Zusammenspiel Lokalnamen

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Hütten.jpg

Ortsplan.ch.jpgHeispel.jpg

  • Im Ortsplan Gossau - Grüningen werden neben Orts- und Lokalnamen (fett) neben klassischen Strassnebezeichnungen (-strasse, -weg) auch benannte Gebiete kartiert, welche Namen von Orts- und Lokalnamen als Strassenbezeichnung tragen. Zudem werden auch Stationsnamen dargestellt (violett).
  • Vgl. Örtlichkeit Heispel im oben abgebildeten Ausschnitt des Ortsplans, welche als Ortsname, Strassenbezeichnung und Haltestellennamee je separat erscheint.
  • Die Benutzer bevorzugen für eine bestimme Örtlichkeit gleiche Schreibweisen für Orts- unn Lokalnamen, Strassenbezeichnungen und Stationsnamen.
  • Im Ortsplan Gossau - Grüningen existieren nur ganz wenige Ausnahmen mit unterschiedlichen Schreibweisen für eine bestimmte Örtlichkeit.
  • Eine grundsätzlich übereinstimmende Schreibweise für eine Örtlichkeit ist im Kanton Zürich möglich, dank Befolgung der Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011, welche eine möglichst an das gewohnte Schriftbild der Schriftsprache angepasste Schreibung mundartlicher Namen fordern.


Zusammenspiel von Orts- und Lokalnamen und Strassen- und Stationsnamen sowie Namen von Fachdaten

Orts- und Lokalnamen als populäres, räumliches Referenzsystem

Orts- und Lokalnamen

  • bilden ein populäres, geografisches Referenzsystem für die Bezeichnung von Örtlichkeiten. Die
  • sind in zahlreichen amtlichen Karten und Plänen wie Landeskarten und Planwerke der amtlichen Vermessung wie auch diversen weiteren Karten z.B. für den Tourismus kartiert.
  • sind millionenfach in Registern, Fachdatenbanken, Erlassen, Homepages usw. gespeichert
  • sind vielfach Ursprung anderer geografische Namen wie Strassenbezeichnungen, Ortschaften, Stations- und Gemeindenamen vgl. dazu auch Übersicht über geografische Namen, Orts- und Lokalnamen sowie Gebäudeadressen.


Zusammenspiel von Orts- und Lokalnamen untereinander

Orts- und Lokalnamen sind universale Bezeichnungen von Örtlichkeiten unabhängig davon, ob es sich dabei um ein Dorf, einen Weiler, einen Hof oder um ein Flurstück handelt. Alle diese Objekte können grundsätzlich dem gleichen Namen zugeordnet sein. Die Grundnamen von Örtlichkeiten erscheinen vielfach auch in entsprechenden Namen von Gewässern, Wäldern und Geländen. Orts- und Lokalnamen hängen daher untereinander stark zusammen.

Bei der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen muss dies berücksichtigt werden. Namen sollten grundsätzlich immer gleich geschrieben werden, unabhängig davon, ob es sich um ein Dorf, einen Weiler, einen Hof oder einen Namen eines Flurstückes, eines Gewässers oder eines Waldes handelt. Diese Forderung wie auch der Umstand, dass es in der Schweiz immer ein Nebeneinander von nach Standardsprache wie auch an Mundart ausgerichteten Namen geben muss, kann nur erreicht werden, wenn Mundartnamen in Karten und Plänen möglichst in Anlehnung an die Standardsprache geschrieben werden. Zum Aspekt Zusammenspiel verschiedener Orts- und Lokalnamen untereinander vgl. "Mein Standpunkt" von Eduard Imhof


Ableitung von anderen Namen aus Orts- und Lokalnamen

Aus Orts- und Lokalnamen werden auch andere Namen abgeleitet. vgl. auch Schema Orts- und Lokalnamen.Orts- und Lokalnamen werden verwendet

  • zur Ableitung von anderen geografischen Namen wie Strassen und Stationsnamen
  • für Namen von Fachdaten (Geologische Formationen, Siedlungsnamen, Erlasse usw.)


Raumbezug in abgeleiteten Namen

In aus Orts- und Lokalnamen abgeleiteten Namen z.B. Namen von geologischen Formationen, wird der Ortsbezug auf solche Namen übertragen. Wird die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen geändert, so steht man vor folgendem Dilemma:

  • Abgeleiteter Namen ebenfalls ändern. Nachteile: Überall wo solche Namen verwendet wurden, müssten die Namen ebenfalls geändert werden, was zum Teil unmöglich ist.
  • Abgeleiteter Namen nicht ändern.
    • Bezug zur Örtlichkeit funktioniert nicht mehr einwandfrei
    • Ev. müssten zusätzlich die veränderten Orts- und Lokalnamen angegeben werden wie .z.B. bei den Siedlungsamen Kt. TG


Beziehungen Orts- und Lokalnamen zu Strassen- und Stationsnamen

Grundsätze

  • Strassennamen bilden neben den Ortschaften und Hausnummern einen wesentlicher Bestandteil von Gebäudeadressen. Orts- und Lokalnamen (Flurnamen) geniessen eine grosse Beliebtheit bei der Bevölkerung und den Behörden und spielen daher bei Strassennamen eine entscheidende Rolle vgl. Links zu entsprechenden Publikationen.
  • Die Frage der Schreibweise von aus Flurnamen abgeleiteten Strassennamen wird im Kapitel 3.1.6 (Neue Strassennamen, Seit 17) der Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen behandelt. Leider werden auch ungeeignete Strassennamen vergeben; extremes Beispiel «Chleichinderschuelgässli» in Allschwil vgl. Blog.
  • Orts- und Lokalnamen, Strassen- und Stationsnamen sind unterschiedliche geografische Namen und können grundsätzlich unterschiedlich geschrieben werden. In vielen Fällen wird von der Bevölkerung und von den Gemeinden jedoch eine einheitliche Schreibweise von Orts- und Lokalnamen, Strassen- und Stationsnamen erwartet. Hier eignet sich die Schreibweise gemäss Standard Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011 mit gemässigter Schreibweise wesentlich besser als Schreibregeln mit ausgeprägter Mundartschreibweise. Da Strassennamen (inkl. benannte Gebiete) und Stationsnamen eine grosse Bedeutung haben, werden sie im amtlichen, schriftlichen Verkehr allgemein in Anlehnung an die Standardsprache geschrieben. Orts- und Lokalnamen können für Strassennamen (inkl. benannte Gebiete) und Stationsnamen grundsätzlich nur dann unverändert übernommen werden, wenn sie moderat geschrieben werden. Umgekehrt soll bei der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen Rücksicht auf die bestehende Schreibweise von Strassennamen genommen werden.
  • Oberstes Gebot ist gemäss Verordnung über geografische Namen (GeoNV) Orts- und Lokalnamen nicht zu ändern. Ob bei geänderten Orts- und Lokalnamen die Strassen ebenfalls anzupassen sind, gehen die Meinungen auseinander. Die Nomenklaturkommission des Kantons Nidwaldens, welche auch für die Schreibweise der Strassennamen zuständig ist, vertritt die Meinung, dass bei Änderungen von Orts- und Lokalnamen auch die Strassennamen entsprechend geändert werden müssen. Allerdings stossen die Änderungen von Strassennamen auf grosse Opposition und dabei auch die Änderung von Orts- und Lokalnamen. Es ist unverantwortungslos, Orts- und Lokalnamen zu ändern, ohne sich über die Problematik der Schreibweise von Strassennamen zu kümmern.


  • Orts- und Lokalnamen treten vielfach gleichzeitig als Hof- und Flurnamen auf. vgl. Benklen auf dem Übersichtsplan. In diesem Beispiel ist «Benklen» zugleich ein Hofname wie auch Flurname für das nördliche und südliche Gewann. Der Flurname wird dabei in der Nähe des Hofes angeschrieben und gilt dann zugleich als Hof- und Flurname. Immer mehr werden in Übersichts- oder Ortsplänen Strassennamen und benannte Gebiete kartiert. «Benklen» wird im obigen Beispiel daher zusätzlich in der Schriftart der Strassennamen angeschrieben.

Benklen.jpg Bänklen.jpg

Sehr störend ist jedoch, dass in diesem Beispiel in der Landeskarte «Bänklen» unterschiedlich geschrieben wird.vgl. Bänklen mit ä auf der Landeskarte.


  • Da ein Strassenname den Zusatz -strasse, -weg usw. beinhaltet, ist eine unterschiedliche Schreibweise von Strassen- und Lokalname ein geringeres Problem als im Falle von benannten Gebieten mit identischen Namen. Bei einer unterschiedlichen Schreibweise von Lokalname (Flurname) und benanntem Gebiet (Strassennamen) erscheinen auf einem Übersichtsplan zwei fast identisch geschriebene Namen nebeneinander und man wird sich fragen, ob hier ein Schreibfehler vorliegt. vgl. Hinderrüti resp. Hinterrüti. Es handelt sich hier bei diesem Negativbeispiel um einen Einzelfall aus dem Kanton Zürich. Im Kanton Schaffhausen ist wegen der Änderungen der Schreibweise der Lokalnamen dagegen mit vielen Problemen zu rechnen sein vgl. Änderung von Babental auf Boobedel.

Hinterrüti.jpgBoobedel av.jpg


  • Ausserhalb des Wohngebietes, wo Gebäude eine Adresse aufweisen, übernehmen Lokalnamen (Flurnamen) direkt die Funktion von Adressen. Ihnen kommt wie Strassennamen eine hohe Bedeutung zu. Auch hier sind wegen einfache Schreib- und Lesbarkeit pragmatische, moderate Schreibweisen gemäss Weisungen 1948 gefordert.


Die Kritik der Benutzer von Orts- und Lokalnamen als Geoinformation haben dazu beigetragen, dass die Regeln für die Schreibweise von Lokalnamen Weisungen 1948 nicht in Regeln für lautnahe Mundartschreibung verändert wurden, sondern als Weisungen 2011 erhalten geblieben sind.


(Anm. des Wiki-Administrators: Dazu gibt es eine Replik auf der Diskussionsseite).


Praxis in einzelnen Kantonen

Kanton Zuständigkeit für Strassennamen Praxis Übereinstimmung Flurnamen und Strassennamen Stummes -n in Flurnamen
BE Gemeinden eher lautnah geschriebene Flurnamen, welche häufig nicht für Strassennamen verwendet werden können (vgl. Loon und Lohnstrasse teilweise
NW Kanton. Nomenklatur kommission moderate Schreibweise von Flurnamen, welche auch in die Strassennamen übernommen werden. Mit der Revision von Flurnamen müssen viele Strassennamen geändert werden. Revision wegen Volkszählung vorerst aufgeschoben ja
SH Gemeinden extreme Mundartschreibweise von Flurnamen, welcher bisher mit den Strassennamen übereinstimmten. Die neue Schreibweise kann nicht in die Strassennamen übernommen werden nein
TG Gemeinden extreme Mundartschreibweise von Flurnamen, welcher bisher mit den Strassennamen übereinstimmten. Die neue Schreibweise kann nicht in die Strassennamen übernommen werden nein
ZH Gemeinden moderat geschriebene Flurnamen, welche in den meisten Fällen als Strassennamen verwendet werden können ja


Beispiele

Folgende Beispiele zeigen die enge Beziehung von Strassennamen (Gebäudeadressierung) und Orts- und Lokalnamen (Flurnamen). Nicht nachvollziehbar ist der Umstand, dass zum Teil Flurnamen, welche mit der Schreibweise von entsprechenden Strassennamen übereinstimmen, in Richtung lautnahere Schreibweise von Mundart verändert werden!


Kanton Thurgau

vgl. hier


Kanton Schaffhausen

wichtige Hinweise zum Aufruf GIS-Viewer Kanton Schaffhausen


Gemeinde Schleitheim:

durch zahlreiche Änderungen 2002/2003 des Standards 1948 durch lautnahe Schreibung wurden Harmonien von Lokalnamen und Strassennamen zerstört (Strassennamen trotzdem belassen)

Bolstrasse.jpg

Bol > Bohl

Änderung Lokalname Bol durch Bohl zerstört Harmonie mit Strassennamen Bolstrasse und Bolwegli
Breitestrasse.jpg

Breite > Braate

Änderung Lokalname Breite durch Braate zerstört Harmonie mit Strassennamen Breitestrasse
Espilibuck.jpg

Espilibuck > Eespilibuck

Änderung Lokalname Espilibuck durch Eespilibuck zerstört Harmonie mit Strassennamen undere Espilibuck (Strassennamen sollten immer mit Grossbuchstaben beginnen)
Espili.jpg

Espili > Eespili

Änderung Lokalname Espili durch Eespili zerstört Harmonie mit Strassennamen Espili
Lendenbergstrasse.jpg

Lendenberg > Lendebärg

Änderung Lokalname Lendenberg durch Lendebärg zerstört Harmonie mit Strassenname Lendenbergstrasse
Im Morgen.jpg

Morgen > Morge

Änderung Lokalname Morgen durch Morge zerstört Harmonie mit Strassenname Im Morgen


Durch die lautnahe Schreibung werden Harmonien unter Lokalnamen zerstört

Berg.jpg

Berg > Bärg

Es ist unsinnig, ein Geländename von Berg durch Bärg zu ändern und eine Diskrepanz mit Weiler Berg in Kauf zu nehmen
Stammerberg.jpg

Berg > Bärg

wie oben, anderes Beispiel mit Berg und Bärg
Rafterfeld.jpg

Rafzerfeld > Rafzerfäld

Es ist unsinnig ein Rafzerfeld durch ein Rafzerfäld zu ändern und dann eine Diskrepanz mit Feldhof in Kauf zu nehmen

Kanton Zürich

Jahrbuch Wädenswil 2009.jpg


nicht: Lokalname «Chalchtare» gemäss Leitfaden Toponymie 2006 und Strassen- und Stationsname «Chalchtaren»
nicht: Lokalnamen «Roteblatt» gemäss Leitfaden Toponymie 2006 und Strassenname «Rotenblatt»
nicht: Lokalname «Hoheberg», «Hoeberg», «Hoebärg» oder ähnlich gemäss Leitfaden Toponymie 2006 und benanntes Gebiet «Hohenberg». Dieses Beispiel zeigt, wie die Schreibweise gemäss Leitfaden Toponymie 2006 zu Unsicherheiten führt.
  • Entlisberg identische Schreibweise Lokalname im Übersichtsplan/amtliche Vermessung und Strassenname Entlisbergweg.
Schreibweise Äntlisbergin Landeskarte 1:25'000. Im Google existieren 15'800 Einträge mit Entlisberg und 200 Einträge mit Äntlisberg.

(Anm. des Wiki-Administrators: Dazu gibt es eine Replik auf der Diskussionsseite).


Andere Kantone

können hier eingefügt werden


Beziehungen Orts- und Lokalnamen zu Namen von Fachdaten

Namenbuch / Flurnamenforschung

vgl. Namen und Flurnamenforschung


Siedlungsdaten

Allgemeines

  • Siedlungsgebiete und -daten
    • Siedlungsgebiete und -daten werden z.B. in der Statistik im Rahmen der Volkszählung oder z.B. in der Bildungsstatistik und -planung benötigt.
    • Bei Siedlungsgebieten und -daten handelt es sich um Geofachdaten und nicht um Georeferenzdaten wie z.B. geografische Namen.
  • Siedlungsnamen
    • Den Siedlungsobjekten wird von der Statistik je nach Kanton in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden ein eindeutiger Siedlungsname zugewiesen.
    • Siedlungsnamen sind grundsätzlich unabhängig von Orts- und Lokalnamen. Im Allgemeinen sind die Siedlungsnamen 1:1 abgeleitet von Orts- und Lokalnamen und werden je nach Ausdehnung zum Teil auch aus mehreren solcher Namen gebildet. Es werden Namen verwendet von Städten, Dörfern, Quartieren, Weilern, Höfen, Fluren, Wäldern und Gewässern.


Siedlungsdaten im Kanton Thurgau

Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kanton Thurgau

Ortschaftenverzeichnis TG 2005.jpg

Das Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kanton Thurgau 2005 ist sowohl als gedruckte Broschüre erhältlich oder auch als Excelfile frei downloadbar.


Das 2005 von der Dienststelle für Statistik herausgegebene und professionell gestaltete Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kanton Thurgau enthält 1265 Siedlungsbezeichnungen (Ortschaft, Weiler oder Hof). 2/3 aller Schreibweisen wurden von der kantonalen Nomenklaturkommission geändert und tragen 2005 eine andere Schreibweise als 1983, welche von den Gemeinden überprüft worden ist. Da das Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis sowohl die Schreibweise von 1983 wie auch die neuen veränderten Schreibweisen öffentlich dokumentiert, sind Rückschlüsse auf die Veränderungen einfach möglich und sind in folgendem Link pro Gemeinde einfach abrufbar.


Veränderte Siedlungsnamen pro beliebig ausgewählte Gemeinde



Veränderte Siedlungsnamen alphabetisch sortiert im Kanton TG

Die neuen, meist extrem mundartlichen Namen werden hinter den Siedlungsbezeichnungen in Klammern angegeben.


Achtung: die neuen Schreibweisen sind nicht verbindlich. Einige wurden inzwischen wieder rückmutiert. (z.B. Hüünike wird wieder als Hünikon geschrieben).


Das Ortschafts- und Siedlungsverzeichnis enthält den Siedlungsnamen von 1983 und falls sich dir Schreibweise verändert hat, in Klammern die neue oder neuen Schreibweisen.


Beispiel:

  • Bezirk: Arbon Gemeinde: Egnach Siedlung Nr. 016
  • Schreibweise 1983: Erdhausen
  • Von der Nomenklaturkommission veränderte Schreibweise: Ärdhuuse
  • Siedlungsbezeichnung im Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kt. TG 2005: Erdhausen (Ärdhuuse)


  • Bezirk: Arbon Gemeinde: Egnach Siedlung Nr. 017
  • Schreibweise 1983: Fetzisloh
  • Von der Nomenklaturkommission veränderte Schreibweise: Fetzisloo oder Fetziloo
  • Siedlungsbezeichnung im Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kt. TG 2005: Fetzisloh (Fetzisloo, Fetziloo)


Statistik Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kt. TG 2005:

  • 399 Siedlungen mit unveränderter Schreibweise
  • 823 Siedlungen tragen in Klammern eine neue Schreibweise
  • 39 Siedlungen tragen in Klammern zwei neue Schreibweisen
  • 4 Siedlungen tragen in Klammern drei neue Schreibweisen
  • Total tragen die 1265 Siedlungsnamen 2178 verschiedene Schreibwesen

Das 2005 von der Dienststelle für Statistik herausgegebene und professionell gestaltete Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kanton Thurgauenthält 1265 Siedlungsbezeichnungen.

Die bisherigen Siedlungsbezeichnungen stimmen zu rund 2/3 nicht mehr mit den neuen, veränderten Orts- und Lokalnamen im Kanton Thurgau überein, die Schreibweise von 866 Namen wurden verändert.


Siedlungsbezeichnungen werden im Kanton Thurgau aus Gründen der allgemeinen Akzeptanz nicht geändert. Zitat aus dem Vorwort dieses Verzeichnisses:

«Die Neuausgabe baut im wesentlichen Teilen auf der Ausgabe 1983 auf, so etwa in der Auswahl der aufgelisteten Siedlungen, die von der Gemeinde überprüft und aktualisiert wurden. Im Interesse der Benutzerfreundlichkeit basieren auch die Siedlungsbezeichnungen auf den im Ortschaftenverzeichnis 1983 verwendeten und von den Gemeinden durchgesehenen Schreibweisen. Seither von der kantonalen Nomenklaturkommission festgesetzte sowie allfällige weitere Varianten der Schreibweisen werden zusätzlich in Klammern aufgeführt. Enthält die Klammer mehrere Schreibweisen, wurden diese alphabetisch geordnet. Die Darstellung erfolgte ausschliesslich unter dem Aspekt der Benutzerfreundlichkeit und hat keine rechtliche Bedeutung. Im alphabetischen Siedlungsverzeichnis lässt sich jede Siedlung unter ihren verschiedenen Schreibweisen auffinden.»


Schlussfolgerungen aus dem Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kanton Thurgau

Wie dem Vorwort des Ortschafts- und Siedlungsverzeichnisses Kanton Thurgau, Ausgabe 2005 zu entnehmen ist, geniessen im Kanton Thurgau Orts- und Lokalnamen, welche sich nicht nach der Nomenklaturkommission vorgegeben Schreibweise richten, anscheinend keine rechtliche Bedeutung.


Falls sich beispielsweise im Kanton Thurgau in der Siedlung Rotbühl (Roopel) ein Unfall ereignen würde, wäre es sehr interessant zu vernehmen, was im Polizeirapport steht «Rotbühl» (eingebürgert und allgemeine Akzeptanz) oder «Roopel» (absurde Schreibweise der Nomenklaturkommission mit «rechtlicher Bedeutung»). Selbst die Nomenklaturkommission des Kantons Thurgau bezeichnet die im Gebiet «Auefäld» (ursprünglich «Auenfeld») erstellte Kaserne in Frauenfeld noch als «Kaserne Auenfeld». Liegt wohl der Grund darin, dass öffentliche Gebäude nicht als «Kasärne» resp. «Kasärne Auefäld» bezeichnet werden dürfen?


Im Kanton Thurgau gilt für Orts- und Lokalnamen anscheinend:

einfache Schreib- und Lesbarkeit, allgemeine Akzeptanz,
jedoch keine rechtliche Bedeutung

versus

extrem mundartliche Schreibweise,
dafür rechtliche Bedeutung

Da in der Schweiz für den amtlichen Verkehr offizielle Orts- und Lokalnamen benötigt werden, welche zugleich einfach les- und schreibbar sind und eine allgemeine Akzeptanz aufweisen, werden verschiedene Schreibformen wie im Kanton Thurgau nebeneinander existieren, falls Nomenklaturkommissionen andernorts extreme Mundart einführen. Daraus resultieren ein gewaltiges Chaos, hohe Mehrkosten und eine Schädigung des Images der öffentlichen Verwaltung. Im Kanton Thurgau existieren für 1265 Siedlungsbezeichnungen 2178 Schreibversionen (172%).

Es wäre interessant zu erfahren, wie sich das Bundesgericht zu dieser Frage stellen würde vgl. BGE 116 1990. Am 16. August 1988 reichten 900 Stimmberechtigte von Buttisholz LU eine Initiative ein für die Beibehaltung der bisherigen Schreibweise der Ortsnamen der Gemeinde Buttisholz. Der Gemeinderat erklärte die Initiative für ungültig. Das Bundesgericht wies eine staatsrechtliche Beschwerde der Initianten ab. 2 Zitate aus den Erwägungen des Bundesgerichtes:

  • "Im vorliegenden Fall geht es ... weder um den Gemeindenamen noch um die Benennung der Quartiere, Weiler, Höfe, Häuser und Strassen. Streitig ist lediglich deren Schreibweise."
  • "Es geht nicht nur um ein allgemeines Ordnungsanliegen, sondern um Interessen des Rechtsverkehrs und der Verwaltung. Zu denken ist an den privaten schriftlichen Verkehr, abgeschlossene Verträge und an die Einträge von Adressen und Ortsbezeichnungen in Registern und Büchern. Von Bedeutung ist dies auch für den Schutz von Handel und Gewerbe sowie von Dritten, einschliesslich der nicht am Ort ansässigen Bürger. Dagegen kann das Interesse der Gemeinde an der Verbundenheit ihrer Einwohner mit ihrem Gebiet, an der Identifikation und am Zusammenhang zwischen Familien- und Ortsnamen, entgegen der Meinung der Beschwerdeführer, nicht aufkommen."


Wendet man sich in der Schweiz nicht von dieser extrem mundartlichen Schreibung von Orts- und Lokalnamen ab (vgl. Leitfaden Toponymie 2006) und bleibt bei den Weisungen 1948, werden in der Schweiz Parallel- und Alternativschreibweisen existieren, wie im Kanton Thurgau. Gemäss Anforderungen aus Sicht der Benutzer und Informatik, müssten diese Alternativschreibweisen auf jeden Fall zusammengeführt werden und es müsste ein offizieller Referenzname definiert werden. Es käme dabei nur die gemässigte Schreibweise von Orts- und Lokalnamen gemäss Weisungen 1948 in Frage und auf keinen Fall extrem mundartliche Schreibungen. vgl. Schema


Schlussfolgerungen:

  • Extrem mundartliche Schreibweise von Orts- und Lokalnamen führt zum Absurdum! Sie eignet sich weder für den schriftlichen, amtlichen Verkehr noch als Geoinformation.
  • Die Ziele des GeoIG sind hochgesteckt. Die Bedeutung der Orts- und Lokalnamen als Geoinformation werden mit dem GeoIG noch zunehmen. Mit extrem mundartlicher Schreibung von Orts- und Lokalnamen dürfen keine Ressourcen vergeudet werden.
  • Da Orts- und Lokalnamen praktisch auf jeder digitalen Karte erscheinen, bedeutet jegliche extrem mundartliche sowie uneinheitliche Schreibung von Orts- und Lokalnamen eine Negativ-Werbung für die Geoinformation.
  • Jegliche Schreibregeln, welche mehr Mundart als Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011 empfehlen, sind abzulehnen. Aus Sicht vieler Benutzer müsste heute im Gegenteil eher weniger Mundart als Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011 verwendet werden
  • Die bisher aufgeführten Gründe, dass Orts- und Lokalnamen aus Gründen der unbestritten grossen kulturgeschichtlichen Bedeutung dieser Namen in extreme Mundart geändert werden müssen, ist nicht nachvollziehbar vgl. hier


Siedlungsdaten im Kanton Zürich

Im Siedlungsverzeichnis des Kantons Zürich existieren kaum Probleme, da die pragmatisch geschriebene Orts- und Lokalnamen gemäss Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011 nach wie vor existieren.

Die Siedlungsdaten im Kanton Zürich sind öffentlich freigegeben worden Online-Zugriff und download Siedlungsverzeichnissowie für die Integration in Earth Google vgl. geowebforum


Erlasse und Register


Geologie

Geologische Gesteinsformationen werden nach Orts- und Lokalnamen benannt. vgl. auch Beispiel im geowebforum



Namen von öffentlichen und privaten Bauten und Anlagen

Zehntausende von öffentlichen und privaten Bauten und Anlagen tragen die Namen von Orts- und Lokalnamen. Werden diese in mundartnahe Namen geändert, ist es sehr schwierig, die Namen der Bauten ebenfalls zu ändern

  • Öffentliche Bauten
    • Schulhäuser
    • Sportanlagen
    • Mehrzweckgebäude
    • Hallenbäder
    • Schiessanlagen
    • Zivilschutzanlagen
    • Werkanlangen im Bereich Ver- und Entsorgung (Kläranlagen, Reservoirs usw.)
    • Tiefbauten
    • Anlagen des Gewässerschutzes und Wasserbau
    • Brücken, Tunnels
    • ...
  • Private Anlagen
    • Restaurants und Hotels
    • Freizeitanlagen
    • Einkaufszentren
    • Industrieanlagen
    • ...


Weitere Beispiele

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Weblinks