Allgemeine Akzeptanz Schreibweise Lokalnamen: Unterschied zwischen den Versionen
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* Kein Handlungsbedarf, insbesondere kein Bedarf für Änderungen (ein Änderungsbedarf deckt nur die Interessen der Namenforschung als Sonderinteresse ab) | * Kein Handlungsbedarf, insbesondere kein Bedarf für Änderungen (ein Änderungsbedarf deckt nur die Interessen der Namenforschung als Sonderinteresse ab) |
Version vom 23. November 2007, 08:40 Uhr
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Bethelhausen oder Betelhuuse? vgl. hier
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund - Allgemeine Regeln - Namenforschung/Namenbücher
Hintergrund
- Orts- und Lokalnamen (Flurnamen) bezeichnen Örtlichkeiten und sind wichtige Hilfen für Orientierung und Verständigung. Zugleich haben sie als wichtiges Kulturgut eine grosse Bedeutung.
- Der für hervorragende Kartenästhetik weltberühmte ETH-Professor für Kartografie Eduard Imhof hält bereits 1945 in Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Karten fest, dass die Ortsnamen (Orts- und Lokalnamen) einen wesentlichen, jedoch in ihren Formen immer wieder heftig umstrittenen Inhaltsteil von amtlichen Plänen und Karten darstellen.
- Die Auseinandersetzung betrifft die Schreibweise der Orts- und Lokalnamen bezüglich zwei unterschiedlicher Aspekte:
- Aspekt Orientierung und Verständigung: Für den Zweck der Orts- und Lokalnamen als geografische Referenznamen für Örtlichkeiten drängt sich eine pragmatisch ausgerichtete, einfach schreib- und lesbare Schreibweise auf.
- Aspekt Namenforschung: Die Ortsnamenforschung hingegen erstrebt eine Aufnahme aller Namen in der lokalen Mundart. Im Streben nach sprachlicher Reinheit und Einheitlichkeit sucht sie ein Nebeneinander schriftsprachlicher und mundartlicher Ortsnamen oder gar ihre Mischung in ein und demselben Wortbild zu vermeiden oder wenigstens einzudämmen. Neben wissenschaftlichen und stilistischen Erwägungen sind es auch nationale Gesichtspunkte, die zugunsten der Mundart in die Wagschale gelegt werden. Es ist der Ruf nach stärkerer Betonung unserer eigenstaatlichen Substanz, nach Bodenständigkeit und sprachlichem Heimatschutz. Zitat Eduard Imhof in Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Karten
- 1948 hatten sich die Verfechter beider Aspekte auf einen Kompromiss für Schreibregeln geeint, die Weisungen 1948. Der Kompromiss bestand darin, dass z.B. Eduard Imhof Zugeständnisse bezüglich mehr lautnahe Mundart machte, als er propagiert hatte vgl. hier. Trotzdem stellen die Weisungen 1948 ausgewogene, pragmatische Schreibregeln dar mit Ausrichtung an das Schriftbild der Standardsprache auch bei mundartlichen Namen. Beide, oben aufgeführte Aspekte werden dabei bestmöglich abgedeckt.
- In letzter Zeit begannen verschiedene Nomenklaturkommissionen im Sinne der Namenforschung Orts- und Lokalnamen entgegen den Weisungen 1948 (aber unter dem Titel dieser Weisungen 1948) Orts- und Lokalnamen sehr lautnah zu schreiben. Der fehlenden allgemeinen Akzeptanz für solche Schreibweisen wurde die grosse kulturhistorische Bedeutung von Orts- und Lokalnamen entgegen gehalten. Die kulturhistorische Bedeutung von Orts- und Lokalnamen ist unbestritten. Dass aus kulturhistorischer Sicht Orts- und Lokalnamen sehr lautnah geschrieben werden sollten, ist jedoch nicht begründet. Kulturhistoriker argumentieren, dass im Gegenteil moderate Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen aus kulturhistorischer Sicht wertvoller sind als sehr lautnahe Schreibweisen ( vgl. Kulturgeschichte.)
Allgemeine Akzeptanz
Akzeptanz für lautnahe Schreibweisen findet man nur bei einer kleinen Minderheit. Es sind dies vor allem gewisse Vertreter der Namenforschung und von Nomenklaturkommissionen.
Bei einer grossen Mehrheit findet die lautnahe Schreibweise von Orts- und Lokalnamen keine allgemeine Akzeptanz. Besonders kein Gehör für Änderungen auf lautnah geschriebenen Orts- und Lokalnamen haben die «Eigentümer» von Ort- und Lokalnamen, die Gemeinden:
- vgl. Schweizerischer Gemeindeverband
- vgl. Schweizerischer Städteverband
- vgl. Gemeinden haben kein Gehör für neue Namen
Die Beibehaltung der bisherigen, moderaten Schreibweise von Orts- und Lokalnamen im Sinne des Aspektes Orientierung und Verständigung, stösst aus folgenden Gründen auf allgemeine Akzeptanz:
- Kein Handlungsbedarf, insbesondere kein Bedarf für Änderungen (ein Änderungsbedarf deckt nur die Interessen der Namenforschung als Sonderinteresse ab)
- Man ist sich gewöhnt, in der Standardsprache zu schreiben und zu lesen und automatisch in Mundartsprache zu sprechen und zu hören. Das zur Verfügung stehende Alphabet erlaubt es nicht, einigermassen korrekt in Mundart zuschreiben und Unzulänglichkeiten wirken dilettantisch vgl. Standardsprache und Dialekt
- Namen einfach schreib- und lesbar
- Schreibweise kompatibel mit der Gebäudeadressierung
- Verwendbar für Stationsnamen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs
- Namen können problemlos in einem amtlichen, in Standardsprache abgefassten Dokument aufgeführt werden (ohne dass dabei dieses Dokument lächerlich würde oder der Name in Standardsprache übersetzt werden müsste)
- Namen können ohne weiteres in Namen für Erlasse oder für die Bezeichnung von öffentlichen und privaten Bauten verwendet werden
- Gewohntes Schriftbild von Orts- und Lokalnamen
- kein Änderungs- und Anpassungsaufwand in Registern, Signalisation usw.
- Eine allgemeine Akzeptanz für die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen ist für die Wahrung einer einheitlichen Schreibweise entscheidend.
- Vermeidung von zeitaufwendigen Diskussionen von Behörden mit über die Änderung empörten Bevölkerung
- Vermeidung eines negativen Image der öffentlichen Verwaltung
- Vermeidung der Verschwendung von Steuergeldern
- ....
Allgemeine Regeln
Die allgemeinen Regeln für geografische Namen - insbesondere auch Orts- und Lokalnamen - lauten:
- Um eine irrtumsfreie Orientierung und Verständigung über Örtlichkeiten zu gewährleisten, sollen geografische Namen einfach schreib- und lesbar sein sowie eine allgemeine Akzeptanz aufweisen.
- Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Schriftsprache formuliert vgl. auch Standardsprache und Dialekt.
- Die Schreibweise soll nur aus öffentlichem Interesse geändert werden, insbesondere wenn sie in amtlichen Informationsträgern (Pläne, Karten, Register) für dieselbe Örtlichkeit nicht einheitlich ist vgl. dazu auch Änderungen der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen.
Namenforschung / Namenbücher
Namenforschung/Namenbücher dienen dazu, die Bedeutung von Orts- und Lokalnamen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es besteht heute ein grosses öffentliches Interesse, mehr über die Bedeutung und Herkunft von Orts- und Lokalnamen zu erfahren. Für Namenbücher und Namenforschung besteht eine allgemeine Akzeptanz.
Hingegen besteht keine allgemeine Akzeptanz für lautnahe Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen, wie sie z.T. aus Kreisen der Namenforschung/Namenbuch und gewissen Nomenklaturkommissionen propagiert werden. Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen im Sinne der Namenforschung und Namenbücher sollen nicht für Karten und Pläne verwendet werden, da sie sich dazu grundsätzlich nicht eignen vgl. «Vermessung ist nicht Forschung». Die herkömmlichen Schreibweisen von Orts- und Flurnamen auf Karten und Plänen sollen beibehalten werden.
In den Kantonen Thurgau und Schaffhausen werden die bisherigen Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen in der amtlichen Vermessung von den jeweiligen Nomenklaturkommissionen durch neue, lautnahe Schreibweisen im Sinne von Namenbüchern ersetzt. Die oben aufgestellten Regeln werden dabei verletzt.
Unterschiedliche Schreibweisen von Search.ch / Google Maps und der Landeskarte im Kanton Thurgau
Erläuterungen
Folgende Beispiele zeigen die negativen Auswirkungen der geänderten Orts- und Lokalnamen im Kanton Thurgau.
- Anbieter wie Search.ch, Google Maps usw. verwenden die bisherigen Schreibweisen für Orts- und Lokalnamen, welche allgemeine Akzeptanz aufweisen, mit den Schreibweisen der Gebäudeadressen verträglich und auch in zahlreichen öffentlichen Registern und Festlegungen verankert sind.
- Auch bei amtlichen Stellen findet die neue, «amtliche» Schreibweise kaum Akzeptanz. So werden für Siedlungsnamen im Kanton Thurgau die bisherigen Schreibweisen beibehalten und die neuen amtlichen Schreibweisen nur in Klammern gesetzt.
- In der Landeskarte wurden die bisherigen gewohnten Schreibweisen der Orts- und Lokalnamen durch neue Schreibweisen ausgetauscht, welche für Karten und Pläne ungeeignet sind und keine allgemeine Akzeptanz mehr geniessen.
Beispiele
Um die Namen in der Landeskarte live im Geodatenviewer anzuzeigen: Pixelkarten anklicken die Aktualisierung betätigen.
Kt | Gemeinde | map.search.ch | maps.google.ch | Siedlungsverzeichnis Kt TG | Landeskarte |
TG | Amriswil | Almensberg (Almischbärg) | |||
TG | Kemmental | Aufhäusern (Ufhüüsere) | |||
TG | Gachnang | Bethelhausen (Betelhuuse) | |||
TG | Fischingen | Dingetswil (Tingetschwiil) | |||
TG | Egnach | Erdhausen (Ärdhuuse) | |||
TG | Tobel-Tägerschen | Fliegenegg (Flüügenegg) | |||
TG | Wuppenau | Greutensberg (Greutisbärg) | |||
TG | Wigoltingen | Häusern (Hüüsere) | |||
TG | Münchwilen (TG) | Mezikon (Mezike) | |||
TG | Zihlschlacht-Sitterdorf | Pfyn (Pfii) | |||
TG | Bussnang | Stehrenberg (Steerebärg) | |||
TG | Hüttwilen | Steinegg (Staanegg) | |||
TG | Gachnang | Strass (Strooss) | |||
TG | Fischingen | Waltensberg (Walteschbärg) |
Unterschiedliche Schreibweisen der amtlichen Vermessung und der Landeskarte im Kanton Schaffhausen
Erläuterungen
Obige Beispiele im Kanton Thurgau zeigen, welche grossen Folgen eine Umstellung der Orts- und Lokalnamen in der Landeskarte hat.
Im Kanton Schaffhausen hat sich ein ähnlicher Prozess etabliert wie im Kanton Thurgau. Die bestehende Schreibweise der Orts- und Lokalnamen in der amtlichen Vermessung werden auf eine äusserst lautnahe Schreibweise umgestellt. Tausende Namen sind davon betroffen. Einzig ist im Gegensatz zum KantonThurgau die Nachführung der Landeskarte auf die neue Schreibweise der amtlichen Vermessung anscheinend noch nicht erfolgt. Anhand folgender Beispiele kann man sich etwa vorstellen, welche gewaltigen Änderungen auf der Landeskarte erfolgen könnten, wenn die Umstellung in der amtlichen Vermessung nicht gestoppt wird (vgl. Kreisschreiben Bundesamt für Landestopografie an die Kantone.)
Die Umstellung der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen in amtlichen Karten und Plänen in Anlehnung an Namenbücher, widerspricht den allgemeinen Regeln für geografische Namen. Es ist mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Gebäudeadressierung, Übereinstimmung mit amtlichen Registern, Handhabung von Suchdiensten (z.B. Search.ch und Google Maps) usw. zu rechnen, falls Orts- und Lokalnamen in der amtlichen Vermessung und der Landeskarte weiterhin als thematische Ebene des Namenbuchs missbraucht werden vgl. Beispiele im Schleitheim
Beispiele
Beim Geodatenviewer des Kantons Schaffhausens können ev. Probleme mit dem Internetbrowser auftreten.
- Microsoft Internetexplorer 7: es empfiehlt sich, bei der Frage »Fenster schliessen?» mit «Nein» zu antworten, um ein eigenes Fenster für Geodatenviewer zu verwenden. Nach dem Schliessen dieses Fensters gelangt man mit «Zurück» des Internetexplorers in die Wiki-Seite zurück.
- Microsoft Internetexplorer 6: es empfiehlt sich, Kartenfenster in einem neuen Fester (Kontextmenu mit rechter Maustaste) mit gedrückter CTRL-Taste zu öffnen um Popupfilter auszuschalten (CTRL-Taste gedrückt halten bis Karte erscheint).
Kt | Gemeinde | Amtliche Vermessung Kt SH | Landeskarte |
SH | Schleitheim | ||
SH | Schleitheim | ||
SH | Schleitheim | ||
SH | Schleitheim | ||
SH | Schleitheim | ||
SH | Begggingen | ||
SH | Begggingen | ||
SH | Begggingen |