoNV
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** '''Art. 1 Zweck'''
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*** Geografische Namen sollen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden.
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** '''Art. 4 Grundsätze'''
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# Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
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# Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
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# Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.
  
  

Version vom 22. September 2008, 19:15 Uhr

Zurück zu den Weblinks Orts- und Lokalnamen

Alewinde LK.jpg Allenwinden Signalisation.jpg

Orts- und Lokalnamen sind die meist verbreiteten geografischen Namen (schweizweit ca. 150'000 auf Landeskartenüber, über 350'000 Namen in der amtlichen Vermessung, effektiv über 1 Mio. Namen). Sie spielen heute als Geoinformationen insbesondere

eine wichtige Rolle.

Anforderungen an Orts- und Lokalnamen aus Sicht der Benutzer

Die Anforderungen an Orts- und Lokalnamen entsprechen den Anforderungen an geografische Namen.


Vertikale Übereinstimmung der Schreibweisen

  • Geografische Namen wie Orts- und Lokalnamen, Ortschaften, Strassennamen usw. sollten in allen Informationsträgern (Plan für das Grundbuch, Übersichtsplänen, Landeskarten, weiteren Karten und Plänen (wie z.B. touristische Karten usw.) sowie auf der Beschilderung und Referenzierung im Grundbuch, Verordnungen, div. Registern usw. einheitlich geschrieben werden.
  • Der Benutzer muss sich insbesondere auf eine einheitliche, amtliche Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen verlassen können (z.B. für die Verwendung des Namens für Planungszonen) und sollte sich nicht darum kümmern müssen, ob allfällige Diskrepanzen bestehen und welche Schreibweise bei Widersprüchen die "amtlichste" ist.
  • Weitergehende Betrachtungen: mangelnde vertikale Übereinstimmung


Heutige Schreibweise von Orts- und Lokalnamen unverändert belassen

  • Orts- und Lokalnamen sind Raumreferenzen, welche stabil bleiben müssen. Sie dürfen nur geändert werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht, beispielsweise, wenn die Schreibweise in der amtlichen Vermessung und der Landeskarte unterschiedlich sind. Zudem muss eine geänderte Schreibweise auf allgemeine Akzeptanz stossen. Rechtliche Grundlage: Verordnung über geografische Namen (GeoNV) Art. 4], gültig ab 1.7.2008
  • Auch Bundesrat Schmid spricht sich für die Beibehaltung der bisherigen Schreibweisen aus (vgl. hier)


Weisungen 1948

  • Die Weisungen 1948 lehnen sich an die herkömmliche, allgemeingültige Schreibweise der Namen an und erlauben eine pragmatische Schreibweise in gemässigter Mundart für Namen mit geringer, lokaler Bedeutung. Merkmale dieser mundartnahen (nicht mundartgetreuen) Schreibweise:
  • Durch diesen Kompromiss können sowohl die Anliegen betreffend unserer kulturellen Werte in der Schweiz, wie auch die irrtumsfreie Orientierung und Verständigung (Forderung einfache Schreib- und Lesbarkeit) als Hauptzweck der Orts- und Lokalnamen bestmöglich berücksichtigt werden.


Neue Schreibregeln


Nachteile der ausgeprägt lautnahen Schreibweise von Orts- und Lokalnamen

  • Einfache Schreib- und Lesbarkeit für Gebietsbezeichnungen wird erschwert
  • Verwendbarkeit für Gebäudeadressen, Haltestellennamen usw. wird stark eingeschränkt
  • Grosse Diskrepanz zwischen nebeneinander auftretenden Namen in traditioneller und mundartlichen Schreibweise
  • ausgeprägt lautnahe Schreibweise ohne die Verwendung von phonetischen Zeichen wirkt zum Teil mangelhaft oder gar lächerlich (z.B. «Steerebärg», «Tingetschwiil»)
  • Die vielen veränderten Namen in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen stossen nicht auf eine allgemeine Akzeptanz.
  • Zusammenarbeit mit den Gemeinden kann erschwert werden. Bei Abkehr von der lautnahen Schreibweise kann die Zusammenarbeit verbessert werden (vgl. Kanton Obwalden).


Kulturhistorische Bedeutung, Namenbuch


Rechtliche Grundlagen

  1. Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
  2. Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
  3. Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.


Siehe auch

Mezike Hunzike.jpgMezikon Mezike 2.jpg


Degenau LK 25.jpgTägenau Thurgis.jpg