Geschichte Schreibweise Lokalnamen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Geoinformation HSR
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 17: Zeile 17:
  
 
== Überblick ==
 
== Überblick ==
=== Periode  19. Jh.  Dufour- und Siegfriedkarte ===
+
=== Periode  19. Jh. / 1. Hälfte 20. Jh.  Dufour- und Siegfriedkarte ===
 
* Die Sprachgeschichte der Schweiz im '''19. Jahrhundert''' ist gekennzeichnet durch einen kräftigen Vormarsch des Schriftdeutschen.
 
* Die Sprachgeschichte der Schweiz im '''19. Jahrhundert''' ist gekennzeichnet durch einen kräftigen Vormarsch des Schriftdeutschen.
 
* Orts- und Lokalnamen wurden im '''19. Jahrhundert und zu Beginn des 20. Jahrhundert''' in der  [http://de.wikipedia.org/wiki/Dufourkarte Dufourkarte] und der [http://de.wikipedia.org/wiki/Siegfriedkarte Siegfriedkarte] vorwiegend schriftsprachlich geschrieben.
 
* Orts- und Lokalnamen wurden im '''19. Jahrhundert und zu Beginn des 20. Jahrhundert''' in der  [http://de.wikipedia.org/wiki/Dufourkarte Dufourkarte] und der [http://de.wikipedia.org/wiki/Siegfriedkarte Siegfriedkarte] vorwiegend schriftsprachlich geschrieben.
  
  
=== Periode 1900 – 1948 ===
+
=== Periode 1916 – 1948 ===
 
* Um '''1900''' wurde befürchtet, dass die schweizerdeutsche Mundart ausstirbt. Tappolet (1870-1939, Romanistikprofessor an der Universität Basel) gehörte zu den Begründer des «Glossaire des patois de la Suisse romande» (welschschweizer Idiotikon). Er prophezeite den Untergang des Schweizerdeutschen und befürchtete, dass die Stadt Zürich die erste Schweizerstadt sein werde, welche zum Hochdeutschen übergehen werde.
 
* Um '''1900''' wurde befürchtet, dass die schweizerdeutsche Mundart ausstirbt. Tappolet (1870-1939, Romanistikprofessor an der Universität Basel) gehörte zu den Begründer des «Glossaire des patois de la Suisse romande» (welschschweizer Idiotikon). Er prophezeite den Untergang des Schweizerdeutschen und befürchtete, dass die Stadt Zürich die erste Schweizerstadt sein werde, welche zum Hochdeutschen übergehen werde.
 
* '''1916''' Im Kanton Zürich wurde nach 1900 begonnen, Orts- und Lokalnamen mundartlich zu kartieren. Eduard Imhof schreibt 1945 in [http://www.lokalnamen.ch/bilder/imhof_1945_1.pdf Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Karten] Seite 2/3:
 
* '''1916''' Im Kanton Zürich wurde nach 1900 begonnen, Orts- und Lokalnamen mundartlich zu kartieren. Eduard Imhof schreibt 1945 in [http://www.lokalnamen.ch/bilder/imhof_1945_1.pdf Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Karten] Seite 2/3:

Version vom 17. Mai 2010, 04:23 Uhr

Zurück zu den Weblinks Orts- und Lokalnamen


Dingetswil Ortstafel2.jpgTingetschwiil.jpg

Allgemeines

Orts- und Lokalnamen (Flurnamen) bilden einen wesentlichen, jedoch in ihren Formen auch in der Vergangenheit heftig umstrittenen Inhaltsteil unserer amtlichen Pläne und Karten, insbesondere was die Schreibweise anbelangt.

Es bestehen erhebliche Interessenskonflikte zwischen den Bedürfnissen verschiedener Benutzer von Orts- und Lokalnamen:

  • Pragmatische Funktion der Orts- und Lokalnamen im Sinne von Geoinformationen (vertikale Harmonie, Stabilität, allgemeine Akzeptanz, einfache Schreib- und Lesbarkeit) (vgl. Geoinformation und Orts- und Lokalnamen)
  • Amtliches Interesse an der Standardisierung der Orts- und Lokalnamen (horizontale Harmonie)
  • Sekundäre Interesse der Namenforscher, Historiker und Sprachwissenschafter

Zum Verständnis der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen in der Schweiz sind der geschichtliche Abriss und die damit gemachten Erfahrungen wichtig Details vgl. Chronologie Orts- und Lokalnamen


Überblick

Periode 19. Jh. / 1. Hälfte 20. Jh. Dufour- und Siegfriedkarte

  • Die Sprachgeschichte der Schweiz im 19. Jahrhundert ist gekennzeichnet durch einen kräftigen Vormarsch des Schriftdeutschen.
  • Orts- und Lokalnamen wurden im 19. Jahrhundert und zu Beginn des 20. Jahrhundert in der Dufourkarte und der Siegfriedkarte vorwiegend schriftsprachlich geschrieben.


Periode 1916 – 1948

  • Um 1900 wurde befürchtet, dass die schweizerdeutsche Mundart ausstirbt. Tappolet (1870-1939, Romanistikprofessor an der Universität Basel) gehörte zu den Begründer des «Glossaire des patois de la Suisse romande» (welschschweizer Idiotikon). Er prophezeite den Untergang des Schweizerdeutschen und befürchtete, dass die Stadt Zürich die erste Schweizerstadt sein werde, welche zum Hochdeutschen übergehen werde.
  • 1916 Im Kanton Zürich wurde nach 1900 begonnen, Orts- und Lokalnamen mundartlich zu kartieren. Eduard Imhof schreibt 1945 in Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Karten Seite 2/3:
    • Auf Anregung von Prof. Dr. A. Bachmann, Chefredaktor des schweizerischen Idiotikons (des heutigen Schweizerdeutschen Wörterbuches) erliess der Zürcher Regierungsrat im Jahre 1916 ein «Anweisung betreffend die Aufnahme und Schreibweise der Orts- und Flurnamen». Darin wird gesagt: «Die Namen sind in der ortsüblichen mundartlichen Aussprache aufzuzeichnen (also Underi Müli, Chrüzstrass usw.).»
    • Bachmann goss dann kurz darauf Wasser in seinen Wein, als er im gleichen Jahre anlässlich einer Konferenz der kantonalen Vermessungsaufsichtsbeamten die Wünsche und Ansichten der Sprachforschung begründete und formulierte. An dieser Konferenz sei erinnert, weil später die irrtümliche Meinung aufkam, er habe auch hier einer rein mundartlichen Nomenklatur das Wort geredet. Nach dem Sitzungsprotokoll sagte er jedoch folgendes: «Bei den Flurnamen ist eine durchgreifende Regelung der Schreibweise vonnöten, wobei im Allgemeinen nicht von der üblichen Schreibform, sondern von der Sprechform auszugehen sein wird. Davon kann natürlich keine Rede sein, dass etwa die reine Sprechform zur Schreibform erhoben werde; das würde schon wegen der von Ort zu Ort wechselnden Lautverhältnisse zu Unverträglichkeit führen. Ebenso untunlich ist aber auch eine konsequente Umsetzung in eine der neuhochdeutschen Schriftsprache gemässe Form. Diese ginge höchstens da an, wo wir es mit Namen zu tun haben, die als Eigen- oder Gattungsnamen auch der Schriftsprache angehören. Wo dies nicht der Fall ist, erscheint die Verschriftsprachlichung zum mindesten unnatürlich. Von vornherein ausgeschlossen ist sie bei etymologisch dunklen Namen. Hier kann nur eine der Sprechform nach Möglichkeit angenäherte Schreibung in Frage kommen.»
    • Die Streichung des einen Wörtchens «höchstens» hätte nach heutiger Einsicht die Basis legen können zu einer Verständigung zwischen den Philologen und den Plan- und Kartenerstellern.
    • Leider aber beschritt man nicht diesen einfachen Weg. Vielmehr ging man - nach Anhören eines die Türe schroff zuschlagenden Korreferates von W.Schüle, des Chefs der Sektion für Kartographie der Abteilung für Landestopographie - mit «roten Köpfen» auseinander. So schrieb man denn in den Zürcher Plänen weiterhin Chrüzstrass und Underi Müli, im benachbarten Schaffhausergebiet jedoch Kreuzstrasse und Untere Mühle.
  • 1928 Ortsnamenbuch Schweiz ca. 85'000 Orts/Lokalnamen der Schweiz als Adressen für Ermittlung der Zustelltarife Post/Telegramm. Als Ortsnamen erscheinen auch Gebäudegruppen und Einzelgebäude. Die Namen sind vielfach nach Flur- und Hofnamen benannt. Die Namen mehrheitlich in herkömmlich in Anlehnung an Standardsprache geschrieben.
  • 1937 Instruktion für die Erstellung neuer Landeskarten: «Ortsnamen, welche ohne weiteres in der Schriftsprache, als die allgemein gültige Verkehrssprache übertragen werden können und an Ort und Stelle in dieser Schreibweise gebraucht werden, bekannt und verständlich sind, sind in der Schriftsprache wiederzugeben. Ortsnamen, welche dagegen nur im landläufigen Dialekt existieren und nur in dieser Form bekannt und verständlich sind, müssen in Dialektform geschrieben werden». Diese Instruktion deckte auch die Anforderungen an die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen für Gebäudeadressen ab.
  • 1938 Gründung «Bund Schwyzertütsch» (Dr. Adolf Guggenbühl und Prof. Dr. Eugen Dieth)
  • 1939-1945 2. Weltkrieg
  • 1947 J. Hubschmid erlässt im Auftrag der Eidgen. Landestopografie Schreibregeln für Orts- und Lokalnamen mit sehr lautnaher Schreibweise, welche keine Akzeptanz fand. (Hintergrund war die Wahrung der schweizerischen Identität.)
  • 1948 Ein heftiger Streit konnte mit dem Kompromissvorschlag der Weisungen 1948 beendet werden Vgl. hier


Periode 1948 – 2008

  • Ab 1948 begannen die Kantone mit der Umsetzung der Schreibweise Weisungen 1948 in der amtlichen Vermessung. Landeskarten wurden entsprechend geändert. Zum Teil stiessen die neuen Schreibweisen nicht auf allgemeine Akzeptanz und es musste zu den herkömmlichen Schreibweisen rückmutiert werden (vgl. Beispiele Kanton Zürich).
  • Ab ca. 1996 wurden z.T. von den Grundsätzen der Weisungen 1948 abgewichen, da man sich nicht bewusst war, dass es sich bei diesen Weisungen um eine speziell auf amtliche Karten und Pläne ausgerichtete normalisierte Schreibweise für Orts- und Lokalnamen handelte und nicht um generelle, wissenschaftliche Schreibregeln für die Mundartschreibung. Im Anhang zum Art. 7 wird einführend bemerkt: Diese Missstände können nur behoben werden, wenn bestimmte Grundsätze und Schreibregeln aufgestellt und befolgt werden. Diese Regeln bilden notgedrungen einen Kompromiss zwischen schriftsprachlicher, traditioneller und mundartlicher Schreibung und kommen in manchen Einzelheiten mehr den praktischen Bedürfnissen und dem sprachlichen Taktgefühl entgegen als wissenschaftlicher Folgerichtigkeit und strengen Prinzipien.
    • Der 1. Grundsatz der Weisungen 1948 Mit der Schreibweise der Lokalnamen ist die eindeutige und übereinstimmende Bezeichnung der Örtlichkeiten bei jedem schriftlichen Gebrauch anzustreben; die Namen sollen leicht zu schreiben und zu lesen sein und von den Einheimischen ohne weiteres verstanden werden. Damit wird die irrtumsfreie Orientierung und Verständigung über Orte am ehesten gewährleistet wurde als lautgetreuen Schreibung interpretiert, obwohl die Regeln selber in den Weisungen 1948 nicht auf eine mundartgetreue, sondern nur auf mundartnahe Schreibweise ausgerichtet waren.
    • Um den anscheinend Widerspruch obigen Grundsatzes zu beheben, wurden die Regeln von mundartnahen, normalisierte Schreibweise in mundartgetreue, ungenügend normalisierte Schreibweise abgeändert. Man wollte auf einen zeitgemässen allgemeinen Standard für die Schreibweise von Mundart wechseln und wollte die Schreibregeln von Dieth anwenden.
  • 2005 Im Entwurf der Toponymischen Richtlinien wurde lautnahe Schreibweise der Lokalnamen gemäss Dieth vorgeschlagen. Der Entwurf wurde verworfen.
  • 2006 Auch der verbesserte Entwurf Leitfaden Toponymie stiess auf zu wenig grosse Akzeptanz.


Periode ab 2008 auf Grundlage der Verordnung über geografische Namen (GeoNV)

  • 2008 Die ab 1.7.2008 gültige Verordnung über geografische Namen legt die Grundsätze zur Schreibweise von geografischen Namen fest. Eine Arbeitsgruppe wird einen Entwurf von Regeln für geografischen Namen der Landesvermessung und amtlichen Vermessung (= Orts- und Lokalnamen) erarbeiten.


Details vgl. Chronologie Schreibweise Orts- und Lokalnamen


Beispiele und Erläuterungen

Periode 19. Jh. Dufour- und Siegfriedkarte

Adlikon 1850.jpg Dufourkarte ca. 1850

Orts- und Lokalnamen:

  • Krähstel
  • Trisgler
  • Adlikon
  • Hard
  • Breitfeld


  • Z.T. aus heutiger Sicht übertriebene Verhochdeutschung von Orts- und Flurnamen
  • Es existieren keine Schreibregeln


Periode 1900 – 1948

Adlikon 1930.jpg Siegfriedkarte ca. 1930

Orts- und Lokalnamen:

  • Krähstel
  • Trisgler
  • Breitwiesen
  • Allmend
  • Spittelhölzli
  • Adlikon
  • Bühl
  • Riedhof
  • es existierten nach wie vor keine Schreibregeln
  • es bestanden keine Regelung, wann Namen in herkömmlicher Schreibweisen belassen und wann in eine mundartliche Schreibweise verändert werden sollen
  • uneinheitliche Schreibweise von mundartlichen Namen
  • Der Kanton Zürich begann als einer der ersten Kanton mundartnah zu schreiben (nicht mundartgetreu) Details vgl. hier


Periode 1948 – 2008

Adlikon 1956.jpg Landeskarte ca. 1956

Lokalnamen:

  • Krähstel ► Chrästel
  • Trisgler ► Drisgler
  • Breitwiesen ► Breitwisen
  • Allmend
  • Spittelhölzli (nicht mehr existent)
  • Bühl ► Büel
  • Riedhof ► Riethof
  • Bruggwisen

In den Weisungen 1948 wurde für die deutschsprachige Schweiz geregelt:

  • wann Namen mundartlich geschrieben und wann die herkömmliche Schreibweise belassen werden (Art. 4 - 7)
  • wie mundartliche Namen geschrieben werden (Anhang zu Art. 7). Man einigte sich auf eine mundartnahe Schreibweise und nicht auf eine mundartgetreue Schreibweise. Die Schreibweise von mundartnahen Namen lehnt sich an das Schriftbild der herkömmlichen Schreibweise (standardsprachig) an.


Die Weisungen 1948 stellten ein Programm für eine einmalige Revision der Orts- und Lokalnamen dar, wobei der Mundart auf dem Hintergrund des 2. Weltkrieges (Identität der Schweiz) einen festen Platz eingeräumt wurde. Dieses Programm muss heute im Sinne der GeoNV als abgeschlossen gelten.


Die Umsetzung der Weisungen 1948 bedeutenden einen gewaltigen Eingriff in die Schreibweise der Orts- und Lokalnamen in der amtlichen Vermessung für den Übergang von der Siegfriedkarte in die heutige Landeskarte (ab 1948)

  • Probleme innerhalb von Orts- und Lokalnamen (Vertikalität)
    • Zum Teil wurde nach 1948 die Schreibweise von zu vielen Namen geändert und die Änderungen mussten anschliessend wieder rückgängig gemacht werden. Beispiele im Kanton Zürich: Gockhusen, Pfaffhusen, Pfannenstil wurden 1969 wieder in die ursprüngliche Form vor 1948 Gockhausen, Pfaffhausen, Pfannenstiel geändert (vgl. hier) )
    • Diverse Unstimmigkeiten der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen in der Landeskarte und amtlichen Vermessung gehen auf die Änderungen nach 1948 zurück. Wegen mangelnder allgemeiner Akzeptanz und zu wenig Rücksichtnahme auf bestehende Namen, wurden wie bei obigen Beispiel Rückmutationen vorgenommen. Zum Teil erfolgten diese jedoch nur einseitig:
      • einseitig nur Landeskarte (z.B. Lättenberg auf Lettenberg)
      • einseitig nur in der amtlichen Vermessung (z.B. Ror auf Rohr, Äntlisberg auf Entlisberg (vgl. Änderungen im Kanton Zürich)
  • Probleme der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen im Zusammenspiel mit anderen Namen (z.B. Strassennamen)
    • Vor der Mundartisierung der Orts- und Lokalnamen stimmten diese häufig mit Strassennamen und andern Namen überein ( gemeinsamen Nenner: Anlehnung an die Standardsprache). Bei der Mundartisierung wurde vielfach keine Rücksicht auf bestehende Namen genommen und es wurden viele Diskrepanzen geschaffen, die bis heute allgemein störend sind.
    • In der Schweiz gibt es diverse Beispiele, wo geänderte Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen nach 1948 keine allgemeine Akzeptanz fanden und bis heute Diskrepanzen der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen z.B. mit Gebäudeadressen in Kauf genommen werden müssen (vgl. Loon und Lohn im Kanton Bern).
    • Vielfach waren und sind die Gemeinden in der Schweiz nicht bereit, bestehende Strassennamen zu ändern um an geänderte Orts- und Lokalnamen anzupassen, insbesondere für Strassennamen ungeeigneten Schreibweisen.
    • Auch für neue Strassennamen wird meist nur dann die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen übernommen, wenn sich das Schriftbild der Orts- und Lokalnamen an die Standardsprache anlehnt.
  • Lernen aus den gemachten Fehlern in der Vergangenheit
    • In der Vergangenheit wurde in der Schweiz bei der Schreibweise von geografischen Namen zahlreiche Fehler begannen, welche auch heute noch störend sind und immer wieder zu Diskussionen führen. Hauptursache sind, dass
      • geografische Namen geändert wurden und
      • Schreibweisen von Mundart verwendet wurden, welche vom Schriftbild der Standardsprache abweichen.
    • Die Fehler der Vergangenheit sollten künftig unbedingt vermieden und die Grundsätze der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) müssen zwingend beachtet werden.


Periode ab 2008 auf Grundlage der Verordnung über geografische Namen (GeoNV)

Adlikon 2006.jpg Landeskarte 2006

Lokalnamen:

  • Chrästel
  • Drisgler
  • Breitwisen
  • Allmend
  • Büel (nicht mehr existent)
  • Riethof
  • Bruggwisen

Die Verordnung über geografische Namen (GeoNV) hat z.B. folgende Auswirkungen auf Orts- und Lokalnamen:

  • Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen dürfen nur verändert werden, falls ein öffentliches Interesse geltend gemacht werden kann (vgl. GeoNV Art 4. Abs. 3). Änderungen sind erforderlich für die Herstellung der Vertikalität. Auf weitergehende Änderungen und horizontale Harmonisierung soll im Sinne GeoNV Art. 4 Abs. 3 verzichtet und die heutigen Schreibweisen grundsätzlich belassen werden. Auch in den bisherigen Regelungen (Weisungen 1948 und Verordnung über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen musste bei bewohnten Orten, welche im amtlichen Verkehr beim Bund verwendet wurden, Rücksicht auf die herkömmliche Schreibweise genommen werden und bei Änderungen war ein Genehmigung des Bundes notwendig.
  • Mit der Etablierung leicht revidierter Schreibregeln Weisungen 1948 soll eine weitere Umwandlung in Richtung extremer Mundart endgültig gestoppt werden im Sinne einfach schreib- und lesbaren und allgemein akzeptierten Namen (GeoNV Art. 4 Abs. 1) in Anlehnung an das Schriftbild der Standardsprache (GeoNV Art. 4 Abs. 2). Die Weisungen 1948 entsprechen dieser Forderung, da ausser Namen, welche nicht geringe, lokale Bedeutung haben, die Schreibweise sich ohnehin an die herkömmliche Schreibweise (Anlehung an Standardsprache) ausrichten und auch die Mundartschreibung sich möglichst an das Schriftbild der Standardsprache anlehnen musste. Was mit den extremmundartlichen Schreibweisen in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen geschehen soll, welche nicht nach Weisungen 1948 geschrieben werden, muss kantonsintern analysiert werden. Erste Gedankenansätze vgl. hier. Eventuell drängen sich Rückmutationen auf, wie dies Anfänglich auch nach 1948 der Fall war.
  • Generell muss die Frage gestellt werden, ob nicht spezielle, thematische Geodatenebenen für Namenbücher eingerichtet werden sollten. Dies würde folgende Vorteile bringen:
    • Vermeidung des Interessenkonfliktes pragmatische und wissenschaftliche Schreibweise
    • Führung von nicht mehr lebenden Orts- und Flurnamen (Historisierung). Flurnamen in Baugebieten können weiter geführt werden.
    • Führung aller Orts- und Flurnamen, ohne Auswahl für die amtliche Vermessung


Für die Bereinigung von Orts- und Lokalnamen spielt die Vertikalität eine grosse Rolle sowie dass sie wenn möglich mit anderen geografischen Namen (Namen von Gemeinden, Stationen und Strassennamen) übereinstimmen. Dabei wird offen gelassen wo allfällige Anpassungen vorgenommen werden. Wichtig dabei ist:

  • so wenig Namen wir nur möglich ändern. Bereinigung so wählen, dass der Umstellungsaufwand am geringsten ist (z.B. Ändern von Strassennamen bedingt Änderungen von Gebäudeadressen)
  • allgemeine Akzeptanz: Gemeinden einbeziehen
  • wo sinnvoll und möglich Anlehnung an die Standardsprache

Vor einer Bereinigungen soll die Ausgangslage analysiert werden.


Beispiel Ried oder Riet ? in der Gemeinde Wald

Ried in der Siegfriedkarte ca. 1880 - 1955 Riet in der Landekarte ca. 1955 - 1970 Ried im der heutigen Landeskarte
Ried Siegfriedkarte 1930.jpg Riet Landeskarte 1955.jpg Ried Landeskarte.jpg

Heutige Schreibweise im Übersichtsplan:

Riet Übersichtsplan2.jpg


Landeskarte amtliche Vermessung Übersichtsplan Weitere Namen (Haltestellen, Strassen, .. Historische Schreibweisen
Ried Riet Riet
  • Haltestelle: Riet
  • Strassenname: Ried
  • Ortschaft:Gibswil-Ried
  • historische Karten bis ca. 1955: Ried
  • ab ca. 1955 LK Riet
  • ab ca. 1955 AV Riet

In den swissnames ist Ried ca. 940 mal zu finden, Riet 540 mal. Beide Schreibweisen sind verbreitet. Es fragt sich jedoch, ob der gewaltige Umstellungsaufwand, der noch lange nicht abgeschlossen ist, sich wegen Nuancen wie die Aussprache von Ried rechtfertigt (sogar in der Standardsprache wird eher ein «unt» für ein «und» gesprochen).

Gemäss Art. 7 aus der GeoNV, übernimmt die Landeskarte eine geeignete Auswahl von Orts- und Lokalnamen aus der amtlichen Vermessung.

Diese Bestimmung ist zu begrüssen, da sie eine einheitliche Schreibweise gemäss GeoNV Art. 1 ermöglicht. Gemäss obigem Beispiel Ried / Riet sollte die Schreibweise in der amtlichen Vermessung vor und nicht nach der Übernahme bereinigt werden, sonst könne folgender Fall auftreten:

  • amtliche Karten vor 1955 Ried
  • amtliche Karten nach 1955 Riet (Landeskarte 1. Änderung)
  • Landeskarte Rückmutation auf Ried (Landeskarte 2. Änderung)
  • Übernahme der Landeskarte von Riet aus der amtlichen Vermessung (Landeskarte 3. Änderung)
  • Ev. Änderung von Riet auf Ried in der amtlichen Vermessung
  • Übernahme der Landeskarte von Ried aus der amtlichen Vermessung (Landeskarte 4. Änderung)

Dieses Beispiel zeigt, wie unsinnig es ist, geografische Namen zu ändern, vor allem, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die eine neuen Schreibweisen nicht auf allgemeine Akzeptanz stossen.


Siehe auch

Degenau LK 25.jpgTägenau Thurgis.jpg

Mezike Hunzike.jpgMezikon Mezike 2.jpg


Weblinks