Zusammenspiel Lokalnamen

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Ortsplan.ch.jpgHeispel.jpg

  • Im Ortsplan Gossau - Grüningen werden neben Lokalnamen (fett) auch klassischen Strassenbezeichnungen (-strasse, -weg) sowie auch benannte Gebiete als spezielle Strassenbezeichnungen kartiert, welche die Namen von Lokalnamen tragen. Zudem werden auch Stationsnamen dargestellt (violett). Vgl. Beispiel Örtlichkeit Heispel mit je separater Kartierung von Lokalnamen (Ortsname), Strassenbezeichnung und Haltestellenname.
  • Die Bevölkerung und die Behörden erwarten für eine bestimme Örtlichkeit grundsätzlich gleiche Schreibweisen für Lokalnamen, Strassenbezeichnungen und Stationsnamen. Unterschiedliche Schreibweisen stossen bei der Bevölkerung und bei Behörden vielfach auf Unverständnis. Voneinander abweichende Schreibweisen für dieselbe Örtlichkeit werden nicht selten als Schreibfehler der zuständigen Behörden interpretiert und entsprechend kritisiert.
  • Im obigen Plan wäre es theoretisch auch möglich, Lokalnamen, Strassenbezeichnung und Stationsnamen mit unterschiedlichen Schreibweisen zu kartieren, da es sich um eigenständige Namen handelt. In generalisierten Karten ist jedoch zu wenig Platz vorhanden um verschiedene Kategorien von Namen einzeln zu kartieren; unterschiedliche Schreibweisen für eine Örtlichkeiten können in einer solchen Karte nicht dargestellt werden.


Zusammenspiel von Lokalnamen und Strassen- und Stationsnamen sowie Namen von Fachdaten

Ortsnamen
Lokalnamen
Ortsnamen (Siedlungsnamen) Flurnamen


Lokalnamen:


Lokalnamen als populäres, räumliches Referenzsystem

Lokalnamen ...

  • bilden ein populäres, geografisches Referenzsystem für die Bezeichnung von Örtlichkeiten.
  • sind in zahlreichen amtlichen Karten und Plänen wie Landeskarten und Planwerke der amtlichen Vermessung wie auch diversen weiteren Karten z.B. für den Tourismus kartiert.
  • sind Adressen ausserhalb der Siedlungsgebiete und Gebietsbezeichnungen innerhalb von Siedlungsgebieten


Lokalnamen als Ursprung für andere Namen

Rennentalstrasse.jpg

Lokalnamen ...

  • sind millionenfach in Registern, Fachdatenbanken, Erlassen, Homepages usw. gespeichert
  • sind vielfach Ursprung anderer geografische Namen wie Namen von Gemeinden, (postalischen) Ortschaften, Strassen und Stationen vgl. dazu auch Übersicht über geografische Namen sowie Gebäudeadressen. Immer wieder zeigt sich, dass in der Bevölkerung ein grosses Verlangen besteht, für Strassennamen Lokalnamen (Orts- und Flurnamen) zu verwenden.
  • Lokalnamen werden auch häufig für die Bezeichnungen von Bauten und Anlagen (z.B. Schiessständen, Kläranlagen, Brücken usw.), öffentlichen und privaten Bauten (z.B. Schulhäuser, Spitäler, Strassenverkehrsämter, Restaurants usw.) wie auch z.B. für Planungen (z.B. Quartierplanung und Schutzzonen für Namen von Fachdaten (Geologische Formationen, Siedlungsnamen, planerische Erlasse usw.) verwendet. Auflistung einer Vielzahl von Nutzern von Lokalnamen (vgl. hier).


Diverse Objekte wie Bauten und Anlagen, Festsetzungen usw. benötigen eine Bezeichnung / Identifikation zur Verständigung. Vielfach wird zur Identifikation der Name einer Örtlichkeit mitverwendet, da damit einem Objekt auch gerade ein Raumbezug zugewiesen werden kann. (Bespiel Spital Triemli im Stadtquartier mit Lokalnamen Triemli)


Zusammenspiel von Lokalnamen untereinander

Lokalnamen sind universelle Bezeichnungen von Örtlichkeiten unabhängig davon, ob es sich dabei um ein Dorf, einen Weiler, einen Hof oder um ein Flurstück handelt. Alle diese Objekte können grundsätzlich dem gleichen Namen zugeordnet sein. Die Grundnamen von Örtlichkeiten erscheinen vielfach auch in entsprechenden Namen von Gewässern, Wäldern und Geländen. Lokalnamen hängen daher untereinander stark zusammen.


Namen sollten grundsätzlich immer gleich geschrieben werden, unabhängig davon, ob es sich um ein Dorf, einen Weiler, einen Hof, ein Flurstück, ein Gewässer oder ein Walde handelt. Ausnahmen sind z.B. verwandte Namen, welche sich jedoch klar voneinander abgrenzen, z.B. Bülach und Büliwald. Bei diesem Beispiel wird niemand auf die Idee kommen, dass es sich bei Büliwald um einen Schreibfehler handelt.

Zum Aspekt Zusammenspiel verschiedener Lokalnamen untereinander vgl. "Mein Standpunkt" von Eduard Imhof


Anforderungen an die Schreibweise von Lokalnamen

Schreibweisen nicht ändern

Gesetzliche Anforderungen

Verordnung über Geografische Namen (GeoNV) Art. 4 Grundsätze

  • Abs. 3 Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.


Da viele Namen von Lokalnamen abgeleitet sind, sollte insbesondere die Schreibweisen von Lokalnamen nicht geändert werden.

Wird die Schreibweise von Lokalnamen geändert, so steht man nämlich vor folgendem Dilemma für die Schreibweise abgeleiteter Namen:

  • Abgeleiteter Namen ebenfalls ändern
    • Nachteile:
      • Überall wo solche Namen verwendet wurden, müssten die Namen ebenfalls geändert werden, was entweder zum Teil nur mit sehr grossem Aufwand verbunden oder zum Teil unmöglich ist.
      • eine Identifikation geht verloren und damit auch der Bezug zu historischen Informationen
  • Abgeleiteter Namen nicht ändern
    • Nachteile:
      • Bezug zur Örtlichkeit geht verloren
      • Unterschiedliche Schreibweisen irritieren und sind nicht nachvollziehbar. Es werden Schreibfehler vermutet.


Im Übergang von der Siegfriedkarte zur neuen Landeskarte wurde nach 1948 die Schreibweise in der amtlichen Vermessung und auf Landeskarten harmonisiert. Dabei wurde auch die Schreibweise von Lokalnamen geändert, welche z.B. in Strassennamen und diversen anderen Namen verankert waren. Zum Teil sind bis heute unterschiedliche Schreibweisen vorhanden. Vielfach wurden in der Vergangenheit auch Namen geändert, die z.B. als Adressen nicht nur eine lokale Bedeutung hatten sondern eine regionale, also über eine Ortschaft oder Gemeinde hinausgehende Bedeutung. Unterschiedliche Schreibweisen waren früher weniger störend als heute, wo geografische Namen in diversen Datenbanken gespeichert sind und verschiedene Kategorien von geografischen Namen auf elektronischen Plänen im Internet gleichzeitig dargestellt werden können. Geografische Namen gelten heute als wichtige Geoinformationen.

Änderungen an der Schreibweise von Lokalnamen können Schreibchaos über Jahrzehnte sowie irreversible Schäden im Namengut verursachen. Der Umgang mit solchen Altlasten ist nicht immer einfach und es existieren dazu auch unterschiedliche Meinungen. Rückänderungen der Schreibweise von Lokalnamen könnten wegen dem hohen Anpassungsaufwand an abgeleiteten Namen auf Grundlage der neuen Geoinformationsgesetzgebung durchaus im Sinne eines öffentlichen Interesses begründet werden.


Universelle Schreibweise

Gesetzliche Anforderungen

Verordnung über Geografische Namen (GeoNV) Art. 4 Grundsätze

  • Abs. 1 Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
  • Abs. 2 Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.


Die Forderung, dass bestimmte Örtlichkeiten einheitlich über die verschiedene Kategorien von geografischen Namen hinweg geschrieben werden sollen, steht in einem gewissen Spannungsfeld mit der Tradition, dass

  • Namen von Gemeinden, postalische Ortschaften, Siedlungen (Lokalnamen) und Strassen eher traditionell resp. standardsprachlich
  • Namen von Flurnamen (Lokalnamen) eher mundartlich

ausgerichtet sind

Eine Harmonie zwischen standardsprachlich und mundartlich ausgerichteten kann grundsätzlich dann erreicht werden, wenn Mundartnamen in Karten und Plänen möglichst in Anlehnung an das Schriftbild der traditionellen Schreibweise resp. Standardsprache geschrieben werden.


Allgemeine Akzeptanz

Gesetzliche Anforderungen

Verordnung über Geografische Namen (GeoNV) Art. 4 Grundsätze

  • Abs. 1 Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.


Die Bevölkerung bevorzugt allgemein vertraute Schreibweisen von Lokalnamen, besonders wenn diese in Gebäudeadressen enthalten sind. Änderungen von Gebäudeadressen verursachen grossen Aufwand. Änderungen von Lokalnamen, welche in Gebäudeadressen vorhanden sind, stossen daher allgemein auf besonders grossen Widerstand bei der Bevölkerung und den Behörden.


vgl. auch Beharrungsvermögen der Namen und starke Bindung der Bevölkerung an die Namen


Lokalnamen in der amtlichen Vermessung und in der Landeskarte

Gesetzliche Anforderungen

Verordnung über Geografische Namen (GeoNV)

Art. 7 Abs. 1 Das Bundesamt für Landestopografie erfüllt im Bereich der Landesvermessung folgende Aufgaben:

  • Bst. b. geeignete Auswahl von geografischen Namen der amtlichen Vermessung für die topografische und die kartografische Landesvermessung

Die Landeskarte übernimmt die Schreibweise der amtlichen Vermessung und stellt damit eine harmonisierte Schreibweise zwischen amtlicher Vermessung und Landeskarte sicher.


Zusammenspiel Lokalnamen und andere geografische Namen

Gesetzliche Anforderungen

Weisungen 2011

  • Artikel 4 Die Schreibweise der Lokalnamen und die Schreibweise anderer geografischen Namen sollen nach Möglichkeit harmonisiert werden.


Verordnung über Geografische Namen (GeoNV) Art. 27 Stationsnamen Grundsätze

  • Abs. 5 Die Schreibweise soll nach Möglichkeit mit jener der anderen geografischen Namen übereinstimmen


Eine Grundvoraussetzung, dass die Schreibweise von Lokalnamen für andere geografische Namen übernommen werden kann besteht darin, dass sich die Schreibweise der Lokalnamen genügend auf das Schriftbild der traditionellen Schreibweise ausgerichtet ist.


  • Wo die Schreibweise von Lokalnamen und Namen von Strassen, Stationen usw. nicht übereinstimmen bestehen grundsätzlich folgende Möglichkeiten
  1. Rückänderungen der Lokalnamen auf die Schreibweise der Strassennamen
  2. Änderungen der Schreibweise der Strassennamen, Stationsnamen usw. auf die Schreibweise der Lokalnamen
  3. Belassen der unterschiedlichen Schreibweise (z.B. da die Schreibweise der Lokalnamen zuwenig Schriftbild der traditionellen Schreibweise ausgerichtet ist)


  • Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen sollten die Schreibweisen der Lokalnamen und der übrigen Namen nach Möglichkeit harmonisiert werden. Ob dabei Variante 1 oder 2 gewählt bevorzugt werden soll, lässt die Gesetzgebung offen. Da für die Schreibweise der Stationsnamen der Bund, für die Lokalnamen meist die Kantone und für die Schreibweise der Strassennamen meist die Gemeinde zuständig ist, sind gegenseitige Absprachen nötig. Falls die Schreibweisen der Lokalnamen und der Strassennamen nicht übereinstimmen, ist die Schreibweise des Strassennamens für die Schreibweise des Haltestellennamens massgebend. Vgl. Empfehlungen Schreibweise Gemeinde- und Ortschaftsnamen, Richtlinien zur Schreibweise Stationsnamen Art. 2.


Lokalnamen als Kulturgut

  • Bei der Frage, ob die Schreibweise der Strassennamen den Lokalnamen angepasst oder die Lokalnamen den Strassennamen wurde z.T. argumentiert, dass es bei Mundartschreibweise von Lokalnamen darum geht, ein bedeutendes Kulturgut zu erhalten. Diese unbestrittene Forderung steht jedoch im Widerspruch damit, dass seit 1948 entstandenen Mundartbezeichnungen meist nicht als historischen Schreibweisen zu finden sind (vgl. Singenberg - Singebärg - Singenberg)
    • Die nach 1948 Lokalnamen mit lokaler Bedeutung wurden nicht aus historischen Gründen als Mundartbezeichnungen harmonisiert, sondern es wurde die Schreibweise von Mundartbezeichnungen harmonisiert. Es wurde im Gegenteil gefordert, historisch wichtige Namen in der traditionellen Schreiweise zu belassen: Weisungen 2011 Art. 5 Namen, denen infolge ihrer geographischen, historischen oder literarischen Bedeutung ein allgemeines Interesse zukommt, und solche, an welchen mehrere Kantone beteiligt sind (Bergketten, wichtigere Berge, Flüsse, Seen, Gletscher, Täler, Landschaften, Alpenpässe, Bergübergänge), sind zur Vermeidung von Missverständnissen nach Möglichkeit in der herkömmlichen, allgemein üblichen Schreibweise zu belassen.
    • Der Umstand, dass Lokalnamen auch für Strassen oder Stationen verwendet werden, lässt darauf schliessen, dass diesen Namen nicht nur lokale Bedeutung zukommt und daher gemäss Weisungen 2011 Art. 7 ohnehin in der traditioneller resp. standardsprachlichen Ausrichtungen belassen und nicht in eine mundartliche Form geändert werden sollen.


Rückänderungen von Lokalnamen

Aus oben genannten können Rückmutationen von Lokalnamen können im Sinne des öffentlichen Interessens durchaus gerechtfertigt sein.


Namenbücher

  • Namenbücher geniessen heute in der Bevölkerung ein grosses Interesse bezüglich der Bedeutung und Herkunft von Lokalnamen. Bezüglich der verwendeten Schreibweisen in einem Namenbuch und den praktischen Bedürfnissen nach stabilen Gebrauchsnamen bestehen heute erhebliche Interessenkonflikte.
  • Ein Namenbuch ist auf wissenschaftliche und möglichst exakte Beschreibung der Namen ausgerichtet. Bei der Etablierung von Namenbüchern war man sich bisher dem hohen Umstellungsaufwand bei Änderungen von Lokalnamen und den grossen negativen Folgen viel zu wenig bewusst. Man muss sich heute damit abfinden, dass offizielle Schreibweisen gewisser Lokalnamen auf die traditionelle Schreibweise im Sinne von Gebrauchsnamen zurückgeändert werden.


Beziehungen Lokalnamen zu Strassen- und Stationsnamen

Beziehungen Lokalnamen zu Strassen- und Stationsnamen vgl. hier


Beziehungen Lokalnamen zu Namen von Fachdaten

Beziehungen Lokalnamen zu Namen von Fachdaten vgl. hier


Weblinks