Worum geht es?

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Worum geht es?

Die Benutzer fordern

  • heutige Schreibweise von Orts- und Lokalnamen (Flurnamen) auf Karten und Plänen wegen dem hohen Anpassungsaufwand in Registern, Datenbanken usw. unverändert belassen
  • bisherige, bewährte Schreibregeln (Weisungen 1948) beibehalten


Heutige Schreibweise von Orts- und Lokalnamen unverändert belassen

  • Orts- und Lokalnamen sind Raumreferenzen, welche stabil bleiben müssen. Sie sollen nur geändert werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht, beispielsweise, wenn die Schreibweise in der amtlichen Vermessung und der Landeskarte unterschiedlich sind. Rechtliche Grundlage: Geoinformationsverordnung (GeoNV), gültig ab 1.7.2008 Art. 4
  • Auch Bundesrat Schmid spricht sich für die Beibehaltung der bisherigen Schreibweisen aus (vgl. hier)


Weisungen 1948

  • Die Weisungen 1948 lehnen sich an die herkömmliche, allgemeingültige Schreibweise der Namen an und erlauben eine pragmatische Schreibweise in gemässigter Mundart für lokale Namen mit geringer Bedeutung. Durch die Beibehaltung der Schreibweise von bekannten Namenwörtern wie «Berg», «Feld», «Horn» usw. wird das von der Standardsprache gewohnte und vertraute Schriftbild auch bei diesen Namen gewahrt. Dazu gehört auch das in der Mundart nicht gesprochene Endungs -n (z.B. «Bärenboden»), welches z.B. in ca. 40% aller deutschsprachigen Gemeinde- und Ortschaftsnamen in der Schweiz geschrieben wird.
  • Durch diesen Kompromiss können sowohl die Anliegen betreffend unserer kulturellen Werte in der Schweiz, wie auch die irrtumsfreie Orientierung und Verständigung (Forderung einfache Schreib- und Lesbarkeit) als Hauptzweck der Orts- und Lokalnamen bestmöglich berücksichtigt werden.


Neue Schreibregeln


Weitere Hinweise