Zusammenspiel Lokalnamen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Geoinformation HSR
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 138: Zeile 138:
  
 
=== Rückänderungen von Lokalnamen ===
 
=== Rückänderungen von Lokalnamen ===
 
* [Rückänderungen im Kanton Nidwalden vgl. hier]
 
* Rückänderungen im Kanton Thurgau vgl. hier
 
 
 
 
Rückänderungen der Schreibweisen von Lokalnamen:
 
Rückänderungen der Schreibweisen von Lokalnamen:
* [[R%C3%BCck%C3%A4nderungen_der_Schreibweise_von_Lokalnamen|Allgemein vgl. hier]]
+
* [[R%C3%BCck%C3%A4nderungen_der_Schreibweise_von_Lokalnamen|Allgemeines]]
 
* [http://www.nidwaldnerzeitung.ch/zentralschweiz/kantone/nidwalden/art94,140896 Kanton Nidwalden]
 
* [http://www.nidwaldnerzeitung.ch/zentralschweiz/kantone/nidwalden/art94,140896 Kanton Nidwalden]
 
* [[R%C3%BCck%C3%A4nderungen_der_Schreibweise_von_Lokalnamen_im_Kanton_Thurgau|Kanton Thurgau]]
 
* [[R%C3%BCck%C3%A4nderungen_der_Schreibweise_von_Lokalnamen_im_Kanton_Thurgau|Kanton Thurgau]]

Version vom 17. Dezember 2011, 22:41 Uhr

Zurück zu den Weblinks Lokalnamen

Hütten.jpg

Ortsplan.ch.jpgHeispel.jpg

  • Im Ortsplan Gossau - Grüningen werden neben Lokalnamen (fett) neben klassischen Strassenbezeichnungen (-strasse, -weg) auch benannte Gebiete als spezielle Strassenbezeichnungen kartiert, welche die Namen von Lokalnamen tragen. Zudem werden auch Stationsnamen dargestellt (violett).
  • Vgl. Örtlichkeit Heispel im oben abgebildeten Ausschnitt des Ortsplans, welche als Lokalnamen (Ortsname), Strassenbezeichnung und Haltestellenname je separat erscheint.
  • Die Benutzer bevorzugen für eine bestimme Örtlichkeit gleiche Schreibweisen für Lokalnamen, Strassenbezeichnungen und Stationsnamen. Unterschiedliche Schreibweisen stossen bei der Bevölkerung aber auch bei Behörden vielfach auf Unverständnis. Voneinander abweichende Schreibweisen für dieselbe Örtlichkeit werden nicht selten als Schreibfehler der zuständigen Behörden interpretiert und kritisiert.


Zusammenspiel von Lokalnamen und Strassen- und Stationsnamen sowie Namen von Fachdaten

Lokalnamen:


Lokalnamen als populäres, räumliches Referenzsystem

Lokalnamen ...

  • bilden ein populäres, geografisches Referenzsystem für die Bezeichnung von Örtlichkeiten.
  • sind in zahlreichen amtlichen Karten und Plänen wie Landeskarten und Planwerke der amtlichen Vermessung wie auch diversen weiteren Karten z.B. für den Tourismus kartiert.
  • sind Adressen ausserhalb des Siedlungsgebietes und Gebietsbezeichnungen innerhalb von Siedlungengebieten


Lokalnamen als Ursprung für andere Namen

Lokalnamen ...

  • sind millionenfach in Registern, Fachdatenbanken, Erlassen, Homepages usw. gespeichert
  • sind vielfach Ursprung anderer geografische Namen wie Namen von Gemeinden, (postalischen) Ortschaften, Strassen und Stationen vgl. dazu auch Übersicht über geografische Namen sowie Gebäudeadressen. Immer wieder zeigt sich, dass in der Bevölkerung ein grosses Verlangen besteht, für Strassennamen Lokalnamen (Orts- und Flurnamen) zu verwenden.
  • Lokalnamen werden auch häufig für die Bezeichnungen von Bauten und Anlagen (z.B. Schiessständen, Kläranlagen, Brücken usw.), öffentlichen und privaten Bauten (z.B. Schulhäuser, Spitäler, Strassenverkehrsämter, Restaurants usw.) wie auch z.B. für Planungen (z.B. Quartierplanung und Schutzzonen für Namen von Fachdaten (Geologische Formationen, Siedlungsnamen, Erlasse usw.)verwendet. Auflistung einer Vielzahl von Nutzern von Lokalnamen (vgl. hier).


Diverse Objekte wie Bauten und Anlagen, Festsetzungen usw. benötigen eine Bezeichnung / Identifikation zur Verständigung. Vielfach wird zur Identifikation der Name einer Örtlichkeit mitverwendet, da damit einem Objekt auch gerade ein Raumbezug zugewiesen werden kann. (Bespiel Spital Triemli im Stadtquartier Triemli)


Zusammenspiel von Lokalnamen untereinander

Lokalnamen sind universelle Bezeichnungen von Örtlichkeiten unabhängig davon, ob es sich dabei um ein Dorf, einen Weiler, einen Hof oder um ein Flurstück handelt. Alle diese Objekte können grundsätzlich dem gleichen Namen zugeordnet sein. Die Grundnamen von Örtlichkeiten erscheinen vielfach auch in entsprechenden Namen von Gewässern, Wäldern und Geländen. Lokalnamen hängen daher untereinander stark zusammen.


Namen sollten grundsätzlich immer gleich geschrieben werden, unabhängig davon, ob es sich um ein Dorf, einen Weiler, einen Hof, ein Flurstück, ein Gewässer oder ein Walde handelt. Ausnahmen sind z.B. verwandte Namen, welche sich jedoch klar voneinander abgrenzen, z.B. Bülach und Büliwald. Bei diesem Beispiel wird niemand auf die Idee kommen, dass es sich bei Büliwald um einen Schreibfehler handelt.

Zum Aspekt Zusammenspiel verschiedener Lokalnamen untereinander vgl. "Mein Standpunkt" von Eduard Imhof


Anforderungen an die Schreibweise von Lokalnamen

Schreibweisen nicht ändern

Da viele Namen von Lokalnamen abgeleitet sind, sollte insbesondere die Schreibweisen von Lokalnamen nicht geändert werden. Änderungen an der Schreibweise von Lokalnamen können irreversible Schäden im Namengut verursachen.

Wird die Schreibweise von Lokalnamen geändert, so steht man nämlich vor folgendem Dilemma für die Schreibweise abgeleiteter Namen:

  • Abgeleiteter Namen ebenfalls ändern
    • Nachteile:
      • Überall wo solche Namen verwendet wurden, müssten die Namen ebenfalls geändert werden, was entweder zum Teil nur mit sehr grossem Aufwand verbunden oder zum Teil unmöglich ist.
      • eine raumzeitliche Identifikation geht verloren
  • Abgeleiteter Namen nicht ändern
    • Nachteile:
      • Bezug zur Örtlichkeit geht verloren
      • Unterschiedliche Schreibweisen sind im Allgemeinen unverständlich und es werden zum Teil Schreibfehler vermutet


Gesetzliche Anforderungen

Verordnung über Geografische Namen (GeoNV) Art. 4 Grundsätze

  • Abs. 3 Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.


Im Übergang von der Siegfriedkarte zur neuen Landeskarte wurde nach 1948 die Schreibweise in der amtlichen Vermessung und auf Landeskarten harmonisiert. Dabei wurde auch die Schreibweise von Lokalnamen geändert, welche z.B. in Strassennamen und diversen anderen Namen verankert waren. Zum Teil sind bis heute unterschiedliche Schreibweisen vorhanden.


Rückänderungen der Schreibweise von Lokalnamen könnten wegen dem hohen Anpassungsaufwand an abgeleiteten Namen durchaus als öffentliches Interesse begründet werden.



Universelle Schreibweise

Die Forderung, dass bestimmte Örtlichkeiten einheitlich über die verschiedene Kategorien von geografischen Namen hinweg einheitlich geschrieben werden sollen, steht in einem gewissen Spannungsfeld mit der Tradition, dass

  • Gemeinden, postalische Ortschaften, Siedlungen (Lokalnamen) und Strassen eher traditionell resp. standardsprachlich
  • Flurnamen (Lokalnamen) eher mundartlich

ausgerichtet sind

Der Umstand, dass es in der Schweiz immer ein Nebeneinander von nach Standardsprache wie auch an Mundart ausgerichteten Namen geben muss, kann grundsätzlich dann erreicht werden, wenn Mundartnamen in Karten und Plänen möglichst in Anlehnung an das Schriftbild der traditionelle Schreibweise resp. Standardsprache geschrieben werden.


Gesetzliche Anforderungen

Verordnung über Geografische Namen (GeoNV) Art. 4 Grundsätze

  • Abs. 1 Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
  • Abs. 2 Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.


Allgemeine Akzeptanz

Die Bevölkerung bevorzugt allgemein vertraute Schreibweisen von Lokalnamen, welche in Gebäudeadressen enthalten sind. Änderungen von Gebäudeadressen verursachen grossen Aufwand. Änderungen von Lokalnamen, welche in Gebäudeadressen vorhanden sind, stossen daher allgemein auf besonders grossen Widerstand bei der Bevölkerung und Behörden.

Gesetzliche Anforderungen

Verordnung über Geografische Namen (GeoNV) Art. 4 Grundsätze

  • Abs. 1 Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.


Harmonisierung der Schreibweisen

Lokalnamen in der amtlichen Vermessung und in der Landeskarte

Gesetzliche Anforderungen

Verordnung über Geografische Namen (GeoNV)

Art. 7 Abs. 1 Das Bundesamt für Landestopografie erfüllt im Bereich der Landesvermessung folgende Aufgaben:

  • Bst. b. geeignete Auswahl von geografischen Namen der amtlichen Vermessung für

die topografische und die kartografische Landesvermessung

Die Landeskarte übernimmt die Schreibweise der amtlichen Vermessung und stellt damit eine harmonisierte Schreibweise zwischen amtlicher Vermessung und Landeskarte sicher.


Lokalnamen und andere geografische Namen

Gesetzliche Anforderungen

Weisungen 2011

  • Artikel 4 Die Schreibweise der Lokalnamen und die Schreibweise anderer geografischen Namen sollen nach Möglichkeit harmonisiert werden.


Verordnung über Geografische Namen (GeoNV) Art. 27 Stationsnamen Grundsätze

  • Abs. 5 Die Schreibweise soll nach Möglichkeit mit jener der anderen geografischen Namen übereinstimmen


  • Wo die Schreibweise von Lokalnamen und Namen von Strassen, Stationen usw. nicht übereinstimmen bestehen grundsätzlich folgende Möglichkeiten
  1. Rückänderungen der Lokalnamen auf die Schreibweise der Strassennamen
  2. Änderungen der Schreibweise der Strassennamen, Stationsnamen usw. auf die Schreibweise der Lokalnamen
  3. Belassen der unterschiedlichen Schreibweise


  • Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen sollten die Schreibweisen der Lokalnamen und der übrigen Namen nach Möglichkeit harmonisiert werden (vgl. oben).
  • Bei der Frage, ob die Schreibweise der Strassennamen den Lokalnamen angepasst oder die Lokalnamen den Strassennamen wurde z.T. argumentiert, dass es bei Mundartschreibweise von Lokalnamen darum geht, ein bedeutendes Kulturgut zu erhalten. Diese unbestrittene Forderung steht jedoch im Widerspruch damit, dass seit 1948 entstandenen Mundartbezeichnungen meist nicht als historischen Schreibweisen zu finden sind (vgl. Singenberg - Singebärg - Singenberg)
    • Die nach 1948 Lokalnamen mit lokaler Bedeutung wurden nicht aus historischen Gründen als Mundartbezeichnungen harmonisiert, sondern es wurde die Schreibweise von Mundartbezeichnungen harmonisiert. Es wurde im Gegenteil gefordert, historisch wichtige Namen in der traditionellen Schreiweise zu belassen: Weisungen 2011 Art. 5 Namen, denen infolge ihrer geographischen, historischen oder literarischen Bedeutung ein allgemeines Interesse zukommt, und solche, an welchen mehrere Kantone beteiligt sind (Bergketten, wichtigere Berge, Flüsse, Seen, Gletscher, Täler, Landschaften, Alpenpässe, Bergübergänge), sind zur Vermeidung von Missverständnissen nach Möglichkeit in der herkömmlichen, allgemein üblichen Schreibweise zu belassen.
  • Der Umstand, dass Lokalnamen auch für Strassen oder Stationen verwendet werden, lässt darauf schliessen, dass diesen Namen nicht nur lokale Bedeutung zukommt und daher gemäss Weisungen 2011 Art. 7 ohnehin in der traditioneller resp. standardsprachlichen Ausrichtungen belassen und nicht in eine mundartliche Form geändert werden sollen.


Rückänderungen von Lokalnamen

Rückänderungen der Schreibweisen von Lokalnamen:



Beziehungen Lokalnamen zu Strassen- und Stationsnamen

Beziehungen Lokalnamen zu Strassen- und Stationsnamen vgl. hier


Beziehungen Lokalnamen zu Namen von Fachdaten

Beziehungen Lokalnamen zu Namen von Fachdaten vgl. hier


Weblinks